Wohnungen (Wien), von Unterrichtsanstalten, Witwen- und Waisenhäusern (Währing bei Wien, Budapest). Den größten Wirkungskreis
hat der Erste allgemeine Beamtenverein der österreichisch-ungarischen Monarchie, gegründet 1864 in Wien. Derselbe gibt ein
Wochenblatt (»Beamtenzeitung«),
dann seit 1872 ein litterarisches Jahrbuch: »Die Dioskuren«, heraus. Im J. 1884 Zahl der beigetretenen
Mitglieder 74,421; in Kraft stehende Versicherungsverträge 41,667, über Kapital mit 40 Mill. Fl., über
Rente mit 150,000 Fl. Der Preußische Beamtenverein wurde 1876 in Hannover gegründet. Demselben können auch Beamte andrer
deutscher Länder einschließlich der Privatbeamten beitreten. Organ desselben ist die seit 1877 erscheinende »Monatsschrift
für deutsche Beamte«. Der Verein, eine Lebensversicherungsanstalt für den deutschen Beamtenstand, benutzt
zu seiner Ausbreitung unbezahlte Vertrauensmänner. Versicherungsbestand 1884: 7861 Policen über 38 Mill. Mk. Kapital Lebensversicherung, 3120 Policen
über 6 Mill. Mk. Kapitalversicherung, 1081 Policen über 429,300 Mk. Kapital Sterbekassen. - Ein niederländischer Beamtenverein
besteht unter dem Namen »Eigen Hulp« (»Eigne Hilfe«) mit dem Sitz im Haag. Er gibt eine unter gleichem Namen
in Haarlem erscheinende Wochenschrift heraus.
im weitern Sinn jeder, der gegen Gehalt im Dienst einer Person, eines Gemeinwesens oder einer sonstigen Körperschaft
thätig und ständig beschäftigt ist. In diesem Sinn ist wohl auch zuweilen von den Beamten eines Privatmanns, z. B. eines
Fabrikbesitzers, eines Bergwerksinhabers, eines Bankinstituts, die Rede. Im engern und eigentlichen Sinn
aber versteht man unter einem Beamten den Inhaber eines öffentlichen Amtes und unterscheidet, je nachdem dies Amt ein Hof-,
Staats-, Kirchen- oder Gemeindeamt ist, zwischen Hof-, Staats-, Kirchen- und Gemeindebeamten.
Die Beamten des Deutschen Reichs werden Reichsbeamte genannt (s. Reichsbehörden). Das Strafgesetzbuch des
Deutschen Reichs (§ 359) versteht unter Beamten alle im Dienste des Reichs oder in unmittelbarem oder mittelbarem Dienst eines
Bundesstaats auf Lebenszeit, auf Zeit oder nur vorläufig angestellten Personen, ohne Unterschied, ob sie einen Diensteid geleistet
haben oder nicht, desgleichen Notare, nicht aber Advokaten und Anwalte. Dieser Begriff ist namentlich für
die Beurteilung von Amtsverbrechen (s. d.) von Wichtigkeit. Vgl. Amt und Staatsdienst.
(spr. bihrd), George Miller, Mediziner, geb. zu Montville in Connecticut, studierte
auf der Phillips-Akademie zu Andover, dann im Yale College, wurde 1862 Assistenzarzt in der Marine und siedelte 1866 nach New York
über. Hier widmete er sich speziell den Nervenkrankheiten und hielt seit 1868 an der Universität Vorlesungen über diesen
Gegenstand. 1873-76 stand er in Verbindung mit der Demilt-Armenapotheke, und in dieser Zeit begann er
seine systematischen Studien über die Psychologie und Pathologie des tierischen Magnetismus, des Hellsehens, des Spiritismus etc.
Er starb in New York. Seine Publikationen betreffen die Elektrotherapie, Nerven- und Geisteskrankheiten und beruhen
zum Teil aus eignen Untersuchungen, namentlich über
Verhältnisse, welche mehr oder weniger durch Klima
und Lebensgewohnheiten in Amerika hervorgebracht werden. Er schrieb: »Medical use of electricity« (2. Aufl. 1875);
ehemaliges Fürstentum in Südfrankreich, am Fuß der Pyrenäen, umfaßt ca. 4400 qkm (80 QM.) und bildet jetzt
den Hauptbestandteil des franz. Departements Niederpyrenäen (s. d.). Die Béarner haben ein gefälliges, einschmeichelndes
Wesen; sie sind die feinsten Gascogner, mit denen sie auch eine Sprache reden (vgl. Lespy, Grammaire béarnaise, 2. Aufl.,
Par. 1880). Hauptstadt ist Pau. Die Landschaft ist nach dem alten Beneharnum, der Hauptstadt der gallischen Venarner, benannt.
Béarn kam unter Chlodwig an die Franken, wurde 586 von den Basken besetzt, kehrte aber bald unter fränkische
Herrschaft zurück, die durch Herzöge und später durch Vicomtes ausgeübt wurde. 1290 wurde es mit Foix vereinigt und kam 1484 mit
diesem durch Heirat an das Haus Albret.
Johanna d'Albret vermählte sich 1548 mit Anton von Bourbon und hinterließ als Erben ihren Sohn, den nachmaligen
König Heinrich IV. von Frankreich. Durch diesen kam an die französische Krone, mit der es 1620 von Ludwig XIII. für immer
vereinigt wurde. Von jetzt an begann auch die gewaltsame Unterdrückung des Protestantismus, der seit 1560 hier die Herrschaft
errungen hatte. Immer standen in Béarn den Landesfürsten Stände zur Seite, die eine große Gewalt hatten
und dieselbe teilweise bis zur Revolution zu erhalten wußten.
Das höchste Gericht war anfangs ein Oberrat, zu welchem die beiden Landesbischöfe zu Lescar und Oloron nebst zwölf Baronen
zusammentraten; gewöhnliche Streitigkeiten wurden durch Volksgerichte entschieden. Später errichtete man zu Pau ein ordentliches
Hofgericht, das Ludwig XIII. zuletzt in ein Parlament für Navarra und Béarn umwandelte.
Vgl. de Bordenave (1517-72),
Histoire de et Navarre (hrsg. von Raymond, Par. 1873);
(lat. Beatae oder Oblatae, franz. Béates, Dévotes oder Soeurs converses, Bekehrte Schwestern), Gemeinname der
Tertiarierinnen verschiedener Mönchsorden.
(lat.), Seligsprechung einer verstorbenen frommen Person durch den Papst, ein feierlicher Akt, welcher auf
das Gutachten mehrerer Bischöfe erfolgt, meist Vorläufer der Heiligsprechung (Kanonisation), besteht in der Zuerkennung
des Titels Beatus oder Beata sowie einer heiligenähnlichen
mehr
Verehrung. Die Unkosten und Zeremonien dabei sind geringer als die der Heiligsprechung. S. Heilige und Advocatus diaboli.