(spr. -wannja), Stadt in der ital. Provinz Perugia, Kreis Spoleto, mit alten Mauern und andern Resten der Umbrerstadt
Mevania, Gymnasium und (1881) 1806 Einw., welche Handel mit Wein (Pizzotello, Cornata), Hanf und Leingeweben treiben.
In der Nähe
finden sich Braunkohlen.
zwei niederländ. Inseln, zur Provinz Zeeland gehörig, gebildet durch die Mündung der
Schelde. Nordbeveland, durch die Oosterschelde von den Inseln Schouwen und Duiveland, durch das Zuidvliet oder Zandkreek von
Südbeveland und durch das Veersche Gat von Walcheren geschieden, ist 20 km lang, 7 km breit, sehr fruchtbar an Getreide, Krapp
und Weide; es liegt darauf der Ort Cortgene mit (1883) 1087 Einw. Südbeveland,
die größte der zeeländischen Inseln, 40 km lang und zwischen 8 und 10 km breit, im N. durch das Zuidvliet von Nordbeveland,
im W. durch den Meeresarm Het Sloe (über den seit 1872 eine Eisenbahnbrücke nach Vlissingen führt) von Walcheren getrennt,
im S. von der Westerschelde umflossen, ist fruchtbar an Weizen, Roggen, Gerste, Weide; auf ihr liegt die
Stadt Goes (s. d.). Beveland, einst die schönste und fruchtbarste Landschaft Zeelands, wurde 1530 und 1532 durch Überschwemmung völlig
verwüstet und erst 100 Jahre später, als der Boden durch Schlamm wieder erhöht war, aufs neue eingedeicht und bevölkert.
Flecken im preuß. Regierungsbezirk Lüneburg, Kreis Ülzen, an der Ilmenau und der Eisenbahn von Lehrte nach Harburg,
mit (1880) 1618 Einw. Dabei die Domäne Kloster-Medingen mit Amtsgericht und evangelischem Damenstift in dem 1237 gestifteten
Cistercienser-Nonnenkloster.
(Beveren-Waes), industrieller Marktflecken in der belg. Provinz Ostflandern, Arrondissement St.-Nicolas, an der Eisenbahn
Antwerpen-Gent, mit bedeutender Spitzenfabrikation und (1884) 8023 Einw.
(spr. bewwerli), 1) Hauptstadt des East Riding von Yorkshire (England), 11 km nördlich von Hull, mit berühmter
Münsterkirche aus dem 12. Jahrh., hat (1881) 11,447 Einw.
und lebhaften Handel mit Eisen, Kohlen und Leder, Fabrikation von Ackerbaugerätschaften. -
2) Stadt im nordamerikan. Staat Massachusetts, Grafschaft Essex, am Ann Arbor, 27 km nordöstlich von Boston, Salem (s. d.) gegenüber,
hat eine Arbeitsschule für Taubstumme, Stiefelfabrikation, Fischfang, etwas Handel und (1880) 8456 Einw.
Dorf in der belg. Provinz Limburg, Arrondissement Hasselt, in der Campine, durch Kanal mit
dem Schelde-Maaskanal verbunden, mit (1884) 1047 Einw.;
hat seit 1835 ein permanentes Übungslager für die belgische Armee
(Camp de Beverloo).
Flecken im braunschweig.
Kreis Holzminden, an der Bever, mit Schloß, 2 Kirchen, 1 Arbeitshaus und 1 Erziehungsanstalt
(»Wilhelmstift«) und (1880) 2101 Einw.
Nach Bevern ist die Linie Braunschweig-Bevern genannt, ein apanagierter Zweig der Wolfenbütteler Linie, der 1787 entstand,
hier residierte und 27. April 1809 mit dem Herzog Karl Friedrich Ferdinand erlosch.
August Wilhelm, Herzog von Braunschweig-Bevern, preuß. General, geb. 15. Okt. 1715 zu Braunschweig aus einer Nebenlinie
des Hauses Wolfenbüttel, trat 1731 in preußische Dienste, nahm an dem Rheinfeldzug von 1734 sowie am ersten
und zweiten Schlesischen Krieg teil, wurde 1746 Kommandant von Stettin und 1750 Generalleutnant. Zu Anfang des Siebenjährigen
Kriegs führte Bevern eine aus pommerschen Regimentern bestehende Kolonne nach Sachsen und Böhmen und befehligte
1. Okt. 1756 bei Lobositz,
wo er beim Ausgehen der Munition durch einen Bajonettangriff den Sieg entschied, den linken Flügel. Am 21. April 1757 schlug
er die Österreicher unter Königsegg bei Reichenberg, worauf er sich mit Schwerin vereinigte und an der Schlacht bei Prag teilnahm.
