Die Aufräumung der Rinnen muß alljährlich sogleich nach dem letzten
Schnitt geschehen, wobei man zugleich
Gräben,
Wehre,
Schleusen,
Dämme etc. wieder in brauchbaren
Stand setzt. Die größern
Gräben müssen alle 2-3 Jahre gehörig ausgeräumt werden.
Am meisten ausgebildet ist der künstliche
Wiesenbau im
Siegener Land in der preußischen
ProvinzWestfalen.
[* 2]
Vincent: Der rationelle
Wiesenbau (3. Aufl., Leipz.
1870), Über den Nutzen der
Ent- und Bewässerung, mit Bezugnahme auf das bremische Gebiet
(Brem. 1871), und
Entwässerung der
Äcker und
Wiesen (2. Aufl., Berl. 1882);
(Motiv), die bewegendeUrsache eines
Willens- wie die Bewegungsursache eines Bewegungsvorganges. Da der Willensakt
ein psychischer, so kann auch der Beweggrund nur ein Vorgang im
Bewußtsein, obgleich nicht selbst abermals ein
Willensakt, sondern ein
Gefühl oder eine
Vorstellung, oder vielmehr, da jedes
Wollen (s.
Wille)
Bewußtsein voraussetzt, so muß
der Beweggrund statt eines stets unbewußt bleibenden
Gefühls eine bewußte
Vorstellung als treibende
Ursache des
Willens sein.
Güter
(Bona mobilia,
Mobilien im weitern
Sinn, Fahrnis,
fahrende Habe, Mobiliarvermögen),
Sachen, welche unbeschadet ihrer
Substanz von einem
Ort zum andern gebracht werden können. Dahin gehören:
Sachen, die sich
selbst durch eigne
Kraft
[* 5] bewegen (Semoventien), als
Tiere, ferner körperliche Gegenstände, die, als für sich bestehend,
sich bewegen lassen, und auch solche, die früher mit unbeweglichen zusammenhingen, sobald sie getrennt
sind, z. B.
Früchte, die abgenommen,
Bäume, die gefällt,
Steine, die gebrochen sind.
BeweglicheSachen nehmen überdies den
Charakter und die rechtliche
Natur einer unbeweglichen an, wenn sie für den
Gebrauch
einer solchen total und dauernd bestimmt sind (Pertinens,
Zubehör), z. B. der
Schlüssel zum
Haus,
eisernes Vieh, Inventar etc.
Die
Einteilung der
Sachen in bewegliche und unbewegliche wird aber auch auf die
Rechte, welche einer
Person
zustehen können, ausgedehnt. In diesem
Sinn zählen die
Rechte an
Sachen, wenn letztere bewegliche sind, zu den
Mobilien, im
entgegengesetzten
Fall zu den
Immobilien; von
Forderungen werden die mit einem
Pfandrecht an
Grundstücken versehenen
zu den unbeweglichen, alle übrigen aber regelmäßig zu den beweglichen
Sachen gerechnet.
das Übergehen eines
Körpers oder eines materiellen
Punktes aus einer räumlichen
Lage in eine andre. Die
Orte, welche ein in Bewegung begriffener
Punkt nacheinander einnimmt, bilden in ihrer stetigen Aufeinanderfolge eine gerade oder
krumme Linie, den Weg oder die
Bahn des
Punktes; danach heißt die Bewegung entweder gerad- oder krummlinig. Wir
nennen eine Bewegung gleichförmig, wenn der sich bewegende
Punkt in gleichen Zeitabschnitten
von beliebig kleiner Dauer stets gleiche
Strecken seiner
Bahn durchläuft; ungleichförmig dagegen, wenn er in gleichen
Zeiten ungleiche
Strecken zurücklegt.
Die Bewegung einesPunktes ist vollkommen bekannt, wenn für jeden
Augenblick seine räumliche
Lage, ferner die
Richtung und endlich die
Stärke
[* 6] seiner Bewegung, d. h. seine
Geschwindigkeit, bekannt ist. Die
Geschwindigkeit eines gleichförmig
bewegten
Körpers oder
Punktes wird ausgedrückt durch die Wegstrecke, welche derselbe in jeder
Zeiteinheit
(Sekunde) zurücklegt,
oder, was dasselbe ist, durch das
Verhältnis des in einem beliebigen Zeitabschnitt zurückgelegten Wegs
zur
Größe dieses Zeitabschnittes.
