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wurden rasch beraten und meist mit einigen Modifikationen angenommen. Der bedeutendste liberale Fortschritt war das neue, noch gültige Wahlgesetz (s. oben). Auch der Entwurf zur Krëierung einer Staatsschuld von 7 Mill. Fl. ging durch. Schon 30. Mai wurde der Landtag geschlossen und 5. Juni der Landtagsabschied veröffentlicht, in welchem den 20 von den Kammern beratenen und angenommenen Gesetzentwürfen die Sanktion erteilt wurde. Auch der deutsch-nationalen Bewegung schloß sich die Regierung an und unterwarf sich, nachdem in Frankfurt die Nationalversammlung zusammengetreten war, der dort errichteten deutschen Zentralgewalt. Am 19. Dez. verkündete sie amtlich die ersten Reichsgesetze.
Doch bezeichnete der Rücktritt Thon-Dittmers (15. Nov.), dem am 20. Dez. der Lerchenfelds folgte, schon ein Erschlaffen der freisinnigen und deutsch-nationalen Bewegung in Bayern. Das kleindeutsche Programm der Majorität der Frankfurter Nationalversammlung mit dem preußischen Erbkaisertum war in Bayern entschieden unpopulär, und dieselbe Zweite Kammer, welche in der Adresse an den König mit 72 gegen 61 Stimmen die unbedingte Anerkennung der deutschen Grundrechte und die Unterordnung unter die Beschlüsse der Nationalversammlung gefordert hatte, sprach sich 9. Febr. gegen ein preußisches Kaisertum sowie gegen die Ausschließung Österreichs und für ein einiges, ungeteiltes Deutschland aus.
Dieser Beschluß ermöglichte es der Regierung, deren Leitung 18. April der neue Minister des Äußern, v. d. Pfordten, übernahm, zunächst in der deutschen Frage eine der bisherigen Strömung entschieden entgegengesetzte Haltung einzunehmen. In einer Note vom 23. April an die Reichsgewalt und die deutschen Regierungen verwarf v. d. Pfordten die von der Nationalversammlung beschlossene Reichsverfassung, protestierte gegen die Kaiserwahl und schlug die Bildung eines deutschen Bundesstaats, aber nicht ohne Österreich, unter einem Direktorium mit wechselnder Präsidentschaft vor.
Diese Erklärung verursachte in einigen Städten unter der freisinnigen Bürgerschaft lebhafte Demonstrationen und Gegenerklärungen. Ja, in der Pfalz, welche seit Wochen von ausländischen Agitatoren und republikanischen Wühlern aufgereizt worden war, kam es Ende April zu einer Erhebung für die Reichsverfassung, der sich nicht nur die große Mehrheit der Bevölkerung, sondern sogar ein Teil der Truppen anschloß. Ein Kongreß der pfälzischen Bürgerwehren zu Kaiserslautern setzte 2. Mai einen Landesverteidigungsausschuß ein, der eine durch allgemeine Wahlen gebildete Volksvertretung berief und die Volkswehr organisierte.
Das preußische Korps Hirschfeld, das auf Bitten der bayrischen Regierung in die Pfalz einrückte, unterdrückte nach wenigen Gefechten Mitte Juni den Aufstand, noch ehe die bayrischen Truppen unter Thurn und Taxis die pfälzische Grenze erreichten. Inzwischen war auch die Zweite Kammer 11. Juni aufgelöst worden, nachdem sie 21. Mai einer Adresse an den König die Anerkennung der Reichsverfassung verlangt und deren liberale Mehrheit den Sitzungssaal verlassen und die Kammer beschlußunfähig gemacht hatte, als der Präsident auf Wunsch der Regierung den Pfälzer Deputierten das Recht mitzustimmen verweigerte.
Die Neuwahlen im Juli ergaben eine allerdings nicht große Mehrheit zu gunsten der Regierung. Dieselbe konnte also trotz der von Preußen in der Pfalz geleisteten Hilfe mit ausdrücklicher Zustimmung der Kammern in der deutschen Frage entschieden gegen die preußische Unionspolitik auftreten. Sie verweigerte den Eintritt in das Dreikönigsbündnis, erkannte im Herbst 1849 das sogen. Interim an, welches die Leitung der deutschen Angelegenheiten provisorisch österreichischen und preußischen Kommissaren überließ, protestierte gegen die Berufung des Erfurter Reichstags und schloß mit Sachsen und Württemberg eine Übereinkunft über die Herstellung einer deutschen Verfassung mit Einschluß Österreichs, ja auch seiner bisher nicht zum Bund gehörigen Lande.
Schon 10. Mai beschickte Bayern wieder den Bundestag in Frankfurt und nahm an den Beschlüssen desselben in der kurhessischen Frage teil. Auf einer persönlichen Zusammenkunft mit dem Kaiser von Österreich und dem König von Württemberg zu Bregenz 10.-14. Okt. verpflichtete sich der König Maximilian, an der Bundesexekution zu gunsten des Kurfürsten von Hessen seine Truppen (die Strafbayern) teilnehmen zu lassen. Dies sowie die Preisgebung Schleswig-Holsteins an die Dänen erregte in Bayern einige Unzufriedenheit, und die Zweite Kammer nahm sich durch eine Resolution vom 20. Juli des Schicksals des letztern an. Jedoch war die Stimmung so allgemein und so entschieden antipreußisch, daß sie die liberalen Sympathien überwog und ein im Mai 1851 vom Fürsten von Öttingen gestellter Antrag gegen die kurhessische Intervention in der Zweiten Kammer abgelehnt wurde.
Bei den Verhandlungen über die Erneuerung des Zollvereins 1852-1853 stand an der Spitze der preußenfeindlichen Darmstädter Koalition und unterstützte eifrigst Österreichs Verlangen nach Aufnahme in den Zollverein, um auch in diesem durch die Rivalität der beiden Großmächte Preußens bisher vorwiegenden Einfluß zu lähmen und Bayerns Stellung an der Spitze der Mittelstaaten zu heben. Dasselbe Ziel hatte die Beteiligung Bayerns an den Bamberger Konferenzen der Mittelstaaten 1853 während des Krimkriegs. Des Königs und Pfordtens Ideal der deutschen Verfassung war die Bildung einer Trias, d. h. einer Vereinigung der »reindeutschen« Staaten als gleichmächtigen Faktors neben Österreich und Preußen, in welcher Bayern als dem mächtigsten naturgemäß die Führung zukomme.
Im Innern konnte sich Bayern der allgemeinen reaktionären Strömung nicht entziehen, obwohl der Rückschlag in Bayern weniger schroff und gewaltsam war, da auch die Reformbewegung von 1848 in Bayern sich in gemäßigten Grenzen gehalten hatte. Die von der Kammer noch nicht beschlossenen freisinnigen Gesetze, wie das Gerichtsorganisationsgesetz, wurden fallen gelassen, die Presse wieder einer strengern Aufsicht unterworfen und dem katholischen Episkopat eine größere Freiheit eingeräumt, was diesen jedoch 1853 zu der Erklärung veranlaßte, daß die Rechte der Kirche durch das Konkordat von 1817 und das Religionsedikt von 1818 wesentlich verletzt würden.
