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Betracht zieht) zu Haarlem [* 2] ein Mann, Namens Lourens Janszoon, nach seinem Stand als Küster zubenannt Coster, gelebt, der einstmals während eines Spaziergangs in dem vor der Stadt gelegenen Gehölz zum Zeitvertreib Buchstaben aus Buchenrinde verkehrt ausgeschnitten, sie zu Worten zusammengefügt und dann mit Tinte abgedruckt habe als Spielzeug für die Kinder seines Schwiegersohns Thomas Pieterzoon. Die gewöhnliche leichtflüssige Tinte der Schreiber aber habe sich für den Druck ungeeignet erwiesen, und es sei ihm mit Hilfe dieses Schwiegersohns gelungen, eine bessere und dickere Farbe hierfür zu erfinden, woraus er den in Holz [* 3] geschnittenen Bildern die Erklärung beigefügt habe mit Hilfe seiner Lettern, beide, Bild und Erklärung, dann abdruckend.
Diese ersten Bücher seien nur auf einer Seite bedruckt, die unbedruckten Seiten aber zusammengeklebt gewesen; eins davon, in der Volkssprache abgefaßt, sei der »Spieghel onzer behoudenis« (die holländische Ausgabe des »Speculum salutis«). Nach und nach sei der Erfinder Coster von Buchenholztypen zu bleiernen und von diesen zu zinnernen übergegangen, der größern Dauerhaftigkeit des Materials halber. Die neue Kunst habe den verdienten Beifall im Volk, die gedruckten Bücher viele Käufer gefunden und hiermit dem Erfinder Wohlstand zugeführt; Coster aber habe infolgedessen die Zahl seiner Arbeiter und Gehilfen vermehren müssen, unter denen sich sodann auch ein gewisser Johannes (auch ein Faustus wird in unklarer Weise genannt) befunden habe.
Dieser habe sich als ein sehr ungetreuer Knecht erwiesen, denn sobald er hinreichend unterrichtet war im Typenguß und Satz, und was sonst zur Kunst gehörte, ergriff er die erste günstige Gelegenheit, und hierzu schien ihm die heilige Christnacht am geeignetsten, als alle andern dem Gottesdienst beiwohnten, um sich in das Arbeitszimmer zu schleichen, Typen und Werkzeug zusammenzupacken und schleunigst zu fliehen. Er ging erst nach Amsterdam, [* 4] dann nach Köln [* 5] und schließlich nach Mainz, [* 6] wo er sich so sicher fühlte, daß er selbst eine Druckerei eröffnete, die ihm schon in der kurzen Zeit eines Jahrs reichliche Einnahmen brachte. Es war dies um 1442, wo er bereits das Doktrinal des Alexander Gallus mit denselben Typen gedruckt und veröffentlicht haben soll, deren sich Coster in Haarlem bedient hatte.
Jedem, welcher mit dem Wesen der Buchdruckerkunst bekannt ist, muß es unbegreiflich erscheinen, wie ein solches der Fust-Schöfferschen Verbesserungsgeschichte der Buchdruckerkunst nachgebildetes Märchen nicht nur Glauben, sondern auch gläubige Verteidiger Jahrhunderte hindurch hat finden können. Ein Zusammentreffen von mancherlei Umständen führte zu diesem Resultat. Die leichtfertige Fälschung des Junius fand Boden in dem Nationalitätsgefühl der Holländer; ihre nächsten und eifrigsten Verbreiter aber waren Gelehrte, die wohl oberflächliche Begriffe haben mochten von den Hantierungen der Buchdrucker, keineswegs aber von den Grundbedingungen, auf welche hin allein die Herstellung eines Schriftsatzes und sein nachmaliger Abdruck möglich sind; andernfalls würden sie wohl schwerlich für Typen aus Buchenrinde oder Buchenholz eingetreten seien.
