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(Präfekten) von [* 2] aber nach dessen Tod im Avarenkrieg 796 teilte er das Land in Grafschaften. Das vielfach verheerte Bayern blühte jetzt wieder auf, doch unter Karls Nachfolgern ward es von neuen Unruhen heimgesucht. Ludwig der Fromme überließ seinem ältesten Sohn, Lothar, die Verwaltung des Landes unter dem Titel eines Königreichs. In einer spätern Teilung aber erhielt der jüngste von Ludwigs des Frommen Söhnen, Ludwig der Deutsche, [* 3] Bayern nebst Böhmen, [* 4] Kärnten und allen an die Wohnsitze der Wenden und Avaren grenzenden Landen.
Ludwig, der durch den Vertrag von Verdun [* 5] 843 noch einen großen Teil von Deutschland [* 6] dazu erhielt, wodurch das ostfränkische Reich entstand, übergab 863 die Verwaltung Bayerns seinem ältesten Sohn, Karlmann, der nach Ludwigs Tod (876) Bayern mit der Hoheit über Böhmen, Mähren, Kärnten und einen Teil von Ungarn [* 7] erhielt, aber schon 880 starb. Da nun auch der zweite Bruder, Ludwig, schon 882 starb, so fiel Bayern mit den dazu gehörigen Gebieten an den dritten Bruder, Karl den Dicken, und damit an das ostfränkische Reich zurück.
Unter Karls Nachfolger Arnulf dauerten die Unruhen fort, die von dem nachteiligsten Einfluß auf die Wohlfahrt Bayerns waren. Kaum war Arnulf 899 gestorben, und sein Sohn Ludwig das Kind hatte den Thron [* 8] bestiegen, als die Ungarn in Ostbayern eindrangen. Sie wurden zwar von dem Markgrafen Liutpold von der Ostmark in die Flucht geschlagen, wiederholten aber ihre verheerenden Einfälle und erschienen 907 mit einer so überlegenen Macht, daß der größte Teil des bayrischen Heers, mit ihm der Markgraf Liutpold selbst, auf dem Schlachtfeld blieb.
Ganz Bayern östlich des Inn ward nun ein Raub der Ungarn. Liutpolds Sohn Arnulf der Böse drängte die Ungarn wieder zurück und ward 912 von den Bayern als Herzog anerkannt. Er vermehrte seine Gewalt besonders auf Kosten der Geistlichkeit unter der schwachen Regierung Konrads I., der ihn in wiederholten Kriegen vergeblich zu unterwerfen suchte, und dehnte sie über Kärnten, den Nordgau und über einen Teil von Ostfranken aus. Im J. 921 verstand er sich dazu, in Regensburg [* 9] Heinrichs I., des sächsischen Königs, Oberhoheit anzuerkennen, aber nur, nachdem dieser ihm die herzogliche Würde bestätigt und das Recht eingeräumt hatte, auf eigne Hand [* 10] Krieg zu führen, Recht zu sprechen, Münzen [* 11] zu prägen und über die Bistümer und Klöster zu verfügen. Nach seinem Tod 937 wurde sein Sohn Eberhard vom Kaiser Otto I., dem er den Huldigungseid verweigerte, aus dem Land vertrieben und Arnulfs Bruder Berchthold (938-945) als Herzog, aber mit erheblich verringerten Befugnissen, eingesetzt. Arnulfs jüngerer gleichnamiger Sohn erhielt als Pfalzgraf das oberste Gericht und die Verwaltung der königlichen Besitzungen und Einkünfte in Bayern.
Nach Berchtholds Tod belehnte Otto seinen Bruder Heinrich I., der mit Arnulfs Tochter Judith vermählt war, mit dem Herzogtum, ohne auf die Nachkommen Berchtholds Rücksicht zu nehmen. Doch machte sich die Abneigung der Bayern gegen die sächsische Herrschaft 953 beim Aufstand Liudolfs u. Konrads gegen Otto I. bemerklich, indem sich die Bayern unter Führung des Pfalzgrafen Arnulf der Empörung anschlossen, Regensburg hartnäckig gegen den König verteidigten und erst 954 unterworfen werden konnten.
Die Vernichtung der Ungarn auf dem Lechfeld 955 knüpfte sodann das Band [* 12] zwischen und dem Reich enger, so daß auf Heinrich I. 955 sein vierjähriger Sohn Heinrich II., der Zänker, unter der Vormundschaft seiner Mutter Judith folgen konnte. Als sich dieser wegen der Verleihung der Ostmark an die Babenberger 974 gegen Otto II. empörte, wurden nach seiner Besiegung Kärnten und der Nordgau von Bayern getrennt, die Pfalzgrafenwürde erneuert und das verkleinerte Bayern des Kaisers Neffen Otto von Schwaben verliehen.
