(720 m) auf italienisches Gebiet und bei
Chiavenna (317 m) in das vom
Splügen herabkommende
ValleSan Giacomo übergeht. Diese
unterste
Stufe hat südliche
Vegetation und erzeugt
Kastanien und
Wein, während die beiden obern einen völlig alpinen
Charakter
haben. Das Bergell beherbergt etwa 1700 Einw. italienischer
Zunge und fast ausschließlich protestantischer
Konfession. Gegenüber den großen
Brauereien in
Santa Croce (4 km östlich von
Chiavenna) liegen unter einer tiefen
Schicht von
Felstrümmern begraben der reiche
Ort Piuro
(Plurs) und das Dörfchen Schilano, welche mit ihren gesamten 2500 Einwohnern durch
einen
Bergsturz
[* 2] verschüttet wurden.
Vgl. Lechner, Das
Thal
[* 3] Bergell (Leipz. 1865).
in der Seemannssprache s. v. w. in Sicherheit bringen, daher bei starkem
Winde
[* 5] die
Segel niederholen (herabnehmen);
dann ein
Schiff
[* 6] oder dessen
Ladung aus
Seenot oder die
Güter eines gescheiterten oder gestrandeten
Schiffs ganz oder teilweise
retten. Man unterscheidet hierbei Zivilbergung und
Militärbergung, je nachdem die
Seenot durch
Sturm oder
andre natürliche Ereignisse hervorgerufen oder das
Schiff aus Feindesgewalt oder aus den
Händen von Seeräubern gerettet
worden ist.
Wurde ein
Schiff oder dessen
Ladung durch dritte
Personen geborgen, so können diese von dem
Eigentümer eine Vergütung
(Bergelohn,
Bergegeld) beanspruchen. In
England bestimmt der Admiralitätshof dieGröße dieses Bergegeldes je nach
der
Größe der bestandenen
Gefahr, der
Arbeit und der Anstrengung des Bergenden, nach dem
Werte des
Schiffs und der
Ladung etc.;
es wird oft die Hälfte, ⅛ oder 1/10 vom
Werte des Rettungsobjekts dem
Berger zugesprochen. Der
Bergelohn bei
Wiedernahme eines
Schiffs aus Feindeshand beträgt ⅛ seines
Wertes oder seiner
Ladung, wofern sie von einem königlichen
Kriegsschiff, ⅙, wenn dieselbe von einem englischen
Kaper oder einem andern englischen
Schiff bewirkt wird; ist aber das
Schiff
vom Feind zu einem
Kriegsschiff ausgerüstet worden, so bringt die Bergung dasselbe ganz in das
Eigentum des Wiedernehmers.
Das deutscheHandelsgesetzbuch (Art. 742) unterscheidet zwischen eigentlicher Bergung und
Bergelohn einerseits
und bloßer Hilfsleistung und Hilfslohn anderseits, je nachdem das
Schiff oder die gerettete
Ladung der
Verfügung der
Schiffsbesatzung
bereits entzogen war oder die Hilfsleistungen der betreffenden
Personen zu den Bemühungen der
Schiffsmannschaft nur hinzugetreten
sind.
Der Betrag des im letzternFall zu leistenden Hilfslohns soll ein geringerer sein als bei der eigentlichen
Bergung. Der
Bergelohn aber soll regelmäßig den dritten Teil des
Wertes des Geborgenen nicht übersteigen und ohne den übereinstimmenden
Antrag der
Parteien nicht auf einen Quoteteil der geborgenen oder geretteten
Güter und zwar nötigen Falls durch richterliches
Ermessen festgesetzt werden. Der Anspruch auf
Bergelohn geht verloren, wenn der
Berger seine
Dienste
[* 7] aufgedrungen
oder wenn er von den geborgenen Gegenständen dem
Schiffer, dem
Eigentümer oder der zuständigen Behörde nicht sofort
Anzeige
gemacht hat.
Wurde noch während der
Gefahr ein
Vertrag über die
Höhe des
Bergelohns abgeschlossen, so kann derselbe wegen
Übermaßes der zugesicherten Vergütung angefochten werden. Erfolgt die Bergung durch ein andres
Schiff, so hat der
Reeder
desselben die Hälfte, der
Schiffer ein
Viertel und die
Schiffsmannschaft das letzte
Viertel nach
Verhältnis der
Heuer zu beanspruchen.
Übrigens wird durch das Bergen eine persönliche Verpflichtung zur Entrichtung des Bergegeldes nicht begründet;
doch steht dem
Berger an den
geborgenen Gegenständen ein
Pfandrecht und bis zur Sicherstellung wegen seiner desfallsigen Ansprüche
ein
Zurückbehaltungsrecht zu, indem er die
Rechte eines
Schiffsgläubigers geltend machen kann.
