besonders in den sächsischen
Linien und zwar bis in die neueste Zeit üblich. Als sogen.
SterbethalerFriedrichs d. Gr. gelten
Thaler vom Jahr 1786, die sich nur dadurch auszeichnen, daß das A zwischen der Jahreszahl durch zwei
Punkte eingeschlossen
ist (17. A. 86). Diese
Punkte, angeblich zur Bezeichnung des Todestags dienend soll der Münzmeister
in dem
Augenblick hinzugefügt haben, als
er denTod des
Königs erfuhr; doch bezeichnen sie in Wirklichkeit die zweite
Münzstätte
in
Berlin.
[* 2]
Später, als man feste Wohnplätze gewann, entstanden Familienbegräbnisplätze, und bei verschiedenen Naturvölkern
ist es sogar üblich, dem
Toten die
Wohnung ganz zu überlassen.
Öffentliche Begräbnisplätze finden sich zwar schon bei Naturvölkern
auf gewissen heiligen
Bezirken, wie z. B. bei
Stonehenge, auf dazu erlesenen
Inseln und
Feldern (Urnenfriedhöfe
der
Germanen und
Slawen, s.
Gräber); allgemeiner wurden sie aber erst, als die
Menschen sich in
Städten und Dörfern vereinigten,
wo es an
Raum zu Familienbegräbnissen mangelte und polizeiliche Rücksichten desfallsige
Anordnungen im großen erheischten.
Daher finden wir bei den Ägyptern und andern alten Völkern die in
Felsen gehauenen weitläufigen Totenstädte
(Nekropolen). Die
Hebräer benutzten
Höhlen, schattige
Grotten,
Gärten und Bergabhänge zu Begräbnisplätzen, verschlossen
die
Gräber mit großen
Steinen und pflegten sie zu übertünchen, um die Vorübergehenden vor verunreinigender Berührung
zu warnen. Wie wir aus Überbleibseln in
Palästina
[* 3] und
Syrien sehen, sind diese Begräbnisplätze mit
Treppen
[* 4] versehen oder horizontal in der
Erde angelegt und enthalten mehrere Abteilungen von 2-2,5 m
Länge, meist untereinander,
in welche die
Leichen geschoben wurden.
Die
Könige besaßen erbliche und mit vielem Aufwand erbaute
Gräber, wie z. B. die
Gräber der
Könige nördlich von
Jerusalem
[* 5] besondere
Vorhöfe hatten. Auf den
Gräbern errichtete man
Grabmäler, in frühern
Zeiten aus rohen
Steinen, später
in Form prachtvoller Mausoleen mit allerlei Sinnbildern. Die Griechen,
Römer,
[* 6]
Gallier,
Germanen besaßen anfänglich, wie die
Hebräer, meist Familiengrüfte. In
Sparta wurden die
Toten innerhalb der Stadt begraben; in
Athen
[* 7] hatte man womöglich
Privatgräber, doch
gab es auch einen öffentlichen in der
Nähe der Stadt.
Die
Römer hatten ihre Begräbnisse auf ihren Landgütern, besonders neben den
Straßen; ein gemeinsamer öffentlicher Begräbnisplatz
war inRom
[* 8]
nur für die
Armen, Sklaven u. dgl. vorhanden, er lag auf
dem Esquilinus; doch
gab es auch gemeinsame Kolumbarien (s. d.), in denen
die
Asche von Beamten und weniger reichen
Personen beigesetzt wurde. Die
Christen hatten während der Verfolgungen keine besondern
Begräbnisplätze, sondern bestatteten ihre
Toten in freiem
Feld.
Später wurden die Begräbnisplätze vielfach in die
Katakomben
verlegt, wo in unterirdischen
Kapellen die Versammlungen der
Gemeinde stattfanden, und blieben auch für
später in der
Nähe der
Kirchen, weil man glaubte, daß diese heiligen Stätten, die gewöhnlich durch in denselben beigesetzte
Märtyrergebeine und
Reliquien geweiht waren, die beste Ruhestätte gewährten.
Auf diese
Weise entstanden die
Kirchhöfe, welche im ganzen
Mittelalter die gemeinschaftlichen Begräbnisplätze bildeten; ja,
Vornehme erhielten ihre
Gräber sogar inmitten der
Kirchen. Vergebens verlangten mehrere
Kirchenversammlungen
Verbote gegen diese Unsitte; erst in späterer Zeit hat man angefangen, in größern
Städten die Begräbnisplätze außerhalb
der
Mauern zu verlegen, und dringt darauf, daß auch in kleinern
Orten und Dörfern diese Maßregel ausgeführt werde.
