Nach der
Revolution von 1830 veröffentlichte Buchez: »Introduction
à la science de l'histoire« (Par. 1833; 2. Aufl. 1842, 2 Bde.),
worin er seine eignen philosophischen
Ansichten niederlegte. Gleichzeitig gründete er die
Zeitschrift
»L'Européen«, die sein neukatholisches
System, den sogen. Buchesismus, ins praktische
Leben einführen sollte. Er empfahl
in diesem
Blatt
[* 18] auch die
Gründung von
Produktivgenossenschaften und die Abtretung eines Teils des
Gewinnes zu gunsten der gesamten
Arbeiterklasse, eine
Idee, welche bei den französischen Arbeitern großen Anklang gefunden hat, auch
mehrfach verwirklicht worden ist.
Mit
Roux-Lavergne begann Buchez die
»Histoire parlementaire de la révolution française« (Par. 1833-38, 40 Bde.;
von der 2.
Auflage erschien nur Bd. 1-6, 1845-47),
ein Werk, das die reichsten Materialien für die Geschichte der französischen
Revolution enthält, aber entschiedenen Republikanismus verficht. Ihr folgte der »Essai
d'un traité complet de philosophie, au
point de vue du catholicisme et du progrès« (Par. 1839-40, 3 Bde.).
Die
Schriften Buchez' führen vermittelst eines geistvollen
Parallelismus zwischen
Natur und Geschichte zu dem
Grundsatz, daß der
Mensch moralisch und politisch für den Fortschritt, d. h. für die
Entwickelung zur sittlichen Vollendung,
bestimmt sei; dieser sittliche Fortschritt aber besteht in der Aneignung und Ausübung der christlichen
Moral, wie sie im
Katholizismus aufgestellt wird. Nach der
Februarrevolution 1848 wurde in die
Nationalversammlung gewählt und hier auf den Präsidentenstuhl
berufen, entfaltete jedoch bei dem
Attentat vom 15. Mai so wenigEnergie, daß er alles politische Ansehen
einbüßte. Er starb in
Rhodez
(Aveyron).
Noch erschienen von ihm:
»Histoire de la formation de la nationalité française«
(Par. 1859, 2 Bde.) und
»Traité de politique et de science sociale« (1866, 2 Bde.).
(Buchführung), im allgemeinen jede Rechnungsführung, welche eine möglichst klare
¶
mehr
Einsicht in einen Vermögensstand gewähren soll; im kaufmännischen Sinn die in besonders dazu bestimmten Büchern und nach
gewissen Regeln bewerkstelligte Verzeichnung aller Geschäftsvorfälle, mittels deren man zu jeder Zeit von der Geschäftsführung
Rechenschaft zu geben und den Stand des Geschäfts im ganzen, bez. auch in seinen einzelnen Zweigen darzulegen vermag.
Sie soll jedoch nicht allein einen genauen Überblick über Vermögens- und Geschäftsverhältnisse und deren Änderungen,
sondern damit auch eine sichere Leitung der Unternehmung ermöglichen. Da sie als Beweismittel dient, verpflichtet auch die
Gesetzgebung den Kaufmann bei Meidung von Strafen in Fällen der Versäumnisse und der Nachlässigkeit zur ordnungsmäßigen
Buchhaltung (näheres s. unten).
Ursprünglich bestand wohl die Buchhaltung lediglich in einer einfachen Verzeichnung von Einnahmen und Ausgaben, von Forderungen und
Schulden, welche vorzugsweise den Zweck hatte, das Gedächtnis zu unterstützen. Dazu genügte ein einziges Buch, in welches
alle Geschäftsvorfälle, sowie sie sich ereigneten, eingetragen wurden. Als Entwickelung und Ausdehnung
[* 20] des Handels
eine übersichtliche Zusammenstellung aller schriftlichen Nachweise erheischten, kam man auf diejenige Methode, deren Erfindung
einem italienischenMönch, Luca Paciolo (1504), zugeschrieben und die daher als italienische oder, wegen ihrer Einrichtung,
als doppelte Buchhaltung bezeichnet wird. Dieselbe unterscheidet sich von der einfachen Buchhaltung durch die
Art des Eintrags der Geschäftsvorfälle. Bei der einfachen Buchhaltung wird jeder Geschäftsvorgang
nur einmal in Rechnung gebracht, indem dabei nur in Betracht kommt, ob die beteiligte Person zu dem Geschäftsherrn in das
Verhältnis des Gläubigers oder des Schuldners tritt.
Einfache Buchhaltung.
