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kommenden Frühjahr erfolgte, dienten ebenso wie das Brachfeld bis Johannis als Weide. [* 2] Futterkräuter und Hackfrüchte wurden auf dem Ackerland nicht gebaut, das Viehfutter lieferten, mit Ausnahme des Hafers, lediglich die ständigen Grasweiden und Wiesen, die Rindviehhaltung war von dem Ertrag derselben abhängig. Den geringen Bedarf an Gemüse oder sonstigen nicht zu den Körnerfrüchten gehörenden Gewächsen deckte man durch Anbau in Gärten oder auf andern in der Nähe der Höfe gelegenen Grundstücken, die von der Dreifelderwirtschaft ausgeschlossen waren. Wo die landwirtschaftliche Bevölkerung [* 3] in Dörfern zusammenwohnte, war regelmäßig die ganze Feldmark in drei Teile geteilt; die Brach-, Winter- und Sommerfelder der Einzelnen bildeten je zusammenhängende Flächen.
Deshalb konnte der gesamte Viehstand eines Dorfs gemeinschaftlich auf dem Brachland und den Stoppelländereien geweidet werden;
es bestanden regelmäßig das Recht der gemeinsamen Brach- und Stoppelweide, meist auch Weiderechte der Grundherren;
die einzelnen Besitzer konnten ihre Grundstücke nicht anders benutzen, als es das System der Dreifelderwirtschaft ihnen vorschrieb;
insbesondere war thatsächlich und rechtlich eine Benutzung des Brachlandes durch Bestellung mit Hackfrüchten oder andern Gewächsen unmöglich.
Das ständige Weideland war hier gewöhnlich gemeinsames Eigentum und wurde von den Dorfgenossen gemeinschaftlich benutzt, die Pflege desselben aber sehr vernachlässigt. Die Wiesen waren zwar Eigentum der Einzelnen, aber es pflegte bloß ein Schnitt von denselben genommen zu werden, und sie wurden häufig im ersten Frühjahr und im Herbst nach der Heuernte auch noch beweidet und zwar von allem Dorfvieh gemeinschaftlich. Bei der reinen Dreifelderwirtschaft blieb also ein volles Dritteil des Ackerlandes für die Pflanzenproduktion unbenutzt, und eine reichliche Ernährung des Viehs konnte nur stattfinden, wo im Verhältnis zum Ackerland eine große Wiesen- und Weidenfläche von hoher natürlicher Fruchtbarkeit vorhanden war.
Dies Betriebssystem ist noch ein extensives System, das wenig Arbeitskräfte und wenig Kapital erfordert. Seine Einführung war gegen früher ein Fortschritt, es zwang die Landwirte zu einer geregelten Bestellung und Benutzung des Ackers und erhöhte die Körnerproduktion. Und es war mit der Einfachheit, Regelmäßigkeit und Stetigkeit seines Betriebes ein rationelles System, solange die landwirtschaftliche Bevölkerung dünn und geistig wenig entwickelt, die Einsicht in die Gesetze der Pflanzen- und Tierproduktion gering, das Bedürfnis einer Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion nicht vorhanden war und eine stärkere Verwendung von Arbeit und Kapital sich nicht entsprechend bezahlt gemacht hätte. Je mehr aber im Lauf der Zeit diese Voraussetzungen fortfielen, verlor das System an seiner Berechtigung und machten sich die Nachteile, die hauptsächlich in einer unvollständigen Ausnutzung der Bodenkräfte, in einer Verringerung der Bodenfruchtbarkeit und einer Verschlechterung des Rindviehstandes bestanden, immer mehr fühlbar.
Eine Reform konnte aber nicht erfolgen ohne eine Änderung des bisherigen Rechtszustandes, insbesondere ohne Aufhebung des Rechts der gemeinsamen Brach- und Stoppelweide. Diese erfolgte vielfach schon im vorigen Jahrhundert. Die reine Dreifelderwirtschaft wurde nun ersetzt durch die verbesserte Dreifelderwirtschaft. Diese besteht darin, daß das bisherige Brachfeld ganz oder teilweise mit Früchten, die nicht zu den Getreidearten gehören, z. B. mit Klee, Kartoffeln, Rüben, Hülsenfrüchten etc., bebaut wird.
