Während desAufstandes im russischen
Polen nahm er aufs neue seine Entlassung,
weil er sich nicht zu den
Repressivmaßregeln verstehen wollte, die das
MinisteriumBismarck für nötig hielt. Er lebte seitdem auf seinem Rittergut
Brettin bei
Genthin und war ein eifriges und hochangesehenes Mitglied des Abgeordnetenhauses und des deutschen
Reichstags,
in
dem er zur altliberalen
Partei gehörte. Hervorragend war seine Thätigkeit im preußischen Abgeordnetenhaus
bei der Beratung des Schulaufsichtsgesetzes im
Februar 1872. Er starb
mehrere nordische
Landschaften mit
(Kathedrale von
Rouen)
[* 13] und ohne
Architektur, worin er namentlich als
der bahnbrechende
Künstler auf dem Gebiet naiver Naturauffassung und eines frischen, durch die Niederländer
beeinflußten
Kolorits erscheint;
Prächtige
Kostüme
[* 14] im vollen Lichtschimmer
bilden oft den Hauptwert dieser Werke. Durch seine
Landschaften hat er einen bedeutenden Einfluß auf die französische
Schule
geübt.
eine Inselgruppe östlich von
Japan,
[* 15] zuerst von spanischen Seefahrern gesehen und Arzobispo benannt; zuverlässig
entdeckt
von den
HolländernQuast und
Tasman 1639, die sie mit dem
NamenGracht belegten. Es sind drei durch
tiefe
Kanäle getrennte kleine
Gruppen, 84 qkm (1,5 QM.) groß mit (1881) 151 Einw.
Die
Inseln sind nur klein, voll nicht hoher, aber sehr steiler
Berge von vulkanischen
Gesteinen, der
Boden ist in den
Thälern
sehr fruchtbar und gut bewässert.
Fauna und
Flora zeigen große Übereinstimmung mit der der indischen Inselwelt. Ursprünglich waren diese
Inseln unbewohnt; 1830 entstand zu
PortLloyd auf der Peelsinsel eine kleine Niederlassung von europäischen Seeleuten und Eingebornen
von
Hawai,
[* 16] hauptsächlich zur Versorgung der
Walfischfänger mit Lebensmitteln. Seit 1876 zogen die
Japaner die
Verwaltung der
Inseln, welche jetzt die
Provinz Ogasawarajima bilden,
an sich, um hier eine
Strafkolonie anzulegen.
(lat.,
Bodenschätzung), die Wertschätzung von Landgütern oder einzelnen
Grundstücken durch
Privatpersonen,
durch besondere
Kommissionen oder durch amtlich bestellte Taxatoren oder Boniteure. Die Bonitierung ist der schwierigste Teil
der
Geschäfte eines Landwirts und erfordert neben den umfassendsten Kenntnissen auch die Fertigkeit, die
Objekte mit allen
auf ihren
Ertrag einflußreichen Verhältnissen richtig beurteilen zu können. Eine überall anwendbare, auch für minder
Geübte leicht zu erlernende und klar zu durchschauende, möglichst sichere und mit möglichst geringem Kostenaufwand auszuführende
Taxationsmethode gibt es nicht.
Die empfohlenen und gebräuchlichen
Methoden sind
nur für lokale Verhältnisse anwendbar; das praktische
Geschick des
Boniteurs muß das
Beste dabei thun. Bei der Bonitierung ganzer
Landgüter muß man die
Größe des dazu gehörenden
Areals (auf
Grund
genauer
Flurkarten und
Vermessungen), die Baulichkeiten, das gesamte tote und lebende Inventar, die etwa vorhandenen
Gerechtsame
oder auf dem
Gut haftenden
Dienstbarkeiten, die dazu gehörenden Pertinenzien, vorhandene
Schulden und
Forderungen,
die bisherigen
Erträge, die Häufigkeit klimatischer
Störungen
(Frost, Hagelschlag u. dgl.), die
Beschaffenheit des
Bodens mit
Lage und Umgebung, die gesamten wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse des betreffenden
Landes, die Marktorte und deren
Entfernung, die Arbeiterverhältnisse, kurz alle nur irgend auf die
Höhe des
Ertrags einwirkenden Umstände genau prüfen und
möglichst in Geldwert festzustellen suchen.