Manche von ihnen, welche die Schwächen der Juniusschen Fabel empfanden, haben durch eignes Hinzuthun diese zu ergänzen gesucht. Der Kampf für und gegen Coster ist zum Teil mit großer Erbitterung geführt worden; entscheidend trat aber erst van der Linde gegen die Haarlemer Ansprüche 1869 im »Nederlandschen Spectator« in einer Reihe von Aufsätzen auf, die er dann in verbesserter und erweiterter Form 1870 unter dem Titel: »Die Haarlemsche Coster-Legende« erscheinen ließ, an welche sich 1878 sein Hauptwerk: »Gutenberg, Geschichte und Erdichtung« (Stuttg.),
geschlossen hat. Speziell Haarlem betreffend, weist derselbe nach, daß das erste daselbst gedruckte Buch, welches diese Stadt als Druckort und als Druckjahr 1485 trägt, »Dat leiden Jesu« war, der Drucker aber sich Jacob Bellaert von Zierikzee nannte. Die 32 Holzschnitte, welche das Werkchen enthielt, waren indes schon ein Jahr vorher von Gerard Leeu zu Gouda zum Druck desselben Buches benutzt worden; ja, 1473 druckte bereits zu Aalst in Flandern Dierik Martens und zu Utrecht [* 7] Nicolaus Kettelaer und Gerhard de Leempt; Haarlem hat mithin nicht einmal das Recht auf den Anspruch, daß es die erste Stadt in Holland gewesen sei, welche historisch nachweisbar eine Druckerei besessen habe.
Das Zeugnis eines Buchbinders, Cornelis, zu gunsten Costers besteht nicht vor der historischen Kritik, ebensowenig wie der im Museum zu Haarlem aufbewahrte Stammbaum eines gewissen Gerrit Thomaszoon, der ein Nachkomme Costers von mütterlicher Seite, seinem Beruf nach aber ein Gastwirt zu Haarlem gewesen sein soll. Genaue Nachforschungen in den Haarlemer Stadtarchiven und Kirchenregistern über die Person Costers haben nur dargethan, daß um 1446 ein Mann dieses Namens zu Haarlem gelebt hat, der einen Verkaufsladen für Salz, [* 8] Lichte, Öl, Seife etc. hielt, 1456 aber eine Gastwirtschaft begann und diese bis 1483 betrieb, worauf er von Haarlem wegzog, unermittelt wohin. Von dem Lourens Janszoon Coster, welchem als Erfinder der Buchdruckerkunst zu Ehren man in Haarlem ein 1856 enthülltes Monument errichtet hat, ist nicht die leiseste historische Spur aufgefunden worden.
Gutenberg der Erfinder.
Vermögen somit die hier erörterten Ansprüche nicht zu bestehen vor der prüfenden Geschichtsforschung, so wohnt ihnen allen gemeinsam ein Moment inne, dessen Beachtung uns ganz von selbst auf den wahren Erfinder, auf Gutenberg, verweist. Wann Gutenberg und wie er seine Erfindung begonnen, läßt sich freilich ebensowenig mit Bestimmtheit aus ihnen erkennen, wie wir dies aus den ihn selbst betreffenden historischen Nachrichten vermögen.
Johannes Gensfleisch, nach seiner Mutter genannt zu Gudenberg, hatte vermutlich mit seinen Eltern Anfang der 20er Jahre des 15. Jahrh. seine Vaterstadt Mainz der daselbst zwischen Adligen und Bürgern ausgebrochenen Unruhen halber verlassen müssen, hatte auch nicht Gebrauch gemacht von einer 1430 gewährten Amnestie, sondern war in Straßburg [* 9] verblieben, wie mit Wahrscheinlichkeit vorausgesetzt werden darf. Bestimmtheit über seinen Aufenthalt daselbst erhalten wir erst durch die von ihm 1434 veranlaßte Inhaftnahme des zufällig in Straßburg weilenden Mainzer Stadtschreibers; sie erfolgte einer ansehnlichen Zinsschuld halber, welche der Magistrat von Mainz an Gudenberg oder Gutenberg, wie die neuhochdeutsche Schreibart lautet, zu zahlen sich weigerte; als die Mainzer Behörde indes Zahlung versprach, ließ Gutenberg sofort den Stadtschreiber in Freiheit setzen. 1439 wurde ein größerer Prozeß verhandelt, gegen ihn angestrengt von den Erben eines Andreas Dritzehn, mit welchem er, wahrscheinlich um 1435, einen Kontrakt abgeschlossen hatte, um ihm und Andreas Heilmann das Steineschleifen zu lehren, und da Gutenberg 1437 auch mit einem Hans Riffe zum Betrieb des Spiegelmachens für die Heiltumsfahrt nach Aachen [* 10] in Geschäftsverbindung ¶