Auch das Wahlgesetz von 1848 beschloß das Ministerium Pfordten zu beseitigen, zögerte aber, durch die bisherige Gefügigkeit der Kammern in Sicherheit gewiegt, mit der Vorlegung des neuen Gesetzentwurfs, welcher wieder eine Vertretung des Volks nach Stand, Beruf und Interesse einführen sollte, bis zum Herbst 1854. Inzwischen hatte sich aber die Kammermajorität ermannt. Sie lehnte im Januar 1855 den Wahlgesetzentwurf der Regierung ab. Auch bewilligte sie statt der vom Kriegsminister verlangten 15 Mill. Fl. für die Kriegsbereitschaft des bayrischen Bundeskontingents, welche der Bundestag beschlossen hatte, nur 6½ Mill. Das Ministerium löste darauf 24. März die Kammer auf und strengte, unterstützt vom
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katholischen Klerus, alle Mittel an, um regierungsfreundliche Neuwahlen zu erzielen. Dieselben verstärkten aber nur die Opposition, und der im Dezember 1855 zusammentretende Landtag veränderte nicht nur den von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf über die neue Gerichtsorganisation erheblich, sondern seine Ausschüsse nahmen auch an den ihnen vorgelegten zwei Entwürfen neuer Straf- und Polizeigesetze Amendements vor. Zur Strafe ward der Berichterstatter der Ausschüsse, Professor Weis in Würzburg, als Appellationsgerichtsrat nach Eichstätt versetzt. Die Zweite Kammer beantwortete diese Maßregelung damit, daß sie nach ihrem Zusammentritt im September 1858 Weis zum ersten Vizepräsidenten wählte. Sie ward daher aufgelöst. Die Neuwahlen ergaben aber nur eine Verstärkung der Opposition, so daß die neue Kammer im Januar 1859 Weis sofort wieder zum Vizepräsidenten ernannte.
Der damals drohende Krieg zwischen Österreich und Frankreich ließ eine Wiederauflösung unratsam erscheinen. Denn die Regierung, geneigt, Österreich zu unterstützen und am Bund für die Teilnahme am Kriege gegen Frankreich zu wirken, wünschte die Bewilligung einer Anleihe zu Rüstungen. Dieselbe wurde von der Zweiten Kammer auch genehmigt, aber mit dem Zusatz, daß sie nur im Hinblick auf die allgemeine politische Lage sich zur Bewilligung eines Kredits dem gegenwärtigen Ministerium gegenüber habe verstehen können, und daß diese Bewilligung nicht als ein Zeichen des Vertrauens zu der jetzigen Staatsverwaltung aufgefaßt werden könne.
Der König verweigerte die Annahme der Adresse, und der Landtag ward geschlossen (25. März). Indes zog es der König vor, den Konflikt mit der Kammer, der zuletzt den Charakter einer persönlichen Fehde zwischen v. d. Pfordten und Weis angenommen hatte, nicht auf die Spitze zu treiben. Der König hatte sein Ministerium bisher gewähren lassen und sich begnügt, die Anmaßungen und Übergriffe der Ultramontanen abzuwehren und durch Berufung bedeutender ausländischer Gelehrten, wie Liebig, Jolly, Pfeufer, Sybel u. a., sowie berühmter Dichter (Geibel, Bodenstedt, Heyse) das geistige und wissenschaftliche Leben in Bayern zu wecken und zu fördern wie auch den höhern Unterricht zu heben.
Nun erachtete er den Zeitpunkt für gekommen, um der stagnierenden Politik der Reaktionszeit ein Ende zu machen, und mit den Worten: »Ich will Frieden haben mit meinem Volk« erteilte er dem Ministerium Pfordten seine Entlassung. Schrenk wurde an dessen Stelle berufen. Die neue Regierung trat sofort in ein freundliches Verhältnis zu den Kammern und brachte mit denselben eine Reihe wichtiger Reformen, wie die Aufhebung des Lottos, die Trennung der Justiz und der Verwaltung, die Reform der Gesetze über Ansässigmachung und Gewerbebetrieb, die Einführung eines neuen Strafgesetzbuchs, die Annahme des deutschen Handelsgesetzbuchs u. a., zu stande.
In der deutschen Frage behielt Schrenk mit Zustimmung des Königs die Pfordtensche Politik bei. Nachdem der Versuch der Mittelstaaten, Preußen 1859 zu einem Krieg zu gunsten Österreichs fortzureißen, gescheitert war, widersetzte sich die Regierung allen Bundesreformplänen Preußens, beteiligte sich an der Protestnote gegen dieselben vom und betonte bei jeder Gelegenheit mit Nachdruck ihren partikularistischen Standpunkt der wohlbegründeten, unantastbaren Selbständigkeit Bayerns. Da dieser nur von Preußen, nicht aber von Österreich Gefahr zu drohen schien, so konnte sie unbeschadet österreichische Sympathien kundgeben.
Auch die große Mehrheit der Bevölkerung, selbst der protestantischen, neigte sich zu Österreich, und der Deutsche Nationalverein hatte in Bayern nur wenige Anhänger. Daher ließ sich auch leicht von Österreich bewegen, 1862 gegen den Handelsvertrag Preußens mit Frankreich zu opponieren. Um dies wirksamer thun zu können, wurde die Zweite Kammer aufgelöst und wirklich bei den Neuwahlen eine große entschieden ministerielle und großdeutsche Mehrheit erzielt.
Die liberale, österreichfeindliche »deutsche Fortschrittspartei« zählte in der neuen Kammer nur 36 Mitglieder. Die bestimmte Erklärung des Königs in der Thronrede daß er zwar eine Reform der Bundesverfassung erstrebe, aber die Ehre und Unabhängigkeit Bayerns vor allem festhalten wolle und dem Handelsvertrag mit Frankreich nicht beizutreten vermöge, wurde von der Zweiten Kammer in ihrer Antwortadresse mit Beifall begrüßt. Auf dem vom Kaiser Franz Joseph berufenen Fürstenkongreß in Frankfurt im August 1863 spielte König Maximilian neben dem Kaiser eine hervorragende Rolle.
Der bayrische Plan eines Direktoriums als oberster Zentralgewalt schien sich verwirklichen zu sollen, und wenn durch die neue Bundesverfassung die Rivalität Preußens und Österreichs verewigt wurde, war ein maßgebender Einfluß in Deutschland an der Spitze der reindeutschen Staaten gesichert. Die im November 1863 wiederbelebte schleswig-holsteinische Frage schien bestimmt, auch in der deutschen die Entscheidung bringen zu sollen. Doch erlebte König Maximilian diese nicht mehr. Denn kurz nach seiner Rückkehr von einer Reise nach Italien starb er
Äußere und innere Politik Bayerns 1864-71.
Da König Maximilians II. Sohn und Nachfolger, König Ludwig II., erst 18 Jahre alt war, so ging die Leitung der Staatsgeschäfte zunächst ganz in die Hände der Minister, namentlich Schrenks, und des Bundestagsgesandten Pfordten über. Diese befolgten in der schleswig-holsteinischen Angelegenheit durchaus die Weisungen des verstorbenen Königs, indem sie am Bundestag die Anerkennung des Prinzen Friedrich von Augustenburg als Herzogs von Holstein beantragten und auch im weitern Verlauf des Streits das Recht des Bundes auf die Entscheidung der Erbfolgefrage vertraten.
