den Bestrebungen des Nationalvereins entgegentrat, mit seinen frühern politischen Genossen in Konflikt. Nachdem er eine Zeitlang
im Wolffschen Telegraphenbüreau zu Berlin gearbeitet, wollte er wieder in den Justizdienst treten, um eine Stelle als Rechtsanwalt
erhalten zu können, wurde indessen 1864 durch den Ministerpräsidenten v. Bismarck in das auswärtige Ministerium berufen
und 1866 zum vortragenden Rat in demselben ernannt. Seitdem erwarb sich Bucher immer mehr das Vertrauen wie auch die Zuneigung
Bismarcks; meist in der unmittelbaren Umgebung desselben, auch in Varzin und während des Kriegs 1870/71 in Frankreich, hatte
er vornehmlich die Noten und Denkschriften, welche die deutsche Politik betrafen, zu bearbeiten und bekleidet
gegenwärtig die Stelle eines Wirklichen Geheimen Legationsrats und vortragenden Rats im auswärtigen Amte des Deutschen Reichs.
Von ihm erschienen: »Kulturhistorische Skizzen aus der Industrieausstellung aller Völker« (Frankf. a. M. 1851);
»Der Parlamentarismus,
wie er ist« (Berl. 1856, 2. Aufl. 1882);
»Bilder aus der Fremde, für die Heimat gezeichnet« (das. 1862, 2 Bde.).
Auch gab er die 2. Auflage von Lassalles »System der erworbenen Rechte« (1880) heraus.
3) Bruno, Kunstschriftsteller, Bruder des vorigen, geb. 24. April 1826 zu Köslin, besuchte die Kunstakademie zu Dresden, wurde aber
durch Augenleiden gezwungen, dem Künstlerberuf zu entsagen. Seit 1856 als Journalist in Wien lebend und
seit 1859 Sekretär des Österreichischen Museums für Kunst und Industrie daselbst, wurde er später zum Kustos desselben und
zum Regierungsrat ernannt. Von seinen kunsthistorischen Schriften sind zu erwähnen: »Die Kunst im Handwerk« (2. Aufl., Wien 1876);
»Über ornamentale Kunst auf der Weltausstellung in Wien« (Berl. 1874);
»Geschichte der technischen Künste«
(mit Ilg, Lessing u. a., Stuttg. 1874 ff.);
»Katechismus der Kunstgeschichte« (2. Aufl., Leipz. 1884);
»Reallexikon der Kunstgewerbe« (Wien 1883).
Mit Gnauth gab er die Monatsschrift
»Das Kunsthandwerk« (Stuttg. 1874-76) heraus.
(Troctes Burm., Atropos Leach), Insektengattung aus der Ordnung der Falschnetzflügler und der Familie der Holzläuse
(Psocina), flügellose Tiere mit flacher Stirn, hervorgezogenem Mund, nicht hervorragenden Augen und Fühlern
von Körperlänge. Die klopfende Bücherlaus (T. pulsatoriusL.), 1,5 mm lang, gelblichweiß, am Mund rötlich, lebt in Büchern, in
Insekten- und Pflanzensammlungen, die sie mit der Zeit in Staub verwandelt. Den Namen erhielt sie von dem bisweilen aus altem
Gerät hervorschallenden Picken, welches ihr zugeschrieben, thatsächlich aber vom Klopfkäfer hervorgebracht
wird.
in frühern Zeiten das von der Obrigkeit jemand ausschließlich erteilte Recht zum Verlag eines Buches.
Die ältesten Bücherprivilegien kommen 1469 in der Republik Venedig vor;
in Deutschland erteilte zuerst Bischof Heinrich von
Bamberg ein solches.
Später erteilten einzelne deutsche Fürsten sowie der deutsche Bundestag dergleichen
Privilegien, die gegenwärtig infolge der verbesserten Gesetzgebung über litterarisches Eigentum entbehrlich geworden sind
(s. Urheberrecht).
