dem Südpaß in den
Rocky Mountains und bereiste dann mit zwei Begleitern unter großen
Gefahren den
Osten, welcher
Reise zwei
Gemälde:
LandersPik und
LaramiePik, entstammen.
SeinenRuf gründete vornehmlich das
Bild:
Sonnenschein und
Schatten.
[* 2] Er machte
dann noch mehrere gleich abenteuerliche
Reisen an den
Salzsee, den Columbiasee etc., die ihm
Stoff zu bedeutenden
Schöpfungen lieferten. Nach seiner Rückkehr ließ er sich in
New York nieder, lebte dann seit 1866 in seinem Landhaus zu
Irvington am
Hudson und erhielt große Aufträge für das
Kapitol in
Washington,
[* 3] für welches er namentlich die
Entdeckung des
Hudsonflusses darstellte. Zu diesem
Zweck reiste er wieder nach
Europa
[* 4] und machte
Studien in
Rom und
[* 5]
Neapel
[* 6] (1867-68). Er malt mit Vorliebe gewaltige Naturszenen, wilde, ungeheuerliche Gebirgsbilder und zwar in kolossalem
Maßstab.
[* 7] Besonders wohl gelang ihm der
Ausbruch des
Vesuvs 1868.
(Getreidestein,
Zeilithoid), eine bis zum Erstarren eingedampfte gehopfte Bierwürze, welche sich bei guter
Verpackung jahrelang unverändert erhält und als Exportartikel nach heißen Gegenden empfohlen wurde,
um dort leicht ein bierartigesGetränk daraus darstellen zu können.
Das
Bier, von jeher ein beliebter Trunk der
Deutschen, ist auch schon seit einer langen
Reihe von
Jahrhunderten
Gegenstand der
Besteuerung gewesen. Heute ganz vorwiegend Erzeugnis gewerblicher Thätigkeit und zwar
des durch die
Technik der
Besteuerung selbst begünstigten
Großbetriebes, eignet es sich vorzüglich für die
Produktionssteuer.
Letztere gelangt in zahlreichen
Formen zur
Erhebung, indem die
Menge der verbrauchten
Rohstoffe oder fertigen Erzeugnisse bald
direkt als Grundlage der Bemessung dient, bald indirekt auf dieselbe aus äußern Merkmalen geschlossen wird.
Die praktisch vorkommenden
Formen sind:
1) Die
Materialsteuer. Dieselbe trifft den
Rohstoff vor oder bei Beginn des Betriebes, kann deshalb ohne wesentliche Beschränkungen
des letztern erhoben werden und auch in gewissen
Grenzen
[* 8] der Verschiedenheit der
Qualität Rechnung tragen. Dagegen ist die
Erhebung kostspielig, die Festsetzung angemessener Steuersätze für die verschiedenen angewandten
Stoffe schwierig, die Steuerlast eine ungleiche für die Fabrikanten, welche bessere und geringere Materialien verwenden,
oder deren Betrieb auf ungleichen
Stufen technischer
Entwickelung steht, eine richtige Bemessung der Ausfuhrvergütung endlich
kaum möglich.
Der
Rohstoff, an welchen die
Besteuerung sich anschließt, kann einmal sein der
Hopfen.
[* 9] Doch ist dieHopfensteuer
deswegen schon ganz unzweckmäßig, da der
Hopfen sehr ungleichmäßig für die Bierbereitung benutzt wird. Dieselbe bestand
übrigens in
England in der Zeit von 1830 bis 1862. Eine Gerstesteuer hat
Norwegen,
[* 10] wo unter amtlichem Verschluß des Gerstetrichters
und unter eingehender
Kontrolle bei Öffnung desselben die
Steuer nach der
Menge der dem Trichter überlieferten
Gerste
[* 11] bemessen wird.
