zwei niederländ.
Inseln, zur
ProvinzZeeland gehörig, gebildet durch die Mündung der
Schelde. Nordbeveland, durch die Oosterschelde von den
InselnSchouwen und
Duiveland, durch das Zuidvliet oder Zandkreek von
Südbeveland und durch das Veersche Gat von
Walcheren geschieden, ist 20 km lang, 7 km breit, sehr fruchtbar an
Getreide,
[* 3]
Krapp
und
Weide;
[* 4] es liegt darauf der
Ort Cortgene mit (1883) 1087 Einw. Südbeveland,
die größte der zeeländischen
Inseln, 40 km lang und zwischen 8 und 10 km breit, im N. durch das Zuidvliet von Nordbeveland,
im W. durch den Meeresarm Het
Sloe (über den seit 1872 eine
Eisenbahnbrücke nach
Vlissingen führt) von
Walcheren getrennt,
im S. von der Westerschelde umflossen, ist fruchtbar an
Weizen,
Roggen,
Gerste,
[* 5]
Weide; auf ihr liegt die
Stadt
Goes (s. d.). Beveland, einst die schönste und fruchtbarste
LandschaftZeelands, wurde 1530 und 1532 durch
Überschwemmung völlig
verwüstet und erst 100 Jahre später, als der
Boden durch Schlamm wieder erhöht war, aufs neue eingedeicht und bevölkert.
(spr. bewwerli), 1) Hauptstadt des
East Riding von
Yorkshire
(England), 11 km nördlich von
Hull,
[* 8] mit berühmter
Münsterkirche aus dem 12. Jahrh., hat (1881) 11,447 Einw.
und lebhaften
Handel mit
Eisen,
[* 9]
Kohlen und
Leder, Fabrikation von Ackerbaugerätschaften. -
Stadt im preuß. Regierungsbezirk
Minden,
[* 26]
KreisHöxter, an der Mündung der
Bever in die
Weser, an der Scherfede-Holzmindener
und der Ottbergen-Northeimer
Eisenbahn
(Bahnhof Lauenförde-Beverungen auf dem rechten Weserufer), hat ein
Amtsgericht,
eine evangelische und kath.
Kirche,
Zigarren- und Schuhfabrikation, Holzschneiderei und (1880) 1811 Einw.
(227
Evangelische und 123
Juden).
[* 29] die einem bestimmten Gebiet (Land,Provinz, Wohnort, Stromgebiet etc.) angehörende
Volksmenge. Dieselbe wird gewöhnlich
nur für ein geschlossenes Staatsgebiet oder einen administrativen Teil desselben statistisch
erhoben und zwar als innerlich durch Abstammung,
Sprache,
[* 30]
Sitte und andre Gemeinsamkeiten verbundene
Einheit, deren
Glieder
[* 31] nach
physiologischen und sozialen Merkmalen, wie
Geschlecht,
Alter,
Familienstand, Wohnplätzen etc., sich gruppieren lassen.
Größe der und ihrer Unterabteilungen sowie deren Änderungen sind nicht allein praktisch für Staatsleben
und Volkswohlfahrt von Wichtigkeit, sondern es sind auch diese Änderungen, da sie gewisse teils auf bestimmte
Ursachen zurückführbare,
teils noch der
Aufklärung harrende Regelmäßigkeiten aufweisen, von hoher wissenschaftlicher Bedeutung. Infolgedessen ist
die Bevölkerung Gegenstand einer besondern
Wissenschaft, der Bevölkerungslehre, geworden. Dieselbe zerfällt in:
1) die
Bevölkerungsstatistik, welche sich mit
Erhebung und Zusammenstellung der die Bevölkerung betreffenden statistischen
Thatsachen
befaßt und nicht allein, weil die Bevölkerung den
Mittelpunkt des Staatslebens bildet, sondern vorzüglich auch deshalb, weil die
Bevölkerung reiches, zu Vergleichungen brauchbares und kontrollfähiges
Material liefert, den wichtigsten Teil
der
Statistik ausmacht;
2) die
Theorie der Bevölkerung (Bevölkerungslehre im eigentlichen
Sinn oder
Populationistik), welche die aus
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mehr
den statistischen Thatsachen sich ergebenden allgemeinen Gesetze und Regelmäßigkeiten aufstellt und begründet;
3) die Bevölkerungspolitik, welche die Aufgaben behandelt, die sich aus jenen Thatsachen und Regelmäßigkeiten für das öffentliche
Leben, insbesondere für ein ordnendes Eingreifen der Staatsgewalt, ergeben.