(Chelifer cancroides L., s. Tafel »Spinnentiere«),
Spinnentier aus der Ordnung der Gliederspinnen und der
Familie der Afterskorpione (Pseudoscorpiones), 3 mm lang, erinnert mit seinem stark flach gedrückten Körper
und in der Färbung an die Bettwanze, während das erste Tasterpaar der Unterkiefer als gewaltige Scheren erscheint, die Kieferfühler
aber verkümmert,
nur zum Saugen tauglich sind. Der Hinterleib ist sitzend, elfringelig, ohne Anhänge; das Kopfbruststück
besitzt zwei Augen, das zweite Kiefertasterpaar gleicht den Beinen, die Atmung geschieht durch Tracheen.
Der Bücherskorpion lebt zwischen staubigen Büchern, in Herbarien, bewegt sich nach allen Richtungen mit gleicher Leichtigkeit und frißt
Staubläuse, Milben und andre Insekten. Das Weibchen legt etwa 20 Eier. Andre Arten finden sich unter Moos und Baumrinde.
(spr. büscheh), Philippe Benjamin Joseph, Arzt und Schriftsteller, geb. 31. März 1796 zu Mortagne
(Dep. Ardennen), kam früh nach Paris, erhielt dort Beschäftigung am Steueramt, studierte Medizin, Naturwissenschaft, Philosophie
und Geschichte, beteiligte sich vielfach an geheimen Gesellschaften und Verschwörungen gegen die Bourbonen, redigierte das
»Journal des progrès des sciences et institutions médicales«, durch das er sich einen ehrenvollen Ruf erwarb, nahm eine
Zeitlang auch an der Redaktion des Saint-Simonistischen Blattes »Le Producteur« teil, trennte sich aber von der ganzen Schule
wegen der pantheistischen Richtung, welche dieselbe nahm.
Nach der Revolution von 1830 veröffentlichte Buchez: »Introduction à la science de l'histoire« (Par. 1833; 2. Aufl. 1842, 2 Bde.),
worin er seine eignen philosophischen Ansichten niederlegte. Gleichzeitig gründete er die Zeitschrift
»L'Européen«, die sein neukatholisches System, den sogen. Buchesismus, ins praktische Leben einführen sollte. Er empfahl
in diesem Blatt auch die Gründung von Produktivgenossenschaften und die Abtretung eines Teils des Gewinnes zu gunsten der gesamten
Arbeiterklasse, eine Idee, welche bei den französischen Arbeitern großen Anklang gefunden hat, auch
mehrfach verwirklicht worden ist.
Mit Roux-Lavergne begann Buchez die »Histoire parlementaire de la révolution française« (Par. 1833-38, 40 Bde.;
von der 2. Auflage erschien nur Bd. 1-6, 1845-47),
ein Werk, das die reichsten Materialien für die Geschichte der französischen
Revolution enthält, aber entschiedenen Republikanismus verficht. Ihr folgte der »Essai
d'un traité complet de philosophie, au point de vue du catholicisme et du progrès« (Par. 1839-40, 3 Bde.).
Die Schriften Buchez' führen vermittelst eines geistvollen Parallelismus zwischen Natur und Geschichte zu dem Grundsatz, daß der
Mensch moralisch und politisch für den Fortschritt, d. h. für die Entwickelung zur sittlichen Vollendung,
bestimmt sei; dieser sittliche Fortschritt aber besteht in der Aneignung und Ausübung der christlichen Moral, wie sie im
Katholizismus aufgestellt wird. Nach der Februarrevolution 1848 wurde in die Nationalversammlung gewählt und hier auf den Präsidentenstuhl
berufen, entfaltete jedoch bei dem Attentat vom 15. Mai so wenig Energie, daß er alles politische Ansehen
einbüßte. Er starb 12. Aug. 1865 in Rhodez (Aveyron). Noch erschienen von ihm: »Histoire de la formation de la nationalité française«
(Par. 1859, 2 Bde.) und »Traité de politique et de science sociale« (1866, 2 Bde.).
(Chirographarier), derjenige Gläubiger, dessen Forderung nicht durch ein Pfandrecht gesichert ist, insbesondere
ein solcher Gläubiger, dessen Forderung nur in die Bücher des Schuldners und des Gläubigers eingetragen, ohne daß ein sonstiges
schriftliche Dokument darüber ausgestellt ist.
