des Auswärtigen betraut ward. In der That wollte Blittersdorff nicht bloß die Beamten zu willenlosen Werkzeugen der jeweiligen Regierung
herabdrücken, sondern überhaupt die ganze Verfassung beseitigen. Schon auf dem Landtag von 1837 kam es zu heftigen Auftritten
zwischen der Deputiertenkammer und dem Minister, die sich 1841 in noch größerm Maß wiederholten, da
Blittersdorff den Beamten im Landtag den Urlaub verweigerte. Obwohl in seiner Geschäftsführung wesentliche Erfolge aufzuweisen hatte,
so reizte er doch die Opposition immer wieder durch seinen junkerhaften Hochmut.
Doch wich er erst 1843 der Mißstimmung gegen sein System, indem er in seine frühere Stellung als Bundestagsgesandter zurücktrat.
In dieser Stellung mahnte er den Bundestag vergeblich zu energischen Beseitigung des gefährlichen Konstitutionalismus; 1848 in
den Ruhestand versetzt, starb er 16. April 1861 in Frankfurt. Interessante Briefe und Aktenstücke aus seiner vormärzlichen Zeit
gab er heraus unter dem Titel: »Einiges aus der Mappe des Freiherrn v. Blittersdorff« (Frankf. 1849).
L. (Erdbeerspinat, Beermelde), Gattung aus der Familie der Chenopodeen, der Gattung Chenopodium sehr ähnlich. Blitum capitatumL. hat dreieckige, fast spießförmige Blätter und nackte Ähren, findet sich verwildert auf unbebauten Plätzen, wird aber
auch, wie Blitum virgatumL. mit blattwinkelständigen Blütenknäuelchen, wegen der zahlreichen hochroten, erdbeerähnlichen
Früchte in Gärten kultiviert. Beide Arten wachsen in Süddeutschland wild. Die Früchte schmecken fade
und enthalten einen roten, aber nicht dauerhaften Farbstoff (Schminkbeeren); die Blätter lassen sich wie die des Spinats als
Gemüse benutzen. Allenthalben bei uns auf wüsten Plätzen, an Wegen, Zäunen etc. wuchert Blitum Bonus Henricus Mey. (Chenopodium
Bonus HenricusL. guter Heinrich), kenntlich an den dreieckig spießförmigen Blättern, den end- und blattwinkelständigen
Ähren und den saftlosen Blütenhüllen.
Vorrichtungen, welche die Verheerungen des Blitzschlags von gewissen Orten abwenden sollen. Die Ansicht,
daß bereits die Priester der alten Kulturvölker (Ägypter) die Gesetze der Blitzleitung gekannt hätten, hat in
neuerer Zeit mehrfache Bestätigungen erhalten. So fand Dümichen an der Fassade des Tempels von Edfu zwei Inschriften, welche
sich darauf beziehen, daß die vier das Gebäude überragenden Flaggenmasten das Unwetter des Himmels abwehren und das Gebäude
schützen sollen.
Auch an dem Tempel von Dendrah findet sich eine ähnliche Inschrift, welche von den danebenstehenden mit
Kupfer beschlagenen und oben zugespitzten Holzstangen von 30-40 m Höhe aussagt, daß sie dazu bestimmt seien, »das Ungewitter
zu brechen aus der Höhe«. Ebenso fand auch Brugsch eine ähnliche vierte Inschrift zu Medinet Abu, welche noch angibt, daß die
Spitzen vergoldet und die Masten von Ramses III. (1300 v. Chr.) errichtet seien. Durch die Auffindung dieser
Inschriften erhalten die bisher nicht besonders gewürdigten Nachrichten, daß die griechischen und römischen Priester es
verstanden hätten, den Blitz vom Himmel herabzulocken, und daß mehrere Priester und Könige dabei vom Blitz erschlagen seien,
neues Interesse.