Nach derselben wurde er mit 20,000 Mann Daun entgegengeschickt, wagte aber denselben nicht anzugreifen, worauf
es der König that und die Schlacht von Kolin verlor. Ende August erhielt er den Oberbefehl gegen die Österreicher in der Lausitz.
Hier wurde er aber zuerst 7. Sept. bei Moys und 22. Nov. bei Breslau von dem überlegenen österreichischen Heer unter Herzog Karl von
Lothringen geschlagen und geriet selbst in Gefangenschaft, wurde indessen schon im Mai 1758 wieder
freigegeben. Friedrich II. schickte ihn darauf als Gouverneur nach Stettin. Zum General der Infanterie befördert, schloß Bevern 1762 den
Waffenstillstand mit den Russen, zog dann von neuem ins Feld und siegte 16. Aug. 1762 bei Reichenbach über die Österreicher. Erstarb 11. Aug. 1781 als
Gouverneur von Stettin. Bevern war ein trefflicher Taktiker und tapferer Soldat, aber zum Feldherrn fehlten ihm die Selbständigkeit
des Geistes und die Kraft des Willens.
Stadt im preuß. Regierungsbezirk Minden, Kreis Höxter, an der Mündung der Bever in die Weser, an der Scherfede-Holzmindener
und der Ottbergen-Northeimer Eisenbahn (Bahnhof Lauenförde-Beverungen auf dem rechten Weserufer), hat ein Amtsgericht,
eine evangelische und kath. Kirche, Zigarren- und Schuhfabrikation, Holzschneiderei und (1880) 1811 Einw.
(227 Evangelische und 123 Juden).
Beverungen erhielt 1417 Stadtrecht.
(spr. -weik), Marktflecken in Nordholland, 11 km nördlich von Haarlem, in schöner Lage am Nordende des Wijker
Meers, welches jetzt anläßlich des neuen Kanals von Amsterdam zur Nordsee ausgetrocknet ist, hat 5 Kirchen, einen Binnenhafen,
der mit dem neuen Kanal verbunden ist, (1883) 3845 Einw., einige Fabriken und viele Obst- und Gemüsegärten.
Westlich davon
liegt das Seebad Wijk aan Zee.
die einem bestimmten Gebiet (Land, Provinz, Wohnort, Stromgebiet etc.) angehörende
Volksmenge. Dieselbe wird gewöhnlich nur für ein geschlossenes Staatsgebiet oder einen administrativen Teil desselben statistisch
erhoben und zwar als innerlich durch Abstammung, Sprache, Sitte und andre Gemeinsamkeiten verbundene Einheit, deren Glieder nach
physiologischen und sozialen Merkmalen, wie Geschlecht, Alter, Familienstand, Wohnplätzen etc., sich gruppieren lassen.
Größe der und ihrer Unterabteilungen sowie deren Änderungen sind nicht allein praktisch für Staatsleben
und Volkswohlfahrt von Wichtigkeit, sondern es sind auch diese Änderungen, da sie gewisse teils auf bestimmte Ursachen zurückführbare,
teils noch der Aufklärung harrende Regelmäßigkeiten aufweisen, von hoher wissenschaftlicher Bedeutung. Infolgedessen ist
die Bevölkerung Gegenstand einer besondern Wissenschaft, der Bevölkerungslehre, geworden. Dieselbe zerfällt in:
1) die Bevölkerungsstatistik, welche sich mit Erhebung und Zusammenstellung der die Bevölkerung betreffenden statistischen Thatsachen
befaßt und nicht allein, weil die Bevölkerung den Mittelpunkt des Staatslebens bildet, sondern vorzüglich auch deshalb, weil die
Bevölkerung reiches, zu Vergleichungen brauchbares und kontrollfähiges Material liefert, den wichtigsten Teil
der Statistik ausmacht;
2) die Theorie der Bevölkerung (Bevölkerungslehre im eigentlichen Sinn oder Populationistik), welche die aus
mehr
den statistischen Thatsachen sich ergebenden allgemeinen Gesetze und Regelmäßigkeiten aufstellt und begründet;
3) die Bevölkerungspolitik, welche die Aufgaben behandelt, die sich aus jenen Thatsachen und Regelmäßigkeiten für das öffentliche
Leben, insbesondere für ein ordnendes Eingreifen der Staatsgewalt, ergeben.