Indes zeigte sich, seitdem es Bismarck gelungen war, Österreich für eine gemeinschaftliche Politik gegen Dänemark zu gewinnen, daß die Mittelstaaten allein am Bundestag ohnmächtig waren. Die bayrischen Anträge auf Anerkennung des Augustenburgers wurden immer abgelehnt, und es half der Regierung wenig, daß beide Kammern sich für das Selbstbestimmungsrecht der Herzogtümer aussprachen. Ja, Bayern mußte nun auch seinen Widerstand gegen den preußisch-französischen Handelsvertrag aufgeben, da Preußen den Weiterbestand des Zollvereins von dessen Annahme abhängig machte. Der Ministerpräsident v. Schrenk, der in der Opposition gegen den Handelsvertrag und gegen Preußen sehr weit gegangen war, trat im Oktober 1864 zurück, Pfordten übernahm wieder die Leitung des Ministeriums, und im April 1865 genehmigten die Kammern den Handelsvertrag. Erst als 1865 Preußen und Österreich in Streit über die Elbherzogtümer gerieten, stieg wieder Bayerns Einfluß.
Bismarck versuchte, als es im Sommer 1865 zum offenen Ausbruch des Kampfes zwischen den deutschen Großmächten zu kommen drohte, auf einer persönlichen Zusammenkunft mit Pfordten zu
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Salzburg diesen für eine preußenfreundliche Neutralität zu gewinnen, indem er ihm für Bayern im Fall des preußischen Siegs besondere Vorteile und eine herrschende Stellung in Süddeutschland zusicherte, Anträge, die 1866 wiederholt wurden. Jedoch Pfordten lehnte sie ab, teils wohl, weil die Mißstimmung gegen Preußen, wo der Verfassungskonflikt immer schärfer wurde, bei Klerikalen und Liberalen in Bayern allgemein und lebhaft war, teils, weil er gleich andern die militärische Kraft und Energie Preußens unterschätzte.
Gleich den meisten andern deutschen Staaten schloß sich Bayern 1866 der österreichischen Sache an und erklärte mit jenen 8. März, daß sie zwar neutral bleiben wollten, wenn Österreich und Preußen ihren Streit mit Umgehung des Bundes ausfechten würden, daß aber kein Bundesglied zurückbleiben dürfe, wenn eine der Mächte die Hilfe des Bundes anrufe. Als daher Österreich dies im Juni that, stimmte Bayern 14. Juni seinem Antrag gemäß für die Mobilmachung der Bundesarmee gegen Preußen; an demselben Tag schloß v. d. Tann in Olmütz mit dem österreichischen Oberfeldherrn eine Konvention über die gemeinschaftlichen Kriegsoperationen. Die Kammern bewilligten 18. Juni den geforderten Militärkredit von 31½ Mill. Fl., und die bayrische Armee (das 7. Bundeskorps) konzentrierte sich in Bamberg unter dem Oberbefehl des Prinzen Karl, dem auch das 8. Bundeskorps (Württemberger, Badener, Hessen unter Prinz Alexander von Hessen) unterstellt wurde.
Aber in Bayern hatte man keine rechte Vorstellung von dem Ernste des Kriegs und von der Entschiedenheit und Schnelligkeit des Gegners. Zunächst wurde versäumt, durch einen raschen Vormarsch nach Thüringen den Hannoveranern die Hand zu reichen und diese vor der Kapitulation zu bewahren. Erst Ende Juni rückten die Bayern bis Suhl und Schmalkalden vor und wandten sich auf die Kunde von den Ereignissen in Langensalza nach Nordwest, um über Fulda eine Vereinigung mit dem 8. Bundeskorps zu bewerkstelligen.
Auf diesem Marsch wurden sie 4. Juli bei Dermbach von der preußischen Mainarmee angegriffen, wehrten sich zwar tapfer, traten aber doch 5. Juli den Rückzug nach Süden über die Rhön an, während die Reiterei sich infolge eines unglücklichen Kanonenschusses bei Hünfeld in wilde Flucht stürzte. Noch ehe die bayrische Armee sich hinter der Fränkischen Saale gesammelt und die Verbindung mit dem 8. Korps hergestellt hatte, wurde sie 10. Juli von den eiligst nachrückenden Preußen zu gleicher Zeit bei Hausen, Kissingen und Hammelburg angegriffen und trotz hartnäckigen Widerstandes, besonders bei Kissingen, gezwungen, sich auf Schweinfurt und Würzburg zurückzuziehen.
Während Pfordten vergeblich in Nikolsburg Waffenstillstand und Frieden von Bismarck zu erlangen suchte und Frankreichs Intervention anrief, rückte eine preußische Reservearmee von Hof aus in Ober- und Mittelfranken ein. Es kam nun zwar, nachdem sich endlich das 8. Korps auf die Bayern bei Würzburg zurückgezogen hatte, 25. und 26. Juli bei Helmstadt, Üttingen und Roßbrunn noch zu einigen Gefechten. Indes hätten dieselben, da die Entscheidung des Kriegs längst bei Königgrätz gefallen war, an dem Ausgang desselben, selbst wenn sie für Bayern siegreich ausgefallen wären, nichts ändern können. Bayern lag wehrlos den seitlichen Truppen offen.
Sein Geschick hing nicht mehr von den Waffen, sondern von den politischen Konstellationen ab, und diese waren für Bayern günstig. Die drohende Haltung des augenblicklich allerdings noch ohnmächtigen Frankreich bewog Preußen, auf eine größere Annexion, etwa der alten hohenzollernschen Fürstentümer Ansbach und Baireuth, sowie auf seine Hegemonie in Süddeutschland zu verzichten und sich lieber die Bundesgenossenschaft der süddeutschen Staaten für den Entscheidungskampf mit Frankreich zu sichern. Der Friede vom 22. Aug. legte daher Bayern verhältnismäßig unerhebliche Opfer auf: 30 Mill. Fl. Kriegsentschädigung und die Abtretung von Gersfeld, Orb und Kaulsdorf. Dagegen schloß Bayern auf die Mitteilung, daß Frankreich auch einen Teil der Pfalz als Kompensation gefordert habe, ein geheimes Schutz- und Trutzbündnis mit Preußen ab.
Der Eindruck, den der klägliche Verlauf des Kriegs und die Großmut des Siegers in Bayern hervorbrachten, war ein gewaltiger. Die Ultramontanen machten ihrem Ärger in Schimpfereien und Anschuldigungen des Verrats gegen die Generale Luft. Die übrige Bevölkerung aber war völlig ernüchtert, ließ die romantische Vorliebe für Österreich und die verblendete Abneigung gegen den »slawischen Soldatenstaat« Preußen fallen und erkannte die Unvernunft des bisherigen partikularistischen Schlendrians. An vielen Orten sprachen sich öffentliche Versammlungen für den sofortigen Anschluß an den Norddeutschen Bund aus.
