Haupt mit Baumblättern, was nicht bloß als
Gruß, sondern zugleich auch als Zeichen des
Friedens gilt.
Vgl. die ausführlichen
Nachweise in
HerbertSpencers »Soziologie«, Bd. 2. Von
eigentümlicher Art und genau geregelt sind die militärischen Begrüßungen sowie die der
Schiffe
[* 2] (s.
Ehrenbezeigungen).
im
Strafrecht die vorsätzliche Thätigkeit, welche die zivil- oder strafrechtlichen
Folgen einer strafbaren
Handlung durch wissentlichen
Beistand abzuwenden sucht, welcher dem Thäter oder dem Teilnehmer in der Absicht geleistet wird,
um ihn der Bestrafung zu entziehen, oder um ihm die Vorteile der strafbaren
Handlung zu sichern. Während
Wissenschaft und
Gesetzgebung die Begünstigung früher als einen
Fall der
Teilnahme am Verbrechen behandelten, wird dieselbe jetzt als
ein besonderes
Delikt bestraft und zwar nach dem deutschen
Strafgesetzbuch nur dann, wenn es sich um die Begünstigung von
Verbrechen oder
Vergehen handelt; die Begünstigung von
Übertretungen ist straflos.
Eine Begünstigung aus
Fahrlässigkeit ist der
Gesetzgebung unbekannt. Sie muß in einer positiven Thätigkeit bestehen; das bloße Unterlassen
einer
Anzeige ist keine Begünstigung. Das deutsche
Strafgesetzbuch bestraft die Begünstigung mit
Geldstrafe von 3 bis zu 600
Mk. oder mit Gefängnis
von 1
Tag bis zu 1 Jahr und, wenn der Begünstiger den
Beistand um seines Vorteils willen leistete, nur
mit Gefängnis von 1
Tag bis zu 5
Jahren. Die
Strafe darf jedoch der Art oder dem
Maß nach keine schwerere sein als die auf
die
Handlung selbst angedrohte.
Die Begünstigung ist straflos, wenn sie dem Thäter oder Teilnehmer von einem
Angehörigen (s. d.) gewährt worden
ist, um ihn der Bestrafung zu entziehen. Wurde die Begünstigung vor Begehung der That zugesagt, so ist sie als
Beihilfe (s. d.) zu bestrafen.
Diese letztere Bestimmung leidet auch auf
Angehörige Anwendung. Handelte es sich aber um einen von dem Begünstigten verübten
Diebstahl, eine
Unterschlagung, einen
Raub oder um ein dem
Raub gleich zu bestrafendes
Verbrechen, und wurde die in solchem
Fall
von dem Begünstiger um seines Vorteils willen verübt, so wird das
Delikt als
Hehlerei (s. d.) bestraft, auch wenn der Begünstiger
oder Hehler ein Angehöriger ist. Das österreichische
Strafgesetzbuch behandelt und bezeichnet die Begünstigung mit
mehreren verwandten
Vergehen zusammen als
Vorschubleistung.
derPflanzen (Pubescentia), die eigentümliche
Beschaffenheit der Oberfläche der Pflanzenteile, welche durch
die Pflanzenhaare hervorgebracht wird, ist von Wichtigkeit für die beschreibende
Botanik. Auf die
Fälle, wo die
Haare
[* 5] noch
einzeln unterscheidbar sind, beziehen sich die
Ausdrücke: flaumhaarig oder weichhaarig (pubescens), steifhaarig (hirtus),
zerstreuthaarig (pilosus), dicht- oder rauhhaarig (hirsutus), zottig (villosus). Eine Behaarung, wo
die
Haare miteinander verwebt und nicht einzeln unterscheidbar sind, kann seidenartig (sericeus), wollig (lanatus, lanuginosus),
filzig (tomentosus) und flockig (floccosus) sein. Die
Haare können sich auch verbreitern zu schuppenartigen Gebilden, und
wenn sie hinreichend groß sind, um deutlich als solche erkannt zu
werden, so heißt der Überzug spreuartig
(paleaceus), wenn sie aber sehr klein und dicht anliegend sind, schelferig (lepidotus).
Feld- und Gartenarbeit, welche die
Entfernung des Unkrauts und die Auflockerung des
Bodens um die
Acker- und
Gartenpflanzen herum zum
Zweck hat. Es geschieht meist mit der Handhacke, bei ausgedehntern
Pflanzungen auch mit der
Pferdehacke und mit sogen.
Kultivatoren
[* 6] und
Skarifikatoren und ist stets für das Gedeihen der
Pflanzen sehr förderlich,
unerläßlich aber bei solchen Bodenarten, die zum Begrasen sehr geeignet sind oder sich nach heftigen Regengüssen gern
mit einer festen
Rinde bedecken, welche das Eindringen der
Luft in den
Boden hindert.
