Auch 1848 setzte
er den allgemeinen
Forderungen keinen
Widerstand entgegen. Nachdem er das
Ministerium durch gleichgesinnte
Kollegen
ergänzt hatte, war er redlich bemüht, eine Reorganisation der gesamten
Staatsverfassung auf friedlichem
Weg durchzuführen. Infolge der badischen Mairevolution erhielt er indes seine Entlassung. Nach der Unterdrückung
des
Aufstandes wählte man ihn in mehreren Wahlbezirken zum Abgeordneten. Als solcher saß er auch im Volkshaus zu
Erfurt;
[* 2] in der badischen
Kammer aber nahm er im März 1850 wiederum den Präsidentensitz und hierauf die
Stelle
eines
Präsidenten des
Hofgerichts in
Bruchsal an, wo er starb. Außer mehreren
Monographien über einzelne Teile
der
Rechtswissenschaft und trefflichen Beiträgen zu den von ihm redigierten
»Annalen der badischen
Gerichte« schrieb er: »Die
Bewegung in
Baden«
[* 3] (Mannh. 1850), worin er sich gegen die Vorwürfe verteidigte,
die gegen ihn sowohl von seiten der
Radikalen als der
Konservativen erhoben worden waren.
1) Balthasar, aufgeklärter Theolog der reform.
Kirche, geb. zu Metzlavier in Westfriesland, wo
sein
VaterPrediger war, studierte zu
Groningen und
Franeker, ward
Prediger in dem friesischen Dorf Oosterlittens,
sodann nacheinander zu
Franeker,
Loenen und
Weesp in
Holland, endlich 1669 zu
Amsterdam.
[* 4]
Schon in
Friesland hatten ihm seine
Verteidigung
der Cartesianischen
Philosophie und die Herausgabe eines Lehrbuches der
Dogmatik (betitelt
»Vaste Spisse«,
»StarkeSpeise«) den
Vorwurf des Socinianismus zugezogen; als er aber in seinem Hauptwerk:
»De betoverde weereld« (»Die bezauberte
Welt«, 1691 u. öfter), den herrschenden
Aberglauben in betreff böser
Geister,
Hexen und Zauberer angriff, ward er von einer
Synode 1692 abgesetzt und exkommuniziert. Er starb
2)
Elisabeth, eine der ausgezeichnetsten holländ. Schriftstellerinnen, geb. zu
Vlissingen, war verheiratet mit dem reformiertenPredigerAdrianWolff in
Beemster und trat zuerst mit kleinen
satirischen
Arbeiten, dann auch mit größern Werken auf. Aufsehen erregte gleich anfangs ihre
Erzählung
»De menuet
en de Dominées-Pruik«,
ein witziges und in seinen naiven Sittenschilderungen äußerst treffendes Werkchen. Dann lieferte sie ernsthafte Gedichte,
z. B.
»Walcheren« (1769),
mit welcher sie auch während
des sogen. englischen
Kriegs nach
Frankreich zog und sich zu
Trévoux niederließ (1788), wo ihre Liedersammlung »Wandelingen
in
Bourgogne« entstand.Endlich 1798 nach
Holland zurückgekehrt, nahmen sie ihren
Wohnsitz im
Haag,
[* 5] wo Bekker starb
und ihre Freundin
Deken ihr bereits 14. Nov. d. J. im
Tod nachfolgte. Die Bedeutung von Bekker für die holländische Litteratur beruht
nicht auf ihren Gedichten, sondern auf ihren Prosawerken, namentlich den
Romanen, welche sie in
Gemeinschaft
mit der
Deken schrieb, und worin sie sich bemühte, der Schriftsprache die ungezwungene, natürliche Leichtigkeit der Unterhaltungssprache
zu geben.
Beide
Frauen sind als die Schöpferinnen des niederländischen Originalromans zu betrachten. Ihr Hauptwerk ist die »Historie
van mejuffrouw
Sara Burgerhart«
(Haag 1782, 2 Bde.; neue Ausg.
1879), die sich ebenso gegen die französische
Romantik wie gegen die deutsche
Sentimentalität wandte
und ihren Wert ohne alles Haschen nach
Effekt in einfacher, wohlmotivierter
Darstellung und gediegener
Charakteristik suchte.
Die folgenden
Romane sind in demselben
Geist gehalten, aber breiter und redseliger und geben der
Neigung zum Moralisieren zu
viel
Raum. Sie heißen: »Historie van den heer Willem Leevend«
(Haag 1784-85, 8 Bde.);
»Brieven van
Abraham
Blankaart« (das. 1787-89, 3 Bde.);
Seine großartige Thätigkeit richtete sich fast ausschließlich auf die diplomatisch-kritische Bearbeitung der klassischen
Schriftwerke. Er unterscheidet selbst
Rezensionen, d. h. völlig selbständig nur auf neuverglichenen
Handschriften beruhende
oder zuerst herausgegebeneSchriften, und
Rekognitionen. Von erstern nennen wir: »Apollonii Alexandrini
de pronomine liber« in
Buttmanns und
Wolfs
»Museum antiquitatis« (Berl. 1811),
Sophista, Polybios, Appian, Lukian, Diodor, Suidas, Apollodors Bibliothek, Heliodors Äthiopika, FlaviusJosephus, Plutarchs Biographien.
Von der durch die BerlinerAkademie veranstalteten Sammlung der »Scriptores historiae byzantinae« hat er 25 Bände bearbeitet.
Von lateinischen Autoren hat er nur Livius (Berl. 1829) und Tacitus (Leipz. 1831, 2 Bde.)
ediert. Auch besorgte er eine neue Ausgabe von Nitz' »Griechischem Wörterbuch in etymologischer Ordnung«
(Berl. 1821). Außerdem hat er sich viel mit provençalischen und altfranzösischen, zum großen
Teil bis dahin ungedruckten Sachen befaßt, die teils in den Abhandlungen der Akademie, teils an andern Stellen publiziert wurden;
so unter andern der provençalische »Fierabras«, die altfranzösischen Romane von »Aspremont«, von »Flor
und Blancheflor«. Seine letzte Schrift sind die »Homerischen Blätter« (Bonn 1863-72, 2 Bde.).
4) ErnstImmanuel, namhafter Rechtsgelehrter, Sohn des vorigen, geb. zu Berlin, studierte daselbst und in Heidelberg
und habilitierte sich nach einigen Jahren praktischer Thätigkeit 1853 in Halle, wurde dort 1855 zum außerordentlichen
Professor ernannt und 1857 als ordentlicher Professor der Rechte nach Greifswald
[* 19] berufen. 1874 ging er als Nachfolger Windscheids
nach Heidelberg. Er schrieb: »Die prozessualische Konsumption« (Berl. 1853);
»Über die Kouponsprozesse der österreichischen
Eisenbahngesellschaften« (Weim. 1881).
Mit Th. Muther begründete er das »Jahrbuch des gemeinen deutschen Rechts« (Leipz. 1857-63, 6 Bde.).
Auch war er eine Zeitlang Mitherausgeber der »Kritischen Vierteljahrschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft«.