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Geschichte.
Unter dem Namen Bremon (später Brema) wird die Stadt zuerst 788 urkundlich erwähnt, in welchem Jahr Karl d. Gr. daselbst ein Bistum gründete (s. unten). Bis 967 von einem königlichen Vogt verwaltet, kam die Stadt danach unter die Herrschaft des Erzbischofs. Die Vogtei wurde 1088 dem Grafen von Supplingenburg übertragen und verblieb bis 1219 dem Haus der Welfen. Doch erlangte die Stadt im 11., 12. und 13. Jahrh. so zahlreiche Freiheiten, daß sie 1276 dem Hansabund beitreten und sich der landesfürstlichen Hoheit allmählich ganz entziehen konnte.
Sie galt offiziell als bischöfliche Stadt und erlangte erst durch Kaiser Ferdinand III. 1646 die Reichsfreiheit. Nach außen hin wurde Bremen [* 2] durch seine Abhängigkeit vom Bischof wenig behindert; es schloß Handelsverträge, erwarb Privilegien, namentlich in Norwegen [* 3] und England, und gründete Kolonien, so 1158 Riga [* 4] in Livland. [* 5] Doch zeigte sich Bremen für die gemeinsamen Interessen der Hansa nicht sehr eifrig und wurde mehrmals mit Ausschließung aus dem Bund bestraft.
Die
Reformation fand in Bremen eifrige Anhänger; 1532 trat die Stadt dem
Schmalkaldischen
Bund bei und hielt auch nach der
Schlacht
bei
Mühlberg trotz kaiserlicher
Acht und Belagerung die
Sache des
Protestantismus mit Erfolg aufrecht. Wenige Jahre später
erbitterte der
Fanatismus lutherischer
Geistlichen, vor allen des
Predigers
Timann, die
Bürgerschaft so sehr,
daß sie die calvinistische
Lehre
[* 6] offiziell annahm. Auch gegen
Schweden, welches 1648 das
Bistum Bremen erhalten hatte, behauptete
die Stadt ihre Selbständigkeit, doch unter schweren
Kämpfen; 1666 verdankte sie ihre Rettung nur der Fürsprache der benachbarten
Fürsten. 1803 blieb Bremen freie
Reichsstadt und erhielt sogar eine Gebietsvergrößerung.
Napoleon I. zog die Stadt 1810 zum französischen
Reich und machte sie zur Hauptstadt des
Departements der Wesermündungen.
Nach der
Leipziger
Schlacht von den Alliierten eingenommen, ward Bremen 1815 zur
Freien Stadt des
Deutschen
Bundes erklärt. Von dieser
Zeit an begannen in Bremen heftige innere
Kämpfe. Die frühere
Verfassung war trotz verschiedener
Versuche,
eine
Demokratie herzustellen, im wesentlichen aristokratisch gewesen: das
Regiment war durch die
»Neue Eintracht« von 1534 dem
Rat anheimgegeben worden, der nach freiem
Ermessen die Angesehensten und Wohlhabendsten aus der
Bürgerschaft zur Mitberatung
einlud.
Nach dem
Sturz
Napoleons und der Herstellung der Reichsfreiheit bewilligte der
Rat aus freien
Stücken der
Bürgerschaft eine geregelte
Teilnahme an der
Wahl des
Rats an
Stelle der Kooptation. An der
Spitze des
Staats standen
nun der
Senat (4
Bürgermeister und 24
Senatoren) und die
Bürgerschaft (500 Mitglieder nebst den aus 20 Großkaufleuten bestehenden
Ältermännern). Die Stadt schloß sich 1828 dem Mitteldeutschen
Handelsverein an, der sich jedoch schon 1831 auflöste.
Im März 1848 kam es in Bremen zu stürmischen Auftritten, die zur Folge hatten, daß durch den verstärkten Bürgerkonvent ein Wahlmodus festgestellt, dann eine wirkliche Vertretung der Bürgerschaft gewählt und von dieser in Gemeinschaft mit dem Senat eine neue Verfassung ausgearbeitet wurde. Dieselbe trat zwar ins Leben, als aber im übrigen Deutschland [* 7] die Reaktion die Oberhand gewann, versuchte auch der bremische Senat, eine Revision der Verfassung durchzusetzen.
Unter dem Schutz eines Bundeskommissars, des hannöverschen Generals Jakobi, wurden im Februar 1852 die Gesetze über Presse [* 8] und Vereinsrecht suspendiert, die Bürgerschaft ward aufgelöst und mittels eines oktroyierten Wahlgesetzes die Vertretung der Bürgerschaft auf 150 Mitglieder beschränkt, mit denen sich der Senat über wesentliche Beschränkungen der Märzerrungenschaften einigte. Die neuen Bestimmungen wurden publiziert; seitdem wird die Gesetzgebung von Senat und Bürgerschaft ausgeübt (s. oben).
Die militärische Verteidigung Bremerhavens wurde 1853 vertragsweise von Hannover [* 9] gegen Entschädigung übernommen. Trotz dieses Vertrags war Hannover ein sehr unbequemer Nachbar, namentlich seit es durch die großartigen Hafenanlagen von Geestemünde einen Teil des Handelsverkehrs von Bremen abzuziehen suchte. Dagegen erstarkte in Bremen die nationale Partei, welche schon vor 1866 wenn nicht geradezu die Annexion, so doch den Anschluß an Preußen [* 10] wünschte. In die neue Gestaltung Deutschlands [* 11] trat Bremen bereitwillig ein, sandte bisher stets national gesinnte Vertreter in den Reichstag, beteiligte sich auch am französischen Krieg in opferfreudiger Weise und gab 1884 auch seine Zustimmung zur Aufhebung seiner Freihafenstellung.
Vgl. Buchenau,
Die freie
Hansastadt Bremen (2. Aufl.,
Brem. 1882);
das amtliche
»Staatshandbuch der freien
Hansastadt Bremen« (jährlich) und das
»Jahrbuch für die amtliche
Statistik des
Bremer
Staats«;
Roller,
Versuch einer Geschichte der Stadt Bremen
(Brem. 1799-1804, 4 Bde.);
ferner Rynesberg und Schene, Bremer Chronik (hrsg. von Lappenberg, 1841);
Donandt, Geschichte des Bremer Stadtrechts (das. 1830, 2 Bde.);
»Bremisches Urkundenbuch« (hrsg. von Ehmck
und v. Bippen, das. 1853-83, Bd.
1-4) und die vom Künstlerverein herausgegebenen Werke: »Bremisches Jahrbuch« (historischen
Inhalts, das. 1864-82, 12 Bde.)
und »Denkmale der Geschichte und
Kunst der freien
Hansastadt Bremen« (das. 1864-70, 3 Bde.);
v. Bippen, Aus Bremens Vorzeit (das. 1885).