Die Bücher, deren man sich in beiden Methoden der Buchhaltung bedient, sind entweder Haupt- oder Neben- (Hilfs-)
Bücher. Zu den erstern gehören in der einfachen Buchhaltung das Memorial oder Primanota, auch Journal, Strazze, Kladde, Brouillon etc.
genannt, das Kassabuch und das Hauptbuch. Das Eintragen in diese Bücher nennt man »Buchen«, die Einträge selbst »Posten«; man
spricht daher von »Buchung« der Geschäftsvorgänge, von »Bildung« der Posten. Zu dem Memorial, welches
Soll- und Habenposten gemischt enthält, werden in der für die Buchführung überhaupt als Regel dienenden chronologischen
Reihenfolge alle nicht in Einnahme oder Ausgabe von Bargeld bestehenden geschäftlichen Vorgänge gebucht, wie Ein- und Verkauf
von Waren auf Kredit etc. Oft wird das Memorial in mehrere Bücher getrennt und ein besonderes Einkaufsbuch,
Fakturenbuch, auch Eingangsfakturenbuch genannt, zur Ausnahme der Habenposten sowie ein Verkaufsbuch, Ausgangsfakturenbuch
oder Verkaufsstrazze zur Buchung der Sollposten (Verkäufe auf Kredit) geführt.
Dieses Fakturenbuch wird häufig aus den Originalfakturen hergestellt, indem dieselben, mit Seitenzahlen und Register versehen,
einfach zusammengeheftet werden; doch widerspricht diese Form den Anforderungen des § 32 des deutschen
Handelsgesetzbuchs, welcher ausdrücklich bedingt, daß die Bücher gebunden sein müssen. Ebenso kann das Verkaufsbuch aus
den Kopien der ausgehenden Warenrechnungen gebildet werden. Jeder Posten in dem Memorial besteht aus der Angabe des Datums, des
Namens und Wohnorts des Geschäftsfreundes und der Bezeichnung desselben als Schuldner (Debitor) durch das
WortSoll oder Debet (in der Mehrzahl:
Sollen oder Debent) oder als Gläubiger (Kreditor) durch das WortHaben oder Credit (in der Mehrzahl:
Credunt).
Hierauf folgt die Beschreibung des Geschäftsvorfalls, deren Schluß der in die sogen. Geldkolumne auszuwerfende Betrag bildet.
Diese Bücher werden seitenweise geführt; blattweise, d. h. aus zwei einander
gegenüberstehenden Seiten, wird das Kassabuch geführt. Die linke Seite, das Soll, nimmt alle Einnahmen, die rechte Seite,
das Haben, alle Ausgaben in barem Geld auf. Am Schluß jeden Monats oder jeder Woche, in großen Bankgeschäften täglich, schließt
man das Kassabuch dadurch ab, daß man die Differenz zwischen Haben und Soll (den Kassabestand) der Ausgleichung
wegen in das Haben einstellt, um sie bei Eröffnung der neuen Rechnung wieder im Soll als Einnahme vorzutragen.
Oft werden Memorial und Kassabuch derart miteinander verbunden, daß in ersteres auch die Geldgeschäfte gebucht werden. Die
Eintragung der Geschäftsvorfälle in die genannten Bücher erfolgt, sowie sie sich ereignen; von diesen
werden dann diejenigen Posten, welche nicht durch Barzahlung reguliert worden sind, auf das Hauptbuch (Kontokorrentbuch) übertragen.
In diesem Buch errichtet man jedem Geschäftsfreund auf zwei einander gegenüberstehenden Seiten eine Rechnung oder ein Konto,
dessen linke Seite, Debet- oder Sollseite, die Schulden, dessen rechte Seite, Credit- oder Habenseite, das
Guthaben des Geschäftsfreundes nachweist.
Das Eintragen auf die Debetseite nennt man debitieren oder belasten, das auf die Habenseite kreditieren, gutschreiben oder
erkennen. Behufs der Errichtung eines solchen Kontos zieht man über beide Seiten einen wagerechten Strich (Kopflinie); etwas
über denselben kommt links das WortSoll (Debet; Sollen, Debent) zu stehen, dann folgen Name und Wohnort des
Geschäftsfreundes, rechts das WortHaben (Credit, Credunt). Beide Seiten eines Kontos tragen dieselbe Seitenzahl (dasselbe Folium).
Unterhalb der Kopflinie werden Kolumnen für Monat und Tag der Einschreibung, für den Text des Postens sowie für den Geldbetrag
und für das Folium des Buches errichtet, aus welchem der Übertrag erfolgt. Der Unterschied der Summen von
Soll und Haben ist der Saldo der Rechnung, den der Geschäftsfreund schuldet, wenn das Soll, den er dagegen guthat, wenn das
Haben größer ist.
endlich
die Hilfsbücher des Kassabuches: das Handlungsunkostenbuch, das Portobuch, das Warenspesenbuch, Bücher,
deren Bestimmung aus ihrer Bezeichnung sich ergibt;