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Einnahmen: | Mark |
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Überschuß vom Kammergut | 2515600 |
Direkte Steuern | 4521900 |
Indir. Steuern (netto, inkl. 2,228,700 Mk Reichssteuern) | 4958400 |
Zinsen | 2408000 |
Eisenbahnannuität | 7875000 |
Lotterie-Intraden | 3626400 |
Leihhaus-Intraden | 1200000 |
Überschuß aus den Finanzjahren 1882/83 | 1521000 |
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Ausgaben: | Mark |
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Matrikularbeiträge | 2349000 |
Staatsministerium | 368000 |
Justiz | 4015000 |
Finanzverwaltung | 2147000 |
Polizei | 1764000 |
Baukosten | 2644000 |
Pensionen | 2000000 |
Landesschuld | 9150000 |
An die Klosterreinertragskasse | 153000 |
Zu außerordentlichen Verwendungen | 1665000 |
Dazu kommen noch der Etat der Kammerkasse, dessen Einnahmen (Domänenpachten, Forsten, Berg- und Hüttenwerke) 1885/87 zu insgesamt 7,033,450 Mk. und die Ausgaben zu 4,517,800 Mk. veranschlagt sind, und der Etat des vereinigten Kloster- und Studienfonds, dessen Reinertrag (1885/87 zu 5,352,800 Mk.) ausschließlich zu Kultus- und Unterrichtszwecken verwandt wird. Die Zivilliste mit jährlich 825,323 Mk. erfolgt aus der Kammerkasse. Die öffentliche Schuld belief sich 1885 auf:
1) Landesschuld 31,896,438 Mk. sowie 10 Mill. Thlr. in 20-Thalerlosen und 1,287,000 Thlr. in 3½proz. Obligationen, welche in Annuitäten von 1,219,740 Mk. bis 1924 getilgt werden, und 2) Kammerschuld 1,015,000 Mk.; wogegen an Aktivkapitalien vorhanden sind:
1) beim Staatshaushalt 20,197,000 Mk., 2) beim Kammerkapitalfonds 4,889,825 Mk. und 3) beim Klosterkapitalfonds 20,022,000 Mk. -
Das herzogliche Kontingent gehört zum 10. Armeekorps und besteht aus dem Infanterieregiment Nr. 92 samt zugehörigen zwei Landwehrbataillonen, dem Husarenregiment Nr. 17 und der zum 10. Feldartillerieregiment gehörigen Batterie Nr. 6. Das Infanterieregiment steht seit dem Krieg mit Frankreich noch in Elsaß-Lothringen [* 2] und ist einstweilen dem 15. Armeekorps zugeteilt. Das Herzogtum sendet zum Reichstag 3 Abgeordnete und ist im Bundesrat mit 2 Stimmen vertreten.
Das einfache Wappen [* 3] (s. Tafel »Wappen«) ist ein springendes silbernes Pferd [* 4] in rotem Felde (das alte Zeichen Niedersachsens). Vollständiger enthält es noch die Embleme für Braunschweig [* 5] (zwei übereinander schreitende goldene, blau bewehrte Leoparden mit ausgeschlagenen blauen Zungen) und Lüneburg [* 6] (einen blauen, rot bewehrten Löwen [* 7] mit roter Zunge) mit der Inschrift: »Immota fides« und der Unterschrift: »Nec aspera terrent«. Landesfarben sind Hellblau und Gelb. Orden: [* 8] seit 1834 der Heinrichs des Löwen in vier Klassen, dazu noch zwei Klassen Verdienstkreuze;
Kreuze: das für 25 Jahre Dienstzeit als Soldat.
Außerdem mehrere Medaillen.
Geschichte.
Das heutige Herzogtum Braunschweig war ursprünglich ein Teil des alten Herzogtums Sachsen [* 9] (s. d.), welches 1180 beim Sturz Heinrichs des Löwen (s. d.) geteilt wurde. Dieser behielt damals nur seine Allodialgüter und Lüneburg. Dies welfische Erbe beherrschten nach Heinrichs Tod (1195) seine Söhne Heinrich, Otto und Wilhelm erst gemeinschaftlich. Als sie 1203 zur Teilung schritten, erhielt Heinrich Hannover [* 10] mit dem Land westlich von der Leine bis Göttingen, [* 11] den westlichen Teil der lüneburgischen Lande und die nördlichen Gegenden mit Dithmarschen; Otto (als deutscher Kaiser Otto IV.) das eigentliche Braunschweig mit der Umgegend bis zur Leine und den Unterharz; Wilhelm den östlichen Teil des Lüneburgischen mit der Stadt Lüneburg, den Oberharz etc. Nachdem Wilhelm 1213 mit Hinterlassung eines Sohns, Otto des Kindes, Kaiser Otto IV. 1218 kinderlos und Heinrich 1227 mit Hinterlassung zweier Töchter gestorben waren, war Otto das Kind (s. d.) der einzige Stammhalter des welfischen Hauses.
