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wurden rasch beraten und meist mit einigen Modifikationen angenommen. Der bedeutendste liberale Fortschritt war das neue, noch gültige Wahlgesetz (s. oben). Auch der Entwurf zur Krëierung einer Staatsschuld von 7 Mill. Fl. ging durch. Schon 30. Mai wurde der Landtag geschlossen und 5. Juni der Landtagsabschied veröffentlicht, in welchem den 20 von den Kammern beratenen und angenommenen Gesetzentwürfen die Sanktion erteilt wurde. Auch der deutsch-nationalen Bewegung schloß sich die Regierung an und unterwarf sich, nachdem in Frankfurt die Nationalversammlung zusammengetreten war, der dort errichteten deutschen Zentralgewalt. Am 19. Dez. verkündete sie amtlich die ersten Reichsgesetze. Doch bezeichnete der Rücktritt Thon-Dittmers (15. Nov.), dem am 20. Dez. der Lerchenfelds folgte, schon ein Erschlaffen der freisinnigen und deutsch-nationalen Bewegung in Bayern. Das kleindeutsche Programm der Majorität der Frankfurter Nationalversammlung mit dem preußischen Erbkaisertum war in Bayern entschieden unpopulär, und dieselbe Zweite Kammer, welche in der Adresse an den König 7. Febr. 1849 mit 72 gegen 61 Stimmen die unbedingte Anerkennung der deutschen Grundrechte und die Unterordnung unter die Beschlüsse der Nationalversammlung gefordert hatte, sprach sich 9. Febr. gegen ein preußisches Kaisertum sowie gegen die Ausschließung Österreichs und für ein einiges, ungeteiltes Deutschland aus.
Dieser Beschluß ermöglichte es der Regierung, deren Leitung 18. April der neue Minister des Äußern, v. d. Pfordten, übernahm, zunächst in der deutschen Frage eine der bisherigen Strömung entschieden entgegengesetzte Haltung einzunehmen. In einer Note vom 23. April an die Reichsgewalt und die deutschen Regierungen verwarf v. d. Pfordten die von der Nationalversammlung beschlossene Reichsverfassung, protestierte gegen die Kaiserwahl und schlug die Bildung eines deutschen Bundesstaats, aber nicht ohne Österreich, unter einem Direktorium mit wechselnder Präsidentschaft vor. Diese Erklärung verursachte in einigen Städten unter der freisinnigen Bürgerschaft lebhafte Demonstrationen und Gegenerklärungen. Ja, in der Pfalz, welche seit Wochen von ausländischen Agitatoren und republikanischen Wühlern aufgereizt worden war, kam es Ende April zu einer Erhebung für die Reichsverfassung, der sich nicht nur die große Mehrheit der Bevölkerung, sondern sogar ein Teil der Truppen anschloß. Ein Kongreß der pfälzischen Bürgerwehren zu Kaiserslautern setzte 2. Mai einen Landesverteidigungsausschuß ein, der eine durch allgemeine Wahlen gebildete Volksvertretung berief und die Volkswehr organisierte. Das preußische Korps Hirschfeld, das auf Bitten der bayrischen Regierung in die Pfalz einrückte, unterdrückte nach wenigen Gefechten Mitte Juni den Aufstand, noch ehe die bayrischen Truppen unter Thurn und Taxis die pfälzische Grenze erreichten. Inzwischen war auch die Zweite Kammer 11. Juni aufgelöst worden, nachdem sie 21. Mai einer Adresse an den König die Anerkennung der Reichsverfassung verlangt und deren liberale Mehrheit den Sitzungssaal verlassen und die Kammer beschlußunfähig gemacht hatte, als der Präsident auf Wunsch der Regierung den Pfälzer Deputierten das Recht mitzustimmen verweigerte. Die Neuwahlen im Juli ergaben eine allerdings nicht große Mehrheit zu gunsten der Regierung. Dieselbe konnte also trotz der von Preußen in der Pfalz geleisteten Hilfe mit ausdrücklicher Zustimmung der Kammern in der deutschen Frage entschieden gegen die preußische Unionspolitik auftreten. Sie verweigerte den Eintritt in das Dreikönigsbündnis, erkannte im Herbst 1849 das sogen. Interim an, welches die Leitung der deutschen Angelegenheiten provisorisch österreichischen und preußischen Kommissaren überließ, protestierte gegen die Berufung des Erfurter Reichstags und schloß 27. Febr. 1850 mit Sachsen und Württemberg eine Übereinkunft über die Herstellung einer deutschen Verfassung mit Einschluß Österreichs, ja auch seiner bisher nicht zum Bund gehörigen Lande. Schon 10. Mai beschickte Bayern wieder den Bundestag in Frankfurt und nahm an den Beschlüssen desselben in der kurhessischen Frage teil. Auf einer persönlichen Zusammenkunft mit dem Kaiser von Österreich und dem König von Württemberg zu Bregenz 10.