Die Kammer genehmigte nicht nur den Friedensvertrag und die Anleihe für die Kriegsentschädigung, sondern faßte auch den Beschluß, die Regierung zu ersuchen, daß sie »die Einigung Deutschlands unter Mitwirkung eines frei gewählten und mit den erforderlichen Befugnissen ausgestatteten Parlaments erstreben möge«. Pfordten konnte unter diesen Umständen nicht mehr an der Spitze des Ministeriums bleiben und erhielt daher 29. Dez. seine Entlassung. Sein Nachfolger wurde der deutsch-national gesinnte Fürst von Hohenlohe-Schillingsfürst.
Derselbe legte 19. und der Abgeordnetenkammer sein Programm vor und erklärte, daß Bayern nicht isoliert bleiben könne, daß es für die Tage der Gefahr eines Schutzes und daher des Anschlusses an eine benachbarte Großmacht bedürfe. Diese Großmacht aber könne weder Frankreich noch Österreich, sondern allein Preußen und der Norddeutsche Bund sein, auf den Bayern durch alle materiellen und ideellen Rücksichten hingewiesen werde, und mit dem es sich, unter gleichzeitiger Allianz zwischen Deutschland und Österreich, zu einem Staatenbund vereinigen müsse; einen sofortigen bedingungslosen Eintritt Bayerns in den Norddeutschen Bund bezeichnete er allerdings als der Würde Bayerns ebensowenig angemessen wie von seiten der preußischen Regierung annehmbar.
Denn diese war durch die Rücksicht auf Frankreich genötigt, zunächst auf die Ausdehnung des Norddeutschen Bundes auf Süddeutschland zu verzichten und sich mit dem durch die Schutz- und Trutzbündnisse gesicherten militärischen Oberbefehl zu begnügen. Die Verhandlungen über die Errichtung eines süddeutschen Bundes, welchen der Prager Friede in Aussicht gestellt hatte, wurden zwar eingeleitet, konnten aber, selbst wenn Bayern ihn ernstlich gewünscht hätte, kein Ergebnis haben, da Baden demselben entschieden widerstrebte. Nur einige Verabredungen über die Festungen kamen zu stande.
Währenddessen war aber die ultramontane Partei zur Besinnung und zur Einsicht davon gekommen, welche Niederlage sie 1866 erlitten, und wie sehr dieselbe die Erreichung ihrer Ziele gefährde. Sie sammelte daher alle ihre Kräfte und bot jedes ihr zu Gebote stehende Mittel auf, um der preußenfreundlichen, unitarischen Strömung in Bayern entgegenzutreten.
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Die erste günstige Gelegenheit dazu boten die Verhandlungen über die Erneuerung des Zollvereins und das Zollparlament in der Reichsratskammer. Obwohl die bayrische Regierung bei der Neuorganisation des Zollvereins auf das Liberum veto hatte verzichten müssen, so hatte die Zweite Kammer die neuen Zollvereinsverträge doch mit 117 gegen 17 Stimmen genehmigt. Der Ausschuß der Reichsratskammer beantragte aber mit 9 gegen 1 Stimme ihre Verwerfung. Die teils ultramontane, teils großdeutsch-partikularistische Mehrheit des Plenums war ebenfalls dazu geneigt.
Als aber Preußen 26. Okt. in München erklären ließ, daß es 31. Okt. die Zollvereinsverträge von 1865 kündigen werde, wenn bis dahin der neue Vertrag nicht genehmigt sei, versuchte die Reichsratskammer erst einen Mittelweg, indem sie einen ihrer Führer, v. Thüngen, mit Hohenlohe nach Berlin schickte, um das Liberum Veto für Bayern zu erlangen, und als diese Mission nichts erreichte, genehmigte sie den Vertrag 31. Okt. mit 35 gegen 13 Stimmen. Auch das neue Gewerbegesetz, die Gesetze über Heimat, Verehelichung und Bürgerrecht sowie das Wehrgesetz wurden nun, obgleich sie auf freisinnigen Grundsätzen beruhten, von der Reichsratskammer angenommen.
Die Ultramontanen verlegten daher die Agitation in die Masse des Volks und erreichten es auch, daß bei den Wahlen für das Zollparlament 26 Klerikale und nur 12 Nationalgesinnte gewählt wurden. Dieser Erfolg ermutigte sie zu weitern Anstrengungen. Im J. 1868 legte der Kultusminister v. Gresser den Kammern den Entwurf eines neuen Schulgesetzes vor, welches die Volksschule, ohne ihr den konfessionellen Charakter zu rauben und ohne der Geistlichkeit die Leitung des Religionsunterrichts zu entziehen, doch von dem Druck des Klerus befreien sollte, unter dem sie in Bayern jahrhundertelang gelegen und daher nur wenig geleistet hatte.
Fortan sollte der Staat durch besondere pädagogisch gebildete Distriktsinspektoren die Aufsicht über das Schulwesen führen, der Geistlichkeit nur ein Anteil an der Lokalinspektion verbleiben. Die Zweite Kammer nahm den Entwurf mit einigen Modifikationen an. Die Reichsräte aber beschlossen 63 wichtige Änderungen, welche die staatliche Inspektion beseitigten und die Herrschaft der Geistlichkeit noch steigerten. Die Zweite Kammer gab in 36 Punkten nach. Dennoch beharrten die Reichsräte 27. April bei ihren Amendements, und so scheiterte das ganze Gesetz.
Gestärkt durch diesen Sieg, begannen nun die Klerikalen eine höchst wirksame Agitation für die neuen Landtagswahlen, die im Mai 1869 stattzufinden hatten, da die sechsjährige Wahlperiode des letzten Landtags abgelaufen war. Sie gründeten Kasinos und patriotische Bauernvereine und benutzten Presse, Kanzel und Beichtstuhl, um dem Landvolk einzureden, daß es entweder klerikal wählen, oder preußisch und lutherisch werden müsse. Sie wurden zu noch eifrigerer Thätigkeit angespornt, als der von ihnen wegen seiner deutschen und liberalen Gesinnung schon grimmig gehaßte Hohenlohe durch eine Zirkulardepesche vom die europäischen Kabinette aufforderte, gegen alle Beschlüsse des bevorstehenden vatikanischen Konzils Protest einzulegen, welche einseitig, ohne Zuziehung der Vertreter der Staatsgewalt, über staatskirchliche Fragen oder über Gegenstände gemischter Natur vom Konzil gefaßt werden möchten.
In der That wurden 20. Mai 79 Klerikale oder, wie sie sich nun nannten, »Patrioten« und 75 Liberale gewählt. Von den letztern gehörten 55 der Fortschrittspartei, 20 der Mittelpartei an. Die neugewählte Abgeordnetenkammer trat 21. Sept. zusammen. Nach Kassierung einiger Wahlen, welche vorzugsweise die klerikale Partei traf, standen 72 Liberale und 72 Patrioten einander gegenüber. Jene stellten den Professor Edel (von der Mittelpartei), diese den Ministerialrat Weis als Präsidentschaftskandidaten auf. Es fanden zum Zweck der Präsidentenwahl sieben Skrutinien statt, und jedesmal waren 71 Stimmen für Edel, 71 für Weis.
