innewohne, kommt es auf die Zeitverhältnisse, auf den jeweiligen Kulturzustand eines
Volkes und auf das Rechtsbewußtsein
desselben überhaupt an. So bedrohte das
römische Recht nur einzelne bestimmte
Fälle des Betrugs, wie z. B. die Testamentsfälschung,
die
Verfälschung von
Gold- und Silbermünzen, mit öffentlicher
Strafe. Während dasselbe aber im übrigen keine Bestimmungen
über die Bestrafung des Betrugs enthielt, und während die gemeinrechtliche
Praxis das Gebiet des strafbaren Betrugs ebenfalls
nicht als ein bestimmt und scharf begrenztes Gebiet auffaßte und dem richterlichen Ermessen folgeweise einen allzu großen
Spielraum ließ, hat die moderne
Gesetzgebung einen andern Weg eingeschlagen. Es werden nämlich einmal diejenigen betrügerischen
Handlungen, welche sich zwar im allgemeinen als widerrechtliche, absichtliche Entstellungen der
Wahrheit durch Mitteilung falscher
oder Unterdrückung wahrer
Thatsachen charakterisieren, im einzelnen aber den
Thatbestand besonderer
Verbrechen bilden, als
solche behandelt und mit besondern
Strafen belegt.
Hierher gehört insbesondere der
Meineid, ferner die falsche
Anschuldigung,
Münzfälschung, falsches
Zeugnis, bezüglicherBankrott
und insbesondere die
Urkundenfälschung (s. d.). Aber auch der an und für sich wird in der modernen
Gesetzgebung, insbesondere auch nach englischem und französischem
Strafrecht, mit
Strafe bedroht, in der
Regel jedoch nur dann,
wenn dadurch einerseits ein Vermögensnachteil des Betrogenen oder eines Dritten und anderseits ein Vermögensvorteil des
Betrügers oder eines Dritten beabsichtigt wurde.
Das österreichische
Strafgesetzbuch (§ 197-205) beschränkt den
Begriff des Betrugs allerdings nicht auf Vermögensverletzungen,
sondern straft den Betrüger auch dann, wenn seine Absicht auf etwas andres hinzielte. Das
Strafgesetzbuch des
DeutschenReichs
(§ 263) dagegen bestimmt hierüber folgendes:
»Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen
Vermögensvorteil zu verschaffen, das
Vermögen eines andern dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder
Unterdrückung wahrer
Thatsachen einen
Irrtum erregt oder unterhält, wird wegen Betrugs mit Gefängnis (bis zu 5
Jahren) bestraft,
neben welchem auf
Geldstrafe bis zu 3000 Mk. sowie auf Verlust der bürgerlichenEhrenrechte erkannt werden
kann«. Es ist dann noch weiter bestimmt, daß auch der
Versuch des Betrugs strafbar sei, und daß, wenn ein Betrug gegen
Angehörige,
Vormünder oder
Erzieher begangen wird, die strafrechtliche Verfolgung nur auf
Antrag des Verletzten eintreten soll.
Der
Begriff eines sogen. ausgezeichneten Betrugs, welcher nach den frühern Strafgesetzbüchern
insbesondere von einem öffentlichen Beamten unter
Mißbrauch seiner Amtsgewalt begangen wurde, findet sich in dem deutschen
Strafgesetzbuch nicht. Dagegen bestimmt dasselbe § 264, daß derjenige, welcher bereits zweimal wegen Betrugs im Inland
bestraft worden, wegen eines dritten Betrugs mit
Zuchthaus bis zu 10
Jahren und zugleich mit
Geldstrafe von 150 bis
zu 6000 Mk., falls aber
mildernde Umstände vorhanden, mit
Gefängnisstrafe nicht unter 3
Monaten bestraft werden soll. Im § 265 endlich
ist noch verordnet, daß, wer in betrügerischer Absicht eine gegen Feuersgefahr versicherte
Sache in
Brand setzt oder ein
Schiff,
[* 2] welches als solches oder in seiner
Ladung oder in seinem Frachtlohn versichert ist, sinken oder
stranden macht, mit einer Zuchthausstrafe bis zu 10
Jahren und zugleich mit
Geldstrafe von 150 bis zu 6000
Mk. und, falls
mildernde Umstände
vorhanden, mit
Gefängnisstrafe (bis
zu 5
Jahren) nicht unter 6
Monaten belegt werden soll.
ein zum
Gottesdienst bestimmter
Saal, entweder für öffentliche Anstalten (z. B.