-14. Okt. verpflichtete sich der König Maximilian, an der Bundesexekution zu gunsten des Kurfürsten von Hessen seine Truppen (die Strafbayern) teilnehmen zu lassen. Dies sowie die Preisgebung Schleswig-Holsteins an die Dänen erregte in Bayern einige Unzufriedenheit, und die Zweite Kammer nahm sich durch eine Resolution vom 20. Juli des Schicksals des letztern an. Jedoch war die Stimmung so allgemein und so entschieden antipreußisch, daß sie die liberalen Sympathien überwog und ein im Mai 1851 vom Fürsten von Öttingen gestellter Antrag gegen die kurhessische Intervention in der Zweiten Kammer abgelehnt wurde. Bei den Verhandlungen über die Erneuerung des Zollvereins 1852-1853 stand an der Spitze der preußenfeindlichen Darmstädter Koalition und unterstützte eifrigst Österreichs Verlangen nach Aufnahme in den Zollverein, um auch in diesem durch die Rivalität der beiden Großmächte Preußens bisher vorwiegenden Einfluß zu lähmen und Bayerns Stellung an der Spitze der Mittelstaaten zu heben. Dasselbe Ziel hatte die Beteiligung Bayerns an den Bamberger Konferenzen der Mittelstaaten 1853 während des Krimkriegs. Des Königs und Pfordtens Ideal der deutschen Verfassung war die Bildung einer Trias, d. h. einer Vereinigung der »reindeutschen« Staaten als gleichmächtigen Faktors neben Österreich und Preußen, in welcher Bayern als dem mächtigsten naturgemäß die Führung zukomme.
Im Innern konnte sich Bayern der allgemeinen reaktionären Strömung nicht entziehen, obwohl der Rückschlag in Bayern weniger schroff und gewaltsam war, da auch die Reformbewegung von 1848 in Bayern sich in gemäßigten Grenzen gehalten hatte. Die von der Kammer noch nicht beschlossenen freisinnigen Gesetze, wie das Gerichtsorganisationsgesetz, wurden fallen gelassen, die Presse wieder einer strengern Aufsicht unterworfen und dem katholischen Episkopat eine größere Freiheit eingeräumt, was diesen jedoch 1853 zu der Erklärung veranlaßte, daß die Rechte der Kirche durch das Konkordat von 1817 und das Religionsedikt von 1818 wesentlich verletzt würden. Auch das Wahlgesetz von 1848 beschloß das Ministerium Pfordten zu beseitigen, zögerte aber, durch die bisherige Gefügigkeit der Kammern in Sicherheit gewiegt, mit der Vorlegung des neuen Gesetzentwurfs, welcher wieder eine Vertretung des Volks nach Stand, Beruf und Interesse einführen sollte, bis zum Herbst 1854. Inzwischen hatte sich aber die Kammermajorität ermannt. Sie lehnte im Januar 1855 den Wahlgesetzentwurf der Regierung ab. Auch bewilligte sie statt der vom Kriegsminister verlangten 15 Mill. Fl. für die Kriegsbereitschaft des bayrischen Bundeskontingents, welche der Bundestag beschlossen hatte, nur 6½ Mill. Das Ministerium löste darauf 24. März die Kammer auf und strengte, unterstützt vom
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katholischen Klerus, alle Mittel an, um regierungsfreundliche Neuwahlen zu erzielen. Dieselben verstärkten aber nur die Opposition, und der im Dezember 1855 zusammentretende Landtag veränderte nicht nur den von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf über die neue Gerichtsorganisation erheblich, sondern seine Ausschüsse nahmen auch an den ihnen vorgelegten zwei Entwürfen neuer Straf- und Polizeigesetze Amendements vor. Zur Strafe ward der Berichterstatter der Ausschüsse, Professor Weis in Würzburg, als Appellationsgerichtsrat nach Eichstätt versetzt. Die Zweite Kammer beantwortete diese Maßregelung damit, daß sie nach ihrem Zusammentritt im September 1858 Weis zum ersten Vizepräsidenten wählte. Sie ward daher aufgelöst. Die Neuwahlen ergaben aber nur eine Verstärkung der Opposition, so daß die neue Kammer im Januar 1859 Weis sofort wieder zum Vizepräsidenten ernannte.