(Buchführung), im allgemeinen jede Rechnungsführung, welche eine möglichst klare
mehr
Einsicht in einen Vermögensstand gewähren soll; im kaufmännischen Sinn die in besonders dazu bestimmten Büchern und nach
gewissen Regeln bewerkstelligte Verzeichnung aller Geschäftsvorfälle, mittels deren man zu jeder Zeit von der Geschäftsführung
Rechenschaft zu geben und den Stand des Geschäfts im ganzen, bez. auch in seinen einzelnen Zweigen darzulegen vermag.
Sie soll jedoch nicht allein einen genauen Überblick über Vermögens- und Geschäftsverhältnisse und deren Änderungen,
sondern damit auch eine sichere Leitung der Unternehmung ermöglichen. Da sie als Beweismittel dient, verpflichtet auch die
Gesetzgebung den Kaufmann bei Meidung von Strafen in Fällen der Versäumnisse und der Nachlässigkeit zur ordnungsmäßigen
Buchhaltung (näheres s. unten).
Ursprünglich bestand wohl die Buchhaltung lediglich in einer einfachen Verzeichnung von Einnahmen und Ausgaben, von Forderungen und
Schulden, welche vorzugsweise den Zweck hatte, das Gedächtnis zu unterstützen. Dazu genügte ein einziges Buch, in welches
alle Geschäftsvorfälle, sowie sie sich ereigneten, eingetragen wurden. Als Entwickelung und Ausdehnung des Handels
eine übersichtliche Zusammenstellung aller schriftlichen Nachweise erheischten, kam man auf diejenige Methode, deren Erfindung
einem italienischen Mönch, Luca Paciolo (1504), zugeschrieben und die daher als italienische oder, wegen ihrer Einrichtung,
als doppelte Buchhaltung bezeichnet wird. Dieselbe unterscheidet sich von der einfachen Buchhaltung durch die
Art des Eintrags der Geschäftsvorfälle. Bei der einfachen Buchhaltung wird jeder Geschäftsvorgang
nur einmal in Rechnung gebracht, indem dabei nur in Betracht kommt, ob die beteiligte Person zu dem Geschäftsherrn in das
Verhältnis des Gläubigers oder des Schuldners tritt.
Einfache Buchhaltung.
Die Bücher, deren man sich in beiden Methoden der Buchhaltung bedient, sind entweder Haupt- oder Neben- (Hilfs-)
Bücher. Zu den erstern gehören in der einfachen Buchhaltung das Memorial oder Primanota, auch Journal, Strazze, Kladde, Brouillon etc.
genannt, das Kassabuch und das Hauptbuch. Das Eintragen in diese Bücher nennt man »Buchen«, die Einträge selbst »Posten«; man
spricht daher von »Buchung« der Geschäftsvorgänge, von »Bildung« der Posten. Zu dem Memorial, welches
Soll- und Habenposten gemischt enthält, werden in der für die Buchführung überhaupt als Regel dienenden chronologischen
Reihenfolge alle nicht in Einnahme oder Ausgabe von Bargeld bestehenden geschäftlichen Vorgänge gebucht, wie Ein- und Verkauf
von Waren auf Kredit etc. Oft wird das Memorial in mehrere Bücher getrennt und ein besonderes Einkaufsbuch,
Fakturenbuch, auch Eingangsfakturenbuch genannt, zur Ausnahme der Habenposten sowie ein Verkaufsbuch, Ausgangsfakturenbuch
oder Verkaufsstrazze zur Buchung der Sollposten (Verkäufe auf Kredit) geführt.
Dieses Fakturenbuch wird häufig aus den Originalfakturen hergestellt, indem dieselben, mit Seitenzahlen und Register versehen,
einfach zusammengeheftet werden; doch widerspricht diese Form den Anforderungen des § 32 des deutschen
Handelsgesetzbuchs, welcher ausdrücklich bedingt, daß die Bücher gebunden sein müssen. Ebenso kann das Verkaufsbuch aus
den Kopien der ausgehenden Warenrechnungen gebildet werden. Jeder Posten in dem Memorial besteht aus der Angabe des Datums, des
Namens und Wohnorts des Geschäftsfreundes und der Bezeichnung desselben als Schuldner (Debitor) durch das
Wort Soll oder Debet (in der Mehrzahl:
Sollen oder Debent) oder als Gläubiger (Kreditor) durch das Wort Haben oder Credit (in der Mehrzahl:
Credunt).