Schulen)
oder in
Ländern, wo eine Religionspartei keine
Kirchen haben darf, für die Mitglieder derselben;
frei stehender
Pfeiler oder
Säule aus
Holz
[* 6] oder
Stein mit spitzer Bekrönung, welche in einer
Nische ein gemaltes,
gemeißeltes oder geschnitztes
Kruzifix oder ein Heiligenbild mit einem Weihwasserbecken
[* 7] darunter tragen und
zur Verrichtung der
Andacht für
Wanderer dienen. Die Betsäulen wurden daher gewöhnlich an großen
Heerstraßen,
Kreuzwegen
und auf
Hügeln errichtet. Die bekanntesten und künstlerisch wertvollsten aus dem
Mittelalter sind die romanische Predigersäule
bei
Regensburg
[* 8] mit 24
Reliefs, das 10 m hohe gotische Hochkreuz bei
Bonn,
[* 9] 1332-49 errichtet, die Betsäule bei
Wiener -Neustadt von 1382 und die
Spinnerin am Kreuz
[* 10] bei
Wien
[* 11] von 1451.
(Be-tschuana,Betjuana,Bechuana), ein ausgedehntes, zu dem großen Völkerkomplex der
Bantu gehöriges
Volk im
S. und SO. des
Binnenlandes von Südafrika,
[* 14] zwischen 28 und 16° südl.
Br. (s.
Karte
»Kapland etc.«
und Tafel
»AfrikanischeVölker«,
[* 15] Fig. 23). Sie zerfallen in 23
Stämme, von denen 12 im O. und 11 im W. wohnen und sonach zwei
Hauptabteilungen repräsentieren: die
Westbetschuanen oder
Bakalahari und die Ostbetschuanen oder
Basuto
im weitern
Sinn.
Während die
Westbetschuanen noch unabhängig sind, stehen die Ostbetschuanen unter der Herrschaft der Briten oder der holländischen
Bauernrepubliken. Die Betschuanen stimmen unter sich in Hautfarbe, Körperbau,
Sitten und
Gebräuchen fast völlig überein.
Ihre Hautfarbe
ist ein reines Kaffeebraun, das nur mitunter eine lichtere oder eine schwärzlichere
Schattierung annimmt,
immer aber dunkler ist als die
Farbe ihrer
Vettern, der
Kaffern. Ihr Wuchs ist schlank und ebenmäßig, ihre breite Gesichtsbildung
mit flacher
Nase
[* 16] und großen, aufgeworfenen
Lippen nähert sich der der
Neger, mit denen sie auch das kurze, krause Wollhaar
gemein haben. In Bezug auf geistige Fähigkeiten stehen die Betschuanen den
Kaffern nach, auch sind sie lange nicht
so energisch und kriegerisch, vielmehr von heiterm, mildem und harmlosem
Charakter, der ihre
Fehden, in denen sie mit ihren
Nachbarn um den
Besitz von
Herden, die Benutzung von Weideland und
Quellen etc. fortwährend liegen, selten ein sehr blutiges
Ende nehmen läßt.
Dabei stehen sie unbezweifelt auf einer höhern Zivilisationsstufe, bewähren einen offenen
Sinn,
Liebe zur Unabhängigkeit
und ein würdevolles Auftreten und überragen die
Kaffern namentlich im Fleiß, im vollkommnern
Ausbau ihrer
Häuser und durch
größere Geschicklichkeit in
Handarbeiten, wie sich denn einige
Stämme durch eine sehr ausgebildete
Industrie auszeichnen.
