Bürgschaft, Verbürgschein,
Obligation; im Zollwesen der öffentliche Verschluß,
Lagerhaus. Seit 1803 können
in
England eingeführte
Waren infolge des sogen. Niederlagesystems (Warehousing-System) gegen eine geringe
Abgabe in den öffentlichen
Bonds unversteuert niedergelegt werden, bis sie entweder zollfrei wieder exportiert werden, oder,
zum Verbrauch im Land bestimmt, zur Versteuerung kommen.
Daher in Bond lagern, s. v. w. unversteuert lagern.
Bonds heißen ferner
in
England undNordamerika
[* 7] die mit Zinskoupons versehenen, auf den
Inhaber lautenden
Obligationen, im
Gegensatz
zu
Stocks, welche auf
Namen lauten, und bei denen die Einschreibung erfolgt.
2)
EdwardAugustus, engl. Gelehrter, Oberbibliothekar des
BritischenMuseums, geb. zu
Hanwell bei
London
[* 10] als Sohn eines
Geistlichen, besuchte die Merchant
Taylors' School in
London, ward 1832 als
Schreiber im Staatsarchiv, 1838 als
Assistent im Handschriftendepartement
des
BritischenMuseums angestellt
und rückte hier 1854 zum Subdirektor, 1866 zum
Direktor der
Manuskripte
empor. Bereits 1839 war von ihm in der
Zeitschrift der Society of Antiquaries eine Abhandlung: »An account of the
moneylending transactions of
Italian merchants in
England in the 13. and 14. centuries«, erschienen. Im J. 1854 veröffentlichte
er im Auftrag der sogen.
Oxford-Kommission die »Statutes of the university of
Oxford«
[* 11] (3 Bde.);
1856 für
die
Hakluyt Society
Fletchers
»Russe commonwealth« und Horseys »Travels in Russia in the 16. century«;
1859-61 für die englische
Regierung die
»Speeches in the trial of
WarrenHastings« (4 Bde.) und für das Staatsarchiv die »Chronica
monasterii de Melsa« (3 Bde.);
Seit 1878 ist
Bond Oberbibliothekar des
Instituts, das seinem
Eifer eine gründliche
Reform verdankt. Bond ist auch Mitbegründer
der Paläographischen
Gesellschaft in
London (1870), für die er seitdem zahlreiche
Faksimiles alter
Handschriften herausgegeben
hat.
Waldungen in
Schleswig-Holstein,
[* 15] welche den Bauernhöfen von
Staats wegen zur Befriedigung ihres Feuerungsbedarfs
zugelegt worden sind.
Sie müssen nach den durch § 1 des preußischen Waldschutzgesetzes vom in
dieser Hinsicht aufrecht erhaltenen Bestimmungen der
Forst- und Jagdordnung vom und des
Patents vom haushälterisch
benutzt werden.
Elemente, ital. Dichter, geb. zu Mezzano im Parmesanischen,
trat in den Jesuitenorden und wardProfessor der
Beredsamkeit zu
Parma,
[* 16] wo er seine berühmte »Giornata
villereccia« in drei
Gesängen, eine komische Schilderung der ländlichen
Freuden der Konviktualen
(Parma 1773), dichtete. Von der
Kongregation angefeindet,
weil er die Aufhebung des
Ordens in einer
Kanzone gefeiert hatte, mußte er sich eine Zeitlang in
Tirol
[* 17] verbergen. Nach
Italien
[* 18] zurückgekehrt, lebte er nach der
Reihe in
Venedig,
[* 19]
Mantua
[* 20] und schließlich in
Mailand,
[* 21] wo
er an dem
ErzherzogFerdinand einen Beschützer fand. Dieser ernannte ihn 1797 zu seinem Bibliothekar in
Brünn
[* 22] und übertrug
ihm die
Erziehung seiner
Söhne.
Später lebte in
Wien,
[* 23] wo er starb. Seine Gedichte gehören der
lyrischen, didaktischen und satirischen
Gattung an und zeichnen sich durch edlen
Stil und Leichtigkeit der Versifikation aus.
Seine
»Opere« erschienen
Venedig 1798, 6 Bde., u. öfter;
Prachtausgabe,
Wien 1808, 3 Bde.