Auch aus dem Mittelalter lassen sich Spuren dunkler Kunde der Blitzleitung nachweisen. In neuerer Zeit ist
das Herabfahren des Blitzes an Drähten und Eisenwerk schon lange bekannt gewesen, bevor Franklin durch direkte Versuche 1752 die
elektrische Natur des Blitzes nachwies. Reimann beobachtete
zu Eperies in Ungarn 1717, daß der Blitz an verschiedenen Drähten
herab dem Eisen nachgefahren sei und nur beim Übergang aus einem Draht in den andern die dazwischenliegenden
Steine zerschmettert habe. Er vermutet eine besondere Sympathie des Blitzes mit dem Eisen, weil der Blitz 1673 an demselben eisernen
Draht bis in den Boden heruntergefahren sei. Die ersten Vorschläge Franklins, die Gefahr des Blitzschlags durch
Errichtung eines Blitzableiter zu beseitigen, reichen bis 1749 zurück, wo er sich in einem Brief (s. seine Briefe über Elektrizität,
übersetzt von Winkler, S. 87) darüber ausspricht. Später 1753 behandelte er das Thema noch bestimmter, doch datiert der erste
Blitzableiter, den Franklin errichtete, und der zum Schutz des Wohnhauses eines Kaufmanns West zu Philadelphia bestimmt
war, erst aus dem Jahr 1760. In Deutschland hat Winkler (Programm »De avertendi fulminis artificio«, Leipz. 1753) die ersten
Vorschläge dieser Art gemacht, während die erste Ableitungsmaschine für den Blitz wohl von Prokopius Divisch 1754 zu Prendiz
bei Znaim in Mähren errichtet wurde.
Die Einrichtung dieser Vorrichtung ist nicht genau bekannt, auch wurde sie bald von den benachbarten
Bauern zerstört, die sie für die Trockenheit des folgenden Sommers verantwortlich machten (vgl. »Gartenlaube«
1878, Nr. 38). Der leitende Gedanke, welcher der Errichtung eines Blitzableiter zu Grunde liegt, ist immer der, dem Blitz künstlich
eine so starke Leitung in den Erdboden hinein zu verschaffen, daß er nur dieser folgt und nicht etwa
seinen Weg durch das Dach oder die Wände etc. eines Hauses nimmt. Die Möglichkeit, diese Aufgabe zu lösen, ist dadurch gegeben,
daß der Blitz vorzugsweise gern seinen Weg über Metallmassen nimmt, daß er von hohen Gegenständen
angezogen wird und zuletzt das Ende seiner Bahn in den unterirdischen Wassern des Bodens findet.
[Bestandteile.]
Jeder Blitzableiter besteht im wesentlichen aus drei Teilen: aus der Auffangstange mit der Spitze, aus der oberirdischen
Leitung und aus der Bodenleitung. Alle diese Teile müssen aus Metall verfertigt sein und in ununterbrochener
metallischer Verbindung miteinander stehen. Die Auffangstange besteht am besten aus Eisen und endigt oben in eine Spitze die,
um ihre Oxydierung zu verhindern, vergoldet ist. Man thut wohl daran, die Spitze nicht zu fein auslaufen zu lassen, damit
sie nicht leicht von einem Blitzschlag abgeschmolzen werde. Ob die Spitze aus einem andern Metall besteht
als die Auffangstange, ist bezüglich des Blitzes ziemlich unwesentlich, sobald die Auffangstange überhaupt eine genügende
Stärke hat; indes ist der Einfluß der Atmosphäre in Betracht zu ziehen und daher die Spitze aus einem atmosphärischen Einwirkungen
gegenüber möglichst unveränderlichen Metall anzufertigen.
Arago empfahl dazu das Platin, welchem aber Silber entschieden vorzuziehen ist. Eine solche Silberspitze
würde, wenn ihre Basis einen Durchmesser von 19 bis 20 mm erhält, viel länger gemacht werden können als eine Platinspitze,
ohne daß die Kosten sich dabei höher stellen würden. Dazu ist das elektrische Leitungsvermögen des Silbers 9,6mal so groß
als dasjenige des Platins, und sein Schmelzpunkt liegt bei 1000°, d. h. hoch genug. Das Vorhandensein
einer Spitze an der Auffangstange ist aus dem Grund erforderlich, damit, wenn eine Gewitterwolke über dem Blitzableiter schwebt, die
von ihr angezogene Elektrizität des Erdbodens mit Leichtigkeit ausströmen kann. Beim Mangel einer Spitze würde sich
mehr
diese Elektrizität in der Auffangstange zum größten Teil anhäufen, und man würde dann aus ihr ebenso wie aus einem geladenen
Konduktor bald schwächere, bald stärkere Funken ziehen können. Die Auffangstange hat am besten einen kreisförmigen Querschnitt,
eine Höhe zwischen 5 und 8 m und läuft nach oben konisch zu. Bei schmiedeeisernen Stangen, die dieses Maß
nicht überschreiten, ist der Durchmesser der Basis am besten 60 mm, derjenige der obern Endfläche 25-30 mm. Die oberirdische
Leitung hat den Zweck, den Blitz von der Auffangstange zum Boden zu führen, ohne daß er von ihr abspringt.