Der damals drohende Krieg zwischen Österreich und Frankreich ließ eine Wiederauflösung unratsam erscheinen. Denn die Regierung, geneigt, Österreich zu unterstützen und am Bund für die Teilnahme am Kriege gegen Frankreich zu wirken, wünschte die Bewilligung einer Anleihe zu Rüstungen. Dieselbe wurde von der Zweiten Kammer auch genehmigt, aber mit dem Zusatz, daß sie nur im Hinblick auf die allgemeine politische Lage sich zur Bewilligung eines Kredits dem gegenwärtigen Ministerium gegenüber habe verstehen können, und daß diese Bewilligung nicht als ein Zeichen des Vertrauens zu der jetzigen Staatsverwaltung aufgefaßt werden könne. Der König verweigerte die Annahme der Adresse, und der Landtag ward geschlossen (25. März). Indes zog es der König vor, den Konflikt mit der Kammer, der zuletzt den Charakter einer persönlichen Fehde zwischen v. d. Pfordten und Weis angenommen hatte, nicht auf die Spitze zu treiben. Der König hatte sein Ministerium bisher gewähren lassen und sich begnügt, die Anmaßungen und Übergriffe der Ultramontanen abzuwehren und durch Berufung bedeutender ausländischer Gelehrten, wie Liebig, Jolly, Pfeufer, Sybel u. a., sowie berühmter Dichter (Geibel, Bodenstedt, Heyse) das geistige und wissenschaftliche Leben in Bayern zu wecken und zu fördern wie auch den höhern Unterricht zu heben. Nun erachtete er den Zeitpunkt für gekommen, um der stagnierenden Politik der Reaktionszeit ein Ende zu machen, und mit den Worten: »Ich will Frieden haben mit meinem Volk« erteilte er 27. März 1859 dem Ministerium Pfordten seine Entlassung. Schrenk wurde an dessen Stelle berufen. Die neue Regierung trat sofort in ein freundliches Verhältnis zu den Kammern und brachte mit denselben eine Reihe wichtiger Reformen, wie die Aufhebung des Lottos, die Trennung der Justiz und der Verwaltung, die Reform der Gesetze über Ansässigmachung und Gewerbebetrieb, die Einführung eines neuen Strafgesetzbuchs, die Annahme des deutschen Handelsgesetzbuchs u. a., zu stande.