Eigentliche
Sklaverei findet bei den Betschuanen nicht statt, doch vertreten bei ihnen die Balala, eine eigentümliche Abteilung
der Betschuanen, die arm, verachtet und ohne
Eigentum unter ihnen zerstreut in den Wäldern wohnen, gewissermaßen die
¶
mehr
Stelle der Sklaven. Die Betschuanen treiben, gleich den Kaffern, Viehzucht
[* 18] in großem Umfang, vernachlässigen jedoch auch den Ackerbau
nicht und leben daher mehr als jene in großen Dörfern vereinigt, wovon die städteähnlichen Ortschaften, wie Battaku,
Schoschong etc., Zeugnis geben. Ihre sehr weiche und wohlklingende Sprache,
[* 19] in welcher fast jedes Wort mit
einem Vokal endigt, ist das Setschuana. Sie ist grammatisch dargestellt von Archbell (»Grammar of the Bechuana language«, Grahamstown
1837), sprachvergleichend von Bleek und Fr. Müller und zerfällt in drei Dialekte, das Sesuto (vgl. Basuto), Serolong und Sehlapi;
mit dem Tekeza zusammen bildet sie die mittlere Gruppe der Bantusprachen (s. Bantu).
Der Religion nach sind die Betschuanen (mit Ausnahme der in den einzelnen Missionsstaaten Angesiedelten) Heiden, doch nicht ganz ohne
den Begriff einer Gottheit, welcher sie denNamen Morimo (»der Höchste«) beilegen, worunter sie jedoch ein schlaues oder gar
böswilliges Wesen verstehen. Tempel,
[* 20] Idole, geheiligte Gegenstände und Priester haben sie nicht, selbst
den Gestirnen widmen sie keinerlei religiöse Aufmerksamkeit, so daß die christlichen Missionäre bei den Betschuanen nirgends Anknüpfungspunkte
finden, um sie religiösen Anschauungen zugänglich zu machen.
Dagegen finden sich auch nirgends Menschenopfer oder andre blutige Gebräuche, die dem milden Sinn der Betschuanen zuwider sind. Beschneidung
ist unter ihnen allgemeine Sitte, ohne daß sich religiöse Begriffe daran knüpfen. Auch der Glaube an
eine übernatürliche Wirksamkeit der Regenmacher ist verbreitet, und man sucht die Gunst derselben durch reiche Geschenke zu
erwerben. Die Verfassung der einzelnen Betschuanenstaaten ist monarchisch und zugleich patriarchalisch mild.
Jeder Stamm hat sein eignes Oberhaupt, dessen Würde in seiner Familie erblich ist. Unter ihm stehen die
Chefs der einzelnen Ortschaften und unter diesen wieder kleinere Chefs, die Kofi (die »Reichen«),
welche gewissermaßen die
Aristokratie des Volkes ausmachen. Die Macht des Oberhauptes ist im allgemeinen despotisch unbeschränkt; doch darf bei wichtigen
allgemeinen Angelegenheiten nichts geschehen ohne eine öffentliche Versammlung der kleinern Chefs. Ackerbau
haben schon früher die Betschuanen mit Sorgfalt betrieben; es werden Getreide,
[* 21] Bohnen, Erbsen, Wassermelonen produziert und zu deren
Aufbewahrung große Vorratshäuser errichtet. Die Verbreitung des Ackerbaues hat im Lauf unsers Jahrhunderts durch die Bemühungen
der Missionäre namhaft zugenommen.
Übrigens liegt er ganz in den Händen der Weiber, wie die Viehzucht in denen der Männer, und wird mit Hilfe
von Spaten aus hartem Holz und von eisernen Hacken betrieben, da der Gebrauch des Pflugs unbekannt ist. Die Viehzucht beschränkt
sich auf Rindvieh. In gewerblicher Thätigkeit haben einige Stämme Fortschritte gemacht. Am weitesten blieb infolge des Mangels
an Indigo
[* 22] und Baumwolle
[* 23] die im nördlichen BinnenlandAfrikas so umfassend betriebene Weberei
[* 24] bei den Betschuanen zurück,
daher der größte Teil der Bevölkerung
[* 25] spärlich bekleidet geht oder haarige Fellkleidung trägt, in deren Verfertigung
die ein ganz besonderes Geschick zeigen.