Dies geschieht durch die Fertigung eines
Ertragsanschlags (s. d.). Bisher ging man von dem
Gedanken aus, die
Grundstücke nach
dem bei ihrer Bewirtschaftung zu erwartenden
Reinertrag zu bonitieren.
Da aber auf diesen die persönliche Befähigung des
Bewirtschafters, dessen Fleiß, Kapitalkraft und vieles andre vom wesentlichsten Einfluß sind, so kann
diese
Methode nicht empfohlen werden. Bei den bisherigen Bonitierungen legte man einen Durchschnittsmaßstab für den Betrieb
zu
Grunde, die
Dreifelderwirtschaft in einfachster Form, und berechnete danach in bestimmt vorgeschriebener
Schablone den zu
erwartenden
Ertrag. Obwohl diese Wirtschaftsform längst nicht mehr existiert, so beruht doch
¶
mehr
oft die Taxation noch auf dieser Grundlage, ähnlich, wie man z. B. zur Ermittelung der Gewerbesteuer die Fabrikanten nach
der Pferdekraft ihrer Dampfmaschinen
[* 19] besteuert in der Meinung, daß eine Maschine
[* 20] von bestimmter Größe auch einen bestimmten
Gewinn abwerfen müsse. Bei Errichtung der sogen. Landschaften (ritterschaftlichen Kreditinstitute) suchte man behufs der Beleihung
zu unterscheiden zwischen der temporären und der Sicherheits- oder Kredittaxe und verstand unter dieser den Wert, welchen
ein Gut unter allen Umständen an sich haben müsse, unter jener den, welchen es durch die Kunst des Bewirtschafters erlangen
könne.
Ausführliches hierüber s. bei Block, »Mitteilungen landwirtschaftlicher Erfahrungen, Ansichten und Grundsätze« (Bresl.
1829, 3. Aufl. 1841). In einem Beispiel wird, nach damals üblicher Rechnungsmethode im sogen. Roggenwert, die temporäre
Taxe eines größern Guts zu 47,262 Scheffel, die Kredittaxe aber zu nur 22,714 ScheffelRoggen berechnet. Bei Veranschlagung von
Gerechtsamen muß man die dadurch erhaltenen Vorteile in Geldeswert richtig zu berechnen suchen, die
zur Erlangung der Vorteile anzuwendenden Kosten in Abzug bringen und die übrigbleibende Summe als Jahresertrag entsprechend
kapitalisieren; Dienstbarkeiten werden ebenso taxiert, sind aber mit der berechneten Kapitalsumme gleichsam als eine auf dem
Gut haftende Schuld zu betrachten.
Gebäude kann man leicht durch Sachverständige mit Zugrundelegung der Brandkataster nach ihrem momentanen
Werte, den Unterhaltungskosten und den etwanigen Fonds für notwendige Reparaturen und Ergänzungen taxieren lassen. Vieh,
Gerätschaften, Vorräte u. dgl. werden leichter
zu schätzen sein; auch hier muß die etwanige Nachbeschaffung des Fehlenden, der Aufwand für Reparaturen und Unterhalt
in Betracht gezogen werden. Die erforderlichen Barmittel ergeben sich nach Maßgabe des zu wählenden
oder des gewählten Betriebes. Die Grundstücke endlich bilden den Gegenstand der eigentlichen und sind für sich zu taxieren.
Ist dies alles richtig geschehen, so kennt man den zu zahlenden Kaufpreis oder den Tauschwert des Ganzen; will man prüfen,
ob derselbe auch die zu erwartenden Einnahmen sichert, so muß ein spezieller Anschlag über die auf Grund
eines bestimmten Wirtschaftsplans zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen gefertigt werden.
Bis jetzt bonitierte man die Grundstücke in der Art, daß man eine beliebige Zahl von Bonitätsklassen mit bestimmten Merkmalen
aufstellte und jedes einzelne Grundstück prüfte, um zu erfahren, welcher Klasse es zuzurechnen sei. Dabei
unterschied man die ökonomische Klassifikation, als die auf Reinertragsberechnungen fußende, von der natürlichen oder physikalischen
Klassifikation, d. h. der, bei welcher äußerlich sichtbare Merkmale zu Grunde gelegt werden sollten.