Sie muß daher vor allen Dingen eine ununterbrochene sein und einen hinreichend großen Querschnitt besitzen,
um dem Blitz eine möglichst ungehinderte Fortbewegung zu gestatten. Dieser letztere Punkt ist wohl zu beachten, denn in vielen
Fällen, wie z. B. bei dem Blitzschlag, der 1809 das Schloß des Grafen Seefeld am Ammersee verheerte, verließ der elektrische
Strahl die Leitungsstange des Blitzableiters nur infolge davon, daß deren Dicke zu gering war und sie ihm
keinen genügend schnellen Abfluß in den Boden zu gewähren vermochte.
Nach dem Ausspruch der französischen Kommission für Blitzableiter, welche 1866 ihre Beratungen hielt, soll eine quadratische Eisenstange
von 15 mm Seite genügen; man kann dieser Stärke beipflichten, wenn man die Stange rund wählt; besteht
die oberirdische Leitung aus Kupfer, so genügt ein Draht von 6 mm Durchmesser. Eine stärkere Leitung ist nur da erforderlich,
wo ein besonders hervorragendes Gebäude vermöge seiner ganzen Lage einen sehr wesentlichen Anteil an der Ausgleichung der
entgegengesetzten Wolken- und Bodenelektrizität nimmt. Um das Oxydieren und damit einen teilweisen Verlust
des elektrischen Leitungsvermögens möglichst zu verhüten, wird die ganze Leitstange mit einem Ölfarbenanstrich versehen
oder noch besser mit Lackfirnis überzogen. In neuerer Zeit sind Drahtseile, besonders aus Kupfer, vielfach empfohlen worden.
Von Zeit zu Zeit muß eine Prüfung angestellt werden, ob die metallische Leitung von der Spitze bis zum
Boden noch ununterbrochen vorhanden ist; denn wenn eine Lücke in derselben eingetreten ist, wird die Gefahr durch den Blitzableiter vermehrt,
statt daß sie vermindert wird. Eine derartige Prüfung erfolgt am besten dadurch, daß man den in die Bahn eines galvanischen
Stroms einschaltet, der auch durch ein Galvanometer hindurchgeht, und nachsieht, ob die Magnetnadel desselben
abgelenkt wird, wenn der Strom geschlossen wird.
Zeigt sich auf diese Weise, daß die Leitung unterbrochen ist, so wird successive immer ein kürzeres Stück der oberirdischen
Leitung des Blitzableiters in die Stromleitung eingeschaltet, bis die Strecke gefunden ist, auf welcher
sich die Unterbrechung befindet. Die Bodenleitung ist derjenige Teil des Blitzableiters, gegen dessen richtige Konstruktion
gewöhnlich am meisten gefehlt wird. Und doch hängt von der guten Beschaffenheit der Bodenleitung die Wirksamkeit des Blitzableiters
zum guten Teil ab; ein Blitzableiter mit mangelhafter Bodenleitung ist ebenso gefährlich wie ein Blitzableiter, bei
welchem die oberirdische Leitung unterbrochen ist.
Die Bodenleitung muß nämlich unter allen Umständen zu unterirdischen Wassermassen von hinreichender Quantität führen,
der stets feuchte Erdboden ist nur ein zweifelhafter Ersatz. Man kann hier nur nach der Erfahrung urteilen, und diese spricht
dafür, daß die Wassermassen, in welche die unterirdische Leitung endigt, nie beträchtlich genug sein
können. Die vielfach befolgte Methode, die Bodenleitung
in einen rings ausgemauerten Brunnen endigen zu lassen, ist zu verwerfen.
