Böden, welche durch Trockenheit im Frühjahr nicht zu leiden haben, und schweren
Böden pflegt man im Frühjahr die Saatfurche
für Sommerfrüchte zu geben.
In den meisten
Fällen wird, besonders für
Hackfrüchte, ein Lockern des
Bodens durch einen
Grubber,
Exstirpator (sogen.
Maschine),
[* 2] statt einer Pflugfurche, genügen. Abgesehen von der schnellern Ausführbarkeit
dieser
Arbeit, hat sie häufig den Vorteil, bei vollkommener Vernichtung der keimenden Samenunkräuter ein bei weitem wünschenswerteres
Saatbett herzustellen, als es der
Pflug
[* 3] vermag.
Die eigentliche
Furche bedarf längerer Zeit, sich »zu setzen«, d. h.
in den
Grad der Bindigkeit zurückzukommen, welchen die junge
Pflanze verlangt, um »festen
Fuß fassen« zu
können.
Ferner werden sich die Feuchtigkeisverhältnisse des leichtern
Bodens durch eine
Grubber-Saatfurche im Frühjahr günstiger
gestalten, da die
Kapillarität der untern Bodenschicht in keiner
Weise irritiert wird und die flache gegrubberte
Schicht sich
leichter in diesen Zustand der wünschenswerten
Kapillarität zurückbegibt und so im stande ist, die von untern, selbst
tiefen Bodenschichten heraufsteigende
Feuchtigkeit der jungen
Pflanze jederzeit zur
Disposition zu stellen.
Der Empiriker nennt dies mysteriös »die
Erhaltung der Winterfeuchtigkeit«, ausgehend von unrichtigen Voraussetzungen. Sehr
vollkommene Bearbeitung liefert das Umgraben mit dem
Spaten, im großen nicht anwendbar und für manche
Zwecke nicht tief genug
zu ermöglichen; die
Grabgabel läßt rascher fördern. Das Pflugspaten ist die
Verbindung von
Pflügen
und
Spaten in der Art, daß hinter einem
Pflug eine Anzahl
Arbeiter in jeder oder in einer
Furche um die andre mit dem
Spaten
den
Boden auswerfen oder mit der
Grabgabel nur lockern, um ihn zu vertiefen.
Die eigentliche Pflugarbeit zerfällt in
Glatt- oder Ebenpflügen, wenn eine Feldfläche ohne durch
Furchen
begrenzte
Beete gepflügt wird. Man fängt entweder in der Mitte
oder an einer Seite an und legt
Furche an
Furche, so daß das
Ganze eine glatte
Fläche bildet, im
Gegensatz zum
Beetpflügen, bei welchem schmale und breitere
Ackerbeete mit dazwischen
liegen bleibenden tiefern
Furchen geackert werden; ganz schmale, hoch gewölbte
Beete (Bilon,
Bifänge) sind an den meisten
Orten das Zeichen unrationellster
Kultur (in
Belgien
[* 4] vielfach angewandt und für
Bewässerung eingerichtet).
Dem
Pflügen folgt, wie dem
Spaten der Rechen, das
Eggen; man unterscheidet Langziehen, Schräg- oder Querziehen, Schlangenziehen
und Rund- oder Volteeggen, dieses, im
Trab, als das wirksamste. Nach dem
Eggen folgt die
Walze. Reihensaaten
werden behackt mit besonders dazu geeigneten
Hand- und Spannwerkzeugen
(Pferdehacken, s. d.) und behäufelt mit dem Häufelpflug,
um die
Erde an die
Pflanzen dichter heranzubringen. Diese
Arbeiten werden öfters wiederholt.
