Sitte, der
Braut einen
Kranz von dem der
Venus geweihten Myrtenbaum aufzusetzen, ist heidnischen Ursprungs und bürgerte sich
bei der christlichen
Trauung erst seit dem 4. Jahrh. ein, nachdem die alten
Kirchenväter heftig dagegen geeifert hatten. Nach
neuerer
Sitte wird der am
Abend des Hochzeitstags zerteilt und dieZweige unter die unverheirateten Hochzeitsgäste,
denen allen ein
Tanz mit der
Braut zusteht, verteilt (»Abtanzen des Brautkranzes«). Die
Gewohnheit, auch den Bräutigam zu bekränzen,
wie es schon bei den
Juden, auch bei den Griechen und
RömernSitte war, hat sich im
Abendland nur noch auf dem Land hier und
da erhalten. Verheiratete
Frauen werden nach 25jähriger
Ehe an ihrem Hochzeitstag mit einem silbernen
und nach 50jähriger
Ehe mit einem goldenen Brautkranz geschmückt.
ein in allen german.
Sprachen vorkommendes
Wort für
»Hochzeit« (angelsächs. brydhleáp,
altd. brûtlouf, schwed. bröllop, dän.
bryllup, niederländ. bruiloft),
wahrscheinlich, weil nach uralter
Sitte die
Braut (wie noch
Brunhild im
»Nibelungenlied«) in
Wettspielen (Rennen,
Springen,
Werfen etc.) erworben werden mußte. NachKuhn war es in der
Mark bis in die Neuzeit
Gebrauch,
daß am
Schluß des ersten Hochzeitstags
Braut und Bräutigam einen Wettlauf hielten, und in
Bayern wird
bei
Hochzeiten noch heute ein Brautlauf von der
Kirche nach dem
Gasthaus gehalten, allerdings nur von den Hochzeitsgästen. Auch s. v. w.
Bedemund (s. d.).
für neuvermählte
Gatten die erste
Nacht nach dem Hochzeitstag. Die
Kirche verbot auf
mehreren
Synoden um 400
n. Chr. mit
Berufung auf
Tobias 6, 17-23 den
Laien die eheliche Begehung der Brautnacht als
Entweihung des priesterlichen
Trauungssegens. Das
Mittelalter schärfte dieses Verbot mehrmals streng ein; später konnte man die Erlaubnis zur
Feier der
Brautnacht dem
Priester abkaufen. Der erste, der diesen kirchlichenMißbrauch förmlich aufhob, war der
PariserErzbischofStephan Poucher. Im
Mittelalter soll, wenig verbürgten
Sagen zufolge, öfters der adlige Gutsherr seinen
Unterthanen
gegenüber Anspruch auf das sogen.
Jus primae noctis (s. d.) erhoben haben.
die
Reise, die ein heiratslustiger Mann macht, um das fern wohnende, zu seiner
Gattin
bestimmte Mädchen kennen zu lernen, wobei demselben in manchen Gegenden durch die Art der vorgesetzten
Gerichte zu erkennen
gegeben wird, ob seine
Werbung willkommen ist oder nicht. In manchen Teilen von Rußland besteht die in der Form, daß am
Ostersonntag die bräutlich geschmückten
Jungfrauen den heiratsfähigen jungen Männern zur
Besichtigung
und Auswahl vorgestellt werden.
der
Schleier, mit welchem bereits seit dem 4. Jahrh. die
Braut am
Tag der
Hochzeit bekleidet erschien,
während sie in der ältesten Zeit in langem, aufgelöstem
Haar,
[* 6] dem Zeichen der bewahrten Unschuld, einherging. Er war von
weißer, später auch roter
Farbe und sollte ein
Symbol der ehelichen Schamhaftigkeit sein.
Die Schließung
zweiter
Ehen geschah ohne Brautschleier.
Marktflecken im preuß. Regierungsbezirk und Landkreis
Köln,
[* 7] mit einer schönen Abteikirche, einer großen, 1024 gestifteten
Benediktinerabtei, die 1808 aufgehoben wurde und gegenwärtig als Provinzialarbeitsanstalt dient, und (1880) 1858 Einw.
2)
(Barawa) Stadt an der afrikanischen Ostküste unter 1° 7' südl.
Br. und 44° 4' östl. L. v. Gr. im
Somalland, zählt nach Guillain, einschließlich der Sklaven, 5000 Einw., meist
Somal, die Baumwollweberei, hauptsächlich
aber
Sklavenhandel treiben. Obschon der
Hafen schlecht ist, ist Brava doch der wichtigste
Ort zwischen
KapGardafui undMombas,
dessen
Märkte stark besucht sind. Brava ist eine der jüngsten von Arabern an der afrikanischen Ostküste gegründeten
Städte; 1822 unterwarf sich die Stadt dem
Sultan von
Maskat, später stellte sie sich unter britischen
Schutz; 1837 mußte sie
wieder die
OberhoheitSansibars anerkennen.
(spr. brow-),Heide in der schwed.
LandschaftSmåland, unfern
Wexiö, berühmt durch
die
Schlacht, in welcher in alter sagenhafter Zeit die
Dänen und
Jüten von der tapfern Heldin Blenda und den småländischen
Weibern, in
Abwesenheit ihrer wider den Feind streitenden
Männer, geschlagen wurden. Zum
Lohn dafür erhielten jene
Weiber besondere
Vorrechte, namentlich gleiches
Erbrecht mit den Männern und die Erlaubnis, kriegerischen
Schmuck zu tragen.
Die hierauf bezüglichen
Gesetze wurden 1691 von König
Karl XI. von neuem bestätigt und haben noch heute Geltung.
in
Italien
[* 12] euphemistische Bezeichnung von
Menschen, die sich zur Ausführung jedes gewagten
Unternehmens, besonders eines
Mordes, dingen lassen (vgl.
Banditen);
im türkischen
HeerFreiwillige, welche sich vor dem
Kampf
mit
Opium berauschten und dann jeder
Gefahr blindlings entgegenstürzten.