In der katholischen
Kirche muß bei Anlegung eines neuen Begräbnisplatzes die
Erde zuvor von dem
Bischof
feierlich geweiht werden, und in streng römischen
Ländern ist die heilige Stätte
Akatholiken verschlossen. Häufig befindet
sich auf dem Begräbnisplatz eine besondere Totenkapelle. In der
Schweiz
[* 9] und andern
Ländern mit beschränktem Platz trifft man außerdem
Beinhäuser für die ausgegrabenen Gebeine. In der protestantischen
Kirche findet eine
Weihe der Begräbnisplätze
nur nach völliger Vollendung derselben, gewöhnlich bei der ersten
Leiche, statt.
Doch wurde auch hier noch bis vor kurzem Selbstmördern und Andersgläubigen die
Aufnahme versagt, weshalb
man in größern
Städten die
Frage der konfessionslosen Gemeindefriedhöfe infolge der Unduldsamkeit mancher
Geistlichen anregen mußte. Die
Totenäcker der griechischen
Kirche, besonders in Rußland, liegen außerhalb der
Orte, soviel wie möglich auf Anhöhen, und
werden durch hohe
Fichten eingefriedigt. Die heutigen
Juden suchen, wo es angeht, ihre Begräbnisplätze in der
Nähe der
Synagogen
anzulegen.
Die aufrecht stehenden Leichensteine derselben gleichen den Grenzsteinen und tragen den
Namen des Verstorbenen
und alttestamentliche
Stellen. Bei den Mohammedanern befinden sich die Begräbnisplätze immer an den
Straßen, damit die Vorübergehenden
für die
Toten beten können; es sind übrigens große
Gärten, mit Gebüsch,
Cypressen und
Pappeln bepflanzt und mit
Kiosken
und
Gängen versehen, so daß sie vielfach zu Vergnügungsorten dienen. Auf denMonumenten ist der
Turban
des Verstorbenen und bei einem gewaltsamen
Tode durch die
Schnur,
Enthauptung,
Spießen etc. die Todesart selbst abgebildet.
Die
Chinesen, welche den meisten Wert darauf legen, in heimatlicher
Erde zu ruhen, legen ihre Begräbnisplätze auf Anhöhen
an und umgeben sie mit
Fichten,
Cypressen oder
Mauern, während dieGräber selbst kleinen
Häusern gleichen;
nur bei den
Ärmern bestehen sie aus
Erdpyramiden.
[* 10]
Unter den ältern christlichen
Kirchhöfen verdient das mit herrlichen Kunstwerken geschmückte
Campo santo in
Pisa,
[* 11] dessen
Erde auf
Schiffen aus
Palästina herbeigeschafft wurde, besondere Erwähnung; berüchtigt ist der Armenkirchhof von
Neapel
[* 12] mit 365
Gewölben,
die an den aufeinander folgenden
Tagen des
Jahrs zur
Bestattung dienen, vielbesucht ferner der Judenfriedhof
in
Prag,
[* 13] der Johannisfriedhof zu
Nürnberg
[* 14] und der
Père Lachaise in
Paris,
[* 15] der einem herrlichen
Park mit kostbaren
Monumenten
berühmter
Personen ähnlich ist. In der letzten Zeit ist in fast allen deutschen
Städten von einiger Bedeutung, namentlich
in den Residenzstädten, Wesentliches zur Verbesserung und würdigen Ausschmückung der
Kirchhöfe geschehen.
Man hat nicht nur aus Sanitätsrücksichten die
Notwendigkeit der Verlegung der Begräbnisplätze außerhalb der
Städte¶
mehr
erkannt und angefangen, für zweckmäßig eingerichtete Leichenhäuser (s. d.) zu sorgen, sondern auch für schöne Anlagen
und entsprechenden Schmuck der Gräber Sorge getragen. Die Begräbnisplätze galten zu allen Zeiten und bei allen gebildeten
Völkern als heilig; namentlich rechneten Griechen und Römer jede Verletzung derselben zu den schwersten Verbrechen. Das Areal
der Begräbnisplätze ist in der RegelEigentum der Kirche. Im Fall der Unvermögendheit dieser ist ihre
Erhaltung, resp. zweckmäßige Einrichtung Pflicht der Eingepfarrten.
Die Anlegung neuer Begräbnisplätze kann bloß unter Genehmigung der kirchlichen Oberbehörden, welche dabei das Gutachten
der Medizinalpolizei zu hören haben, erfolgen. Ebenso unterliegt die Wahl besonderer Begräbnisplätze außerhalb
des Totenackers der Genehmigung von seiten dieser Behörde. Zweckmäßig hat man neuerdings für die Totenäcker den NamenFriedhof vorgezogen.