Das Behacken während der Vegetationszeit kann nur bei Reihensaaten ermöglicht werden; in
Weinbergen, Hopfengärten,
Baumschulen und dergleichen
Anlagen bildet es eine regelmäßig wiederkehrende
Arbeit, welche im
Lauf desSommers zu verschiedenen
Zwecken wiederholt wird. Die Einführung der Drillsaaten hat das auch im großen
Feldbau eingebürgert; man hackt zwischen
den Pflanzenreihen, selbst beimGetreide,
[* 7] im
Herbst und im Frühjahr oder nur einmal. Von den
Rüben sagt
man, daß sie »groß gehackt werden müssen«. Man bezeichnet eine bestimmte
Kategorie von Feldpflanzen mit dem
Namen Hackfrucht, als
Kartoffeln,
Rüben,
Kraut, oft auch Grünmais, da sie zu ihrem Gedeihen
ein öfteres Behacken bedürfen. In der
Gärtnerei ist es am gebräuchlichsten. Für die verschiedenen
Pflanzen
hat man je besondere
Hacken, z. B.
Mohn-,
Rüben-, Kartoffelhacken etc.
Nach 19
Monaten zurückgekehrt, ging er 1486 nach der azorischen
InselFayal, wo eine vlämische
Kolonie
bestand, deren
StatthalterJobst von
Hurter Behaims Schwiegervater wurde. Hier wohnte Behaim bis 1490, dann verweilte er, mit
Ehren
und Reichtümern überhäuft, von 1491 bis 1493 in
Nürnberg
[* 11] und hinterließ dort den noch jetzt vorhandenen großen Erdglobus,
der mehrmals abgebildet und beschrieben wurde, so z. B. in Doppelmayrs
»Historischen Nachrichten von nürnbergischen Mathematicis und Künstlern« (Nürnb.
1730), aber selbst für die damalige Zeit starke Fehler enthält. Behaim kehrte 1493 über
Flandern und
Frankreich nach
Portugal
[* 12] zurück, hielt sich nochmals von 1491 bis 1506 auf
Fayal auf und ging dann wieder nach
Lissabon, wo er starb.
Behaim war mit
Kolumbus und
Magelhaens befreundet; sein Einfluß auf ihre
Entdeckungen kann jedoch nur sehr gering gewesen sein,
und die Behauptung, Behaim sei der eigentliche Entdecker der
Neuen Welt, gehört ohne
Zweifel in den Bereich der
Fabel.
Aus dieser Zeit stammen mehrere seiner Gedichte über die Türkenangelegenheiten, die nebst seinen übrigen
historischen Gedichten das Bedeutendste in seinen Werken sind. Demnächst finden wir ihn am Hof
[* 22] KaiserFriedrichs III., mit
dem er 1462 die Belagerung durch ErzherzogAlbrecht und den BürgermeisterHolzer aushielt. Er schrieb auf diese Begebenheit ein
Gedicht, dessen Weise er die »Angstweise« nannte, und worin er seinen ganzen Grimm über die Wiener, »die Handwerker, Schälke
und Lasterbälge«, ausschüttete.
Infolgedessen bald von neuem zum Wandern gezwungen, fand er endlich eine Zufluchtsstätte an PfalzgrafFriedrichs I. (des sogen.
BösenFritz) Hof in Heidelberg,
[* 23] wo seit der Stiftung der Universität einiger litterarischer Sinn herrschte.
Hier benutzte er die von dem KaplanMatthias von Kemnat wenig früher verfaßte Prosachronik von den Thaten dieses Kurfürsten
zu einem umfassenden strophischen Gedicht auf Friedrich, das diesen in niederer Schmeichelei als den edelsten und tapfersten
Helden aller Zeiten feiert.
Schließlich kehrte in seine HeimatSulzbach zurück, ward dort Schultheiß und wurde in oder nach dem Jahr 1474 erschlagen.
Viele von seinen Gedichten, die mehr historisches Interesse als poetischen Wert haben, sind noch ungedruckt; eine Anzahl findet
sich mitgeteilt in Hagens »Sammlung für altdeutsche Litteratur und Kunst«. Sein »Buch von den Wienern« hat Karajan
(Wien
[* 24] 1843),
sein Gedicht auf Friedrich I. K. Hofmann (in »Quellen und Erörterungen zur bayrischen und deutschen Geschichte«,
Bd. 3, Münch. 1863) herausgegeben. Karajan veröffentlichte auch »Zehn Gedichte« Behaims, darunter »Von der hohen Schule zu
Wien« und »Von dem König Ladislaus, wie er mit den Türken streitet« (in den »Quellen und Forschungen zur
Geschichte der vaterländischen Litteratur und Kunst«, Bd. 1, Wien 1848). Die geistlichen Dichtungen Behaims wurden herausgegeben
von Ph. Wackernagel (in »Das deutsche Kirchenlied«, Bd. 2, Leipz.
1867) und von Nöldeke (Halle
[* 25] 1857).