Die
Bodenmelioration (s. auch den Spezialartikel) umfaßt die
Entwässerung
(Drainage,
[* 5] s. d.), die
Bewässerung
(s. d.), die Tiefkultur, die Erdmischung und die Ebnung. Das Vertiefen des
Bodens gewährt allein die Möglichkeit, das verfügbare
Areal zu vermehren. Es ist erwiesen, daß im vertieften
Boden die
Pflanzen vor Austrocknung geschützter sind und ausreichendere
Mengen von
Nährstoffen finden; das Vertiefen kann aber nicht willkürlich geschehen, da der »tote«
Untergrund, besonders der stark thonhaltige, erst der
Atmosphäre ausgesetzt werden muß oder, falls er gleich mit der Krume
vermischt werden soll, tüchtiges
Kalken und starke
Gaben von
Mist verlangt.
Man
vertieft mittels
Rigolens (s.
oben) oder Pflugspatens oder Tiefpflügens in der Art, daß hinter dem
gewöhnlichen
Pflug ein zweiter, mehr nur lockernder geht, oder mittels besonderer sogen.
Untergrundpflüge, welche nur die
tiefern
Schichten lockern, ohne die Krume zu untergraben.
Immer muß diese wieder obenauf bleiben, wenn der
Untergrund nicht
unbedenklich damit vermischt werden kann. Neuerdings liefern die
Dampfpflüge die beste
Arbeit der Art. Die
Erdmischung bezweckt die
Korrektur der gegebenen Bodenzustände.
Normale Mischungen sind die, in welchen alle
Bestandteile vertreten sind, aber keiner zu sehr vorherrscht; da, wo solches der
Fall, muß also mit dem fehlenden Bestand so lange ergänzt werden, bis durch annähernd normale Mischung das richtige
Verhältnis zwischen Feinerde und
Skelett
[* 6] gegeben ist. Derartige
Operationen sind besonders dann sehr kostspielig,
wenn das entsprechende
Material weit hergeholt und durch Zugvieh und Menschenarbeit aufgebracht werden muß, minder kostspielig,
wenn es sich im
Untergrund findet oder durch
Wasser angeschwemmt werden kann.
Bei der
Kultur wertvoller
Handelspflanzen, z. B.
Hopfen,
[* 7] gibt man die Mischung nur zu den einzelnen
Pflanzen
als Lochdüngung und spart wesentlich an
Transport und
Material. Die Ebnung endlich ist da anzuwenden, wo das Land zu hügelig
ist und die
Bestellung hindert. Man trägt die kleinen
Erhöhungen ab und füllt die Vertiefungen aus unter
Beobachtung gleicher
Vorsicht wie beim Tiefpflügen in Bezug auf die Krume. Bei allen diesen
Operationen müssen die Erdtransporte
möglichst vermieden werden, genaue Berechnungen vorher über die Rätlichkeit der Ausführung entscheiden und nach der
Operation
mehrmals tüchtigste Durcharbeitungen mit
Pflug,
Egge
[* 8] und
Walze stattfinden, ehe
Dünger aufgebracht und der
Boden bestellt werden
kann.
Vgl. v.
Rosenberg-Lipinsky, Der praktische
Ackerbau in Bezug auf rationelle Bodenkultur (2. Aufl.,
Bresl. 1866, 2 Bde.);
Blomeyer, Die mechanische Bearbeitung des
Bodens (Leipz. 1879).
wird sowohl derjenige
Kredit genannt, bei welchem der
Boden als reales Sicherungsmittel
(Pfand) dient, als
auch derjenige, welcher zurFörderung der Bodenwirtschaft in Anspruch genommen wird.
s. v. w.
Hypothekenbank^[= (Grundkreditanstalten, Bodenkreditanstalten, Crédits fonciers), Unternehmungen, die durch Aufnahme ...] (s.
Banken, S. 330).
