sich ausschließlich von
Kerbtieren und verzehren ohne
Schaden giftstachlige
Insekten.
[* 2] Sie nisten gesellig in tiefen
Höhlen,
welche sie in steil abfallenden Erdflächen graben, und legen auf den bloßen
Sand 4-7
Eier.
[* 3] In der Gefangenschaft sind sie
nicht zu erhalten. Die einzige europäische Art der
Familie, der Bienenfresser (Bienenfänger, Bienenvogel,Bienenwolf,
Heuvogel, Seeschwalm, Merops apiasterL.), ist 26
cm lang, auf der
Stirn weiß, am Vorderkopf grünlichblau, am Hinterkopf,
Hinterhals,
Nacken und auf den Mittelflügeln kastanien- oder zimtbraun, auf dem
Rücken gelb mit grünlichem Schimmer; ein
Zügelstreifen und die
Einfassung der hochgelben
Kehle sind schwarz, die Unterseite blau- oder spangrün, die
Schwingen grünblau, an den
Spitzen schwärzlich; das
Auge
[* 4] ist karminrot, der
Schnabel schwarz, die
Füße sind rötlich. Der
Bienenfresser bewohnt Südeuropa, Vorder- und Südasien, er durchstreift ganz
Afrika,
[* 5] kommt in
Europa
[* 6] bis
Finnland vor, brütet aber selten
nördlich der
Pyrenäen und der
Alpen.
[* 7] Die
Eier (s. Tafel
»Eier I«) sind glänzend weiß. Seine Hauptnahrung
sind stechende
Insekten, und er plündert häufig
Bienenstöcke. In
Griechenland
[* 8] schießt man ihn in großer Zahl wegen seines
schmackhaften
Fleisches.
(BraulacoecaNitzsch),
Insekt aus der
Ordnung der
Zweiflügler,
[* 10] der
Zunft der Pupiparen und der
Familie der Bienenläuse
(Braulina), 1,5mm lang, mit sehr großem, quer-eiförmigem
Kopf ohne
Augen und Nebenaugen, kurzen, zweigliederigen
Fühlern,
welche in tiefen
Stirnhöhlen liegen, querem, ringförmigem
Thorax, kreisrundem, stark borstigem
Hinterleib,
sehr derben
Beinen und Fußklauen in Form zweier lang- und dichtzahniger
Kämme;
Flügel und Schwinger fehlen.
Die Bienenlaus ist bräunlich rostfarben, lebt in
Deutschland,
[* 11]
Frankreich,
Italien
[* 12] meist einzeln auf Honigbienen, am liebsten, wie es
scheint, auf der
Königin, saugt sich mit dem
Rüssel auf dem Rückenschild fest und stirbt, wenn man sie
von dort entfernt, in wenigen
Stunden. Die
Larve entwickelt sich, von einer
Milchdrüse ernährt, im Innern der
Mutter, welche
nur vier
Keime besitzt, verhärtet und bräunt sich bald nach der
Geburt und liefert dann die
Fliege, welche nun auf eine
Biene
[* 13] zu gelangen sucht. Als Bienenläuse bezeichnet man auch die
Larven gewisser
Blasenkäfer, s.
Maiwurm.
(Wachsschabe,
Honigschabe,
GalleriamellonellaL.),Schmetterling
[* 14] aus der
Familie der
Zünsler
(Pyralidae), 20-35
mm breit, beim kleinern Männchen auf den am Hinterrand ausgefressenen Vorderflügeln aschgrau, am Innenrand braun und
schwarz gefleckt, auf den Hinterflügeln gleichfalls aschgrau; beim Weibchen erscheinen die hinten gerade
abgestutzten Vorderflügel durch schwarze
Flecke und braune
Wolken dunkler bis auf einen lichten
Strahl vor dem Innenrand; die
Hinterflügel sind weißlich.
