geographical survey« schrieb Bessels den ersten Teil (»Physical
observations«) des dreibändigen Reisewerks der Polaris-Expedition: »Scientific
results of the
United StatesArctic expedition« (Washingt. 1876) und »Die
amerikanische
Nordpolexpedition« (Leipz. 1878). Zur Zeit lebt Bessels als Generalsekretär
der
Smithsonian Institution in
Washington.
[* 2]
Henry,
Techniker, geb. 1813 in
Hertfordshire als Sohn eines Landedelmanns,
kam in seinem 18. Jahr
mit seinen Eltern nach
London.
[* 3] Mit großer
Neigung und Begabung für das Maschinenwesen ausgerüstet, konstruierte er eine
Maschine
[* 4] zur Herstellung von Bronzestaub, wie er zum
Vergolden benutzt wird. Der große durch diese erste
Erfindung erzielte
Gewinn machte es ihm möglich, sich ausschließlichVersuchen auf dem Gebiet der mechanischen
Wissenschaften
zu widmen.
Die zahlreichen
Patente, welche er nahm, beziehen sich unter anderm auf Verbesserungen in der Typengießerei, aus Eisenbahnbremsen,
Glasfabrikation
[* 5] und namentlich
Eisen- und Stahlfabrikation. Seine bekannteste und wichtigste
Erfindung, die des Bessemerprozesses,
kündigte er 1856 der British Assoziation an, zur Überraschung der wissenschaftlichen
Welt und zum
Schrecken
der Stahlfabrikanten in
Birmingham;
[* 6] darauf folgte die Verwirklichung in großem
Maßstab
[* 7] (vgl.
Stahl). Er machte auch den
Vorschlag,
Metalle unter erhöhtem
Druck zu schmelzen, und konstruierte einen Schiffsalon, welcher, mit einer dem
CardanischenRing ähnlichen
Vorrichtung versehen, sich auch bei unruhigem
Wetter
[* 8] stets in unveränderterLage erhalten und dadurch
die
Seekrankheit verhindern sollte.
Unter
FriedrichWilhelm I., welcher mit den überflüssigen
Hofchargen auch die des Hofpoeten abschaffte, aller seiner
Ämter
entsetzt, geriet er in die drückendste
Lage, bis er 1717 als
GeheimerKriegsrat und
Zeremonienmeister nach
Dresden
[* 13] berufen wurde. Hier starb er Besser gehörte zu den höfischen Gelegenheitsdichtern seiner
Zeit; seine zahlreichen, mit mythologischem Prunk ausstaffierten Gelegenheitsgedichte waren matt und weitschweifig, seine
»galanten« Gedichte schamlos und widrig lüstern. Eine vollständige
Ausgabe besorgte König (Leipz. 1732).
Eine treffliche
Biographie Bessers findet sich in
Varnhagen v.
Enses »Biographischen Denkmalen«, Bd. 4 (3.
Aufl., Leipz. 1872).
(Korrektionsanstalten), öffentliche oder auch Privatanstalten, welche zur
Aufnahme von Verbrechern
und verwahrlosten
Personen bestimmt sind und zwar in der
Weise, daß ihr Hauptzweck nicht Bestrafung, sondern Besserung derselben
ist. Dergleichen Anstalten sind entweder polizeiliche Besserungsstrafanstalten, welche neben der Bestrafung zugleich die
sittliche Besserung der Sträflinge erzielen (vgl.
Arbeitshäuser), oder Wohlthätigkeitsanstalten für
sittlich gesunkene Individuen.
Überhaupt, wie
Vagabunden, Trunkenbolde, Arbeitsscheue, liederliche Dirnen etc., sowie für entlassene
Sträflinge, die darin zur
Arbeit angehalten werden und an eine geordnete Lebensführung gewöhnt werden sollen, oder Besserungs-
und Erziehungshäuser für verwahrloste jugendliche Individuen. Die erste
Klasse dieser Besserungsanstalten gründete sich
auf die sogen.
Besserungstheorie, nach welcher dem
Staat obliegt, nicht allein für
Strafvollstreckung, sondern auch für Besserung
des Verbrechers und Bewahrung desselben vor völligem sittlichen
Untergang zu sorgen.
Bei weitem die größte Wichtigkeit haben die meistenteils von
Privatpersonen oder
Vereinen begründeten Magdalenenstifte für
gefallene Mädchen sowie die Besserungsanstalten für jugendliche Verbrecher und verwahrloste
Kinder. Das deutsche
Strafgesetzbuch bestimmt (§ 56), daß Unerwachsene im
Alter zwischen 12 und 18
Jahren, die von der
Anschuldigung
einer Strafthat wegen mangelnder Geistesreife freigesprochen wurden, durch richterliches
Urteil entweder ihrer
Familie oder
einer
Erziehungs- und Besserungsanstalt überwiesen werden können, um dort so lange zu verbleiben, als
es die der Anstalt vorgesetzte Verwaltungsbehörde für erforderlich erachtet (jedoch nicht über das vollendete 20. Lebensjahr).
Ähnliche Bestimmungen kennt auch die englische und französische
Gesetzgebung.
Deutschland
[* 14] besitzt eine Musteranstalt am
RauhenHaus (s. d.) bei
Hamburg,
[* 15] das von
Wichern im
Sinn der innern
Mission begründet ward,
Frankreich eine nach andern
Prinzipien geleitete Anstalt zu
Mettray. Am weitesten ausgedehnt und verallgemeinert sind die englischen, vom
Staat unterstützten
und beaufsichtigten unter denen man industrial schools
(Arbeitsschulen im engern
Sinn) und reformatory schools (Besserungsschulen)
unterscheidet.
Preußen erließ ein besonderes
Gesetz, betreffend die Unterbringung verwahrloster
Kinder, das 1. Okt. d. J.
in Wirksamkeit trat.
Vgl.
Fr.
Ötker, Über Erziehungsanstalten für verwahrloste
Kinder (Berl. 1879).