im weitesten
Sinn jedes über ein fließendes oder
stehendes
Wasser, über ein weites oder enges
Thal
[* 13] oder über beide zugleich führendes Verbindungsbauwerk von
Fuß- und Fahrwegen,
Straßen,
Eisenbahnen,
Wasserleitungen und
Schiffahrtskanälen, wonach man
Durchlässe, Strombrücken, Wegebrücken,
Viadukte,
Aquädukte und
Kanalbrücken unterscheidet. Die Hauptbestandteile einer Brücke sind deren Überbau,
Pfeiler und
Fundamente. Der Überbau
besteht wieder aus der Brückenbahn nebst ihrer
Brüstung und Horizontalversteifung sowie aus den
Trägern
der Brückenbahn. Je nachdem die Brückenbahn zur Überführung eines
Straßen-,
Eisenbahn- oder Schifffahrtsverkehrs dient,
muß sie entweder eine geschlossene Fahrbahntafel für
Wagen- und Fußverkehr oder eine Unterstützung der Schienengestänge
und ihrer
Bankette oder ein wasserdichtes Kanalbett bilden.
Die Fahrbahn der Straßenbrücken erfordert einen einfachen, besser einen doppelten Bohlenbelag, eine
Beschotterung oder Pflasterung auf einer massiven, gewölbten oder Steinplattenunterlage, oder auf einer starken
Balken- oder
Bohlenlage, oder auf einer Unterlage von galvanisierten Wellenblechen, gußeisernen oder schmiedeeisernen
Platten, worunter
die Malletschen Buckelplatten und die gegossenen Zellenplatten hervorzuheben sind, während die Fußbahn entweder aus
einem Bohlenbelag auf
Holz- oder Eisenträgern, oder
aus einem Steinplatten- oder Asphaltbelag, oder aus einer Pflasterung
auf einem über massiver Unterlage ruhenden Sandbett besteht.
Die Fahrbahn der
Eisenbahnbrücken erfordert zur Unterstützung der Fahrschienen entweder den gewöhnlichen Oberbau auf massiver,
gewölbter oder plattenförmiger Steinunterlage, oder die Unterstützung nur der Quer- oder Langschwellen,
oder beider zugleich durch hölzerne oder eiserne
Träger,
[* 14] während die
Bankette meist nur aus einem Bohlenbelag bestehen,
der auf den letztern befestigt wird. Das
Bett der
Kanalbrücken besteht entweder aus wasserdichtem Zementmauerwerk ohne oder
mit besonderer
Beton- oder Asphaltlage, oder aus hölzernen
Kasten mit doppelten, kalfaterten Bohlenwänden, oder aus
schmiedeeisernen
Kasten aus dicht genieteten, ausgesteiften Blechplatten. Die
Anordnung der Brückenträger ist verschieden,
je nachdem sie feste oder bewegliche und im erstern
FallBalken-,
Stütz- oder
Hängebrücken sind und aus
Eisen,
[* 15]
Stein oder
Holz
[* 16] bestehen, weshalb im nachstehenden die eisernen, steinernen und hölzernen
Brücken unterschieden sind.
Die eisernen
Brücken der Gegenwart sind entweder
Hänge- oder
Stütz- oder Balkenbrücken, je nachdem die
Brückenbahn aufgehängt, gestützt oder teils aufgehängt, teils gestützt ist. Die der Durchbiegung widerstehenden, nur
einen senkrechten
Druck auf ihre Unterlagen ausübenden Balkenbrücken werden in der
Praxis am häufigsten angewandt und sind
entweder solche mit vollen Wandungen, wie die Blechbrücken, oder solche mit gegliederten Wandungen,
wie die
Gitter- und Fachwerkbrücken, deren Gurtungen entweder gerade und parallel (Parallelträger) oder gekrümmt oder gebrochen
(Bogen- oder Polygonalbalkenträger) sind.
1)
Brücken mit vollen Wandungen erhalten entweder massive gewalzte
Träger, welche bei den gegenwärtigen Leistungen der
Walzwerke
zuSpannweiten von 1-5
m, oder genietete, aus
Blechen und Profileisen (meist
Winkeleisen) zusammengesetzte
Träger, welche zu
Spannweiten von 5-15 m Anwendung finden. Bei Anwendung von massiv gewalzten
Balken werden zur direkten Unterstützung
des Geleises und bei reichlicher lichter
Höhe gewöhnlich deren 2, bei beschränkter lichter
Höhe deren 4 und zwar zu
je 2 auf etwa 1 m
Entfernung mit dazwischen auf eisernen Querverbindungen oder auf langen
Schwellen liegenden Fahrschienen
kombiniert.
