Euterteil täglich mehrere
Male ausgemolken wird. Die bluthaltige
Milch ist nicht schädlich, aber wegen ihres Aussehens widerlich.
Außer Waschungen mit
Spiritus
[* 2] oder
Essig läßt sich gegen das Blutmelken arzneilich nichts thun. In der
Praxis wird gewöhnlich die
Milch aus dem kranken Euterviertel allein ausgemolken und dem Viehfutter hinzugefügt, während die
Milch der gesunden Euterteile in üblicher
Weise zu verwerten ist. Das Blutmelken kommt ausnahmsweise als ein
Symptom sehr schwerer
Euterentzündungen und bei den heftigsten akuten
Blutvergiftungen vor. Die
Thatsache, daß durch Verfüttern von roten
Farbstoffen
(Krappwurzel) eine Rötung der
Milch künstlich erzeugt werden kann, hat für die
Praxis keinInteresse.
eine alte
Satzung, in welcher man den ersten
Versuch zur Begründung eines Rechtsschutzes, die Urform der
Rechtspflege, erblicken darf; sie ist die Wiederherstellung des durch die
Tötung eines Familiengenossen zerstörten Rechtszustandes
auf dem Weg des Selbstschutzes. Sie legt dem nächsten Blutsverwandten eines Getöteten die
Pflicht auf,
an dem
Mörder oder dessen Verwandten mit eigner
Hand
[* 3]
Rache zu nehmen, wird oft jahrelang und durch eine
Reihe von Geschlechtern
ausgeübt und verwickelt nicht selten ganze
Familien und
Stämme in blutige
Fehden. Das älteste
Recht kennt keine Bestrafung
des Totschlägers von
Staats wegen. - Die
Idee der Blutrache ist eine allen Völkern des
Altertums ursprünglich
eigentümliche (s.
Ciceros
»Pro Roscio Amerino« 24; Ovids
»Metamorphoses« XII, 603). Wir finden sie bei ihnen in der frühsten
Zeit ihrer
Entwickelung, wo das Gemeinwesen noch nicht geordnet und stark genug ist, um dem Einzelnen
Recht zu verschaffen;
sie ist auch jetzt noch bei manchen Völkern, namentlich im
Orient, üblich, z. B. bei den Arabern, Persern, kaukasischen
Völkerschaften etc. Die alte
Poesie der
Beduinen ist durchdrungen von dieser
Sitte. Bei den
Hebräern wurde die Blutrache durch
Anweisung
von sechs
Freistädten für unfreiwillige
Totschläger und durch die
Verordnung beschränkt, daß bloß
der
Totschläger selbst bestraft werden solle; in dieser Form aber bestand sie zweifellos bis zum
Exil. - Bisweilen kann die
Blutrache durch
Geld abgelöst werden, wie z. B. bei den Persern.
Auch bei den alten
Germanen hatte sie ihren
Preis (s.
Wergeld), blieb aber, selbst als das
Christentum bei ihnen
Eingang gefunden, trotz aller Verbote der
Kirche und der
Kaiser, trotz aller Umwälzungen in
Sitte und
Gesellschaft das ganze
Mittelalter hindurch lebendig und erlosch erst mit der vollen Entfaltung der
Territorialhoheit und dem Ersterben des Familienbewußtseins.
Den Mohammedaner ist die
Abfindung durch eine Lösungssumme nach dem
Koran
(Sur. 2, 179) gestattet.
Bei den Griechen lag in den ältesten
Zeiten die Rächung eines
Mordes der
Familie des Getöteten ob, doch beschränkte sich
die Blutrache später auf Verfolgung des Mörders bei den
Gerichten. Bei den
Römern wurde in den frühsten
Zeiten die Blutrache nach strengem
Wiedervergeltungsrecht
(jus talionis) vollzogen.
AllenGermanen eigen und besonders üblich in
Island
[* 4] waren
die
Blutbrüderschaften, feierlich geschlossene
Verbindungen auf
Leben und
Tod zwischen Männern, von denen der eine für den
andern die Blutrache übernahm und, wenn er sie nicht ausüben konnte oder jener starb, sich selbst tötete.
Auch bei den
Slawen
sowie bei den Illyriern kamen solche
Verbindungen vor, und die
Dajak auf
Borneo schließen
sie noch jetzt unter Vermittelung eines
Priesters, welcher sie von ihrem
Blute trinken läßt.
Noch bis auf die neueste Zeit
herrschte die in
Corsica
[* 5] (s. d.), wo alle Bemühungen der französischen
Regierung um deren Beseitigung lange Zeit ziemlich
erfolglos geblieben sind, während sich in
Deutschland
[* 6] nur bis in die Mitte des 16. Jahrh. diese Totschlagsühne
nachweisen läßt.
Vgl.
Eichhoff, Die Blutrache bei den Griechen (Duisb. 1873);
(Rat der
Unruhen), das von
Alba
[* 7] 1567 in den
Niederlanden eingesetzte, aus zwölf Mitgliedern
unter dem Vorsitz von
Juan de Vargas bestehende
Ausnahmegericht, welches, um die aufständische
Bewegung in den
Niederlanden
zu unterdrücken, alle der Ketzerei oder spanienfeindlicher
Gesinnung Verdächtigen vor sein
Forum
[* 8] zog und massenweise hinrichten
ließ.
Mittel
(Depurantia), eine Bezeichnung gewisser
Arzneimittel, welche noch aus der Zeit
der alten
Humoralpathologie stammt, als man die
Ursache jeder
Krankheit in eine Verunreinigung der Säfte, vornehmlich des
Bluts,
verlegte; sie ist heute aber nur noch in dem Geheimmittelkram gebräuchlich, wo unter ihrer verlockenden
Flagge mancherlei
abführende Mittel etc. segeln, welche gegen jedes denkbare Übel empfohlen
werden und lediglich auf die Leichtgläubigkeit der
Laien berechnet sind. Es wäre sehr wünschenswert, wenn wir für die
große
Reihe der ansteckenden
Krankheiten, die nachweislich aus einer Verunreinigung des
Bluts durch kleinste
Pilze
[* 9] beruhen,
wirklich besäßen; allein die
»Reinigung« geschieht durch die
Nieren ganz von selbst, die Schwierigkeit
beruht nur in dem
Töten der lebenden Organismen, und in diesem
Sinn gibt es überhaupt nicht.