In der Baukunst
[* 26] zeigten früher die Bahurutse, einst vielleicht das kunstfertigste Volk Südafrikas, überraschende
Fertigkeit, da ihre Häuser vor denen aller andern Betschuanen sich durch Festigkeit,
[* 27] Zierlichkeit und außerordentliche Reinlichkeit
auszeichneten. Zudem sind sie, wie auch die Bakatla und Bawanketsi, sehr geschickt in Holzschnitzereien, und ihre netten hölzernen
Löffel, ihre schönen Gefäße und mannigfache andre mit
Blumen undVerzierungen geschmückte Gegenstände,
ihre Messergriffe in Tierform sind weit und breit unter ihren Nachbarn berühmt. Endlich gibt auch die Gewinnung und Verarbeitung
mancher Erze eine umfassende Beschäftigung der Bergvölker ab. Namentlich werden Eisenerze (früher auch Kupfer)
[* 28] von den Bakatla
und Bahurutse in Menge gefördert, geschmolzen und zu mancherlei Gegenständen verarbeitet.
Ohne Zweifel war die Verbreitung der in früherer Zeit nach S. hin weit größer als gegenwärtig, da sich
verschiedene ihrer Sprache entlehnte Benennungen von Gewässern und Örtlichkeiten bis zum Garip, sogar bis zu den alten Grenzen
[* 29] des Kaplandes an den Schneebergen vorfinden. Sie wurden von dort durch die Hottentoten und Kaffern verdrängt,
deren Angriffen sie bei der Weichheit ihres Charakters und der Unvollkommenheit ihrer Waffen,
[* 30] die in leichten Speeren und kurzen
Schilden und nur höchst selten aus Bogen
[* 31] und Giftpfeilen bestehen, fast stets unterlagen.
Namentlich waren es die Zulukaffern, die in den letzten Jahrzehnten immer tiefer in das Gebiet der Betschuanen eingedrungen
sind, einen großen Teil der Stämme aus ihren Wohnsitzen verjagt und zur Übersiedelung in entfernte Gegenden oder zur Flucht
in die unwegsamen Gebirge des Landes gezwungen, zahlreiche Stämme aber auch vollständig aufgerieben und so alle politischen
und sozialen Verhältnisse des großen Volkes total umgestaltet haben. Den Zulu sind dann die Buren aus
dem Kapland nachgezogen und haben mitten im alten Gebiet der Betschuanen den Oranje-Freistaat und die Transvaalrepublik gegründet.
Als diese die kleinen FreistaatenStellaland und Goosen gründeten, stellte England das ganze Gebiet westlich von Transvaal,
östlich vom 20.° östl. L. und von der Nordgrenze der Kapkolonie bis zum 22.° südl. Br. unter seinen
Schutz, so daß vom Betschuanenland nur noch der nördlichste Teil frei blieb.
Die Betschuanen sind nicht ganz ohne Geschichte. Von Zeit zu Zeit entstanden unter ihnen Reiche, die eine große Ausdehnung
[* 32] und ein
gewaltiges Ansehen erlangten, wie z. B. die Reiche der Häuptlinge Sekomo und Setschele, von denen Livingstone,
Fritsch, Holub u. a. berichten. Heute bestehen unter den Betschuanen zwischen dem Sambesi und dem Oranje sechs Reiche, worunter jenes
des Königs Khama das bedeutendste zu sein scheint. Aber keine dieser Mächte ist von langer Dauer, denn alles hängt bei
diesen vergänglichen Schöpfungen von der Tüchtigkeit der Häuptlinge ab, so daß mit dem Tode der Dynastienstifter
die Macht wieder an andre Stämme fällt;
selten, daß sie auf das dritte Geschlecht vererbt wird. So waren auch die durch
Livingstone berühmt gewordenen Makololo ein Betschuanenstamm, welcher unter Sebituane am Sambesi ein Reich schuf;
von dem man
sogar eine Reformierung Innerafrikas erwartete;
allein auch dieses Reich hat sich nach dem Tode des Herrschers
in nichts aufgelöst.
Vgl. Fritsch, Die Eingebornen von Südafrika (Bresl. 1872, mit Atlas);
[* 33]