Alle Vermittelungsvorschläge scheiterten an der siegesgewissen Starrheit der Patrioten. Als auch das siebente Skrutinium, 5. Okt., keine Entscheidung brachte, blieb der Regierung nichts andres übrig, als die nicht lebensfähige Kammer aufzulösen und an das Land zu appellieren. Die Auflösung erfolgte 6. Okt., die Neuwahlen wurden auf 25. Nov. festgesetzt; zugleich nahm man eine andre Einteilung einiger Wahlbezirke vor, wodurch die Stimme der Städte gegenüber der Landbevölkerung mehr zur Geltung kommen sollte.
Diese Maßregel, nicht im großen Stil durchgeführt, erwies sich nicht als genügend. Der durch die unermüdliche Thätigkeit begründete Einfluß der Klerikalen war so groß, daß die Wahlen vom 25. Nov. für die Regierung noch ungünstiger ausfielen als die vom 20. Mai: wurden 80 Patrioten und 74 Liberale gewählt; von den letztern gehörten 63 zur Fortschrittspartei, 11 zur Mittelpartei. Durch die Kassierung der liberalen Günzburger Wahlen wurde sogar das Verhältnis noch ungünstiger: 83 Patrioten standen 71 Liberalen gegenüber.
Dieses Wahlresultat war zugleich eine Kriegserklärung an das Ministerium. In richtiger Würdigung der Sachlage reichte dasselbe daher 26. Nov. seine Entlassung ein. Indes bewog der König Hohenlohe, zu bleiben, und nur Gresser, der Kultusminister, und Hörmann, der Minister des Innern, beharrten auf ihrer Entlassung, die sie 9. Dez. erhielten. Der Landtag trat zusammen. Die sehr versöhnlich gehaltene Thronrede beantwortete 28. Jan. die Reichsratskammer mit einer Adresse, in welcher das Wahlresultat vom 25. Nov. mit Freude begrüßt und ein entschiedenes Mißtrauensvotum gegen Hohenlohe ausgesprochen und welche mit 32 gegen 12 Stimmen angenommen wurde; sechs Prinzen stimmten für dieselbe.
Die Adresse wurde vom König nicht angenommen. Am 29. Jan. begann die Adreßdebatte im Abgeordnetenhaus und dauerte bis 12. Febr. Der ultramontane Entwurf war von Jörg verfaßt und sprach nicht nur offen die Forderung der Entlassung Hohenlohes, sondern auch die der Lösung der mit Preußen geflossenen Verträge aus, wie denn der Preußenhaß in der Debatte besonders zum Ausdruck kam. Die Adresse wurde schließlich mit 78 gegen 62 Stimmen angenommen. Hohenlohe konnte sich nach den Erklärungen beider Kammern nicht auf seinem Posten behaupten und reichte 15. Febr. von neuem seine Entlassung ein.
Der König nahm sie 7. März an und ernannte den Grafen Bray zum Nachfolger. In der Sitzung der Abgeordnetenkammer vom 30. März, als bei Beratung des Militäretats der Allianzvertrag neuen Angriffen ausgesetzt war, entwickelte Graf Bray sein Programm. Derselbe betonte die Aufrechthaltung des Status quo, die Haltung der Verträge, aber auch die Wahrung der Unabhängigkeit und Souveränität Bayerns, schwieg jedoch von einer weitern Anlehnung an Preußen und den Norddeutschen Bund sowie von dem Streben nach nationaler Einigung.
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Wie in Württemberg die demokratisch-großdeutsche Mehrheit der Abgeordnetenkammer, so suchte in Bayern die durch ihren Sieg ermutigte Partei der Patrioten den Allianzvertrag, welchen die Regierungen zu kündigen sich weigerten, dadurch wertlos zu machen, daß sie die Stärke des Militärs, nach Zahl und Qualität, möglichst herabsetzte. In der Sitzung vom 31. März bewilligte die Abgeordnetenkammer in dem außerordentlichen Militäretat nicht die von der Regierung verlangten 6½ Mill. Fl., sondern kaum 4 Mill., und der mit den Patrioten verbündete demokratische Statistiker Kolb verlangte eine bedeutende Abkürzung der Präsenzzeit (bei der Infanterie nur acht Monate), Verminderung der Reiterei von zehn auf sechs Regimenter, Verringerung der Zahl der Generale und Offiziere, Aufhebung der Regimentsverbände bei der Infanterie und Artillerie, Aufhebung des Kadettenkorps u. a., was auf eine völlige Auflösung eines gut organisierten stehenden Heers hinzielte.
Mit Recht wurde gesagt, daß auf diese Weise Bayern nichts andres als bewaffnete Bauernvereine bekomme. Bei der Langsamkeit, mit der die bayrische Kammermaschine arbeitete, begann die Generaldebatte über das Militärbudget erst 13. Juli. Graf Bray und Kriegsminister v. Pranckh widersetzten sich den Kolbschen Desorganisationsvorschlägen, deckten die Nachteile und Schwächen derselben auf und hielten den Zeitpunkt nicht für geeignet für organisatorische Heeresveränderungen. Am 15. Juli war die Generaldebatte geschlossen, und der Präsident setzte infolge einer Aufforderung des Ministeriums den Beginn der Spezialdebatte nicht auf den 16., sondern erst aus den 18. Juli Aber an diesem Tag wurden der Abgeordnetenkammer ganz andre Vorlagen gemacht, und von den Kolbschen Entwürfen war nicht mehr die Rede.
Am war in den französischen Kammern der Krieg gegen Deutschland proklamiert worden, und 16. Juli war in Preußen die Mobilmachungsorder gefolgt. Schon an demselben Tag erklärte König Ludwig, der Bündnisfall sei gegeben, und befahl die Mobilisierung der bayrischen Armee. Am 18. Juli stand nicht die Spezialdebatte über das Friedensbudget auf der Tagesordnung, sondern der vom Ministerium für den Krieg gegen Frankreich geforderte außerordentliche Kredit von 26,700,000 Fl. Die Regierungsvorlage wurde einem Ausschuß zur Begutachtung übergeben, und die Mehrheit desselben beantragte durch ihren Referenten Jörg die Verwilligung von nur 5,600,000 Fl. zur Aufrechthaltung einer bewaffneten Neutralität.
Dieser Antrag wurde aber unter dem Druck der öffentlichen Meinung, welche sich entschieden für den Krieg aussprach, und der Besorgnis, durch zaghafte Neutralität die Existenz Bayerns aufs Spiel zu setzen, in der Sitzung vom 19. Juli nach heftigen Debatten mit 89 gegen 58 Stimmen verworfen und der Schleichsche Vermittelungsantrag, womit sich die Regierung einverstanden erklärt hatte, mit 101 gegen 47 Stimmen angenommen. Dieser letztere Antrag verwilligte der Regierung »für den Fall der Unvermeidlichkeit des Kriegs« 18,260,000 Fl. Die Reichsratskammer trat in ihrer Sitzung vom 20. Juli diesem Beschluß einstimmig, ohne alle Debatte, bei. Am nämlichen Tag machte der bayrische Gesandte in Berlin, Baron v. Perglas, im Auftrag seiner Regierung dem Grafen Bismarck die Mitteilung, daß infolge der Kriegserklärung Frankreichs an Preußen und des stattgehabten Angriffs der Franzosen auf deutsches Gebiet die bayrische Regierung auf Grund des Allianzvertrags als Verbündeter Preußens gleich sämtlichen deutschen Regierungen in den Krieg gegen Frankreich eingetreten sei.