Die Walzbalken erhalten an den
Enden 2 steife, winkel- oder U-förmige, mittels Winkellappen eingenietete Querverbindungen
und je 2 gußeiserne Lagerplatten, welche mit den Unterlagquadern durch je 2 bis je 4 Steinbolzen verankert
werden. Die Fahrschienen werden auf kantige, 12-15
cm hohe, 25-30
cm breite, 3-4
cm voneinander abstehende Querschwellen genagelt,
welche in die Walzbalken eingelassen und mit diesen abwechselnd durch Winkellappen und
Bolzen verschraubt werden.
Bei 1,5-2 m
Spannweite erhalten die Walzbalken außer den Querverbindungen an den
Enden eine dritte in
deren Mitte und je 2 angenietete Windkreuzbänder in den so gebildeten
Feldern. Bei 3-4 m
Spannweite kommt eine vierte und
fünfte Querverbindung mit dem entsprechenden Windkreuz hinzu. Die massiven Zwillingsträger legt man entweder auf gemeinschaftliche
gußeiserne Unterlagsplatten oder auf durchgehende Mauerschwellen, verbindet sie durch dazwischengelegte Langschwellen und
Bolzen oder durch verkröpfte
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Winkeleisen, woraus man die Schienenstühle oder Langschwellen befestigt, welche die Fahrschienen aufnehmen. Zwischen und
neben den Schienensträngen werden kurze, kantige Querschwellen von ähnlicher Abmessung und Entfernung direkt auf oder mittels
durchlaufender Winkeleisen und etwas verkröpfter Lappen an die Walzbalken geschraubt. Die Blechbalken können bis zu Spannweiten
von 10 m die Fahrschienen noch direkt aufnehmen und werden dann ähnlich wie die Brücken mit Walzbalken
konstruiert.
Die Querverbindungen bestehen gewöhnlich an den Enden aus vollen, mit Winkeleisen gesäumten und mittels Winkeleisen angenieteten
Blechplatten, in der Mitte aus gekreuzten, durch Laschen an die Hauptträger angeschlossenen Zugbändern, welche bei etwa 1 m
Höhe sowohl oben als unten Windkreuze erhalten, von denen die erstern, welche die Stöße der Fahrbetriebsmittel
direkt aufzunehmen haben, stärker zu wählen und mittels horizontaler Laschen anzuschließen sind, während die untern Windkreuze
schwächer gehalten und direkt an die Querverbindungen angenietet werden können.
Bei sehr beschränkter Konstruktionshöhe werden die Blechbalken entweder mit naheliegenden, um 0,8-1
m voneinander entfernten Querträgern verbunden, welche die Schienen direkt mittels Schienenstühlen aufnehmen, oder die Querträger
erhalten bei einer Entfernung von 2-3 m besondere Langträger, welche die Fahrschienen entweder direkt mittels Schienenstühlen
oder indirekt mittels Querschwellen aufnehmen. Da bei dieser Anordnung zwischen den äußern Blechbalken als Hauptträgern
gefahren wird, die Querschwellen also nicht zugleich die Bankette bilden können, so nietet man bisweilen
besondere Konsolen an die Außenseiten der Hauptträger in Entfernungen von etwa 1 m an und gibt denselben einen Belag von 5-6
cm starken eichenen Bohlen und ein schmiedeeisernes Geländer mit an die Konsole
[* 23] genieteten Vertikalstäben.
Die Blechbalkenträger, welche man zu Straßenbrücken verwendet, werden entweder als Haupt- und Querträger,
welch letztere einen Belag von Längsbohlen oder Längsbalken mit Beschotterung aufnehmen, oder als Haupt-, Quer- und Bohlen-
oder Balkenträger angeordnet, wovon die letztern einen Belag von Querbohlen oder Querbalken zur Aufnahme der Beschotterung
erhalten. Werden die Bankette von der Fahrbahn getrennt, so wendet man statt der äußern Bankettträger
auch Bankettkonsolen an, welche an die Seitenträger der Fahrbahn genietet werden und einen Bohlenbelag entweder direkt oder
auf Langschwellen aufnehmen. Zur Unterstützung der Beschotterung werden außer Bohlen auch Wellenbleche, Buckelplatten, gußeiserne
Zellenplatten und Ziegelgewölbe und statt der Beschotterung auch der eine leichtere Konstruktion gestattende
doppelte eichene Bohlenbelag verwendet.
