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Eisensteingruben und (1880) 611 Einw.;
Hauptort der ehemaligen Grafschaft Blankenheim, welche seit 1469 im Besitz der Grafen von Manderscheid, seit 1780 der Grafen von Sternberg war.
Eisensteingruben und (1880) 611 Einw.;
Hauptort der ehemaligen Grafschaft Blankenheim, welche seit 1469 im Besitz der Grafen von Manderscheid, seit 1780 der Grafen von Sternberg war.
Auszehrungskräuter, s. Galeopsis. ^[= L. (Hohlzahn), Gattung aus der Familie der Labiaten, einjährige, gespreizt ästige, mehr oder ...]
s. Plänkeln. ^[= (Plänkern), das zerstreute Gefecht sowohl der Infanterie als der Reiterei, besonders ...]
weiße und farbige Wolldecken von verschiedener Feinheit und Ausstattung, bilden oft im Tauschhandel den Wertmesser, nach welchem andre Artikel veranschlagt werden.
(Blanquet, Blanko, franz. Carte blanche, engl. Blank charter, ital. Carta bianca), eine nicht ausgefüllte Vollmacht, welche lediglich aus der Namensunterschrift des Vollmachtgebers besteht, über der leerer Raum gelassen ist, den der Bevollmächtigte selbst mit Bezug auf den Umfang oder die Art des ihm anvertrauten Geschäfts ausfüllt. Bisweilen ist auch das Siegel des Vollmachtgebers beigedruckt. Ein solches Blankett pflegt man namentlich dann zu geben, wenn man als Vollmachtgeber die erforderliche rechtliche Form oder die Ausdehnung [* 2] der betreffenden Vollmacht nicht genau kennt. Natürlich vertraut man ein Blankett nur zuverlässigen Personen an, sowie es auch geraten scheint, darauf die Angelegenheit, um die es sich handelt, zu bezeichnen. Auch versteht man unter Blankett eine unvollständige, der strengen Form entbehrende Vollmacht, welche einem Rechtsanwalt zur Klaganstellung, Führung eines Prozesses etc. erteilt und von diesem erst formuliert wird. Vgl. Blanko.
Waffen, [* 3] im Gegensatz zu den Feuerwaffen, bei der Infanterie das Bajonett, bei der Reiterei der Säbel, Pallasch und die Lanze.
s. v. w. fixen (s. d.), später zu liefernde Papiere verkaufen, welche man noch nicht besitzt.
(span. blanco, ital. bianco), eigentlich weiß, unbeschrieben, dann s. v. w. unausgefüllt, unbegrenzt, unbeschränkt. So spricht man von einer Blankovollmacht als von einer Vollmacht ohne Einschränkung, von Blankokredit als von einem offenen und uneingeschränkten oder doch bis zu einer bestimmten Grenze eingeräumten Kredit, innerhalb deren man insbesondere auf den Kreditgeber Wechsel ziehen kann, ohne bis zur Verfallzeit für die entsprechende Deckung Sorge tragen zu müssen.
Auch versteht man darunter den ungedeckten Kredit überhaupt, welcher nicht durch die Hinterlegung von Gegenwerten oder durch die Bestellung sonstiger Kaution im geschäftlichen Verkehr eröffnet wird. Im Wechselverkehr spricht man von in blanco oder in bianco girieren, begeben, indossieren in dem Sinn, daß darunter die Übertragung des Wechsels auf einen andern Inhaber verstanden wird, ohne daß man den letztern mit Namen bezeichnet. Das auf der Rückseite des Wechsels vorgemerkte Giro oder Indossament in blanco (Blankogiro, Blankoindossament) enthält vielmehr nur den Namen des Indossanten, welcher den Wechsel begibt, in dem der zur Bezeichnung des Indossatars bestimmte Raum unbeschrieben bleibt; z. B. »Für mich an die Order des Herrn ... K. Müller«. Das Blankoindossament kann aber auch einfach in der Weise erfolgen, daß der Indossant lediglich seinen Namen auf die Rückseite des Wechsels schreibt. In derselben Weise können auch andre Orderpapiere begeben werden.
Einen Blankowechsel, d. h. einen Wechsel, welcher den Namen des Wechselgläubigers nicht enthält, also einen Wechsel auf den Inhaber, kennt die deutsche Wechselordnung nicht. Der Wechsel muß vielmehr an die Order eines bestimmten Wechselgläubigers gehen. Durch das Blankoindossament aber wird der Wechsel zum Inhaberpapier. Dagegen spricht man von in blanco trassieren dann, wenn ein Wechsel gezogen wird, ohne daß der Aussteller an den Bezogenen eine entsprechende Forderung hat. Wird der Wechsel vom Bezogenen gleichwohl, und ohne daß ihm vom Aussteller Deckung ward, acceptiert, so liegt ein Blankoaccept vor. In blanco stehen, s. v. w. in Vorschuß stehen. Blankostellen, im Versicherungswesen die auszufüllenden Zwischenräume in den Policen. Blankogeschäfte oder Blankoverkäufe, Bezeichnung für Scheingeschäfte, bei denen auf die Differenz im Preise spekuliert wird. S. auch Blankett.
Wertpapiere, auf denen der Name des Gläubigers noch unausgefüllt ist.
Dieselben tragen den Charakter von Inhaberpapieren und werden durch Namensausfüllung, je nach der Art derselben, Rekta- oder Orderpapiere.
verse (engl., spr. blänk wers), der reimlose fünffüßige Iambus, das eigentliche dramatische Versmaß der Engländer wie nach ihrem Vorgang auch der Deutschen. Er wurde in der englischen Poesie zuerst vom Grafen Surrey (gest. 1547) als Metrum für epische Dichtungen eingeführt, als solches von Milton weiter ausgebildet und von den spätern Dichtern (Thomson, Glover, Young, Wordsworth etc.) beibehalten. Im Drama fand er durch Graf Sackville (1565) und Marlowe Eingang (daher er von Ben Jonson als »Marlowe's mighty line« bezeichnet wird); die freieste Bewegung aber und damit das regste dramatische Leben verlieh ihm Shakespeare. In Deutschland [* 4] wurde er im 18. Jahrh. an Stelle des herrschenden Alexandriners zuerst von El. Schlegel, Cronegk und Brawe angewandt, dauernd für die dramatische Poesie gewonnen aber erst durch Lessings »Nathan«. Vgl. Iambus.
(franz., spr. blangkeh), s. Blankett.
In der Kochkunst Ragout von Kalbs- oder Lammfleisch mit weißer Sauce;
auch eine Art leichter Weißwein aus Languedoc.
(Soda von Aigues-Mortes), an der französischen Küste aus der Asche von Strandpflanzen dargestellte Soda, enthält oft nur 3-8 Proz. kohlensaures Natron.
(spr. blangki), 1)
Adolphe
Jérôme l'aîné), franz. Nationalökonom
, Sohn des Konventsmitglieds
Jean
Dominique
Blanqui, geb. 1798 zu
Nizza,
[* 5] studierte in
Paris
[* 6]
Philologie und
Nationalökonomie. Auf
Empfehlung des Nationalök
onomen J. B.
^[Jean
Baptiste]
Say, dessen
Richtung Blanqui angehörte, wurde er 1825
Professor an der
Handelsschule zu
Paris und 1830
Direktor
derselben. 1833 wurde er zum
Professor am Conservatoire des arts et métiers, 1838 zum Mitglied der
Akademie der moralischen
und politischen
Wissenschaften ernannt und von derselben nach
Corsica,
[* 7] 1839 nach
Algerien
[* 8] entsandt, um die Bedürfnisse dieser
Länder zu studieren, deren Zustände er mit Freimütigkeit beleuchtete.
Die Ergebnisse seiner auf viele Länder Europas ausgedehnten Reisen verarbeitete in mehreren Werken (»Considérations sur l'état social des populations de la Turquie d'Europe«, Par. 1843; deutsch, Magdeb. 1846, u. a). Er starb in Paris. Sein Hauptwerk ist die »Histoire de l'économie politique en Europe« (Par. 1838, 2 Bde.; 4. Aufl. 1860; deutsch, Karlsr. 1840-41). Daß Blanqui übrigens nicht alle Anschauungen Says teilte, beweist seine Mitarbeiterschaft am »Producteur«, einer Zeitschrift der Saint-Simonisten, dann seine Schrift über die Lage der arbeitenden Klassen: »Des classes ouvrières en France pendant l'année 1848« (Par. 1849). ¶
2) Louis Auguste, franz. Kommunist, Bruder des vorigen, geb. zu Puget-Théniers (Seealpen), war anfangs Hauslehrer in Blagnac und in Paris, nahm aber hier, frühzeitig in die geheimen Verbindungen verwickelt, die kommunistischen Grundsätze auf, die er unter der Juliregierung in zahlreichen Pamphleten verfocht. Nachdem er 1832 wegen politischer Wühlereien vor den Geschwornen gestanden, trat er 12. und bei dem bewaffneten Aufstand in Paris mit Barbès und Martin Bernard als einer der Anführer auf.
Vom Pairshof zum Tod verurteilt, wurde er vom König zu lebenslänglicher Haft begnadigt, die er auf dem Mont St.-Michel und später zu Tours [* 10] abbüßte, bis ihm die Februarrevolution die Freiheit zurückgab. Er kam nach Paris und gründete den Klub des Republikanischen Zentralvereins, dessen Werk die Aufstände vom 17. März, 16. April und 15. Mai waren. Bei letzterm verhaftet, ward er vom Obertribunal in Bourges zu zehnjähriger Gefängnisstrafe verurteilt, die er zu Belleisle und später zu Corte auf Corsica verbüßte. Durch die Amnestie von 1859 befreit, lebte er eine Zeitlang in London, [* 11] von wo er Anfang 1861 nach Frankreich zurückkehrte. Schon 14. Juni ward er als Haupt einer geheimen Gesellschaft wieder zu vierjährigem Gefängnis und 500 Frank Geldbuße verurteilt. Nach der Proklamierung der Republik gründete er das radikale Blatt [* 12] »La patrie en danger« und nahm an der kommunistischen Revolte gegen die Regierung der nationalen Verteidigung teil, wofür er nur mit einigen Wochen Haft bestraft wurde.
Dann war er die Seele des Aufstandes vom beteiligte sich eifrigst bei Errichtung der Pariser Kommune und ward 26. März Mitglied derselben, weshalb er im Mai 1872 zur Deportation nach Neukaledonien [* 13] verurteilt wurde; seiner leidenden Gesundheit wegen wurde diese Strafe in Gefängnis umgewandelt, welches er in Clairvaux verbüßte. Während seiner Untersuchungshaft schrieb er ein wissenschaftliches astronomisches Werk: »L'éternité dans les astres« (Par. 1872). Im J. 1879 ward er auf Betreiben der sozialistischen Partei in Bordeaux [* 14] zum Deputierten gewählt, diese Wahl aber von der Kammer für ungültig erklärt. Doch begnadigte man Blanqui, der seine Agitationen sofort wieder begann. Er starb und ward 5. Jan. feierlichst bestattet. Er war ein ehrlicher Fanatiker von asketischem Lebenswandel, aber von dem Wahn befangen, daß es möglich sei, durch geheime Verschwörungen eine soziale Revolution zu stande zu bringen. Die Hälfte seines Lebens (37 Jahre) brachte er im Gefängnis zu.