Sie erscheint im
Mai und dann vom Juli ab. Die beinfarbene, mit borstigen
Wärzchen besetzte, am
Kopf und Nackenschild braune
Raupe lebt in den
Waben der Honigbiene, besonders in alten Brutwaben, vom
Wachs, welches sie gangartig wegfrißt,
wobei sie
eine lose Gespinströhre anlegt. Man kann sie auch mit ihrem eignen
Kot,
Leder,
Wolle,
Papier etc. füttern. Die
Entwickelung
dauert nur drei
Wochen, die letzte
Generation überwintert als
Puppe in einem dichten, gestreckten Gespinst. Die Bienenmotte kann
den ganzen
Stock zerstören, so daß das Bienenvolk ausschwärmt
(Mottenschwarm). Man muß daher auf
Schmetterling und
Raupe
fleißig
Jagd machen.
der Inbegriff der die
Bienenzucht
[* 15] betreffenden Rechtsnormen, aus welchen insbesondere folgendes hervorzuheben
ist. Nach römischem und gemeinem deutschen
Recht hat der
Eigentümer eines Bienenschwarms das
Recht, ihn zu verfolgen,
und kann ihn auch auf eines andern
Grundstück wieder einfangen. Dagegen betrachten einzelne deutsche
Partikularrechte die
auf des Nachbars
Grundstück geflogenen
Bienen als herrenlos und gestatten deren
Okkupation, so z. B. das sächsische
Weichbild,
Art. 82: »denn die
Biene ist ein wilder
Wurm«.
[* 16]
AndrePartikularrechte gestatten dem
Eigentümer des fortfliegenden Schwarmes, diesen noch einige Zeit,
in der
Regel drei
Tage hindurch, zu verfolgen und auf fremdem
Boden wieder einzufangen; so das preußische
Landrecht, Teil 1,
Titel 9, § 118; das österreichische
Gesetzbuch, § 384. Auf seinem eigentümlichen
Grund und
Boden kann ein jeder nach seinem
Belieben
Bienen halten, ohne von seinen Nachbarn, mögen diese
Bienen halten oder nicht, daran verhindert
werden zu können, wenn nicht öffentliche Polizeirücksichten, z. B. in
Städten und in der
Nähe öffentlicher
Anlagen und
Straßen, dieses verbieten.
Hierüber bestehen vielfach polizeiliche Vorschriften. Ein im deutschen
Reichstag 1883 eingebrachter
Gesetzentwurf wollte die
Befugnis, Bienenvölker zu halten, dahin beschränkt wissen, daß Bienenstände nach der Ausflugseite
hin von der
Straße oder von nachbarlichen
Grundstücken bis zu 10 m entfernt bleiben oder, wenn sie näher ständen, von Gebäuden
und
Einfriedigungen,
Zäunen und
Hecken bis zu 2½ m
Höhe eingeschlossen sein müßten. In frühern
Zeiten wurde bisweilen über
streitige
Fälle in
Sachen der
Bienenzucht ein eignes Bienengericht gehalten.
Vgl.
Busch, Handbuch des deutschen
Bienenrechts
(Arnstadt
[* 17] 1830).
[* 15] die praktische Anwendung der aus der theoretischen Kenntnis der Bienennatur (s.
Bienen) gewonnenen
Grund- und
Lehrsätze auf die Behandlung dieses Insekts, um einen bestimmten
Zweck mit ihm zu erreichen. Selten
betreibt man die Bienenzucht bloß zum
Vergnügen oder zu bloß wissenschaftlichen
Zwecken; Hauptzweck ist die Gewinnung des
Honigs und
des
Wachses. Da die Bienenzucht nur ein kleinesAnlagekapital erfordert, so ist ihr
Ertrag geradezu ein landwirtschaftlicher
Fund, und die
Staaten sollten alle
Mittel aufbieten, sie zu immer höherer nationalökonomischer Bedeutung zu erheben.
Man unterscheidet zwei Hauptgattungen der Bienenzucht. Die Waldbienenzucht besteht darin, daß man noch stehende Waldbäume
aushöhlt, die Höhlung mit einem
Brett, in das man kleine Öffnungen zum Ein- und Ausgehen der
Bienen
einschneidet, verschließt und
¶
mehr
nun einen solchen ausgehöhlten Stamm (Beute) mit einem Bienenschwarm besetzt. Wenn im Herbste die Honigtracht zu Ende ist,
kassiert man einen Teil der Völker und schneidet deren Honig und Wachs aus. In den Kulturstaaten betreibt man gegenwärtig nur
Gartenbienenzucht, d. h. man hält und pflegt die Bienen in den Gärten der Häuser. Dabei unterscheidet
man Standbienenzucht, bei welcher die Völker den ganzen Sommer über im Bienengarten stehen bleiben, und Wanderbienenzucht,
bei welcher man die Völker, wenn es im Ort an Honigtracht fehlt, an solche Orte transportiert, wo ihnen die Natur den Tisch reichlich
gedeckt hat.