2) Brücken mit Parallelträgern und gegliederten Wandungen sind solche, deren Wandungen aus stabartigen Gliedern bestehen,
welche entweder sämtlich unter gleichen Winkeln von 45-60° zum Horizont
[* 24] geneigt sind (System des gleichschenkeligen Dreiecks),
oder teils senkrecht, teils, und dann gewöhnlich unter Winkeln von 45°, zum Horizont geneigt sind (System
des rechtwinkeligen Dreiecks). Werden die Stäbe einfach, d. h. so angeordnet, daß ein Transversalschnitt durch den Träger
nur einen Stab
[* 25] trifft, so entsteht das einfache, und wenn zwei, drei oder mehrere Stäbe getroffen werden, das zwei-, drei-
oder mehrfache System.
Die Brücken mit Parallelträgern und mehrfachen Stabreihen nach dem System des gleichschenkeligen Dreiecks,
bei welchen gewöhnlich die
unter 45° zum Horizont geneigten Stäbe engere Maschen bilden, werden Gitterbrücken, die Brücken
mit Parallelträgern und einfachen oder wenigen Stabreihen nach dem System des rechtwinkeligen oder gleichschenkeligen Dreiecks,
bei welchen die Stäbe weite Maschen bilden, werden Fachwerkbrücken genannt. Ruhen die Parallelträger
auf zwei Stützpunkten, so sind es abgesetzte (diskontinuierliche), ruhen sie auf drei und mehr Stützpunkten, so sind es fortgesetzte
(kontinuierliche) Träger, welch letztere wegen der großen Empfindlichkeit, womit sich bei der geringsten Veränderung in der
Höhenlage ihrer Stützpunkte die Spannungen ihrer einzelnen Teile ändern, immer seltener werden und hauptsächlich
nur bei hohen Viadukten Anwendung finden, bei welchen die Möglichkeit einer Überschiebung der Träger eine finanzielle Ersparnis
in den Aufstellungskosten erwarten läßt.
Die fortgesetzten Träger werden meist als Gitterträger, die abgesetzten meist als Fachwerkträger konstruiert. Die Brückenbahn
kann oberhalb, unterhalb oder in der Mitte der Parallelträger angebracht werden, wobei die erstere Anordnung
zwar die einfachere ist, aber die größere Konstruktionshöhe erfordert. Zu eingeleisigen Bahnbrücken werden selten mehr
als zwei Parallelträger verwendet, welche bei reichlicher Konstruktionshöhe in Abständen von 1,5-2 m unter, bei beschränkter
Konstruktionshöhe in Abständen von 4-4,5 m über und zu beiden Seiten der Brückenbahn liegen, während zu zweigeleisigen
Bahnbrücken mit oben liegender Brückenbahn je vier Parallelträger direkt unter den Fahrschienen oder in Abständen von 1,75-2
m unter denselben, zu zweigeleisigen Bahnbrücken mit unten liegender Brückenbahn je zwei Parallelträger zu beiden Seiten
der Geleise, in welchem Fall eigentlich zwei nebeneinander liegende eingeleisige Brücken entstehen, oder zu beiden Seiten
beider Geleise, oder, jedoch selten, je drei Parallelträger zu beiden Seiten und in der Mitte der Geleise
angeordnet werden.
Die Bankette werden bei ein- und zweigeleisigen Brücken mit unten und zwischen den Trägern liegender Brückenbahn entweder
neben den Geleisen oder auf vortretenden Querschwellen und besondern Konsolen außerhalb der Träger angebracht. Mit
Ausnahme der kleinen Fachwerk- oder Gitterbrücken, deren Bahn direkt auf den Trägern ruht, erhalten dieselben meist besondere
Querträger und zwischen dieselben eingeschaltete Langträger, welch letztere meist Querschwellen, seltener Schienenstühle
aufnehmen, woran die Fahrschienen befestigt werden.
Tragwänden zu beiden Seiten der Brückenbahn von 4,8 m und mehr Höhe gibt man außer der Horizontalversteifung
der Brückenbahn oben noch eine zweite, während hohe, unter der Brückenbahn befindliche Hauptträger überdies noch vertikale,
aus Diagonalen gebildete Querversteifungen erhalten. Die Anwendung von hölzernen oder eisernen Langschwellen statt der Querschwellen
ist weniger im Gebrauch. Die Straßenbrücken mit oben liegender Brückenbahn haben entweder eine größere Anzahl gleicher,
etwa 1-1,25 m voneinander entfernter Hauptträger, welche die ähnlich wie
bei den Straßenblechbrücken konstruierte Brückenbahn direkt tragen, oder eine geringere Anzahl gleicher, etwa 2-2,25
m voneinander entfernter Hauptträger, welche besondere Querträger und die auf denselben ruhende Brückenbahn direkt tragen.
Die Straßenbrücken mit tiefer liegender Brückenbahn erhalten entweder zu beiden Seiten der Fahrbahn
Haupttragwände mit Quer- und etwa 1-1,25 m voneinander entfernten Fahrbahnträgern, während
die
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