Bei gleichförmiger Bewegung bleibt die
Geschwindigkeit immerdar unverändert oder konstant; diejenige der ungleichförmigen Bewegung dagegen
ändert sich mit jedem
Augenblick, oder sie ist veränderlich (variabel). Wenn wir bei einer ungleichförmigen Bewegung das obige
Verhältnis für einen beliebigen Zeitabschnitt bilden, so erhalten wir ihre mittlere
Geschwindigkeit innerhalb
ebendieses Zeitabschnittes. Um die wirkliche
Geschwindigkeit für irgend einen Zeitpunkt anzugeben, muß man das
Verhältnis
ermitteln zwischen einer verschwindend kleinen Wegstrecke, welche der ungleichförmig bewegte
Punkt von jenem Zeitpunkt an
durchläuft, und zwischen der verschwindend kleinen Zeit, welche zur Durchlaufung dieser Wegstrecke erforderlich
ist. Die so bestimmte
Geschwindigkeit gibt alsdann die Wegstrecke an, welche der bewegte
Punkt in einer
Zeiteinheit
(Sekunde)
zurücklegen würde, wenn von dem betrachteten Zeitpunkt an seine
Geschwindigkeit sich nicht mehr veränderte. Die Änderung
der
Geschwindigkeit, in ähnlicher
Weise auf die
Zeiteinheit bezogen, wird
Beschleunigung (s. d.) oder
Acceleration genannt.
Jede Bewegung kann in zwei oder mehrere Teilbewegungen zerlegt und umgekehrt wieder aus diesen Teilbewegungen zusammengesetzt
gedacht werden. Wenn z. B. ein Bahnzug auf einer geneigten
Bahn nach Nordwesten hin ansteigt, so ist seine Bewegung vollkommen gekennzeichnet,
wenn die
Richtung der
Bahn und die ganze
Geschwindigkeit des
Zugs gegeben sind. Wir können den Vorgang aber
auch so auffassen, daß der Zug
sich gleichzeitig nach
Norden,
[* 7] nach
Westen und nach
oben bewegt, und uns demnach seine ganze Bewegung aus
diesen drei Teilbewegungen zusammengesetzt vorstellen.
Diese Zerlegung ist deswegen von großem Nutzen, weil die Teilbewegungen häufig leichter studiert werden können als die
aus ihnen zusammengesetzte Gesamtbewegung. So werden wir z. B. die
Gesetze der Bewegung eines horizontal geworfenen
Körpers leichter
überblicken, wenn wir uns diese Bewegung aus einer horizontalen, gleichförmigen und aus einer
vertikal abwärts gerichteten Fallbewegung zusammengesetzt denken (s.
Wurfbewegung).
[* 9]
Werden zwei
Punkte eines
Körpers festgehalten,
so bleibt diesem nur noch die Möglichkeit, um die durch jene zwei
Punkte gehende
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mehr
gerade Linie als Achse sich zu drehen oder zu rotieren (Rotationsbewegung), wobei jeder seiner Punkte in einer zur Drehungsachse
senkrechten Ebene einen Kreis
[* 11] (Parallelkreis) beschreibt. Denken wir uns nur einen Punkt eines Körpers festgehalten, so ist dieser
zwar gehindert, im Raum fortzuschreiten; der Körper vermag sich dagegen um jede beliebige durch den festen
Punkt gehende Achse zu drehen. Geben wir auch diesen einen Punkt noch frei, so ist die Bewegung des Körpers eine vollkommen freie,
indem nunmehr ein Fortschreiten nach jeder beliebigen Richtung und eine Drehung um jede beliebige Achse stattfinden kann.
Wir beurteilen die Bewegung eines Körpers nach der Änderung seiner Lage gegen Körper oder Punkte seiner Umgebung,
von welchen wir annehmen, daß sie sich in Ruhe befinden. Betrachten wir z. B. die Bewegung eines Bahnzugs, der nach Norden fährt,
so beziehen wir dieselbe auf die als ruhend gedachte Erdoberfläche;
die Erde ist aber nicht in wirklicher oder absoluter
Ruhe, sondern wir betrachten sie nur in Beziehung auf die an ihrer Oberfläche bewegten Körper als relativ
ruhend;
die Bewegung des Bahnzugs, welche wir beobachten, ist daher ebenfalls nur eine relative;
um seine absolute Bewegung zu ermitteln,
müßten wir bedenken, daß derselbe durch den Umschwung der Erde um ihre Achse gleichzeitig noch von Westen
nach Osten geführt wird, daß er ferner mit der Erde in ihrer Bahn um die Sonne
[* 12] sich bewegt, daß endlich die Sonne samt ihrem
ganzen Planetensystem
[* 13] in Bezug auf die Fixsterne
[* 14] im Weltenraum fortschreitet.
Aber auch dann würden wir noch nicht bis zur
Kenntnis der absoluten Bewegung des Bahnzugs vorgedrungen sein, da wahrscheinlich auch die Fixsterne, auf welche
wir die Bewegung der Sonne beziehen, mit uns unbekannten Geschwindigkeiten und Richtungen im Raum fortschreiten. So sind alle Bewegungen,
welche wir beobachten, nur relative. Um die relativen Bewegungen einer beliebigen Anzahl von Punkten in Bezug auf einen derselben
kennen zu lernen, brauchen wir nur der Geschwindigkeit eines jeden eine Geschwindigkeit hinzuzufügen,
die der Geschwindigkeit dieses einen gleich und entgegengesetzt ist; dadurch wird dieser Punkt zur Ruhe gebracht, und die Bewegungen
der übrigen Punkte in Beziehung auf ihn sind dieselben wie vorher.