Einige glaubten die geologische Klassifikation empfehlen zu können, z. B. Hundeshagen, Fallou. Die AusdrückeGranit-, Porphyrboden
etc. sind aber zu nichtssagend für die Wertsbeurteilung. Die Hauptbestandteile:
Thon, Sand, Kalk, Lehm, Humus, mit entsprechenden Unterabteilungen bilden die Grundlage einer in Norddeutschland und bei vielen
Landwirten gebräuchlichen Klassifikation;
sie ist für gegebene klimatische Verhältnisse verständlich, weil jene Begriffe
ein genügendes Bild von den zu bauenden Pflanzen, der zu gebenden Bearbeitung und Düngung etc. bieten,
nicht aber anderwärts brauchbar und nicht sicher zur Wertschätzung.
Die mechanische Analyse oder die Zerlegung des Bodens
in Feinerde und Skelett,
[* 21] welche
Knop zur in Verbindung mit der Prüfung auf die Absorption verwerten will (s. dessen »Bonitierung der Ackererde«,
Leipz. 1871), kann ebenfalls und zum mindesten jetzt noch nicht genügen,
da bis jetzt nur feststeht, daß 1) Erden von hoher Fruchtbarkeit eine hohe Absorption (viel Feinerde) haben und 2) die Absorption
mit der Zunahme der aufgeschlossenen Silikatbasen steigt, keineswegs aber Klassenabstufungen zum Zweck der Wertschätzung
sich darauf begründen lassen.
Von den Methoden der ökonomischen Klassifikation ist am gebräuchlichsten die nach den Hauptfrüchten
mit den Bezeichnungen: Weizen-, Gerste-, Roggen-, Haferboden mit Unterabteilungen, so ziemlich entsprechend den Bezeichnungen
Thonboden etc. Schönleutner wollte die Kleefähigkeit zu Grunde legen und unterschied kleefähigen und nichtkleefähigen
Boden, bei ersterm Luzerne-, Rotklee-, Esparsetteboden mit Unterabteilungen. Andre meinten die Graswüchsigkeit (den natürlichen
Grasertrag beim Liegenlassen zur Wiese) gebrauchen zu können.
Die Kreszenz soll also als Maßstab
[* 22] dienen, entweder die wirklich vorhandene, oder die mögliche, oder die der Beschaffenheit
des Bodens angemessene, gleichgültig ob vorhanden oder nicht. Jede dieser Bezeichnungen sagt natürlich nicht, daß nur
die gewählten Pflanzen, z. B. Weizen oder Rotklee, wachsen können, sondern daß diese hier ihren besten
Standort haben, und damit hat der Landwirt einen ihm verständlichen Maßstab zur Beurteilung. Auch die wild wachsenden Pflanzen
suchte man dazu zu verwerten und teilte sie in bodenstete oder bodenholde und bodenvage (den Boden fliehende, nicht hier wachsende)
Pflanzen oder in Kalkpflanzen etc. Zur Reinertragsbonitierung gab Block eine Instruktion mit 40 genau zu
beantwortenden Fragen und ein Schema der Abstufung, wonach z. B. Klasse 1 als die beste 10 ScheffelRoggenBrutto- und 5 ScheffelReinertrag geben sollte, die letzte Klasse, die 10., aber nur 2 ScheffelBrutto- und ½ ScheffelReinertrag. Die beste dieser Klassifikationen
ist die in Sachsen gebräuchliche, weil sie aus alle möglichen Momente mit Bedacht nimmt; sie ist eine
der jüngsten Arbeiten und stützt sich auf die Vorarbeiten von v. Flotow (vgl. Runde, Die sächsische Landesabschätzung,
Dresd. 1850).
Birnbaum will die wichtigsten der auf den Ertrag einflußreichen Momente zu Grunde legen, für jedes zehn
Klassen mit möglichst genauen Abstufungen zeichnen und bei jedem Grundstück die Bonitierung für jedes Moment für sich vornehmen,
so daß schließlich die Durchschnittszahl die Klasse bestimmt und damit, wenn der höchste und niedrigste Geldwert, welcher
in der betreffenden Gegend gezahlt wird, bekannt ist, die Wertbestimmung sich von selbst ergibt. Thaer,
Koppe, v. Flotow und deren Nachfolger zeichneten umgekehrt zehn Klassen mit allen Merkmalen und überließen es dem Boniteur,
ein Grundstück richtig in irgend eine dieser Klassen einzuschätzen.
Thaers erste Klasse z. B. war der Thonboden mit vier Unterabteilungen: