(sogen. überwendliche Naht) befestigt werden, so daß keine dicken Säume entstehen. Am besten wählt man daher zu Binden
das gewirkte, ungeglättete Zwirnband, da dieses, lang genug, nirgends einer Naht bedarf. Ein sehr vortreffliches Material
zu Binden ist auch der Flanell. Dieser ist sehr elastisch und weich, hält die Teile warm, verrutscht
nicht so leicht und ist doch nachgiebig genug. Die Breite der Binde schwankt zwischen 3 cm breiten Fingerbinden und 8-10 cm breiten
Binden für große Oberschenkel- oder Schlüsselbeinverbände, die Länge zwischen 1 und 8 m. Das Anlegen der Binde erfordert
eine besondere Technik, welche bezweckt, daß an jeder Stelle der Verband genau anliegt, nicht zu lose noch
zu fest ist. Vgl. Verband.
früher auch Zellgewebsentzündung genannt, kommt bei allgemeiner Fassung des Begriffs Bindegewebsentzündung überall
vor, wo sich im Körper Bindegewebe findet; denn die große Zahl der interstitiellen Entzündungsprozesse, die an Leber, Herz,
Nieren etc. auftreten, gehören alle in das Gebiet der Bindegewebsentzündung. Sie
führen allesamt in akuten Fällen zur Eiterung (s. d.), in chronischen Fällen zu Neubildung von Bindegewebe (Narbe). Speziell
als Zellgewebsentzündung bezeichnet man durch Bakterien bewirkte fortschreitende Eiterungen im Binde- und Fettgewebe (Phlegmone),
welche im Fettpolster der äußern Haut oder zwischen den Muskeln aller Körperstellen auftreten, ähnlich
der Rose mit Schwellung und Rötung beginnen und höchst gefahrdrohend sind, da sie unter hohem Fieber zu Pyämie (s. d.) und
Tod führen können. Zum Begriff der akuten oder Phlegmone gehören auch die gefahrbringenden Schwellungen der Halsgegend bei
Diphtheritis und die als Wochenbettfieber gefürchteten Entzündungen der breiten Mutterbänder. Die Behandlung
der Bindegewebsentzündung ist nur bei äußerlich zugänglichen Teilen möglich, sie erfordert große Einschnitte und fäulniswidrige Verbände
wie bei einer Wunde (s. d.).
zum An- und Aufbinden von Pflanzen an Pfahl, Stab, Spalier, Schirm u. a. besteht aus
Jahrestrieben der Weidenarten (Salix purpurea und p. uralensis, S. Lambertiana, vitellina u. a.), die im Winter zu schneiden
und trocken aufzubewahren, vor dem Gebrauch aber in Wasser aufzuweichen sind, aus Linden-, Raffiabast, getrockneten Binsen, Blättern
der Schwertlilie, Erdbeerranken u. a. Bei Veredelungen benutzt man als Bindematerial Kautschukpapier und Wollfäden. Bei
Anwendung des Bindematerials muß darauf gesehen werden, daß dasselbe in die weiche Masse der Rinde des Baums nicht einschneidet,
indem man Stroh, Moos, Papier u. a. unterlegt und mit festbindet.
in der Malerei diejenigen Stoffe, welche den Farben zugesetzt werden, um sie flüssig und auf dem Malgrund
haftend zu machen. Es sind vorzugsweise Eiweiß, Gummi und andre Harze, Leim, Feigenmilch, Öl. S. Ölmalerei
und Tempera.
Karl, Rechtslehrer und Historiker, geb. zu Frankfurt a. M., studierte in Göttingen und Heidelberg Geschichte
und Jurisprudenz, wurde 1864 Privatdozent in Heidelberg, dann ordentlicher Professor der Rechte in Basel
und Freiburg
1872 an der
neubegründeten Universität
zu Straßburg und wirkt seit 1873 an der Universität Leipzig. Von seinem Hauptwerk: »Das burgundisch-romanische
Königreich«, ist bisher nur der erste Band (Leipz. 1868) mit einer wertvollen Beilage W. Wackernagels über die Sprache und
Sprachdenkmäler der Burgunden, erschienen. Außerdem schrieb er: »Der Entwurf eines Strafgesetzbuchs für
den Norddeutschen Bund« (Leipz. 1870);
»Die Normen und ihre Übertretung« (das. 1872-77, 2 Bde.);
»Die gemeinen deutschen Strafgesetzbücher vom und vom 20. Juni 1872« (2. Aufl., das.