In der deutschen Frage behielt Schrenk mit Zustimmung des Königs die Pfordtensche Politik bei. Nachdem der Versuch der Mittelstaaten, Preußen 1859 zu einem Krieg zu gunsten Österreichs fortzureißen, gescheitert war, widersetzte sich die Regierung allen Bundesreformplänen Preußens, beteiligte sich an der Protestnote gegen dieselben vom 2. Febr. 1862 und betonte bei jeder Gelegenheit mit Nachdruck ihren partikularistischen Standpunkt der wohlbegründeten, unantastbaren Selbständigkeit Bayerns. Da dieser nur von Preußen, nicht aber von Österreich Gefahr zu drohen schien, so konnte sie unbeschadet österreichische Sympathien kundgeben. Auch die große Mehrheit der Bevölkerung, selbst der protestantischen, neigte sich zu Österreich, und der Deutsche Nationalverein hatte in Bayern nur wenige Anhänger. Daher ließ sich auch leicht von Österreich bewegen, 1862 gegen den Handelsvertrag Preußens mit Frankreich zu opponieren. Um dies wirksamer thun zu können, wurde 28. Febr. 1863 die Zweite Kammer aufgelöst und wirklich bei den Neuwahlen eine große entschieden ministerielle und großdeutsche Mehrheit erzielt. Die liberale, österreichfeindliche »deutsche Fortschrittspartei« zählte in der neuen Kammer nur 36 Mitglieder. Die bestimmte Erklärung des Königs in der Thronrede (23. Juni 1863), daß er zwar eine Reform der Bundesverfassung erstrebe, aber die Ehre und Unabhängigkeit Bayerns vor allem festhalten wolle und dem Handelsvertrag mit Frankreich nicht beizutreten vermöge, wurde von der Zweiten Kammer in ihrer Antwortadresse mit Beifall begrüßt. Auf dem vom Kaiser Franz Joseph berufenen Fürstenkongreß in Frankfurt im August 1863 spielte König Maximilian neben dem Kaiser eine hervorragende Rolle. Der bayrische Plan eines Direktoriums als oberster Zentralgewalt schien sich verwirklichen zu sollen, und wenn durch die neue Bundesverfassung die Rivalität Preußens und Österreichs verewigt wurde, war ein maßgebender Einfluß in Deutschland an der Spitze der reindeutschen Staaten gesichert. Die im November 1863 wiederbelebte schleswig-holsteinische Frage schien bestimmt, auch in der deutschen die Entscheidung bringen zu sollen. Doch erlebte König Maximilian diese nicht mehr. Denn kurz nach seiner Rückkehr von einer Reise nach Italien starb er 10. März 1864.
Äußere und innere Politik Bayerns 1864-71.
Da König Maximilians II. Sohn und Nachfolger, König Ludwig II., erst 18 Jahre alt war, so ging die Leitung der Staatsgeschäfte zunächst ganz in die Hände der Minister, namentlich Schrenks, und des Bundestagsgesandten Pfordten über. Diese befolgten in der schleswig-holsteinischen Angelegenheit durchaus die Weisungen des verstorbenen Königs, indem sie am Bundestag die Anerkennung des Prinzen Friedrich von Augustenburg als Herzogs von Holstein beantragten und auch im weitern Verlauf des Streits das Recht des Bundes auf die Entscheidung der Erbfolgefrage vertraten. Indes zeigte sich, seitdem es Bismarck gelungen war, Österreich für eine gemeinschaftliche Politik gegen Dänemark zu gewinnen, daß die Mittelstaaten allein am Bundestag ohnmächtig waren. Die bayrischen Anträge auf Anerkennung des Augustenburgers wurden immer abgelehnt, und es half der Regierung wenig, daß beide Kammern sich für das Selbstbestimmungsrecht der Herzogtümer aussprachen. Ja, Bayern mußte nun auch seinen Widerstand gegen den preußisch-französischen Handelsvertrag aufgeben, da Preußen den Weiterbestand des Zollvereins von dessen Annahme abhängig machte. Der Ministerpräsident v. Schrenk, der in der Opposition gegen den Handelsvertrag und gegen Preußen sehr weit gegangen war, trat im Oktober 1864 zurück, Pfordten übernahm wieder die Leitung des Ministeriums, und im April 1865 genehmigten die Kammern den Handelsvertrag. Erst als 1865 Preußen und Österreich in Streit über die Elbherzogtümer gerieten, stieg wieder Bayerns Einfluß.
Bismarck versuchte, als es im Sommer 1865 zum offenen Ausbruch des Kampfes zwischen den deutschen Großmächten zu kommen drohte, auf einer persönlichen Zusammenkunft mit Pfordten zu