Man muß vielmehr unter allen Umständen möglichst große unterirdische Wassermengen zu erreichen suchen. Der Teil der Leitung,
der in den Boden hinabreicht, muß 2 cm Seite haben. Von Zeit zu Zeit ist es nötig, den Wasserstand zu
untersuchen, vorsichtigerweise selbst dann, wenn man den Stand des Wassers in benachbarten Brunnen kennen sollte. Auch muß
man von Zeit zu Zeit nachsehen, in welchem Zustand sich das ins Wasser gebrachte Eisen befindet. Zu diesem Ende hat man darauf
zu achten, daß gleich anfangs geeignete Maßregeln getroffen werden, um den untersten Teil des Blitzableiters
jederzeit leicht herausheben zu können.
Wenn unterirdische Wassermassen sich nur in bedeutendem Abstand vorfinden und man gezwungen ist, um zu ihnen zu gelangen,
mehrere Hundert und selbst tausend Meter zu durchlaufen, so ist es doch unumgänglich notwendig, die Bodenleitung
bis zu ihnen zu führen. In den bei weitem meisten Fällen hat man allerdings Grundwasser in der Nähe; sollte sich dies aber
in genügender Menge überhaupt nicht vorfinden, so bleibt nichts übrig, als die Leitung so tief wie möglich in das feuchte
Erdreich zu führen, aber dabei für mehrfache Abzugsquellen zu sorgen.
Man erreicht dies dadurch, daß man die unterirdische Leitung mehrfach verzweigt und an jedem Endpunkt einen Metallcylinder
anbringt, der bei großer Oberfläche möglichst tief ins feuchte Erdreich versenkt wird. Man muß aber dann noch einen Zweig
an der Leitung anbringen, der nur mit der Oberfläche des Bodens in Verbindung gesetzt wird. Nach großer
Dürre ist nämlich der Einfluß der Gewitterwolke auf trockne Erdschichten ein geringer, während des mit dem Gewitter auftretenden
Regens wird aber die oberste Erdschicht infolge der aufgenommenen Feuchtigkeit sehr gut leitend und dadurch eine hier angebrachte
Oberflächenleitung in manchen Fällen weit wirksamer als die unterirdische Leitung.
[Einzelne Arten.]
Die Frage, in wie großem Umkreis ein Blitzableiter unbedingten Schutz gewähre, ist im allgemeinen nicht zu beantworten,
denn hier richtet sich alles nach speziellen Verhältnissen. Nach alten Annahmen galt noch in der ersten Hälfte des gegenwärtigen
Jahrhunderts die sogen. Charlessche Regel, daß durch einen Blitzableiter eine kreisförmige Fläche geschützt werde,
deren Halbmesser der doppelten Höhe des Ableiters gleich sei. Seitdem sind aber so viele Fälle konstatiert worden, in welchen
der Blitz in größerer Nähe einschlug, daß die Unhaltbarkeit dieser Regel nicht zu bezweifeln ist.
Für gewöhnliche Gebäude kann man annehmen, daß der Radius des geschützten Kreises einfach gleich der
Höhe der Spitze der Auffangstange über dem Dachfirst ist; doch richtet sich, wie bereits gesagt, alles nach speziellen Verhältnissen.
Gebäude, in welchen große Metallmassen aufgehäuft sind, bedürfen z. B. mehrerer zweckmäßig
angebrachter Blitzableiter, während ebenso große Gebäude ohne besondere Metallmassen vielleicht schon durch Einen
Blitzableiter hinreichend geschützt sind.
Bei Kirchen pflegt man zwei Auffangstangen, eine auf der Turmspitze und die andre über dem Chor, anzubringen; doch richtet
sich auch hier alles nach der Größe des Baues. Die Blitzableiter der Pulvermagazine bringt man nicht an diesen selbst, sondern in einiger
Entfernung davon an, da selbst die Entstehung eines Funkens bei Blitzschlägen hier sehr verderblich wirken
könnte. Aus gleichem Grund pflegt man auch hier die Zahl der Ableiter mehr zu vervielfältigen, als man dies unter andern