»Über die Gewerbthätigkeit
der
Völker des klassischen
Altertums« (Leipz. 1869, von der fürstlich Jablonowskischen
Gesellschaft derWissenschaften
gekrönte Preisschrift);
»De Vulcani in veteribus artium monumentis figura« (Bresl. 1870);
Auch veröffentlichte er eine kritische
Ausgabe von
Lessings
»Laokoon« (mit
ausführlichem
Kommentar, Berl. 1876; 2. umgearb. Aufl.
1880); »Laokoon-Studien« (Freib. i. Br. 1881 bis
1882, 2 Hefte); eine
Ausgabe von
»WinckelmannsBriefen an seine
ZüricherFreunde« (das. 1882) und eine neue Bearbeitung von
K.
Fr.
Hermannns ^[richtig:
Hermanns] »Lehrbuch der griechischen Privataltertümer« (das.
1882).
JohannKaspar, berühmter schweizer. Rechtsgelehrter, Vertreter liberaler Prinzipien in
Staat undKirche,
geb. zu Zürich,
studierte auf dem sogen.
PolitischenInstitut seiner Vaterstadt, dann in
Berlin
[* 4] und
Bonn
[* 5]
Rechtswissenschaft,
erhielt 1830 eine
Anstellung im Bezirksgericht zu Zürich,
ward daselbst 1833 außerordentlicher, 1836 ordentlicher
Professor an der
neugegründeten
Universität. Als Ende 1830 die schweizerische Reformbewegung begann, schien sich Bluntschli der
Bewegung anschließen zu wollen; doch wandte er sich bald, durch den Verlauf der
Bewegung verstimmt und dem Gebaren des schweizerischen
Radikalismus abhold, der konservativen
Partei zu und veröffentlichte in diesem
Sinn die
Schrift »Das
Volk und der
Souverän« (Zürich
1831),
Als mit dem Verschwinden des reaktionären Rausches auch die politische Bedeutung der Septemberpartei wieder sank, wirkte
er für
Bildung einer liberal-konservativen Mittelpartei in der
Schweiz und schloß sich dem Sozialphilosophen Rohmer an. Als
Frucht dieser neuen
Richtung erschienen die »PsychologischenStudien über
Staat und
Kirche« (Zürich
1844). Er besorgte
die ihm auch von den politischen Gegnern anvertraute Redaktion des
Zivilgesetzbuchs. 1845 fand er sich bewogen, aus der
Regierung
auszuscheiden, blieb jedoch noch einige Zeit
Präsident des
GroßenRats.
An der
Entwickelung und
Förderung der liberalen Bestrebungen, welche seit dem Umschwung in der Konkordatspolitik in
Baden
[* 11] zur
Geltung kamen, nahm Bluntschli hervorragenden
Anteil. Er wirkte mit zur
Gründung des deutschen Abgeordnetentags
(1862). Seinem
Antrag war es zu verdanken, daß die badische Erste
Kammer 1865 das seltene und bedeutungsvolle
Beispiel gab,
aus freier Erschließung sich selbst einer liberalen
Reform zu unterwerfen. Neben der politischen lag auch die kirchlich-religiöse
Freiheit am
Herzen, und er war eins der thätigsten Mitglieder in dem
Ausschuß des
DeutschenProtestantenvereins.
Trotz seiner vielseitigen politischen Wirksamkeit ist Bluntschli bis zuletzt schriftstellerisch thätig gewesen. Er
veröffentlichte noch: »Die neuern
Rechtsschulen der deutschen
Juristen« (Zürich
1841, 2. Aufl. 1862);
»Geschichte der
RepublikZürich"
(das. 1847-1856, 3 Bde.);
(franz.
Blouse), ein weites, als Überwurf getragenes, bis auf die
Kniee herabreichendes
Hemd, ursprünglich kornblumenblau,
jetzt auch grau, grün etc. In
Frankreich und
Belgien
[* 19] ist die Bluse die gewöhnliche
¶
mehr
Tracht der Bauern und Arbeiter; während der belgischen Revolution vertrat sie sogar die Montierung (Blusenmänner). Die SoldatenGaribaldis trugen rote Blusen. Auch in Deutschland
[* 21] ist die Bluse als ein bequemes, um die Taille durch einen Gürtel
[* 22] zusammengehaltenes
Kleidungsstück in allgemeinen Gebrauch gekommen, besonders bei Jägern, Touristen u. dgl. Bluse heißt
auch ein bequemes Damenkleid, welches, um den Leib herum in kleine Falten gehegt, um den Hals fest anschließt, sonst aber
nach Stoff und Form sehr verschieden ist.