Derselbe hatte aber, weil die Töchter Heinrichs ihre Erbansprüche an den Kaiser Friedrich II. verkauft hatten, mit letzterm einen harten Kampf zu bestehen, der 1235 dadurch beigelegt ward, daß Otto das Schloß zu Lüneburg mit dem dazu gehörigen Gebiet dem Kaiser, dieser es aber dem Reich als »eigen« überließ, worauf der Kaiser aus der ihm verkauften Stadt Braunschweig mit Zubehör, aus dem Schloß zu Lüneburg nebst Gebiet, Burgen [* 12] und Leuten ein Herzogtum schuf und den zum Reichsfürsten erhobenen Otto damit belehnte.
Nach Ottos Tod (1252) regierten seine Söhne Albrecht (s. Albrecht 10) und Johann erst gemeinschaftlich, bis sie 1267 teilten, wobei Albrecht d. Gr. das Herzogtum Braunschweig, Kalenberg und Göttingen mit dem Weserdistrikt und Harz, Johann aber das Herzogtum Lüneburg und die Städte Hannover und Celle [* 13] erhielt. Die Stadt Braunschweig sollte in gemeinschaftlichem Besitz bleiben. Albrecht begründete die ältere braunschweigische, Johann die ältere lüneburgische Linie.
Die ältere braunschweigische Linie teilte sich nach des Gründers Tod (1279) abermals in drei Linien, indem dessen Söhne (1286) das Erbe teilten, wobei Heinrich Grubenhagen, Albrecht (der Feiste) Göttingen, Wilhelm Wolfenbüttel [* 14] erhielt. Die erste Linie, Grubenhagen, bestand bis 1596, und zwar gelangte nach mehrmaligen Teilungen und Wiedervereinigungen der ihr zugehörigen Lande 1526 Philipp I. wieder zum Alleinbesitz derselben. Er führte 1534 die Reformation in seinem Land ein und trat dem Schmalkaldischen Bund bei.
Sein Sohn Ernst war des Kurfürsten Johann Friedrich des Großmütigen von Sachsen treuer Gefährte und geriet mit diesem nach der unglücklichen Schlacht bei Mühlberg in die Gefangenschaft des Kaisers. Bald wieder ausgewechselt, trat er nach dem Tod seines Vaters (1551) die Regierung seines Landes an und ward ein trefflicher Regent. Als er 1567 kinderlos starb, folgten ihm seine Brüder Wolfgang und (seit 1595) Philippe II., mit welch letzterm 1596 die Linie Grubenhagen erlosch, worauf ihre Lande von Heinrich Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel in Besitz genommen, später aber (1616) nach reichsgerichtlichem Erkenntnis an die Linie Celle abgetreten wurden.
Die von Albrecht dem Feisten gegründete Linie Göttingen erhielt 1292 infolge des Todes seines kinderlosen Bruders Wilhelm auch das Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel; nur dauerte die Vereinigung beider Landesteile nicht länger als bis zum Tod seines ältesten Sohns, Ottos des Milden, 1344, in welchem Jahr die beiden jüngern, bisher von Otto bevormundeten Brüder desselben, Magnus und Ernst, abermals zwei Linien bildeten. Magnus erhielt Wolfenbüttel, Ernst Göttingen. Ernsts Sohn Otto der Quade (seit 1367) war mit Thüringen, Hessen, [* 15] Wolfenbüttel und Göttingen in unglückliche Kämpfe verwickelt, hinterließ 1394 sein ausgesogenes Land seinem Sohn Otto dem Einäugigen (Cocles), der, Schützer der Städte und ihrer aufblühenden Macht, 1435 die Regierung an die Stände abtrat, die sie 1442 Wilhelm von Lüneburg übertrugen. Mit Otto erlosch 1463 die ältere Linie Göttingen.