König Wilhelm von Preußen teilte sofort dem König Ludwig in einem Telegramm mit, daß er das Kommando über die bayrische Armee übernehme und dieselbe der unter seinem Sohn stehenden dritten Armee zuweise. Am 27. Juli traf der Kronprinz von Preußen in München ein und wurde mit einer außerordentlichen Begeisterung aufgenommen. Die zwei bayrischen Armeekorps zogen unter v. d. Tann und Hartmann über den Rhein und machten durch ihre Tapferkeit dem bayrischen Namen überall, wo sie kämpften, Ehre. An den Siegen von Weißenburg und von Wörth, an den Kämpfen bei Sedan, vor Paris und bei Orléans nahmen sie den ruhmvollsten Anteil.
Das ganze Land war hocherfreut über die ehrenvollen Kriegsthaten der bayrischen Truppen. Hunderte von Adressen gingen an die Regierung ab und verlangten Anschluß an den Norddeutschen Bund. Die bayrischen Minister, in der Hoffnung, durch sofortige Ergreifung der Initiative günstigere Bedingungen zu erhalten, beantragten 12. Sept. beim König die Eröffnung von Unterhandlungen mit dem Grafen Bismarck zum Zweck einer engern Vereinigung Bayerns mit dem Norddeutschen Bund und begaben sich, nachdem eine Besprechung mit dem Präsidenten des Bundeskanzleramts, Delbrück; in München zu nichts geführt hatte, da Bayern zu viele Reservatrechte beanspruchte, Ende Oktober nach Versailles, wo nach langen, schwierigen Verhandlungen der Vertrag Bayerns mit dem Norddeutschen Bund unterzeichnet wurde.
Durch diesen Vertrag wurde nun ein Glied des neu zu gründenden Deutschen Reichs, nahm aber in demselben eine sehr auffallende Ausnahmestellung ein. Zwar hatte es nicht ein absolutes Veto gegen jede Erweiterung der Reichskompetenz erlangt, aber es behielt seine eigne Diplomatie, die Verwaltung des Heerwesens, der Post, der Telegraphen, der Eisenbahnen, die besondere Besteuerung des Biers und des Branntweins, und die Bestimmungen der Bundesverfassung über Heimats- und Niederlassungsverhältnisse fanden auf Bayern keine Anwendung.
Da aber doch zugleich wesentliche Souveränitätsrechte von der Krone an den Bund und das Bundespräsidium übergingen, der Bundesfeldherr das Recht der Anordnung der Mobilisierung und das der Inspektion des bayrischen Kontingents hatte, auch die Grundlagen der Bundeskriegsverfassung sowie die Formation und Ausrüstung der Truppen auf das bayrische Heerwesen übertragen wurden, so wurde dieser Vertrag im Hinblick auf das Ganze und auf die bessernde Hand der Zukunft von dem norddeutschen Bundesrat einstimmig und von dem Reichstag 9. Dez. mit 195 gegen 32 Stimmen genehmigt. In der Titelfrage ergriff König Ludwig die Initiative und trug unter Zustimmung sämtlicher deutscher Regierungen dem König von Preußen den Kaisertitel an.
Noch aber fehlte die Zustimmung der bayrischen Kammern zu den Versailler Verträgen, die ihnen 14. Dez. vorgelegt wurden. Die Reichsratskammer nahm sie 30. Dez. mit 37 gegen 3 Stimmen an. Das Abgeordnetenhaus wählte aber einen Ausschuß, der 29. Dez. die Verwerfung zu beantragen beschloß, und begann erst die Debatte im Plenum, die bis 21. Jan. dauerte. Jörg stellte im Namen der Patrioten den Antrag, die Verträge zu verwerfen und mit dem künftigen Deutschen Reich einen weitern Bund abzuschließen »auf Grund der innern Ausbildung des
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Allianzvertrags und der Ausdehnung jener verfassungsmäßigen Verbindung, welche durch den Zollvereinsvertrag bestehe«. Der Minoritätsantrag verlangte unbedingte Annahme der Verträge. Die Minister und die Führer der Fortschrittspartei traten sehr energisch für die Verträge ein, selbst Mitglieder der Patriotenpartei, von der nationalen Strömung fortgerissen, sprachen dafür; aber immerhin war es schwer, die nötige Zweidrittelmajorität herauszubringen.
Bei der Abstimmung am 21. Jan. waren 150 Abgeordnete anwesend; dieselbe ergab 102 Stimmen für, 48 gegen die Verträge; somit waren sie angenommen. Die Ratifikation im Bundeskanzleramt zu Berlin erfolgte 29. Jan., die Publikation der Verträge und des Reichstagswahlgesetzes 1. Febr., und Bayern war nun endlich als letztes Glied dem Deutschen Reich eingefügt. Am 18. Febr. wurde der Landtag vertagt. Alles rüstete sich zu den auf den 3. März festgesetzten Reichstagswahlen. So stark war in Folge der siegreichen Waffengenossenschaft und der Herstellung eines mächtigen Deutschen Reichs der Umschwung der Verhältnisse in dem so vielfach unterwühlten und fanatisierten Bayern, daß die Patrioten bei diesen Wahlen eine sehr bedeutende Niederlage erlitten und nur 19 ihrer Kandidaten durchsetzten, die Liberalen dagegen 29.
Bayern seit 1870.
Mitten in diese politische Bewegung, welche das ganze Land durchzitterte, fiel die durch die Beschlüsse des vatikanischen Konzils hervorgerufene religiöse und kirchlich-politische Aufregung. Der Stiftspropst und Reichsrat v. Döllinger hatte sich schon in einem Zeitungsartikel energisch gegen die Dogmatisierung der päpstlichen Unfehlbarkeit ausgesprochen. Am 24. Juli, also sechs Tage nach dem Unfehlbarkeitsbeschluß, erließen 44 Professoren und Dozenten der Universität München eine öffentliche Erklärung gegen die Ökumenizität des vatikanischen Konzils und gegen das Unfehlbarkeitsdogma.
Die Regierung verbot in einem Erlaß vom 9. Aug. die Veröffentlichung der Konzilsbeschlüsse ohne vorherige Einholung des Placetum regium, d. h. der staatlichen Genehmigung. Trotz des ausdrücklichen Verbots publizierte der Erzbischof von München in seinem Pastoralblatt vom 18. Aug. die Beschlüsse des Konzils; ihm folgten die andern Bischöfe. Ja, der Erzbischof forderte von den Professoren der Theologie an der Universität München die Unterzeichnung eines Reverses, worin sie sich für die Anerkennung der Konzilsbeschlüsse aussprechen sollten.