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getreten war, so geht hieraus hervor, daß er besondere Neigung und Geschick in kunstindustriellen Berufszweigen besessen, für diese auch bereits wohlbegründeten Ruf erworben haben muß. Daß er sich damals schon mit der Idee seiner Erfindung der Buchdruckerkunst beschäftigt haben mag, scheint aus mehrfachen Aussagen der Zeugen in dem Prozeß hervorzugehen, wiewohl dieselben auch nur als auf das Spiegelmachen sich beziehend gedeutet worden sind; die Erfindung der Drucklettern in derjenigen Form und Beschaffenheit, welche allein ihre Zusammensetzung für den Druck ermöglichen, ferner die Erfindung einer entsprechenden Farbe für solchen Abdruck waren aber sicherlich kein Werk kurzer Hand, [* 12] da ja nicht allein die Typen und die Farbe, sondern auch alles Werkzeug zu deren Herstellung erfunden und geschaffen werden mußte. Es steht somit fast außer Zweifel, daß jene unklaren, wohl absichtlich verschleierten Aussagen in dem Dritzehnschen Prozeß sich auf die ersten Anfänge der Buchdruckerkunst beziehen; ob dieselbe wirklich von ihm dort geübt worden, das ist, selbst angesichts eines als Straßburger Preßerzeugnis Gutenbergs erachteten, in der Nationalbibliothek zu Paris [* 13] befindlichen Donatus-Restes, durchaus nicht außer Zweifel.
Daß Gutenberg bis zum März 1444 in Straßburg gewesen, ist durch Urkunden über Geldoperationen seinerseits nachweisbar; von da ab bis 1448 fehlen jedoch alle Nachrichten, und die erste, die wir wieder erhalten, betrifft ein Darlehen, das er, nach Mainz zurückgekehrt, von einem Mainzer Verwandten, Arnold Gelthuß, empfangen hatte. Sein Mühen in Straßburg war augenscheinlich ein vergebliches gewesen, und mit dem Verlust des Vertrauens, das seine Freunde daselbst in ihn gesetzt, war auch Vermögen und Kredit verloren gegangen, so daß seine Rückkehr nach Mainz eher eine gezwungene als freiwillige gewesen sein mag.
Hier hat er seine auf die Buchdruckerkunst bezüglichen Versuche unstreitig sofort wieder aufgenommen, und daß sie schon weit gediehen sein mußten, beweist, daß es ihm sehr bald gelang, an dem reichen Mainzer Bürger Johann Fust eine Stütze zu finden. Er schloß mit diesem unterm einen Vertrag, wonach Fust dem Gutenberg 800 Gulden in Gold [* 14] zu 6 Proz. Zinsen darleihen, dieser aber damit »das Werk vollbringen solle«, während all sein Werkzeug dem Fust als Unterpfand dienen würde.
Blieben sie nicht einig, so habe Gutenberg dem Fust die 800 Guld. wiederzugeben, sein Werkzeug aber sei dann hypothekenfrei. Außerdem sollte Fust jährlich 300 Guld. »für Kosten, Gesindelohn, Hauszins, Pergament, Papier, Tinte etc.« zahlen, eine Bedingung, welche von diesem niemals erfüllt worden ist. Gutenberg, der mit Eifer an die »Vollbringung des Werkes« gegangen sein mag, sah indes seine Mittel noch vor Erreichung seines Ziels wieder schwinden und mußte abermals 800 Guld. von Fust aufnehmen, die dieser ihm gewiß nicht gegeben hätte ohne Aussicht auf sichern Erfolg.
Was Gutenberg inzwischen geschaffen, ist nicht genau festzustellen; vermutlich beschäftigte er sich mit Herstellung der Typen zu der 36zeiligen Bibel; [* 15] dieselben sind benutzt beim Druck eines Donats, dessen erhaltener Rest die handschriftliche Jahreszahl 1451 trägt, sowie sie auch neben einer andern kleinern Type zum Druck von Ablaßbriefen, deren noch eine ansehnliche Anzahl Exemplare erhalten sind, gedient haben. Daß letztere nicht von Holztafeln gedruckt worden sein können, wird durch das Vorkommen eines umgekehrten Buchstaben in einem derselben unwiderleglich bewiesen.