Die ersten Keime dieser Wissenszweige reichen zum Teil bis in das Altertum zurück. Man suchte zu bestimmten
Zwecken (Besteuerung, politische Verfassung etc.) die Volkszahl zu ermitteln. Mit fortschreitender politischer Entwickelung erkannte
man nicht allein in der Volkszahl eine wichtige Bedingung für Kraft und Wohlstand des Staats, sondern man war auch mit weiterer
Ausbildung des Verkehrs genötigt, die einzelne Person als Trägerin von Rechten und Pflichten bestimmt zu
bezeichnen. So entstanden die Listen für Geburten, Heiraten und Sterbefälle.
Chr. Bernoulli (»Handbuch
der Populationistik«, Ulm
[* 39] 1840 u. 1843) in Deutschland. Eine echt wissenschaftliche Bearbeitung erfuhr die Bevölkerungslehre
vorzüglich durch die belgischen StatistikerQuételet (»Sur l'homme, ou essai de physique sociale«, Par. 1835; deutsch von
Riecke, Stuttg. 1838; neu bearbeitet unter dem Titel: »Physique sociale«, Brüss. u.
Par. 1869, 2 Bde.),
Die Wissenschaft der Bevölkerung befaßt sich zunächst mit der Ermittelung des derzeitigen Zustandes einer bestimmten
Volksmenge, ihrer Zahl und Eigenschaften (Stand der Bevölkerung), dann mit Erforschung und Erklärung der Veränderung dieses Zustandes
(Gang,
[* 41] Bewegung, Wachstum der Bevölkerung).
Die Ermittelung von Stand und Bewegung der Bevölkerung erfolgt teils direkt durch systematische Aufzeichnungen (Zivilstandsregister,
Steuerkataster etc.) und Zählungen, teils indirekt durch Schätzung und Berechnung. Die indirekte Methode knüpft an Verhältnisse
an, welche zur Zahl in Beziehung stehen (Zahl der Familien, Wohnhäuser,
[* 42] der Geburten, Sterbefälle etc.). Dieselbe führt nur
unter bestimmten Voraussetzungen (Unveränderlichkeit der gesamten Volkszahl, genaue Ermittelung von Aus- und Einwanderung
etc.) zu richtigen Ergebnissen und bildet, wenn sie sich nicht auf vorausgegangene
Zählungen stützen kann, einen wenig brauchbaren Notbehelf.
Ganz unzuverlässig ist das Verfahren, nur einen Teil des zu beobachtenden Gebiets auszuzählen und das gewonnene Ergebnis
auf das ganze Gebiet nach dem Verhältnis seiner Größe anzuwenden. Denn die Voraussetzung, auf welche es sich
stützt, daß der Teil gleichsam eine Verjüngung des Ganzen darstelle, wird in der Praxis nicht erfüllt. Sonach bildet eine
unumgängliche Grundlage der Bevölkerungsstatistik die direkte Auszählung, welche von Zeit zu Zeit zu wiederholen und inzwischen
durch fortlaufende Aufzeichnungen und Berechnungen zu ergänzen ist (s. Volkszählungen).
Zu unterscheiden sind absolute und relative Bevölkerung. Die erstere, welche die Einwohnerzahl
eines ganzen Zählgebiets angibt, ist von Bedeutung für Beurteilung der volkswirtschaftlichen, militärischen und finanziellen
Leistungsfähigkeit eines Volkes. Schwierig ist bei der heutigen Verkehrsentwickelung die Ermittelung der rechtlichen (ortsansässigen,
am Zählungsort heimatsberechtigten, bez. staatsangehörigen) Bevölkerung, weil
hierbei Abwesende zu berücksichtigen und die Angaben der Anwesenden richtig zu stellen sind; dieselbe
hat eine besondere Bedeutung, wenn sie als Maßstab
[* 43] der politischen Rechte und Pflichten dient.
Leichter ist die Zählung der faktischen oder thatsächlichen Bevölkerung. Als solche gilt einmal die Wohnbevölkerung,
d. h. diejenige, welche sich regelmäßig dauernd an einem Ort aufhält, dann die rein faktische, d. h.
diejenige, welche augenblicklich sich am Ort befindet. Letztere wird in Deutschland gezählt, wobei jedoch neben der rein faktischen
auch die Wohnbevölkerung ermittelt werden kann; erstere zählen die Niederlande,
[* 44] wobei freilich die Bestimmung des Begriffs
»dauernde Anwesenheit«, die Zuzählung abwesender Ortsangehörigen und
die Ausscheidung von anwesenden Fremden große Schwierigkeiten bereiten.
Die relative oder spezifische Bevölkerung gibt das Verhältnis der Volkszahl zum Flächeninhalt des Zählgebiets (durchschnittliche
Bevölkerung der Flächeneinheit) oder die Volksdichtigkeit an. Dieselbe ist von Land zu Land, dann in einzelnen Teilen
eines und desselben Landes sehr verschieden, wie folgende Tabelle zeigt.
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