Die Vorzüge dieses Betriebssystems vor der reinen Dreifelderwirtschaft sind: die Bodenkräfte werden besser ausgenutzt, und es wird eine erheblich höhere Gesamtproduktion erzielt;
durch den Anbau von Viehfutter kann mehr Vieh gehalten und dieses besser genährt werden, die Viehhaltung wird unabhängiger von der vorhandenen Fläche an Wiesen und Weiden, und auch die Sommerstallfütterung des Rindviehs wird ermöglicht;
die reichlichere Fütterung bewirkt eine reichlichere Düngerproduktion, und dies wirkt wieder günstig auf die Erhaltung und Steigerung der Bodenfruchtbarkeit des Ackerlandes ein;
endlich können durch den Anbau von Wurzelgewächsen und sonstigen Hackfrüchten die Arbeitskräfte gleichmäßiger während des ganzen Sommers beschäftigt werden.
Aber das System hat noch die Nachteile: der Körnerbau überwiegt noch zu sehr;
dadurch, daß stets zwei Halmfrüchte aufeinander folgen, werden die chemischen wie physikalischen Eigenschaften des Bodens ungünstig beeinflußt;
für den Futterbau bleibt zu wenig Land übrig.
Die verbesserte Dreifelderwirtschaft hat heute noch in Deutschland [* 4] und andern Ländern eine große Verbreitung, ist aber in der Gegenwart höchstens nur noch in Ländern zweckmäßig, wo wegen Reichtums des Bodens und dünner Bevölkerung eine starke Produktion von Getreide [* 5] zum Zweck des Exports gerechtfertigt ist (Rußland, Nordamerika). [* 6] Bleibt ein Teil des Brachfeldes unangebaut, weil die reine Brache wegen zu starker Verunkrautung und schwieriger Bodenbeschaffenheit oder auch mit Rücksicht auf den Rapsbau nicht zu entbehren ist, und wird nun dieser Teil viel energischer behandelt (Umbrechen der Stoppel schon im Herbst, vier- bis fünfmaliges Pflügen), so spricht man von Felderwirtschaft mit schwarzer Brache.
4) Die geregelte Feldgraswirtschaft (auch Koppel-, Wechsel-, Schlagwirtschaft, in Süddeutschland stellenweise Eggartenwirtschaft genannt). Dieses in Dänemark, [* 7] in einzelnen Gegenden Englands und in den Marschgegenden des nordwestlichen Deutschland schon seit vielen Jahrhunderten bekannt, wurde 1783 (durch den Landdrost von der Lühe) in Mecklenburg [* 8] eingeführt und verbreitete sich von dort, allerdings in mannigfach veränderter und verbesserter Form, in den kontinentalen Küstengegenden der Nord- und Ostsee.
Bei diesem Betriebssystem wird in fest bestimmter Zeit und Reihenfolge das Land eine Anzahl von Jahren zum Anbau von Getreide oder auch von andern Gewächsen verwendet und dann ebenso eine Anzahl von Jahren als Weide benutzt. Das ganze Land wird in Schläge eingeteilt. Der Graswuchs ist nicht mehr ein rein natürlicher, man säet in die Getreidefrucht, welche der Weideperiode unmittelbar voraufgeht, Gräser, [* 9] Klee oder sonstige Futterpflanzen ein. (Der Name Koppelwirtschaft erklärt sich daher, daß in Holstein die einzelnen Schläge mit Gräben und Wällen, auf welch letztern lebendige Hecken, sogen. Knicks, sich befinden, umgeben waren, um die Weidetiere am Ausbrechen zu verhindern und zugleich vor dem heftigen Wind zu schützen, und daß man diese so eingefriedigten Schläge Koppeln nannte.) Die Fruchtfolge und Zahl der Schläge ist bei diesem Betriebssystem keine fest gegebene. Boden- und Marktverhältnisse bedingen hier Unterschiede. Man unterscheidet in jenen Hinsichten verschiedene Arten der geregelten Feldgraswirtschaft, so die holsteinische, mecklenburgische, märkische und andre Koppelwirtschaften. Bei der holsteinischen Koppelwirtschaft (die frühere ist unter dem Einfluß der Thaerschen Lehren [* 10] ¶