(landwirtschaftliche), Bodenmeliorationspolitik. Der landwirtschaftliche
Boden ist als produktiver
Faktor der
Volks- und
¶
mehr
Privatwirtschaft entweder reines Naturprodukt oder zugleich Arbeits- und Kapitalprodukt. Die Menschen können die natürlichen
Produktionsbedingungen desselben dauernd verändern; sie können diese Bedingungen verbessern, aber auch verschlechtern. Im
allgemeinen findet bei einem wirtschaftlich fortschreitenden Volk das erstere statt. Der heutige landwirtschaftliche Boden
ist das Ergebnis jahrhundertelanger Verbesserungsarbeiten. Man unterscheidet in jener Hinsicht Bodenmeliorationen
(Bodenverbesserungen) und Bodendeteriorationen (Bodenverschlechterungen). Jene sind dauernde Verbesserungen der natürlichen
Produktionsbedingungen des landwirtschaftlichen Bodens durch Verwendung von Arbeit und Kapital oder Bodenanlagen, durch welche
der Bodenertrag dauernd gesteigert wird; diese sind dauernde Verschlechterungen der natürlichen Produktionskraft des landwirtschaftlichen
Bodens durch Handlungen der Menschen, z. B. Raubbau, Abholzungen etc.
Bodenmeliorationen (s. oben, S. 111) können ein wichtiges Förderungsmittel der Landwirtschaft sein. Sie
bilden einen Hauptgegenstand der Agrarpolitik, weil eine Reihe derselben eine besondere Gesetzgebung und ein besonderes Verhalten
der Staatsverwaltung erheischt. Man kann sie von verschiedenen Gesichtspunkten in Arten unterscheiden:
1) nach dem Zweck der Anlage in Urbarungen (Umwandlung von Wald, Moorland, Ödland etc. in Ackerland), Ent-
und Bewässerungsanlagen, Flußkorrektionen, Deichanlagen, Erdarbeiten zur Ausgleichung der Oberfläche, Mergelungen etc.;
2) nach dem Resultat in solche, durch welche neue Grundstücke für die landwirtschaftliche Produktion gewonnen werden, z. B.
Flußkorrektionen, Entsumpfungen, Rodungen, Deichanlagen etc., und in solche, durch welche bereits
der landwirtschaftlichen Produktion dienende Grundstücke nur in ihrer Produktivität erhöht werden, z. B.
Drainage, Bewässerung, Mergelung etc., und 3) nach ihrer Durchführbarkeit bezüglich des
Objekts, je nachdem sie schon auf einem Gut ausführbar sind oder nur auf mehreren Gütern zugleich ausgeführt werden können,
und bezüglich der Personen, je nachdem sie durch einen Landwirt oder nur durch mehrere Landwirte oder
allein durch den Staat vorgenommen werden können. Es ist hier nicht die Aufgabe, die Vorteile und Nachteile der einzelnen
Bodenmeliorationen, die Bedingungen ihrer rationellen Durchführung und die Technik der Anlagen darzustellen (s. darüber die
landwirtschaftlichen Spezialartikel und Bodenbearbeitung, S. 111). Hier sollen nur die Grundsätze der
rationellen Politik und die Geschichte der thatsächlichen Politik in Bezug auf Bodenmelioration behandelt werden.
Für das richtige Verhalten des Staats in Bezug auf Bodenmeliorationspolitik, damit die im Interesse der Land- und Volkswirtschaft
nützlichen Bodenmeliorationen nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Kapitalien in möglichst hohem Maß vorgenommen werden,
kommt die vorher ad 3) erwähnte Unterscheidung der in Betracht, ob die Bodenmelioration schon auf einem Gut oder nur auf mehreren Gütern
oder überhaupt nicht mehr von Privaten ausführbar ist.
A) Bei den Bodenmeliorationen, die schon auf Einem Gut ausführbar sind, hat nur der einzelne Grundbesitzer den Vorteil. Hier
ist es die richtige Politik, dem Einzelnen es zu überlassen, ob er in seinem Interesse die Bodenmelioration vornehmen will oder nicht. Hier
ist weder eine direkte Unterstützung mit Staatsmitteln noch der Zwang zur Vornahme gerechtfertigt. Denn derStaat hat erstens
nicht die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Einzelnen auf Kosten andrer zu verbessern, wenn der Einzelne
selber dazu die Fähigkeit hat.