Hierauf folgt die Beschreibung des Geschäftsvorfalls, deren Schluß der in die sogen. Geldkolumne auszuwerfende Betrag bildet.
Diese Bücher werden seitenweise geführt; blattweise, d. h. aus zwei einander
gegenüberstehenden Seiten, wird das Kassabuch geführt. Die linke Seite, das Soll, nimmt alle Einnahmen, die rechte Seite,
das Haben, alle Ausgaben in barem Geld auf. Am Schluß jeden Monats oder jeder Woche, in großen Bankgeschäften täglich, schließt
man das Kassabuch dadurch ab, daß man die Differenz zwischen Haben und Soll (den Kassabestand) der Ausgleichung
wegen in das Haben einstellt, um sie bei Eröffnung der neuen Rechnung wieder im Soll als Einnahme vorzutragen.
Oft werden Memorial und Kassabuch derart miteinander verbunden, daß in ersteres auch die Geldgeschäfte gebucht werden. Die
Eintragung der Geschäftsvorfälle in die genannten Bücher erfolgt, sowie sie sich ereignen; von diesen
werden dann diejenigen Posten, welche nicht durch Barzahlung reguliert worden sind, auf das Hauptbuch (Kontokorrentbuch) übertragen.
In diesem Buch errichtet man jedem Geschäftsfreund auf zwei einander gegenüberstehenden Seiten eine Rechnung oder ein Konto,
dessen linke Seite, Debet- oder Sollseite, die Schulden, dessen rechte Seite, Credit- oder Habenseite, das
Guthaben des Geschäftsfreundes nachweist.
Das Eintragen auf die Debetseite nennt man debitieren oder belasten, das auf die Habenseite kreditieren, gutschreiben oder
erkennen. Behufs der Errichtung eines solchen Kontos zieht man über beide Seiten einen wagerechten Strich (Kopflinie); etwas
über denselben kommt links das Wort Soll (Debet; Sollen, Debent) zu stehen, dann folgen Name und Wohnort des
Geschäftsfreundes, rechts das Wort Haben (Credit, Credunt). Beide Seiten eines Kontos tragen dieselbe Seitenzahl (dasselbe Folium).
Unterhalb der Kopflinie werden Kolumnen für Monat und Tag der Einschreibung, für den Text des Postens sowie für den Geldbetrag
und für das Folium des Buches errichtet, aus welchem der Übertrag erfolgt. Der Unterschied der Summen von
Soll und Haben ist der Saldo der Rechnung, den der Geschäftsfreund schuldet, wenn das Soll, den er dagegen guthat, wenn das
Haben größer ist.
Zu den Hilfs- oder Nebenbüchern der einfachen Buchhaltung gehören zunächst die verschiedenen Skontri, d. h.
Bücher, welche zur Kontrolle des Eingangs und des Ausgangs der Waren, der Wechsel und der öffentlichen Kreditpapiere dienen (Warenskontro,
auch Lagerskontro oder Warenlagerbuch genannt, Wechselskontro, Effektenskontro);
ferner das Trattenbuch, zur Aufnahme der Wechselverbindlichkeiten
(acceptierte Wechsel und eigne Wechsel);
das Verfallbuch (Skadenzbuch), zur Aufnahme andrer Zahlungsverpflichtungen;
das Speditionsbuch,
welches den Eingang und den Ausgang der Speditionsgüter sowie die darauf haftenden Spesen nachweist;
das
Kommissionsbuch oder Bestellungsbuch, zur Notierung aller empfangenen Aufträge;
das Kommissionswarenbuch oder Konsignationsbuch,
zur Notierung derjenigen Waren, welche für fremde Rechnung eingehen oder für eigne Rechnung kommissionsweise ausgehen;
endlich
die Hilfsbücher des Kassabuches: das Handlungsunkostenbuch, das Portobuch, das Warenspesenbuch, Bücher,
deren Bestimmung aus ihrer Bezeichnung sich ergibt;
ferner das Sortenskontro, zur