1877).
1883 begann er mit andern ein in großem Stil angelegtes »Systematisches Handbuch der deutschen
Rechtswissenschaft«.
[* ] Kreisstadt in der hess. Provinz Rheinhessen, in reizender Lage, 80 m ü. M., am linken Ufer des Rheins, an der
Mündung der Nahe, über welche die alte sogen. Drususbrücke (mit sieben Bogen) und eine Eisenbahngitterbrücke führen, und
an den Linien Mainz-Bingen und Worms-Bingen der Hessischen Ludwigsbahn, hat 1 evangelische und 3 kath. Kirchen (die
gotische Pfarrkirche aus dem 15. Jahrh. mit romanischer Krypte aus dem 11. Jahrh.), eine Synagoge, ein 1863 im mittelalterlichen
Stil restauriertes Rathaus, Tabaks-, Stärke-, Schaumweinfabrikation, Gerberei, eine Gasleitung, bedeutenden Weinbau, Weinhandel,
lebhaften Speditionshandel, Schiffahrt und (1880) 7062 Einw., davon 1224 Evangelische und 542 Juden. Bingen ist
Sitz eines Amtsgerichts, einer Handelskammer, eines Hauptsteueramts und einer Realschule zweiter Ordnung.
Über der Stadt die Burgruine Klopp mit vortrefflicher Aussicht auf den Rhein und den Rheingau; darüber liegt der Rochusberg
mit den Aussichtspunkten Scharlachkopf und Rochuskapelle, auf der Südseite der durch seinen Wein berühmte
Scharlachberg. Unterhalb der Stadt ist das Binger Loch, ein für die Schiffahrt sonst sehr gefährlicher Punkt. Hier steht mitten
in dem brausenden Strom auf einem Felsen der sogen. Mäuseturm (nach einigen s. v. w. Mautsturm, nach neuerer Forschung aber
von Muserie, »Geschütz«, abzuleiten), in welchem der Sage nach der Erzbischof Hatto II. von Mainz 969 von
den Mäusen gefressen ward. Der Strom drängte sich hier mit Gewalt durch die Felsen des eingeengten Flußthals. Schon die Römer
eröffneten daselbst für die Schiffahrt durch Sprengung der Felsen am linken Ufer eine Bahn; doch war dieselbe noch schmal
und vielfach gefährdet und ist erst seit den von der preußischen Regierung 1832 ausgeführten Sprengungen hinlänglich sicher
geworden. - Bingen (Vincum oder Bingium) gehörte zur Römerzeit zum belgischen Gallien und war eine Stadt der Vangionen.
Der römische Feldherr Drusus erbaute hier 13 v. Chr. ein Kastell, das letzte in der Verteidigungslinie der
Römer am Rhein, dessen Reste sich noch heute an der östlichen, westlichen und südlichen Seite der Ruine Klopp zeigen. Gleichzeitig
schlug Drusus über die Nahe eine Brücke, die 71 n. Chr. zerstört, 368 aber wiederhergestellt wurde. Die Stadt, im Rheingau
belegen, war zunächst als Lehen den Rheingrafen übertragen, von denen sie 1281 an das Erzstift Mainz kam.
In der Burg Klopp wurde Kaiser Heinrich IV. 1105 von seinem Sohn gefangen gehalten. 1254 trat Bingen dem rheinischen Städtebund
bei. 1301 wurde es vom König Albrecht I. und 1495 vom Pfalzgrafen Philipp belagert, 1639 vom Herzog
mehr
Bernhard von Weimar, 1640 von den Kaiserlichen und 1644 von den Franzosen erobert, welch letztere 1689 die Burg nochmals nahmen
und sprengten, die Stadt selbst aber in Asche legten. Durch den Frieden von Campo Formio kam Bingen 1797 an Frankreich, bei welchem
es bis 1814 verblieb. Seit 1815 gehört es zum Großherzogtum Hessen. Nach der Sage liegt bei Bingen der Nibelungenhort
im Rhein verborgen.