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modifiziert worden) liegt der Schwerpunkt [* 12] der Wirtschaft in der Rindviehhaltung und zwar behufs Erzeugung der Butter. Die Hälfte des Ackerlandes wird dem Rindvieh zur Weide überlassen und außerdem ein erheblicher Teil der erzeugten Körner verfüttert. Verkauft werden von Ackerbauprodukten direkt wesentlich nur Weizen und Raps oder Rübsen. Die Zahl der Schläge variiert zwischen 7 und 11. Übliche Fruchtfolgen sind z. B.:
1) Brache, 2) Weizen oder Roggen, 3) Gerste, [* 13] 4) Hafer [* 14] mit Klee und Gras, 5) Mäheklee, 6-7) Weide, oder:
1) Brache, 2) Raps oder Rübsen, 3) Weizen oder Roggen, 4) Gerste, 5) Hafer mit Klee und Gras, 6) Mäheklee, 7-9) Weide, oder:
1) Brache, 2) Raps, 3) Weizen, 4) Gerste, 5) Erbsen, 6) Roggen oder Weizen, 7) Hafer, 8) Hafer mit Klee und Gras, 9) Mäheklee, 10-11) Weide. Bei der mecklenburgischen Koppelwirtschaft wird der Getreidebau mehr begünstigt, im übrigen ist die Zahl der Schläge, auch die Fruchtfolge in den einzelnen sehr verschieden. In der Regel werden Binnen- und Außenschläge unterschieden; wo dies der Fall, haben jene, die mehr in der Nähe des Wirtschaftshofs und auf besserm Boden liegen, eine andre Fruchtfolge (Rotation) als diese und dienen vorzugsweise, bisweilen ausschließlich der Produktion von Körnern, Wurzelgewächsen, Mäheklee, eventuell auch Handelsgewächsen. Die Außenschläge, entfernt gelegen, resp. auf schlechterm Boden, dienten früher fast ausschließlich zur Weide, heute wechselt auf ihnen eine mehrjährige Weidenutzung mit mehrjährigem Anbau von andern Gewächsen, namentlich Körnerfrüchten. In neuerer Zeit richtet man die Fruchtfolge auch nach dem Prinzip des Fruchtwechselsystems ein, z. B.
1) Brache, 2) Rübsen, 3) Weizen, 4) ½ Runkelrüben, ½ Kartoffeln, 5) Roggen, 6) ½ Erbsen, ½ Grünwicken, 7) Sommergetreide mit Klee und Gras, 8) Mäheklee, 9-10) Weide. Auf besserm Boden baut man zunächst eine Reihe von Jahren verschiedene Früchte möglichst so, daß nie zwei Getreidefrüchte aufeinander folgen, und benutzt ihn dann 1, 2, höchstens 3 Jahre als Weide. Auf schlechterm Boden baut man 2-3 Jahre Getreide, vielleicht auch Lupinen und Kartoffeln und benutzt ihn dann mindestens ebenso lange als Weide. Bei der Eggartenwirtschaft sind die Schläge kleiner, und die Grasnutzung und Viehhaltung werden begünstigt. - Die geregelte Feldgraswirtschaft ist zwar ein weniger extensives System als die reine Dreifelderwirtschaft, da hier alles Land unter den Pflug [* 15] kommt, mehr Arbeit und Kapital (für Vieh, Stallungen, Scheunen) gebraucht werden; aber in ihrer einfachen Form gehört auch sie noch zu den extensiven Betriebssystemen.
Sie gestattet aber auch einen intensiven Betrieb durch Beschränkung der Zahl der Weideschläge, Anbau von Wurzel- und Handelsgewächsen etc. Wesentlich ist diesem Betriebssystem der Weidegang des Nutzrindviehs und bei Schafhaltung auch der Schafe [* 16] im Sommer. Eine Sommerstallfütterung kommt nur bei Zugtieren, namentlich Zugpferden, vor. Die geregelte Feldgraswirtschaft eignet sich, abgesehen von gebirgigen Gegenden, wo klimatische und Bodenverhältnisse sie auch für kleinere Güter bedingen, nur für große Güter, weil sie eine größere Zahl von Schlägen erfordert und diese nicht so klein sein dürfen, daß die Beweidung schwierig wird.
Für große Güter kann, wenn die Arbeitskräfte schwer zu erlangen oder teuer sind, wenn ungünstige klimatische Verhältnisse zur möglichsten Sparsamkeit mit Arbeitskräften im Sommer zwingen, wenn der wenig fruchtbare Boden eine schonende Benutzung verlangt, wenn das Kapital für eine intensivere Bewirtschaftung schwer zu erlangen, wenn eine ausgedehnte Schafhaltung angezeigt oder der Weidegang für das Rindvieh notwendig ist, die geregelte Feldgraswirtschaft vorteilhafter als die Fruchtwechselwirtschaft sein. Daher kommt es, daß sie noch heute auf rationell bewirtschafteten großen Gütern im nordöstlichen Deutschland das herrschende. Betriebssystem ist.