In völliger Freiheit legen die Bienen ihr Nest (Bau) in hohlen Bäumen, Mauerlöchern und Felsspalten an,
um es gegen widrige Witterungseinflüsse und feindliche Tiere zu schützen. Der Mensch baut ihnen besondere Behälter, welche
man Bienenwohnungen, Bienenstöcke, kurzweg Stöcke nennt. Als Material zu den Bienenstöcken verwendet man Holz
[* 20] und Stroh. Die
Form der Stöcke ist sehr verschieden; es lassen sich jedoch zwei Hauptformen unterscheiden: Ständer,
bei denen die größte Ausdehnung
[* 21] der innern Höhlung in die Höhe, und Lagerstöcke, bei denen die größte Ausdehnung der Höhlung
in die Länge geht.
Die Größe der Wohnungen richtet sich hauptsächlich nach den Trachtverhältnissen der Gegend. Vielfache Erfahrungen haben
gelehrt, daß der Raum, in dem ein Bienenvolk bauen, brüten und Honigvorräte ansammeln soll, etwa 50,000
ccm lichten Raum haben muß. Wohnungen, die sich in mehrere Teile zerlegen lassen, nennt man teilbar, und sie haben in der Regel
vor unteilbaren den Vorzug. Ganz in der Gewalt hat der Züchter die Bienen nur dann, wenn er ihren Bau, ohne
ihn zu zerstören oder nur irgendwie erheblich zu verletzen, aus der Wohnung herausnehmen und
wieder in dieselbe oder in eine
andre gleichgroße einstellen kann. Der Erfinder eines solchen Stockes mit beweglichen Waben (Mobilbau) ist der PfarrerDzierzon,
weshalb man den Stock mit beweglichen Waben den Dzierzonstock nennt. AlleStöcke mit unbeweglichen Waben
(Immobilbau) erschweren die Behandlung und Untersuchung der Bienenvölker.
Der älteste Stock mit unbeweglichen Waben ist die Klotzbeute
[* 15]
(Fig. 1 u. 2), ein dicker, ausgehöhlter
Baumstamm von 1,8-2 m Länge; sie wird entweder als Ständer oder als Lager
[* 22] benutzt. Zu den unteilbaren strohernen Wohnungen
mit Immobilbau gehören: der Stülpkorb
[* 15]
(Fig. 3), der Traubenstülper
[* 15]
(Fig.
4), der Walzenkorb
[* 15]
(Fig. 5), die Walze
[* 15]
(Fig. 6) und der Thorstock
[* 15]
(Fig. 7). Unter den teilbaren Stöcken von Holz figurierte
früher der aus viereckigen Holzkasten zusammengesetzte Ständer.
Noch im Gebrauch ist der Ringkorb oder Ringstock, der aus einzelnen Strohkränzen oder Strohringen (à
10-14 cmHöhe) zusammengesetzt ist und entweder als Ringständer oder als Ringlager benutzt wird. Im Innern sind alle diese
Wohnungen kreuzweise mit Stäbchen durchzogen, an welchen die Bienen die Waben befestigen. Bauchstülper
[* 15]
(Fig. 8, Faßstock),
Kegelstülper
[* 15]
(Fig. 9, Zuckerhut), Würfelstülper, der Nuttsche Lüfterstock, der Lucassche Kugelstock
etc. sind unpraktische Bienenwohnungen. Dzierzon nahm anfänglich 2,6 cm breite, 0,65 cm dicke und 26 cm
lange Holzstäbe
[* 15]
(Fig. 10), beklebte sie mit Wabenstreifen und hing sie in seine Kastenstöcke.
Die Bienen bauten nun in der durch die Lehr- oder Richtstreifen vorgezeichneten Richtung weiter, und jetzt war