Die Linie Wolfenbüttel, von Wilhelm, Albrechts d. Gr. drittem Sohn, gestiftet, verschmolz, wie erwähnt, schon 1292 mit der Linie Göttingen und ward erst durch den Teilungsvertrag zwischen Ottos des Milden jüngern Brüdern wieder eine selbständige ¶
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Linie unter Herzog Magnus I. Derselbe hinterließ das Land 1369 seinem wilden Sohn Magnus II., der den Beinamen »mit der Kette« (Torquatus) führte, weil er stets eine silberne Kette um den Hals trug, seitdem ihm sein Vater einmal mit Hängenlassen gedroht hatte. Nachdem er im Lüneburger Erbfolgekrieg [* 17] gegen die Herzöge von Sachsen-Lauenburg (s. unten) gekämpft, blieb er 1373 in einem Gefecht gegen den Grafen Otto von Schaumburg bei Leveste. Seine drei Söhne Friedrich, Bernhard und Heinrich regierten gemeinschaftlich, bis sie die Herzöge von Sachsen (1388 bei Winsen an der Aller) besiegt und durch die Eroberung Lüneburgs dem Lüneburger Erbfolgekrieg ein Ende gemacht hatten, worauf der älteste, Friedrich, Braunschweig, die beiden andern Lüneburg gemeinschaftlich in Besitz nahmen. Friedrich, von einer Partei 1400 zum Gegenkönig Wenzels bestimmt und nach Frankfurt [* 18] a. M. geladen, wurde auf der Heimreise vom Grafen von Waldeck [* 19] in Fritzlar erschlagen. Seine beiden Brüder Bernhard und Heinrich beherrschten die Lande Braunschweig-Wolfenbüttel und Lüneburg gemeinschaftlich, bis durch die Teilung von 1409 die mittlern Linien und Lüneburg entstanden.
Die ältere Linie Lüneburg war von Johann, Albrechts d. Gr. jüngerm Bruder, 1267 gestiftet worden. Dieser hinterließ 1277 das Land seinem Sohn Otto dem Strengen, der sein Erbe durch Ankäufe vergrößerte und 1330 starb. Von seinen beiden Söhnen starb Otto schon 1352 ohne männliche Erben, worauf Wilhelm (mit dem langen Bein) die Alleinregierung antrat und Veranlassung zu dem bereits erwähnten Lüneburger Erbfolgekrieg gab. Seinen Wunsch, dem Sohn seiner Tochter Elisabeth und des Herzogs Otto von Sachsen-Wittenberg, Albrecht, die Nachfolge in Braunschweig-Lüneburg zuzuwenden, erfüllte 1365 der Kaiser Karl IV. Bald indes bereute Wilhelm seinen Entschluß und setzte den Herzog Magnus II. (Torquatus) von Braunschweig-Wolfenbüttel in sein agnatisches Recht ein. Der Ausgang des daraus entstandenen Kriegs ist oben berichtet. Mit Herzog Wilhelm starb 1369 das ältere Lüneburger Haus aus.
Durch die erwähnte Teilung von 1409 erhielt Bernhard Braunschweig, Heinrich Lüneburg. Doch ward letzterer infolge eines Tausches, zu welchem seine Söhne Wilhelm und Heinrich 1428 den Oheim Bernhard zwangen, Gründer der mittlern Linie Braunschweig, Bernhard aber Gründer der mittlern Linie Lüneburg. Infolge der Teilung von 1409 und des Umtausches von 1428 wurde Kalenberg (Hannover) von Lüneburg abgetrennt und zu Braunschweig geschlagen. Die mittlere Linie Braunschweig erfuhr schon unter den aus Lüneburg dahin verpflanzten Söhnen Heinrichs eine neue Teilung, in der Wilhelm (der Siegreiche) Kalenberg, Heinrich (der Friedfertige) Wolfenbüttel erhielt. An Wilhelm I. trat, wie oben bemerkt, Otto der Einäugige die Besitzungen der Linie Göttingen ab, und überdies beerbte jener 1473 auch noch seinen Bruder Heinrich.
Ihm folgten 1482 seine Söhne Wilhelm II. und Friedrich der Unruhige; da dieser aber in Wahnsinn verfiel, brachte ihn sein Bruder 1485 in Haft nach Münden, wo derselbe 1495 ohne Erben starb. Wilhelm II. teilte in demselben Jahr das väterliche Erbe unter seine Söhne Heinrich (den ältern) und Erich (den ältern), wobei jener die Wolfenbütteler, dieser die kalenberg-göttingischen Lande bekam. Die kalenbergische Linie hatte bis zu ihrem Erlöschen 1584 nur zwei Repräsentanten: Erich I., den Kampfgenossen Kaiser Maximilians I. und Teilnehmer an der Hildesheimer Stiftsfehde [* 20] (1519-23), der 1540 starb, und dessen Sohn Erich II., der, im protestantischen Bekenntnis erzogen, 1546 zu der katholischen Kirche übertrat, den Schmalkaldischen Bund und dann auch Moritz von Sachsen bekämpfen half und 1584 ohne legitime Erben starb.