5) Die Fruchtwechselwirtschaft ist dasjenige Betriebssystem, bei welchem in der Fruchtfolge ein regelmäßiger Wechsel zwischen bodenzehrenden und bodenschonenden Pflanzen (sogen. Fruchtwechsel) stattfindet (d. h. das Ackerland in regelmäßigem Wechsel das eine Jahr mit einer Halmfrucht, das andre Jahr mit einer Blattfrucht bestellt wird, allenfalls nur am Ende der Rotation zwei Halmfrüchte aufeinander folgen), aber nie mehr als die Hälfte des gesamten Ackerareals Halmfrüchte trägt.
Arten von Fruchtwechsel sind längst vereinzelt in Übung gewesen, am bekanntesten ist von diesen Arten der im vorigen Jahrhundert in England, in der Grafschaft Norfolk, eingeführte sogen. Norfolker Fruchtwechsel, Einteilung des Ackerlandes in vier Felder, Fruchtfolge:
1) Wintergetreide, 2) Wurzelgewächse, 3) Sommergetreide, 4) Klee. Aber erst seit A. Thaer dem System die praktische und wissenschaftliche Begründung gegeben, fand dasselbe in Deutschland und in den übrigen Kulturländern seine große Verbreitung. Die Fruchtwechselwirtschaft beruht auf der Erkenntnis, daß die Pflanzen sich hinsichtlich ihrer Ernährung aus dem Boden in bodenzehrende und bodenschonende scheiden, indem die einen (Getreide-, Öl- und Gespinstpflanzen) ihre Nahrung wesentlich aus dem Boden und zwar aus der Ackerkrume, die andern (Blatt- und Wurzelgewächse, wie Klee, Hülsenfrüchte, Tabak, [* 17] Möhren etc.) größtenteils aus der Luft, aus dem Wasser und aus dem Untergrund entnehmen, daß dabei die letztern (die bodenschonenden) bei dichtem Stande die Erdkrume gegen Austrocknung und Verschollung schützen, dazu vermöge ihrer röhrenförmig tief gehenden Wurzeln den Boden lockern und in einen für Getreideanbau günstigen Zustand bringen, daß somit durch eine passende Auswahl und Folge der Halm-, Blatt- und Wurzelgewächse in Verbindung mit einer zweckmäßigen (eventuell künstlichen) Düngung sich nicht nur die Brache völlig beseitigen, jedenfalls erheblich einschränken läßt, sondern auch ohne Grasland eine Wirtschaft mit starkem Viehstand bestehen kann.
Bei der Fruchtwechselwirtschaft zeigt die Feldeinteilung kein Brachland (oder doch nur in einem sehr kleinen Umfang) und auf dem zum Ackerbau geeigneten Boden kein Grasland. Alles Ackerland ist unter dem Pflug, das Vieh wird auch im Sommer im Stall gefüttert. Die viel intensivere Bodenbearbeitung und die Düngung (Stallmist und künstliche Düngung) werden der jeweilig anzubauenden Frucht entsprechend vorgenommen. Die Fruchtfolge ist ein Fruchtwechsel, bei welchem unter Berücksichtigung aller für den Roh- und Reinertrag maßgebenden Verhältnisse, insbesondere auch der wechselnden Absatzverhältnisse, die einzelnen Fruchtarten durch den Landwirt bestimmt werden.
Das System ist ein intensives, es erfordert ein viel größeres Kapital und viel mehr Arbeitskräfte als die bisher erwähnten. Die Vorzüge der Fruchtwechselwirtschaft sind: sie gestattet die gänzliche oder doch erhebliche Einschränkung der Brache;
sie ermöglicht durch den Fruchtwechsel die vollständige und gleichmäßige Ausnutzung der Bodenkräfte in der Ackerkrume wie im Untergrund;
der Fruchtwechsel hält den Boden locker, unkrautfrei und verlangsamt die Verflüchtigung des Humus;
man kann den Pflanzenbau im einzelnen den Verhältnissen des Bodens, Klimas, Absatzes etc. ¶