Unfähigkeit ist jedoch der
Erwerb durch Stellvertreter eingeführt. Auch der Willensfähige kann den Besitz ebenso wie in eigner
Person durch Stellvertreter erwerben. Verloren wird der Besitz dadurch, daß das eine oder andre der beiden
Elemente (corpus und
animus), also das körperliche
Verhältnis zur
Sache oder der Besitzwille, zerstört und der entgegengesetzte
Zustand eingetreten ist. Dies ist aber in Beziehung auf das
Corpus die Unmöglichkeit, sich beliebig in den Zustand faktischer
Gewalt über die
Sache zu setzen, und hinsichtlich des Besitzwillens der
Wille, nicht mehr zu besitzen.
Bernhard von, schwed. Dichter, geb. zu
Stockholm,
[* 5] war der Sohn eines
Kaufmanns und Bergwerksbesitzers, von
dem er ein bedeutendes
Vermögen erbte, das er mit großer
Liberalität zur Unterstützung talentvoller
Künstler anwendete, während er selbst für seine öffentlichen
Dienste
[* 6] auf jede
Besoldung verzichtete. Ausgerüstet mit
Anlagen für
Malerei;
Musik und
Dichtkunst, wandte er sich vorzugsweise
der letztern zu. Wiederholt bereiste er das südliche
Europa,
[* 7] ward 1814 in der königlichen
Kanzlei angestellt, 1818 Protokollsekretär
und 1824, in welchem Jahr
er den großen
Preis der schwedischen
Akademie für sein Gedicht
»Sveriges anor« gewann, Privatsekretär
des
KronprinzenOskar. Seit 1826 geadelt, wurde er 1830
Direktor der königlichen
Bühne zu
Stockholm, gab
indessen 1832 diese
Stellung wieder auf, erhielt 1833 das
Amt eines
Hofmarschalls und wurde zugleich zum beständigen
Sekretär,
[* 8] später zum
Präsidenten der schwedischen
Akademie ernannt. Er starb Schon in seinen frühsten Gedichten (»Vitterhets
försök«, Stockh. 1818) trat das nationale
Element stark hervor, namentlich aber in dem erwähnten Gedicht
»Sveriges anor« (deutsch: »SchwedensAhnen«,
Lübeck
[* 9] 1838),
in welchem sein
Stil zugleich die größte Pracht entwickelte.
Noch
mehr Beifall als dieses fanden seine nationalen
Dramen, wie: »Erik den fjortonde« (1828),
»Gustaf
Adolf i Tyskland« (1838) u. a., die zwar einer streng durchgeführten
Handlung ermangeln, aber als historische Zeitbilder von großem
Interesse sind und ohne
Zweifel zu dem
Besten gehören, was die
schwedische Litteratur in dieser
Gattung besitzt.
Noch zu erwähnen sind seine »Vandringsminnen«, Reiseerinnerungen (Stockh.
1833-34, 2 Bde.),
und »Minnesbilder« (das. 1860-66, 2 Bde.);
ferner die »Minnesteckningar«, elegante und meisterhaft
dargestellte Charakterzeichnungen von verstorbenen Mitgliedern der
Akademie, und die durch dieselben Vorzüge ausgezeichneten
historischen Schilderungen von
Gustav III. (»Om Gustaf den tredje sa som konung och menniska«, das. 1860 ff.)
und
Karl XII.
(»Karl den tolfte«, das. 1868-69, 2 Bde.),
wenn dieselben auch eine strenge geschichtliche
Kritik nicht bestehen können. Seine dramatischen Werke
(»Dramatiska studier«) erschienen in 3
Bänden (Stockh. 1836-38) und wurden von
Öhlenschläger ins Deutsche
[* 10]
übertragen (Leipz.
1841-43, 3
Bde.). Die 1870 veröffentlichten Lebenserinnerungen
(»Lefnadsminnen«) des Dichters umfassen nur dessen
Jugend.