Die gleichnamige Hauptstadt des
Stiftes, zugleich die einzige Stadt desselben (ehemals Björgin genannt), nach
Christiania
die wichtigste Handelsstadt und volkreichste Stadt
Norwegens, liegt auf einem
Vorgebirge, ganz von
Wasser
und nur im
NO. von mehr als 650 m hohen Bergen umgeben, und wird durch hohe
Mauern, die
FortsBergenhus, Sverresborg,
Frederiksborg
und die
Batterie Christiansholm verteidigt.
Seiner geschützten
Lage verdankt ein verhältnismäßig sehr mildes
Klima,
[* 13] doch
regnet es sehr häufig (jährliche Regenmenge 83,2 Par.
Zoll oder 2252
mm); die jährliche mittlere
Temperatur beträgt 8,1° C., wie in
Breslau,
[* 14] während sie in dem viel südlichern
Christiania nur 5,3° C. beträgt.
Die Stadt erhebt sich amphitheatralisch um den bequemen, sichern und tiefen, aber klippenreichen
Hafen (Bergens
Våg), der
von sieben hohen nackten Bergen (die höchsten: Flöfjäll, Ulricken und Lyderhorn) überragt und von
Wiesen,
Gärten und Landhäusern umkränzt wird. An seiner westlichen Seite liegt die Zollkammer, wo auch die tiefgehenden
Schiffe
[* 15] ankern können. Bergen besteht aus drei Teilen: der eigentlichen Stadt, dem Sandvigen und Nöstet. Die
Straßen sind eng, uneben und schief; nur die Obere und Untere Sandstraße machen davon eine Ausnahme.
Bergen - Bergenroth
* 18 Seite 2.733.
Die
Häuser sind meist von
Holz,
[* 16] selten von
Stein. hat 6 öffentliche
Plätze (worunter der schöne Torvet oder Fischmarkt und
der lebhafte Rathausplatz), eine
Kathedrale und 3 andre
Kirchen, während die Zahl der
Kirchen und Klöster sich früher auf 30 belief,
aber durch sieben große Feuersbrünste (davon vier allein im 18. Jahrh.) so vermindert wurde;
ferner ein
Rathaus und ein Manufakturhaus. Die Einwohner (1876: 33,830, mit den
Vororten 38,573) nähren sich größtenteils
von
Handel; doch betreiben sie auch
Fabriken, z. B. für
Handschuhe,
Leder,
Seife,
Angeln etc., Thransiedereien,
Schiffbau. Der
Wert derEinfuhr betrug 1881: 28,289,800
Kronen,
[* 17] der der Ausfuhr 20,194,000 Kr., 1882 bezüglich 27,957,000 Kr.
und 17,855,600 Kr. Die Ausfuhr der Fischwaren betrug 15,462,400 Kr.
Noch jetzt ist, wie zuzeiten der
Hansa, der
¶
mehr
Fischhandel (besonders Stockfische und Heringe) der bedeutendste Erwerbszweig. Jährlich werden mindestens 400,000, mitunter
aber über 470,000 Ton. Fische eingesalzen, die besonders nach den Ostseehäfen: Danzig,
[* 19] Königsberg,
[* 20] Riga
[* 21] etc., ausgeführt werden.
Außer Heringen werden auch andre Fischarten (Stockfische jährlich an 150,000 metr. Ztr.) aus den kleinen
nördlichen Hafenplätzen hierher auf die Messe (Stävne) gebracht, die zweimal jährlich, im Frühling
und im Spätsommer, gehalten wird.
Die hanseatische Faktorei an der östlichen Seite des Hafens auf der Gargebrücke (1412-39 unter König Erich von Pommern
[* 28] errichtet
und 1445 bestätigt) benahm sich nicht selten gegen die Bürger mit großer Insolenz und befestigte sogar ihr den Hafen beherrschendes
Stadtviertel Contoiret oder Tydskebrüggen, welches noch jetzt der Mittelpunkt des Handels ist. 1455 erschlugen
die Hanseaten den Gouverneur und den Bischof nebst 60 andern Personen, und erst 1560 wurden ihrem unruhigen Geist und ihren großen
Privilegien Grenzen
[* 29] gesetzt.
1) Kreisstadt im preuß. Regierungsbezirk Stralsund,
[* 30] auf der InselRügen, durch Eisenbahn mit Stralsund verbunden,
ist Sitz eines Amtsgerichts, hat eine hoch gelegene, in ganz Rügen sichtbare Kirche, ein altes adliges Fräuleinstift (vor derReformation Mönchskloster), ein Kreiskrankenhaus, Lederfabrikation und (1880) 3662 Einw.,
welche meist Ackerbau und Viehzucht treiben. Bergen wurde 1190 von dem Fürsten Jaromar I. gegründet und erhielt 1613 Stadtrechte.
Auf der Nordostseite erhebt sich der Rugard (102 m hoch) mit dem Arndt-Denkmal, einem 27 m hohen Aussichtsturm. -