Von den neun Professoren der theologischen Fakultät unterzeichneten sechs den Revers, drei (Döllinger, Friedrich und Silbernagel) nicht. Darauf beschloß der Senat der Universität München 24. Dez., den Unterzeichnern des Reverses einen Verweis zu erteilen und die Angelegenheit zur Kenntnis des Kultusministers zu bringen, weil der Erzbischof nicht berechtigt gewesen sei, eine solche Erklärung zu verlangen, folglich die Fakultät verpflichtet sei, dieselbe zu verweigern. So nahm der Streit immer größere Dimensionen an. In mehreren Orten bildeten sich Vereine von »Altkatholiken«, welche das Unfehlbarkeitsdogma verwarfen und erklärten, daß sie ihrem alten katholischen Glauben treu bleiben und jedem Versuch, ihnen eine neue Lehre aufzuzwingen oder sie aus der Kirche hinauszudrängen, aktiven und passiven Widerstand entgegensetzen würden.
Auch mehrere Pfarrer gingen zu den Altkatholiken über und blieben trotz der Exkommunikation in ihrem Amte. Der Kultusminister v. Lutz lehnte es in einem Schreiben vom ab, den Bischöfen die Beihilfe des weltlichen Arms zu gewähren. In einer Kollektiveingabe an den König suchten sämtliche bayrische Bischöfe wegen Nichteinholung des Placets sich zu rechtfertigen und die von dem Kultusminister 27. Febr. ausgesprochenen Grundsätze zu widerlegen. Mehrere Bischöfe sprachen es offen aus, daß sie den Eid auf die bayrische Verfassung nur unter dem Vorbehalt der göttlichen Gesetze und der katholischen Kirchensatzungen geleistet hätten.
Dies herausfordernde Auftreten machte eine energische Zurückweisung notwendig. Da Graf Bray sich dagegen sträubte, so nahm er seine Entlassung. An seine Stelle trat Graf Hegnenberg-Dux; das Innere und die Justiz übernahmen Pfeufer und Fäustle, gut deutsch gesinnte und liberale Männer. Das neue Ministerium wies die Ansprüche der Bischöfe entschieden zurück und beantragte im Bundesrat den Erlaß eines Gesetzes gegen den Mißbrauch der Kanzel zu politischen Agitationen (Kanzelparagraphen), das auch vom Bundesrat und Reichstag beschlossen wurde.
Der Ausweisung der Jesuiten aus dem Reich stimmte Bayern zu. Bedauerlich war, daß die Regierung nicht den patriotischen Aufschwung während des französischen Kriegs benutzt hatte, um die Kammer aufzulösen und sich eine feste national und liberal gesinnte Mehrheit zu verschaffen und mit dieser eine Reihe von Reformen, wie namentlich das Schulgesetz, zu stande zu bringen, welche die Macht des Klerus untergraben konnten. Jetzt war die Mehrheit der Abgeordnetenkammer ultramontan, und die Minister hatten in derselben mit mancherlei Schwierigkeiten zu kämpfen.
Der Ausschuß der Kammer erklärte die Beschwerde des Bischofs von Augsburg über die Verweigerung der Entfernung eines altkatholischen Pfarrers für begründet, und nur durch die Drohung des Ministers Lutz mit dem Rücktritt des ganzen Ministeriums wurde es erreicht, daß der Kommissionsantrag durch Stimmengleichheit verworfen wurde. Auch mehrere Anträge auf entschiedenere Wahrung der bayrischen Reservatrechte hatte das Ministerium abzuwehren. Die Führung desselben übernahm nach dem frühen Tod Hegnenbergs der bisherige Finanzminister Pfretzschner.
Die Beziehungen Bayerns zum Deutschen Reiche gestalteten sich in manchen wichtigen Punkten günstiger, als man geglaubt hatte. Schon erklärte der bayrische Bevollmächtigte im Reichstag, daß Bayern mehrere Reichsgesetze, welche anzunehmen es vertragsmäßig nicht genötigt sei, sofort anzunehmen wünsche, darunter besonders die Gesetze über Freizügigkeit, über Erwerbung und Verlust der Staatsangehörigkeit, über Einführung der allgemeinen deutschen Wechselordnung, über gegenseitige Gewährung der Rechtshilfe und das Strafgesetzbuch des Norddeutschen Bundes; dazu kamen das Gesetz über die deutsche Gewerbeordnung und das Gesetz über die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften.
Das Jesuitengesetz wurde von der bayrischen Regierung veröffentlicht und den Behörden der Befehl gegeben, die Ausweisung der Jesuiten, welche, obgleich durch die bayrischen Gesetze nicht geduldet, unter dem Schutz des Bischofs Senestrey in Regensburg eine ungestörte Existenz hatten, zu vollziehen, und als der Bundesrat die Redemptoristen als einen den Jesuiten verwandten Orden bezeichnete, demgemäß gleichfalls seine Ausweisung anordnete, so erhielten dieselben im Juni 1873 auch von der bayrischen
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Regierung Befehl, ihre Thätigkeit einzustellen. Eine Kollektiveingabe der bayrischen Bischöfe an den König (Oktober 1873), worin für sämtliche noch bestehende geistliche Orden und religiöse Kongregationen der königliche Schutz erbeten wurde, hatte ebensowenig Erfolg wie die fast gleichzeitig eingereichte Vorstellung gegen die Errichtung konfessionell gemischter Schulen. Die Regierung war auf den glücklichen Gedanken gekommen, die Schulreformen, welche sie in den Kammern nicht hätte durchsetzen können, teils durch die Landräte der einzelnen Kreise (wie die Aufstellung fachmännisch gebildeter Kreis- und Bezirksschulinspektoren), teils auf dem Verordnungsweg ins Leben zu führen. Im September 1873 erschien eine Verordnung über Vermehrung der Volksschulen und Umwandlung der konfessionell getrennten in konfessionell gemischte Volksschulen, welche Maßregel von einem Beschluß der Gemeindebehörden abhängen sollte, und im April 1873 eine Verordnung über Gründung und Leitung von Erziehungs- und Unterrichtsanstalten, welche alle, namentlich auch die Seminare für angehende Kleriker, unter die Genehmigung und die Oberaufsicht des Staats gestellt werden sollten. Im übrigen beobachtete die Regierung dem Klerus gegenüber eine vorsichtige Haltung und bemühte sich, einen offenen Bruch zwischen Staat und Kirche zu vermeiden. Sie begnügte sich, die erledigten Bischofstühle mit gemäßigten, friedfertigen Männern zu besetzen.
Die Geistlichkeit und die Patriotenpartei ruhten indes nicht und errangen durch ihre Agitation bei den Reichstagswahlen einen entschiedenen Sieg, indem sie von den 48 Wahlbezirken 32 für ultramontane Abgeordnete eroberten. Bei den neuen Landtagswahlen erlangten sie nur eine knappe Majorität, nämlich 79 Patrioten gegen 77 Liberale. Dennoch begannen sie sofort nach Eröffnung des Landtags, die 28. Sept. ohne Thronrede erfolgte, den parlamentarischen Feldzug, der das Ministerium stürzen und ihnen die Regierung in die Hand geben sollte.
