Berühmte
Botaniker haben die
Schätze der unter ihrer Aussicht stehenden
Gärten in meist sehr kostspieligen Prachtwerken,
öfters auf öffentliche
Kosten, ediert. Dahin gehören die Werke: Dillenius,
Hortus Elthamensis
(Leid. 1732);
Institute und Sammlungen. Laboratorien für anatomische, morphologische, physiologische und pathologische
Untersuchungen der
Pflanzen finden sich in
Deutschland
[* 29] an fast allen
Universitäten und dienen häufig auch als Unterrichtsanstalten
für Studierende. Sie sind ausgerüstet mit
Mikroskopen und chemischen
Apparaten und mit Vorrichtungen zur Zimmerkultur von
Pflanzen. Die botanischen
Institute verfolgen ausschließlich wissenschaftliche
Zwecke ohne Hinblick auf
die
Praxis, während die landwirtschaftlichen, gärtnerischen und forstlichen
Versuchsstationen ihre wissenschaftlichen Untersuchungen
im
Dienste
[* 30] der
Landwirtschaft,
Gärtnerei und
Forstwissenschaft ausführen.
Diese letztern Anstalten sind besonders auch mit Einrichtungen zu
Wasser- und Feldkulturen ausgerüstet. Hierzu dienen
Vegetationshäuser,
Versuchsfelder etc. Die
Vegetationshäuser sind nach dem
Prinzip der
Gewächshäuser der
Gärtner erbaut
und dienen lediglich als Schutzräume, welche die Versuchspflanzen vor den störenden Einflüssen der
Witterung bewahren,
ihnen aber sonst möglichst alle Wachstumsbedingungen in dem
Maß bieten sollen, wie solche im
Freien den
Pflanzen zu
Gebote
stehen.
Sie sind mit Vorkehrungen versehen, um die Kulturtöpfe, die bei günstiger
Witterung immer im
Freien stehen,
schnell und ohne Veränderung ihrer
Stellung zur
Himmelsgegend in den
Schutz des
Hauses zu bringen. Häufig werden in diesen
InstitutenExemplare derselben Kulturruhe gleichzeitig anatomisch, morphologisch, mikro- und makrochemisch untersucht, um tiefere
Einsicht in
die Lebensverhältnisse der
Pflanzen zu gewinnen.
Anleitung zum Selbststudium der mikroskopischen
Botanik
(Jena
[* 31] 1884); Derselbe, Das kleine botanische
Praktikum, für Anfänger
(das. 1884).
Botanische Sammlungen. Sammlungen sind in erster
Linie Herbarien, in denen die
Pflanzen im getrockneten Zustand, zwischen Papierbogen
liegend und mit
Etiketten versehen, welche den
Namen, den Fundort und den Sammler angeben, aufbewahrt werden,
und welche nach einem anerkannten
System geordnet sein müssen. Als wichtige Hilfsmittel für die botanischen Forschungen
sehen wir Herbarien meistens auch mit
Universitäten oder botanischen
Gärten als öffentliche
Institute verbunden.
große, aber seichte
Bucht an der Südostküste von
Australien
(Neusüdwales), südlich von
Port Jackson, von
Cook entdeckt und so benannt wegen der reichen botanischen
Ernte,
[* 37] welche seine BegleiterBanks
und Solander dort machten.Banks empfahl die Gegend als passend für eine
Verbrecherkolonie, doch wurde dieselbe von Phillip
sofort als untauglich befunden und mit dem nahen
Port Jackson vertauscht. Trotzdem ist die
Kolonie noch lange Zeit fälschlich
nach der
Bai benannt worden. Ein Denkmal wurde hier 1805 auf
KostenFrankreichs dem
KapitänLapérouse errichtet,
welcher die Botanybai 1788 besuchte und dann verschollen ist. Der gleichnamige, von Ausflüglern vielbesuchte
Ort ist durch eine
Trambahn mit
Sydney verbunden.
der gesalzene und in
Essig eingelegte
Rogen von der
Meeräsche und dem
Sander, schon den Alten bekannt, wird
in Südeuropa und der
Levante als Appetitreizmittel genossen.
(span.), bocklederne Weinschläuche, in welchen der
Wein aus
Mauleseln und Saumrossen versandt und zugleich durch
Verdunstung von
Wasser, welches das
Leder durchdringt, immer geistiger wird.
derjenige, welcher einen Auftrag von einer
Person an eine andre bestellt, daher im Auftrag
andrer zu
Fuß, zu
Pferd
[* 40] oder zu
WagenBriefe und Pakete an nähere oder fernere
Orte befördert, entweder für einen besondern
Fall gedungen
(Expresser), oder regelmäßig zu bestimmter Zeit und zwischen
¶
mehr
zwei bestimmten Orten die gegenseitigen Aufträge bestellend (ordinärer Bote). Das Botenwesen war im Mittelalter von ganz besonderer
Bedeutung. Denn vielfach traten die Städte und besonders die Handelsstädte und deren Magistrate in nähere Verbindung miteinander
und bedienten sich, solange noch keine regelmäßigen Posten vorhanden waren, der Boten. Diese, als reitende Boten
auch Rittmeister genannt, mußten bei dem damaligen schlechten Zustand und der Unsicherheit der Straßen tüchtige und zuverlässige
Männer sein, um für die richtige Besorgung von Geldsendungen und wertvollen Nachrichten einstehen zu können.
Dieser notwendigen Garantie wegen machte sich nach und nach die Errichtung eines städtischen Botenwesens zum Bedürfnis. Ein
solches Botenamt, eine reiche Erwerbsquelle der Magistrate, stand unter einem Botenmeister, wurde regelmäßig
geleitet, wirkte aber nicht beschränkend auf das Botengehen als freies Gewerbe ein. Erst die Post als Reichsanstalt nahm das
ausschließliche Recht des Botenwesens für sich in Anspruch und veranlaßte dadurch eine lange Reihe von Rechtskämpfen mit
den Landesherrn, Städten und besonders mit den Reichsstädten, die sich dem Reichspostregal nicht unterwerfen
wollten; am hartnäckigsten führte Nürnberg
[* 42] den Streit.
Beide Institute, die Reichspost und das landesherrliche und reichsstädtische Botenwesen, blieben nebeneinander in Thätigkeit,
nur daß die kaiserlichen Wahlkapitulationen letzteres hart beschränkten und das sogen. Nebenpostieren verboten.
Erst allmählich wich das Botenwesen als freies Gewerbe der Reichspost, und in manchen Ländern war das
heimliche Briefsammeln und Umtragen bei Karrenstrafe untersagt. Nach dem für Deutschland zur Zeit maßgebenden deutschen
Reichsgesetz vom über das Postwesen des DeutschenReichs besteht ein derartiger Postzwang nur in Bezug auf versiegelte,
zugenähte oder sonst verschlossene Briefe und alle politischen Zeitungen, die mehr als einmal wöchentlich
erscheinen; doch ist auch hier die Beförderung gegen Bezahlung durch expresse Boten gestattet.