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Geschichte.
Unter dem Namen Bremon (später Brema) wird die Stadt zuerst 788 urkundlich erwähnt, in welchem Jahr Karl d. Gr. daselbst ein Bistum gründete (s. unten). Bis 967 von einem königlichen Vogt verwaltet, kam die Stadt danach unter die Herrschaft des Erzbischofs. Die Vogtei wurde 1088 dem Grafen von Supplingenburg übertragen und verblieb bis 1219 dem Haus der Welfen. Doch erlangte die Stadt im 11., 12. und 13. Jahrh. so zahlreiche Freiheiten, daß sie 1276 dem Hansabund beitreten und sich der landesfürstlichen Hoheit allmählich ganz entziehen konnte.
Sie galt offiziell als bischöfliche Stadt und erlangte erst durch Kaiser Ferdinand III. 1646 die Reichsfreiheit. Nach außen hin wurde Bremen [* 2] durch seine Abhängigkeit vom Bischof wenig behindert; es schloß Handelsverträge, erwarb Privilegien, namentlich in Norwegen [* 3] und England, und gründete Kolonien, so 1158 Riga [* 4] in Livland. [* 5] Doch zeigte sich Bremen für die gemeinsamen Interessen der Hansa nicht sehr eifrig und wurde mehrmals mit Ausschließung aus dem Bund bestraft.
Die Reformation fand in Bremen eifrige Anhänger; 1532 trat die Stadt dem Schmalkaldischen Bund bei und hielt auch nach der Schlacht bei Mühlberg trotz kaiserlicher Acht und Belagerung die Sache des Protestantismus mit Erfolg aufrecht. Wenige Jahre später erbitterte der Fanatismus lutherischer Geistlichen, vor allen des Predigers Timann, die Bürgerschaft so sehr, daß sie die calvinistische Lehre [* 6] offiziell annahm. Auch gegen Schweden, welches 1648 das Bistum Bremen erhalten hatte, behauptete die Stadt ihre Selbständigkeit, doch unter schweren Kämpfen; 1666 verdankte sie ihre Rettung nur der Fürsprache der benachbarten Fürsten. 1803 blieb Bremen freie Reichsstadt und erhielt sogar eine Gebietsvergrößerung.
Napoleon I. zog die Stadt 1810 zum französischen Reich und machte sie zur Hauptstadt des Departements der Wesermündungen. Nach der Leipziger Schlacht von den Alliierten eingenommen, ward Bremen 1815 zur Freien Stadt des Deutschen Bundes erklärt. Von dieser Zeit an begannen in Bremen heftige innere Kämpfe. Die frühere Verfassung war trotz verschiedener Versuche, eine Demokratie herzustellen, im wesentlichen aristokratisch gewesen: das Regiment war durch die »Neue Eintracht« von 1534 dem Rat anheimgegeben worden, der nach freiem Ermessen die Angesehensten und Wohlhabendsten aus der Bürgerschaft zur Mitberatung einlud.
Nach dem Sturz Napoleons und der Herstellung der Reichsfreiheit bewilligte der Rat aus freien Stücken der Bürgerschaft eine geregelte Teilnahme an der Wahl des Rats an Stelle der Kooptation. An der Spitze des Staats standen nun der Senat (4 Bürgermeister und 24 Senatoren) und die Bürgerschaft (500 Mitglieder nebst den aus 20 Großkaufleuten bestehenden Ältermännern). Die Stadt schloß sich 1828 dem Mitteldeutschen Handelsverein an, der sich jedoch schon 1831 auflöste.
Im März 1848 kam es in Bremen zu stürmischen Auftritten, die zur Folge hatten, daß durch den verstärkten Bürgerkonvent ein Wahlmodus festgestellt, dann eine wirkliche Vertretung der Bürgerschaft gewählt und von dieser in Gemeinschaft mit dem Senat eine neue Verfassung ausgearbeitet wurde. Dieselbe trat zwar ins Leben, als aber im übrigen Deutschland [* 7] die Reaktion die Oberhand gewann, versuchte auch der bremische Senat, eine Revision der Verfassung durchzusetzen.
Unter dem Schutz eines Bundeskommissars, des hannöverschen Generals Jakobi, wurden im Februar 1852 die Gesetze über Presse [* 8] und Vereinsrecht suspendiert, die Bürgerschaft ward aufgelöst und mittels eines oktroyierten Wahlgesetzes die Vertretung der Bürgerschaft auf 150 Mitglieder beschränkt, mit denen sich der Senat über wesentliche Beschränkungen der Märzerrungenschaften einigte. Die neuen Bestimmungen wurden publiziert; seitdem wird die Gesetzgebung von Senat und Bürgerschaft ausgeübt (s. oben).
Die militärische Verteidigung Bremerhavens wurde 1853 vertragsweise von Hannover [* 9] gegen Entschädigung übernommen. Trotz dieses Vertrags war Hannover ein sehr unbequemer Nachbar, namentlich seit es durch die großartigen Hafenanlagen von Geestemünde einen Teil des Handelsverkehrs von Bremen abzuziehen suchte. Dagegen erstarkte in Bremen die nationale Partei, welche schon vor 1866 wenn nicht geradezu die Annexion, so doch den Anschluß an Preußen [* 10] wünschte. In die neue Gestaltung Deutschlands [* 11] trat Bremen bereitwillig ein, sandte bisher stets national gesinnte Vertreter in den Reichstag, beteiligte sich auch am französischen Krieg in opferfreudiger Weise und gab 1884 auch seine Zustimmung zur Aufhebung seiner Freihafenstellung.
Vgl. Buchenau, Die freie Hansastadt Bremen (2. Aufl., Brem. 1882);
das amtliche »Staatshandbuch der freien Hansastadt Bremen« (jährlich) und das »Jahrbuch für die amtliche Statistik des Bremer Staats«; Roller, Versuch einer Geschichte der Stadt Bremen (Brem. 1799-1804, 4 Bde.);
ferner Rynesberg und Schene, Bremer Chronik (hrsg. von Lappenberg, 1841);
Donandt, Geschichte des Bremer Stadtrechts (das. 1830, 2 Bde.);
»Bremisches Urkundenbuch« (hrsg. von Ehmck und v. Bippen, das. 1853-83, Bd. 1-4) und die vom Künstlerverein herausgegebenen Werke: »Bremisches Jahrbuch« (historischen Inhalts, das. 1864-82, 12 Bde.) und »Denkmale der Geschichte und Kunst der freien Hansastadt Bremen« (das. 1864-70, 3 Bde.);
v. Bippen, Aus Bremens Vorzeit (das. 1885).