Das ganze Direktorium der Abgeordnetenkammer wurde nur aus Patrioten zusammengesetzt. Am 2. Okt. ward der Antrag des Abgeordneten Kurz, eine Adresse an den König zu richten, und 13. Okt. die von Jörg verfaßte Adresse selbst, welche das Ministerium der Parteilichkeit, der Verfassungsverletzung bei der Wahlkreiseinteilung und der Preisgabe von bayrischen Kron- und Landesrechten »in einem Interesse, das sehr weit entfernt sei, das allgemeine deutsche zu sein«, beschuldigte und eine bayrische Regierung forderte, um den Frieden im Land wiederherzustellen, mit 79 gegen 76 Stimmen angenommen. Der König weigerte sich aber, die Adresse und das Entlassungsgesuch des Ministeriums anzunehmen, bezeigte vielmehr dem letztern in einem Erlaß vom 19. Okt. sein unerschüttertes Vertrauen und seine Hoffnung, daß es ihm mit Unterstützung aller maßvoll Denkenden gelingen werde, die Rückkehr des innern Friedens herbeizuführen. Zugleich ward der Landtag vertagt.
So endete dieser parlamentarische Feldzug, auf den die ultramontane Partei in und außer Bayern so große Hoffnungen für einen Umschwung der Dinge gesetzt hatte, mit einer entschiedenen und wohlverdienten Niederlage der Patriotenpartei und ihrer Führer Jörg und Freytag. Diese änderten auch nach Wiedereröffnung des Landtags ihre Taktik. Sie spielten die Versöhnlichen. Bei der Beratung des provisorischen Steuergesetzes 3. März erörterte Freytag in ausführlicher Rede den Standpunkt der Partei, der unverändert der von Sr. Majestät allergetreuester Opposition sei; jedoch die Ordnung des Staatshaushalts wollten sie nicht stören und daher alle notwendigen Ausgaben bewilligen, nur müßten sie sich gegen die Folgerung verwahren, als ob das ein Anzeichen ihres Vertrauens zum Ministerium sei.
Das provisorische Steuergesetz wie der Staatshaushaltsetat für 1877 wurden daher auch genehmigt, letzterer allerdings nicht ohne bedeutende Abstriche für Universitäten und Schulen sowie unter Streichung der Erhöhung der Beamtengehalte. Für diese Nachgiebigkeit hielten sich die Patrioten aber schadlos, indem sie einmal den Minister Lutz wegen seiner Aufdeckung der Senestreyschen Wahlagitationen wiederholt in der heftigsten Weise angriffen, dann bei den Wahlprüfungen in rücksichtslosester Weise von ihrer Majorität Gebrauch machten, um liberale Wahlen für ungültig zu erklären. So geschah es 4. Mai mit den Wahlen der Stadt München, deren liberaler Ausfall die Ultramontanen besonders erbittert hatte.
Die fünf liberalen Vertreter Münchens wurden indes 26. Mai mit weit größerer Majorität wieder gewählt. Gleichwohl kassierte die Kammermajorität darauf 5. Juli die Wahlen in Pirmasens, 19. Juli die in Regensburg und Sulzbach, 27. Juli die in Würzburg und Schweinfurt, »um ein Exempel zu statuieren«, wie ihre Redner sich ausdrückten; ohne alle Scheu erklärte sie für Kassationsgrund, was sie bei klerikalen Wahlen billigte. Daß die Vorwände für diese Beschlüsse ganz frivol waren, bewies der Ausfall der Neuwahlen, die durchweg mit größerer Majorität als früher liberal ausfielen. Am 29. Juli ward der Landtag vom Prinzen Luitpold geschlossen.
Schon während der Sitzung war im Patriotischen Klub Streit ausgebrochen zwischen den sogen. Staatsmännern (Jörg, Freytag u. a.) und den Extremen (den Kaplänen Ratzinger, Rittler u. a.). Der im ganzen für die Patrioten erfolglose Ausgang der Session verschärfte diesen Streit, der sich nun in der Presse fortsetzte, und es bildete sich in der klerikalen Partei ein linker Flügel, welcher sich allein auf das von der Geistlichkeit beherrschte Volk stützen, durch radikale Mittel, wie Massenaustritt aus der Kammer, deren Auflösung und eine günstigere Neuwahl erlangen und dann den klerikalen Musterstaat aufrichten wollte, der das Deutsche Reich sprengen und der Kirche zum Sieg verhelfen sollte; diese »katholische Volkspartei«, wie sie sich nannte, wurde von den demagogischen Hetzkaplänen, deren Vorbild Sigl, der Redakteur des Münchener »Vaterland«, war, geleitet, die ohne Vaterland und ohne Bildung den rohesten kirchlichen Fanatismus und das engherzigste Bajuvarentum predigten und weder von politischen Rücksichten noch von Gemeinschaft mit den norddeutschen Ultramontanen, den »Preußen«, etwas wissen wollten.
Jetzt sahen sich Jörg und Genossen, die früher alle gemäßigten Parteigenossen brutal von sich gestoßen, selbst überholt und in den Hintergrund gedrängt. Die Regierung konnte unter diesen Umständen ungehindert ihren Weg weitergehen. In der Volksstimmung ward allerdings ein Umschwung zum Bessern noch nicht bemerkbar. Bei den Reichstagswahlen wie bei den Wahlen für den Landtag behaupteten die Klerikalen ihren Besitzstand. Dennoch nahmen die Verhandlungen im Abgeordnetenhaus einen ruhigen Verlauf. Die Einführungsgesetze für die große deutsche Justizreform wurden 1879 genehmigt, ebenso ein Gesetz über den Ausbau des Eisenbahnnetzes und 1881 eine Steuerreform, welche die durch den Ausfall bei den Eisenbahnen verringerten Einkünfte des Staats vermehren sollte. Unbequeme
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Anträge der Patrioten wurden gewöhnlich dadurch beseitigt, daß die regierungsfreundliche Reichsratskammer sie ablehnte. Der so heftig angegriffene Minister v. Lutz wurde sogar 1880 nach Pfretzschners Rücktritt Ministerpräsident, und der König sprach ihm wiederholt sein festes Vertrauen aus. Auch die Finanzen besserten sich unter der Leitung des Ministers Riedel. Die ultramontane Mehrheit des Abgeordnetenhauses vermochte daher nur durch nicht erhebliche Abstriche im Budget der Regierung ihren Groll kundzuthun.
Vgl. Rudhart, Älteste Geschichte Bayerns (Hamb. 1841);
Quitzmann, Die älteste Geschichte der Bayern bis 911 (Braunschw. 1873);
Heigel und Riezler, Das Herzogtum Bayern zur Zeit Heinrichs des Löwen (Münch. 1867);
Buchner, Geschichte von Bayern (das. 1820-1855, 10 Bde.);
Mannert, Geschichte Bayerns (Leipz. 1826, 2 Bde.);
Zschokke, Geschichten des bairischen Volkes (2. Aufl., Aarau 1821, 4 Bde.);
v. Hormayr, Die goldene Chronik von Hohenschwangau (Münch. 1842);
Böttiger, Geschichte Bayerns (Erlang. 1832);
Spruner, Leitfaden zur Geschichte von Bayern (2. Aufl., Bamb. 1853);
Derselbe, Atlas zur Geschichte von Bayern (Gotha 1838, 7 Karten);
Riezler, Geschichte Bayerns (das. 1878-80, Bd. 1 u. 2);
Sighart, Geschichte der bildenden Künste in Bayern (Münch. 1863).