Die ersten Keime dieser Wissenszweige reichen zum Teil bis in das Altertum zurück. Man suchte zu bestimmten
Zwecken (Besteuerung, politische Verfassung etc.) die Volkszahl zu ermitteln. Mit fortschreitender politischer Entwickelung erkannte
man nicht allein in der Volkszahl eine wichtige Bedingung für Kraft und Wohlstand des Staats, sondern man war auch mit weiterer
Ausbildung des Verkehrs genötigt, die einzelne Person als Trägerin von Rechten und Pflichten bestimmt zu
bezeichnen. So entstanden die Listen für Geburten, Heiraten und Sterbefälle.
Die ersten Zivilstandsregister sollen in Frankreich unter Franz I. in der ersten Hälfte des 16. Jahrh., gleichzeitig unter
Heinrich VIII. in England, in Deutschland erst 1573 durch Kurfürst Johann Georg von Brandenburg eingeführt worden sein.
Die mit Hilfe dieser Listen gewonnenen Erfahrungen, welche schon frühzeitig zur Errichtung von Rentenanstalten Veranlassung
gaben, wurden durch fortgesetzte Beobachtungen und Untersuchungen, insbesondere durch Berechnungen bedeutender Mathematiker,
wie Euler, Laplace, vervollständigt.
Bevölkerungsstatistik.
(Hierzu die vier bevölkerungsstatistischen Kärtchen, nebst Tabelle.)
Die erste praktische Anwendung solcher Berechnungen, welche einen wichtigen Abschnitt der politischen
Arithmetik bilden, machte der Lord-Mayor von London, John Graunt, in einer 1662 erschienenen Schrift. Er fand bald Nacheiferer
in seinen Landsleuten Petty, Shorts, King, Davenant u. a. In Holland wendeten vornehmlich Kerseboom und Struyck, in Schweden
Wargentin, in Frankreich Déparcieux und Duvillard dieser Wissenschaft ihre Bemühungen zu. In Deutschland geschah
dies vorzüglich erst in den Zeiten der Physikotheologie, welche alle Erscheinungen in der Natur auf die Absichten der Allweisheit
Gottes bei der Schöpfung zurückzuführen suchte und nun auch in den arithmetischen Lebensgesetzen hauptsächlich die lenkende
Hand Gottes und einen neuen Beweis seiner Herrlichkeit erblickte. So entstand das berühmte Werk Süßmilchs:
»Die göttliche Ordnung in denen Veränderungen des menschlichen Geschlechts etc.« (Berl. 1742; 4. Aufl.
von Baumann, das. 1775), welchem sich die Arbeiten von Schlözer, v. Justi, Biester u. a. anreihten. Insbesondere lieferten schätzbare
Beiträge: Odier in Genf,
Finlaison in England, Châteauneuf und Villermé in Frankreich, Friedländer, Butte (»Grundriß der Arithmetik
des menschlichen Lebens«, Landsh. 1811),
Casper (»Lebensdauer des Menschen«, Berl. 1835),
Chr. Bernoulli (»Handbuch
der Populationistik«, Ulm 1840 u. 1843) in Deutschland. Eine echt wissenschaftliche Bearbeitung erfuhr die Bevölkerungslehre
vorzüglich durch die belgischen Statistiker Quételet (»Sur l'homme, ou essai de physique sociale«, Par. 1835; deutsch von
Riecke, Stuttg. 1838; neu bearbeitet unter dem Titel: »Physique sociale«, Brüss. u.
Par. 1869, 2 Bde.),
Heuschling und Vischers, in Deutschland durch Engel (bis 1882 Direktor des königlich preußischen Statistischen
Bureaus),
dann durch Wappäus (»Allgemeine Bevölkerungsstatistik«, Leipz. 1859-1861, 2 Bde.),
R. Böckh (»Der Deutschen Volkszahl und Sprachgebiet in den europäischen Staaten«, Berl.
1870),
G. F. Knapp
(»Theorie des Bevölkerungswechsels«, Braunschw. 1874),
Lexis (»Einleitung in die Theorie der Bevölkerungsstatistik«, Straßb.