Thut er es, so handelt er ungerecht gegen die Steuerzahler und gegen andre, die in gleicher Lage sind, und die er nicht unterstützt.
Eine solche Politik hätte dazu den weitern Nachteil, daß der Staat dadurch einen der wichtigsten Hebel,
[* 13] um die Landwirte zur energischen Besserung ihrer Wirtschaftsverhältnisse anzutreiben, beseitigt, nämlich die Gewißheit,
auf ihre eigne Kraft
[* 14] vertrauen und durch diese vorwärts kommen zu müssen. Und der Staat hat zweitens nicht das Recht, den
Einzelnen zu zwingen, sich einen Vermögensvorteil zu schaffen, wenn derselbe diesen Vorteil nicht haben will.
Nur ganz ausnahmsweise könnte bei solchen Bodenmeliorationen die Gewährung von Vorschüssen, resp. Zuschüssen
aus Staatsmitteln gerechtfertigt werden, z. B. wenn es darauf ankäme, durch das Beispiel einer gelungenen in einer Gegend
andre Bodenmeliorationen derselben Art zu veranlassen, und ohne staatliche Unterstützung ein solches Beispiel nicht zu bewerkstelligen
wäre. Zur Förderung dieser hat sich die Wirksamkeit des Staats zu beschränken auf die allgemeine Fürsorge für
die Hebung
[* 15] der landwirtschaftlichen Bildung, auf die nachher zu erwähnende Sorge für die Existenz von tüchtigen Kulturtechnikern,
auf die wirkliche Erfüllung der allgemeinen Amtspflicht seiner Verwaltungsbeamten, ihren Einfluß und ihre Einsicht geltend
zu machen zur Steigerung auch der privatwirtschaftlichen Thätigkeit der Bewohner ihres Bezirks, und auf
die Sorge dafür, daß die Agrargesetzgebung der Vornahme solcher Bodenmelioration nicht hinderlich ist. Die Erlangung der für diese Bodenmelioration nötigen
Kapitalien kann er endlich noch erleichtern durch die Errichtung von auch aus andern Gründen zweckmäßigen Landeskulturrentenbanken
(s. d. und unten). Im übrigen aber muß es den Landwirten
überlassen werden, ihr Interesse wahrzunehmen. Diese können ihrerseits durch landwirtschaftliche Vereine das meiste dazu
beitragen, daß Bodenmeliorationen dieser Art, wo sie wünschenswert sind, zu stande kommen.
B) Eine andre Politik ist geboten, wenn Bodenmeliorationen nur möglich sind durch die gleichzeitige Beteiligung mehrerer
Landwirte an denselben. Es handelt sich hier um größere, in der Regel kompliziertere und kostspieligere
Unternehmungen; die hauptsächlichsten sind: die Entwässerung einer Gemeindemarkung, resp. größerer Teile derselben durch
Drainanlagen, Abzugskanäle und Gräben, die regelmäßige Bewässerung von größern Wiesenkomplexen, die Kultivierung von
gemeinsamen Hochmooren, die Entwässerung sumpfiger Ländereien oder Ableitung von Seen, welche gemeinsames
Eigentum einer größern Zahl von Personen, resp. Gemeinden sind, die Anlagen zum Schutz einer größern Zahl von Ufergrundstücken
gegen Überschwemmung etc. Bei diesen Bodenmeliorationen walten eigentümliche Verhältnisse ob.
Sie sind einmal nur ausführbar in der Weise, daß die betreffenden Grundbesitzer eine Genossenschaftad hoc (Meliorationsgenossenschaft)
bilden, um gemeinsam nach einem vorher entworfenen, alle Grundstücke umfassenden einheitlichen Plan die
Bodenmelioration vorzunehmen und die zur Sicherung der Bodenmelioration nötigen Anstalten dauernd zu unterhalten. Die Gründung solcher Genossenschaften
ist aber bei voller Freiheit der Grundeigentümer, und wenn man sie lediglich den Einzelnen überläßt, sehr schwierig, in
vielen Fällen geradezu unmöglich. Denn
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