Handels in
China
[* 2] ernannt wurde. Dagegen hatte das von ihm im
Oktober 1856 ohne
Kriegserklärung über
Kanton
[* 3] verhängte
Bombardement
seine
Abberufung zur
Folge. Auf der Rückreise nach
England besuchte er die Philippineninseln, die er in dem anziehenden
Buch
»Visit to the
PhilippineIslands« (Lond. 1859) schilderte, wie früher
Siam, wohin er zum
Abschluß eines
Handelsvertrags mit dem König von
Siam gereist war, in »The kingdom and people of
Siam« (das. 1857, 2 Bde.).
Sehr anerkennenswert sind Bowrings Bemühungen für die Volkspoesie.
Seine reichen Sammlungen und Übersetzungen von Volksliedern erschienen als: »Specimens of the Russian poets« (1821-23, 2 Bde.);
Obwohl er sich 1859 mit
einer
Pension aus dem
Staatsdienst zurückgezogen, erhielt er doch schon 1861 wieder den Auftrag, einen Handelsvertrag mit
demKönigreichItalien
[* 4] zu unterhandeln, und war nebenbei als
Agent der
Regierungen von
Siam und
Hawai
[* 5] für
Abschlüsse von
Handelsverträgen mit europäischen
Ländern thätig. Er starb in
Claremont. Nach seinem
Tod erschienen:
»A memorial volume of sacred poetry with a memoir of the author« (hrsg.
von seiner
Witwe, Lond. 1874) und »Autobiogaphical
recollections« (das. 1877). - Ein Sohn Bowrings,
EdgarAlfred, geb. 1826, eine
Reihe von
Jahren Bibliothekar des Handelsamtes,
auch 1868-74 Parlamentsmitglied, hat sich durch seine Übersetzungen der Gedichte
Schillers (2. Aufl., Oxf. 1873),
Goethes
(2. Aufl. 1874) und
Heines (3. Aufl., Lond. 1866) bekannt gemacht.
und vertrat 1852-68 und wieder seit 1874 die ultramontanen
Interessen im
Parlament. Er starb in
London.
[* 6] Er schrieb
mehrere juristische Werke: »A dissertation on the statutes of the cities of Italy« (Lond.
1838);
»Commentaries on the modern civil law« (das.
1848);
»Two readings delivered in the Middle
TempleHall«
[* 7] (das. 1850);
»Commentaries on universal public
law« (das. 1854);
»The private history of the creation of the
Roman Catholic hierarchy in
England« (das. 1868);
»Introduction
to the study and use of the civil law« (das. 1874).
Stadt im bad.
Kreis
[* 9]
Mosbach, an der Umpfer und 2 km von der Eisenbahnstation Boxberg-Wölchingen
(LinieHeidelberg-Würzburg),
mit einem Bergschloß auf hohem
Felsen (1490-1547 erbaut), dem Stammsitz des gleichnamigen Rittergeschlechts,
und (1880) 698 Einw. Dabei Dorf Wölchingen, das mit Boxberg eine
Gemeinde bildet, mit schöner evangel.
Kirche, welche zahlreiche Grabsteine der
Ritter vonRosenberg aus dem 11. und 15. Jahrh.
in voller
Rüstung
[* 10] enthält, und 701 Einw.
Selbständig erschienen: »Vierundfünfzig zum Teil noch ungedruckte dramatische
Entwürfe und
Pläne G. E.
Lessings« (in der
Hempelschen
Lessing-Ausgabe; Sonderabdruck, Berl. 1876);
Auch gibt es besondere Boxerklubs, welche das Boxen als
Kunst üben und öffentliche
Schauspiele damit anstellen,
wobei
Preise erteilt werden. Das Boxen geht nach bestimmten
Regeln vor sich; die Bekleidung der
Kämpfer, selbst ihr
Gewicht, die
Art zu
schlagen, der
Gebrauch der
Arme und
Fäuste u. dgl., alles ist genau geregelt.
Die einzelnen
Schläge haben ihre besondern Kunstnamen. Der oft blutige
Kampf endigt, wenn ein
Kämpfer
derart zugerichtet ist, daß er zur Fortsetzung unfähig ist; er kann aus mehreren
Gängen bestehen und dauert oft mehrere
Stunden.
Den niedergefallenen Feind darf man nicht mehr schlagen. Nach dem
Gefecht werden die
Preise ausgezahlt, die Einsatzgelder
zurückgegeben und die
Wetten berichtigt. Der
Sieger wird von seiner
Partei mit Jubel begrüßt. Der
TitelChampion of
England
wird seit fast zwei
Jahrhunderten demjenigen
Boxer zuerkannt, der alle seine Nebenbuhler niedergekämpft und sich als der erste
auf dem
Ring behauptet hat. Neuerdings ist zwar das Boxen etwas abgekommen, kann aber doch immer noch
als ein englisches Nationalvergnügen gelten und findet auch in der
Presse
[* 18] als eine gesunde
Leibesübung beredte Verteidiger.
Vgl.
Egan, Boxiana, or sketches of ancient and modern pugilism (Lond. 1824, 4 Bde.);
Miles, Pugilistica; 144 years of the history of British boxing (das. 1881, 3 Bde.);