Die kalenbergischen Lande fielen nun an die Linie Wolfenbüttel. Der Gründer derselben, Heinrich (der ältere), hinterließ bei seinem Tod 1514 sechs Söhne, von denen jedoch nur der älteste, Heinrich der jüngere, zur Regierung gelangte (s. Heinrich). Ihm folgte 1568 sein Sohn Julius (s. Julius), der als entschiedener Protestant zur Durchführung der Reformation die Universität Helmstedt gründete und 1589 seine Lande, durch Kalenberg, Göttingen und die Grafschaft Diepholz vergrößert, seinem Sohn Heinrich Julius hinterließ, der, auf Befestigung und Erweiterung seiner fürstlichen Gerechtsame eifrig bedacht, seit 1566 Bischof von Halberstadt, [* 21] dem ansehnlichen Erbe 1596 nach Erlöschen der Linie Grubenhagen noch deren Besitzungen hinzubrachte. Ihm folgte 1613 sein ältester Sohn, Friedrich Ulrich, der, ein schwacher Fürst, 1617 auf kaiserlichen Befehl Grubenhagen an Lüneburg zurückgeben mußte. Mit ihm erlosch 1634 die mittlere Linie Braunschweig-Wolfenbüttel, deren Lande nun an die Linie Braunschweig-Lüneburg-Dannenberg fielen.
Die mittlere Linie Braunschweig-Lüneburg wurde 1409 gestiftet von dem dritten Sohn Magnus' II. (Torquatus), Bernhard I., der 1428 das ihm 1409 überwiesene Braunschweig gegen Lüneburg aufgeben mußte (s. oben). Nach seinem 1434 erfolgten Tod regierten feine Söhne Otto der Hinkende und Friedrich der Fromme bis zu Ottos Tod (1446) gemeinschaftlich, Friedrich, in viele bittere Streitigkeiten und Fehden, besonders mit der Geistlichkeit, verwickelt, resignierte 1457 zu gunsten seiner Söhne Bernhard II. und Otto II., des Siegreichen, mußte jedoch nach deren baldigem Tod (1471) die Regierung für seinen minderjährigen Enkel Heinrich den Mittlern, Ottos Sohn, wieder übernehmen.
Heinrich, seit 1486 selbständig, war seit 1519 in die Hildesheimer Stiftsfehde verwickelt und gegen seinen Vetter Heinrich den jüngern im Bund mit dem Bischof Johann von Hildesheim. [* 22] Weil er die Bewerbung Franz' I. von Frankreich um den Kaiserthron gegen Karl V. begünstigt hatte, ward er 1521 in die Acht erklärt, fand am französischen Hof [* 23] eine Zuflucht und starb 1532. Seine beiden Söhne Otto und Ernst, denen Heinrich schon 1520 die Regierung überlassen hatte, führten dieselbe gemeinschaftlich bis 1527, wo Otto der Mitregierung entsagte, Harburg [* 24] als Erbteil friedlich in Beschlag nahm und so die Linie Braunschweig-Harburg stiftete, welche mit dem letzten von seinen drei Enkeln 1642 erlosch.
Ein dritter Bruder der beiden, Franz, nahm 1539 das Amt Gifhorn in Anspruch und stiftete die Linie Braunschweig-Gifhorn, welche ebenfalls schon 1549 mit ihm ausstarb. Ernst der Bekenner, welcher nun in Lüneburg allein regierte, Anhänger und Verfechter des Protestantismus, unterschrieb die Augsburgische Konfession, trat zum Schmalkaldischen Bund, starb aber noch vor dem Ausbruch des Kriegs 1546 in Celle. Sein ältester Sohn und Nachfolger, Franz Otto, starb 1559 kinderlos, worauf dessen jüngere Brüder, Heinrich und Wilhelm, gemeinschaftlich regierten, bis sie einen Teilungsvertrag schlossen. Wilhelm erhielt Lüneburg und wurde dadurch Stifter der neuen Linie Braunschweig-Lüneburg, aus welcher die Herzöge, Kurfürsten und Könige von Braunschweig-Lüneburg oder Hannover (s. d.) stammen. Heinrich erhielt die Ämter Dannenberg, Lüchow, Hitzacker und Scharnebeck, residierte in Dannenberg, nannte ¶