1875),
G. Mayr (»Die Gesetzmäßigkeit im Gesellschaftsleben«, Münch. 1877),
H. Schwabe u. a., E. Behm und H. Wagner (»Die Bevölkerung der
Erde«, Gotha 1872 ff., bis jetzt 7 Bde.,
als Ergänzungshefte zu »Petermanns Geographischen Mitteilungen«).
Die Wissenschaft der Bevölkerung befaßt sich zunächst mit der Ermittelung des derzeitigen Zustandes einer bestimmten
Volksmenge, ihrer Zahl und Eigenschaften (Stand der Bevölkerung), dann mit Erforschung und Erklärung der Veränderung dieses Zustandes
(Gang, Bewegung, Wachstum der Bevölkerung).
Die Ermittelung von Stand und Bewegung der Bevölkerung erfolgt teils direkt durch systematische Aufzeichnungen (Zivilstandsregister,
Steuerkataster etc.) und Zählungen, teils indirekt durch Schätzung und Berechnung. Die indirekte Methode knüpft an Verhältnisse
an, welche zur Zahl in Beziehung stehen (Zahl der Familien, Wohnhäuser, der Geburten, Sterbefälle etc.). Dieselbe führt nur
unter bestimmten Voraussetzungen (Unveränderlichkeit der gesamten Volkszahl, genaue Ermittelung von Aus- und Einwanderung
etc.) zu richtigen Ergebnissen und bildet, wenn sie sich nicht auf vorausgegangene
Zählungen stützen kann, einen wenig brauchbaren Notbehelf.
Ganz unzuverlässig ist das Verfahren, nur einen Teil des zu beobachtenden Gebiets auszuzählen und das gewonnene Ergebnis
auf das ganze Gebiet nach dem Verhältnis seiner Größe anzuwenden. Denn die Voraussetzung, auf welche es sich
stützt, daß der Teil gleichsam eine Verjüngung des Ganzen darstelle, wird in der Praxis nicht erfüllt. Sonach bildet eine
unumgängliche Grundlage der Bevölkerungsstatistik die direkte Auszählung, welche von Zeit zu Zeit zu wiederholen und inzwischen
durch fortlaufende Aufzeichnungen und Berechnungen zu ergänzen ist (s. Volkszählungen).
Zu unterscheiden sind absolute und relative Bevölkerung. Die erstere, welche die Einwohnerzahl
eines ganzen Zählgebiets angibt, ist von Bedeutung für Beurteilung der volkswirtschaftlichen, militärischen und finanziellen
Leistungsfähigkeit eines Volkes. Schwierig ist bei der heutigen Verkehrsentwickelung die Ermittelung der rechtlichen (ortsansässigen,
am Zählungsort heimatsberechtigten, bez. staatsangehörigen) Bevölkerung, weil
hierbei Abwesende zu berücksichtigen und die Angaben der Anwesenden richtig zu stellen sind; dieselbe
hat eine besondere Bedeutung, wenn sie als Maßstab der politischen Rechte und Pflichten dient.
Leichter ist die Zählung der faktischen oder thatsächlichen Bevölkerung. Als solche gilt einmal die Wohnbevölkerung,
d. h. diejenige, welche sich regelmäßig dauernd an einem Ort aufhält, dann die rein faktische, d. h.
diejenige, welche augenblicklich sich am Ort befindet. Letztere wird in Deutschland gezählt, wobei jedoch neben der rein faktischen
auch die Wohnbevölkerung ermittelt werden kann; erstere zählen die Niederlande, wobei freilich die Bestimmung des Begriffs
»dauernde Anwesenheit«, die Zuzählung abwesender Ortsangehörigen und
die Ausscheidung von anwesenden Fremden große Schwierigkeiten bereiten.
Volksdichtigkeit. Übervölkerung.
Die relative oder spezifische Bevölkerung gibt das Verhältnis der Volkszahl zum Flächeninhalt des Zählgebiets (durchschnittliche
Bevölkerung der Flächeneinheit) oder die Volksdichtigkeit an. Dieselbe ist von Land zu Land, dann in einzelnen Teilen
eines und desselben Landes sehr verschieden, wie folgende Tabelle zeigt.