Diese Operation vollziehen wir z. B. unbewußt, wenn uns infolge einer
unwiderstehlichen Täuschung die Erde mit den auf ihrer Oberfläche befindlichen Gegenständen stillzustehen, dagegen das
Himmelsgewölbe mit den Gestirnen sich von Osten nach Westen um die Erde zu drehen scheint, während wir doch wissen, daß die
Erde sich in entgegengesetzter Richtung, von Westen nach Osten, um ihre Achse dreht. Überhaupt ist die scheinbare
Bewegung der Himmelskörper, wie wir sie beobachten, nichts andres als ihre relative in Beziehung auf die ruhend gedachte
Erde. - Die bis hierher erläuterten Eigenschaften der Bewegung lassen sich ganz unabhängig von physikalischen Begriffen, wie Kraft,
Masse etc., betrachten; ihre Erörterung bildet den Inhalt der mathematischen Bewegungslehre oder Kinematik
(Phoronomie).
Der physischen Bewegungslehre oder der Dynamik dienen die von Newton formulierten Grundgesetze der Bewegung (axiomata s. leges motus)
zur festen Grundlage. Das erste derselben, das Gesetz der Trägheit oder des Beharrungsvermögens, lautet: »Jeder Körper verharrt
in seinem Zustand der Ruhe oder der gleichförmigen in geradliniger Bahn, solange er nicht durch einwirkende
Kräfte gezwungen wird, diesen Zustand zu ändern«. Dieser Satz
sagt aus, daß eine Änderung in dem Zustand eines Körpers,
sei dieser Zustand derjenige der Ruhe oder der geradlinigen, gleichförmigen ohne entsprechende Ursache nicht eintreten kann,
und ebendiese Ursache einer Zustandsänderung bezeichnen wir als Kraft.
Eine Kanonenkugel würde hiernach mit der Richtung und mit der Geschwindigkeit, mit welcher sie das Geschützrohr verläßt,
in alle Ewigkeit in den unendlichen Raum hinausfliegen, wenn nicht der Widerstand der Luft ihre Geschwindigkeit allmählich verminderte
und die Schwerkraft sie endlich zur Erde herabzöge. Da wir solche »einwirkende Kräfte« bei unsern Versuchen
niemals zu beseitigen vermögen, so läßt sich jenes Gesetz, soweit es den Zustand der Bewegung betrifft, allerdings nicht direkt
experimentell erweisen; da jedoch alle aus ihm gezogenen Folgerungen mit der Erfahrung übereinstimmen, die gegenteilige Annahme
aber zu Widersprüchen mit den Thatsachen führt, so dürfen wir jenen Satz als durch die Erfahrung indirekt
bestätigt ansehen. In welcher Weise die Größe und Richtung der Kraft mit der von ihr hervorgebrachten Bewegungsänderung im
Zusammenhang stehen, erfahren wir durch das zweite NewtonscheGrundgesetz: »Die Änderung der Bewegung ist der einwirkenden Kraft
proportional und findet in der Richtung der Geraden statt, in welcher die Kraft einwirkt«.
Soll einem Körper von doppelt so großer Masse (d. h. der doppelten QuantitätMaterie) in derselben Zeit die nämliche Beschleunigung
erteilt werden, so ist eine doppelt so große Kraft nötig. Erteilt z. B. eine Lokomotive
[* 15] einem Bahnzug innerhalb einer Minute
eine gewisse Beschleunigung, so sind zwei Lokomotiven erforderlich, um einem doppelt so langen Zug
innerhalb derselben Zeit die
nämliche Beschleunigung zu erteilen. Eine Kraft ist demnach nicht nur der von ihr hervorgebrachten Beschleunigung, sondern
auch der Masse des bewegten Körpers proportional und kann demnach durch das Produkt dieser beiden Größen
gemessen werden.
Kräfte also, welche, auf verschiedene Körper wirkend, gleiche Beschleunigungen erzeugen, müssen sich zu einander verhalten
wie die Massen der bewegten Körper. Da wir z. B. wahrnehmen, daß alle Körper, indem sie frei herabfallen, die nämliche Beschleunigung
erfahren, so schließen wir daraus, daß das Gewicht eines Körpers, d. h. die Kraft, mit welcher die Erde
ihn anzieht, seiner Masse proportional und daß demnach umgekehrt seine Masse dem Gewicht proportional ist und durch letzteres
gemessen werden kann. - Wenn die der bewegenden Kraft äquivalente Änderung der Bewegung durch das Produkt aus Masse und Geschwindigkeitsänderung
(Beschleunigung) ausgedrückt werden kann, so muß die Größe oder Quantität der Bewegung (Bewegungsgröße)
selbst notwendig sich als das Produkt aus Masse und
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