Eine andre Form der
Materialsteuer ist die Malzsteuer (Malzansschlag), welche sich entweder an den
Akt der Schrotung (Malzsteuer
im engern
Sinn)
oder an denjenigen des
Einmaischens (Maischsteuer) anknüpft. Im erstern
Fall findet
Bezettelung und Überwachung
der Malztransporte von und nach der
Mühle statt, indem letztere unter entsprechende
Kontrolle gestellt
wird. Die
Besteuerung ist eine einfachere als die der zweiten Art, der Brauereibetrieb wird nicht weiter gehemmt, dann läßt
sich das für den eignen
Bedarf
verwandte
Bier zur
Besteuerung heranziehen.
Die Maischsteuer verlangt Verwiegen vor dem
Einmaischen,
Erlaß von Vorschriften über die Zeit des
Einmaischens, geordnete
Buchführung mit entsprechenden
Revisionen, Angabe der
Menge von
Bier, welche aus der
Maische gewonnen werden soll. Dieselbe sichert
mehr gegen die heimliche Verwendung von
Malzsurrogaten als die Malzsteuer im engern
Sinn. In
Bayern
[* 12] ist eine solche Verwendung
überhaupt verboten, in andern
Ländern bei Erfüllung bestimmter
Bedingungen, insbesondere entsprechender
Besteuerung, gestattet.
In der Reichssteuergemeinschaft und in
Württemberg
[* 13] dient das
Gewicht, in
Bayern die nach dem
Hohlmaß bestimmte
Menge als Grundlage
der Steuerbemessung. Erstere
Methode berücksichtigt mehr die Verschiedenheiten der
Qualität, da diese im
Verhältnis zum
Gewicht
steht, und gestattet eine bessere
Kontrolle. Um die
Härte der letztern zu mildern, läßt Norddeutschland
Fixationen (Steuerabfindungen) bei Erfüllung bestimmter Vorbedingungen zu.
Auch ist der Fabrikant an Vorschriften über Zeit und Dauer des
Brauens gebunden.Hinterziehungen, welche
durch mehrmaliges
Füllen in der Brauzeit bewerkstelligt werden, lassen sich durch amtliches Nachmessen der gezogenen
Würze
verhüten, also durch
Verbindung der
Kesselsteuer mit der Würzekontrolle, welche in
Frankreich eingeführt ist. Bei beiden
Besteuerungsarten wird indirekt auf die thatsächliche Rohstoffverwendung, bez.
Biergewinnung geschlossen. Es handelt sich also um Schätzungsergebnisse, welche je nach dem
Stande der
Technik mehr oder weniger von der Wirklichkeit abweichen. Das Steuerverfahren ist hinderlich für den Betrieb und reizt
dazu, die
Maische übermäßig dick zu machen.
3) Die
Fabrikatsteuer kommt in der Form der
Faßsteuer oder Biermarkensteuer neben Lizenzabgaben der Bierbrauer in den
Vereinigten Staaten
[* 17] vonNordamerika
[* 18] vor. Die
Steuer wird nach dem
Raum der zu versendenden Bierfässer bemessen, an deren
Zapf-
oder Spundloch eine Stempelmarke derart angebracht wird, daß dieselbe bei dem
Gebrauch vernichtet werden muß. Zur
Kontrolle
dienen die
Buchführung des
Brauers, die von der Behörde geführten Kontrollbücher über Zu- und
Abgang von Materialien zur
Brauerei, dann die Überwachung des ganzen Bierverkehrs.
Bei dieser Besteuerungsart wird der Betrieb selbst gar nicht beengt, die Steuerrückvergütung bei der Ausfuhr ist
leicht durchführbar. Dagegen nimmt die
Faßsteuer nur auf die
Menge, nicht auch auf die
Qualität Rücksicht.
Letzteres geschieht
bei der in
Österreich-Ungarn,
[* 19]
Italien
[* 20] und
England (seit 1880, wo sie an
Stelle der Malzsteuer trat) eingeführten
Würzesteuer, welche den Zuckergehalt durch das Saccharometer, wenn auch praktisch nicht ganz genau, bestimmt. Dieselbe
beengt zwar nicht die
Industrie wie die
oben genannten Besteuerungsarten, bedingt aber eine immerhin lästige
Kontrolle.
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