(spr. bäläh),Charles, franz. Sozialist, geb. 1794 in derBretagne, übernahm nach in
Paris
[* 11] erhaltener Vorbildung die Leitung des väterlichen
Geschäfts dort, siegte 1830 bei den
Wahlen über seinen legitimistischen
Gegenkandidaten und gehörte zur liberalen
Opposition. 1848 wieder in die
Kammer gewählt, stand er auf seiten der republikanischen
Partei und stimmte allein gegen den
Antrag, auf
Cavaignac die höchsteGewalt zu
übertragen.
BeimStaatsstreichLudwigNapoleons 1851 eilte er in seine
Heimat, um einen
Aufstand zu organisieren, erhielt aber nicht die nötige Unterstützung. 1864 gehörte
er zu den
Gründern der
Internationale und war 1871
Alterspräsident der
PariserKommune, zu deren ehrenwertesten Mitgliedern
er unbedingt zählte. Ihm verdankte die Banque de
France ihre Rettung. Er starb Anfang April 1878 in
Neuchâtel.
Beslay veröffentlichte: »Mes souvenirs 1830, 1848, 1871« (Par. 1872),
wertvoll für die Zeitgeschichte, und »La vérité sur
la
Commune« (das. 1877).
das
Einkommen, welches einem öffentlichen Beamten (des
Staats, einer
Gemeinde, einer
Korporation etc.) für
die ihm übertragene fortlaufende Dienstleistung verabreicht oder angewiesen wird. Nicht zur Besoldung ist
zu rechnen der
Lohn für einzelne Verrichtungen oder
Arbeiten, welche vermöge besondern
Vertrags oder Auftrags übernommen
und geleistet werden (z. B. für eine außerordentliche Kommissionsreise, für die Ausführung
eines bestimmten
Baues etc.), ebensowenig der für bloße Privatdienste bezogeneGehalt.
Auch gewisse Nebeneinnahmen und Vergütungen der Beamten, wie
Tage- und Meilengelder,
Servis, Wohnungsgeldzuschüsse, Pauschalsummen
für Büreaubedürfnisse,
Repräsentations-, Umzugs-, Fahrkosten u. dgl.,
gehören nicht zu der eigentlichen Besoldung. Dieselbe besteht jetzt zumeist in barem
Geld, indem die früher vielfach üblichen Naturalbezüge
zumeist beseitigt sind. Bei den Besoldungen der
Geistlichen kommen solche allerdings noch vielfach vor.
Die
Pfändung der Besoldung ist nur in gewissem
Umfang zulässig (s.
Pfändung).
derjenige
Geistes- und Gemütszustand, in welchem wir »bei
Sinnen«, d. h. des richtigen Urteilens (über
uns selbst und andres) und, soweit das
Wollen von unsrer Einsicht abhängt, des richtigen
Wollens fähig sind.
Ursache des
Gegenteils wird jeder Umstand, der uns »der
Sinne beraubt«, gänzliche oder teilweise
Bewußtlosigkeit unsrer selbst und der
Außenwelt (durch
Schlaf,
Ohnmacht, aber auch durch heftige
Gemütsbewegung,
Affekt, Selbstverblendung u. dgl.) erzeugt
und durch die gänzliche oder teilweise Vernichtung klarer Selbst- und Weltbeobachtung auch den leitenden Einfluß der Einsicht
auf den
Willen unmöglich macht. Je nachdem die
Gründe, welche das Aufhören der Besonnenheit herbeigeführt haben,
außerhalb der Möglichkeit des Willenseinflusses gelegene oder solche sind, die durch Hinlenkung der
Aufmerksamkeit und energische
Willensthätigkeit hätten vermieden werden können und sollen, wird der an die
Stelle der Besonnenheit tretende
Geistes- und Gemütszustand
als Besinnungslosigkeit oder als bloße Unbesonnenheit bezeichnet. Erstere hat das
Bewußtsein, letztere
nur »den
Kopf verloren«. Der Zustand der rückkehrenden Besonnenheit, d. h. des »zu
Sinnen« und damit zum klaren
Bewußtsein seiner selbst und der
Außenwelt Kommens, wird Besinnung genannt
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