Die Annahme, Gutenberg habe sich zuerst beweglicher Buchstaben aus Holz bedient, ist längst zurückgewiesen, weil deren Anwendung, ganz abgesehen von der ungeheuern und zeitraubenden Mühe des Schneidens jeder einzelnen der Tausende von Typen, eine technisch unmögliche gewesen sein würde. Wahrscheinlicher ist, daß er zuerst die Typenstempel aus Holz schnitt, sie in Sand abformend und danach gießend; bald aber wird er auch von diesem unzulänglichen und langsamen Verfahren abgegangen sein und seine Stempel in thunlichst hartes Metall geschnitten haben, welche er dann durch Einschlagen in ein weicheres in Formen oder Matrizen umwandelte für den Guß der Typen.
Die Regelmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Lettern der 36zeiligen Bibel spricht hierfür. Der Schriftguß ist somit nicht minder eine Erfindung Gutenbergs als die der Druckpresse, denn vor ihm hatten sich die Formschneider und Briefdrucker, wie schon erwähnt, zur Herstellung ihrer einseitigen Drucke wahrscheinlich ausnahmslos des Reibers bedient; die 36zeilige Bibel jedoch nicht minder als die 42zeilige und der Psalter von 1457 sind so vollendete Druckleistungen und zeigen ein so genaues Passen der Seiten aufeinander (Register), daß ihre Herstellung nur auf einer Druckpresse erfolgt sein kann. Auch die Druckfarbe, die bei den Holztafeldrucken vor Gutenberg meist in mattem Erdbraun erscheint, ist von ihm seinen Zwecken angepaßt und vervollkommt worden, so daß man behaupten darf, das Verdienst der Erfindung der Buchdruckerkunst gebühre in ihrem vollen Umfang ganz allein Gutenberg; was seine Gegner und Nachfolger dem entgegengesetzt, ist durch die Thatsachen widerlegt. Sein Erfolg aber beschleunigte sein Verderben.
Bald nach der Vollendung der 36zeiligen Bibel, von welcher vermutlich nur eine geringe Auflage gedruckt worden war, wurde der Druck einer andern, ebenfalls in lateinischer Sprache, [* 16] aber mit kleinern Typen, der heute als 42zeiligen bezeichneten, begonnen. Beiliegende Tafel gibt das getreue Faksimile eines Blattes derselben. Sie war indes noch nicht vollendet, als Fust mit der Forderung, Gutenberg solle ihm alle dargeliehenen Kapitalien nebst Zinsen zurückzahlen, an diesen herantrat.
Der Umstand, daß Fust recht wohl wissen mußte, solche Rückzahlung sei Gutenberg gerade jetzt am wenigsten möglich, sowie die ganze Fassung des Kontrakts und die zaudernde Erfüllung desselben durch Fust hat diesen in den nur zu begründeten Verdacht gebracht, er habe es von Anfang an darauf angelegt, den für seine Erfindung begeisterten, in Geldsachen jedoch unpraktischen Gutenberg und mit ihm auch dessen Erfindung selbst ganz in seine Hand zu bekommen, was ihm denn auch vollkommen gelang, nachdem er sich nach der andern Seite vorsichtig gedeckt und sich in Peter Schöffer einen Ersatz für die technische Weiterführung an Stelle Gutenbergs verschafft hatte.
Schöffer, ein aus Gernsheim gebürtiger Schönschreiber, mag in Gutenbergs Druckerei vielleicht nur als Illuminator und Rubrikator der fertig gedruckten Bogen, [* 17] in welchen die großen Anfangsbuchstaben an den freigelassenen Stellen nachzutragen waren, beschäftigt worden sein, vielleicht war er auch als Typenzeichner oder Setzer thätig; als es Fust gelungen war, Gutenberg die Druckerei und alle fertigen Drucke aberkennen zu lassen, tritt er an dessen Stelle und wird schließlich Fusts Schwiegersohn. Im Oktober 1455 reichte Fust seine Klage, auf Rückzahlung von 2026 Guld. einschließlich Zins und Zinseszins lautend (er gab vor, selbst einen Teil ¶