Nach dessen Tod 982 erhielt Bayern Berchtholds Sohn Heinrich III., der jüngere, der bisher Kärnten besessen, das so an Bayern zurückfiel. Im J. 985 wurde aber Heinrich der Zänker in Bayern als Herzog wieder eingesetzt und erhielt 989 auch Kärnten. Ihm folgte 995 sein Sohn Heinrich IV., während Kärnten an Otto von Franken kam. Als Heinrich IV. als Heinrich II. Kaiser geworden, verlieh er an Heinrich von Lützelburg, nach dessen Tod 1026 König Konrad II. Bayern seinem Sohn Heinrich (Heinrich VI.) gab.
Dieser belehnte als Kaiser Heinrich III. 1042 Heinrichs V. Neffen Heinrich VII. und nach dessen Tod 1047 Konrad von Zütphen mit Bayern. Als dieser 1053 geächtet wurde, verlieh der Kaiser Bayern seinem Sohn, der 1056 als Heinrich IV. den Thron bestieg. Während der vormundschaftlichen Regierung der Kaiserin Agnes trat diese 1061 an Otto von Nordheim ab, der es 1070 an Welf I. verlor. Damit begann die Herrschaft des welfischen Hauses, das Bayern bis 1180 besaß. Auf Welf I. folgte 1101 dessen Sohn Welf II., auf diesen 1120 sein Bruder Heinrich IX., der Schwarze, und 1126 dessen Sohn Heinrich X., der Stolze. Da derselbe 1138 vom Kaiser Konrad III., weil er auf Sachsen [* 13] zu verzichten sich weigerte, geächtet wurde, übertrug Konrad 1139 Bayern dem Markgrafen Leopold von Österreich [* 14] und nach dessen Tod (1141) im Frankfurter Frieden dessen Bruder Heinrich XI. Jasomirgott.
Doch gab Friedrich II. 1156 dem Welfen Heinrich (XII.) dem Löwen [* 15] Bayern zurück, wogegen die Mark Österreich von Bayern losgelöst und zu einem selbständigen Herzogtum erhoben wurde. Heinrich der Löwe gründete München, [* 16] widmete sich aber mehr seinem andern Herzogtum, Sachsen, und als er 1180 geächtet wurde, erhielt auf dem Reichstag zu Regensburg das Herzogtum Bayern Pfalzgraf Otto IV. von Wittelsbach aus dem alten bayrischen Geschlecht der Grafen von Scheyern.
Bayern als Herzogtum unter den Wittelsbachern.
Otto I. von Wittelsbach, Stammvater des noch jetzt regierenden Hauses, vergrößerte das sehr zusammengeschmolzene Land durch neue Erwerbungen, starb aber schon 1183; ihm folgte mit kaiserlicher Bestätigung sein unmündiger Sohn Ludwig I., der Kelheimer. Dieser vermehrte gleichfalls sein Besitztum und gelangte 1214 durch kaiserliche Belehnung in Besitz der Rheinpfalz. Als er 1231 zu Kelheim durch Meuchelmord gefallen war, folgte ihm sein Sohn Otto II., der Erlauchte.
Seine Händel mit dem Papste, der ihn mit dem Bann belegte, brachten große Verwirrung über das Land, welche die Bischöfe benutzten, um sich von der herzoglichen Gewalt nach und nach frei zu machen. Nach Ottos Tod (1253) übernahm sein ältester Sohn, Ludwig der Strenge, die Regierung gemeinschaftlich mit seinem Bruder Heinrich; aber schon 1255 teilten die entzweiten Brüder das Herzogtum, wobei Ludwig Oberbayern mit den Städten München, Regensburg, Amberg [* 17] und die Pfalz am Rhein, Heinrich Niederbayern mit Straubing [* 18] und Landshut [* 19] erhielt. Nach Ludwigs Tod (1294) regierte sein älterer Sohn, Rudolf, während der Minderjährigkeit seines Bruders Ludwig allein in Oberbayern und in der Pfalz. Erst 1300 trat letzterer als sein Mitregent auf und zwar in der Residenz Ingolstadt, [* 20] alle Urkunden wurden von jetzt an von beiden Brüdern ¶
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unterzeichnet. Ludwig aber hielt sich für verkürzt und forderte eine Teilung der Länder, die 1310 zu stande kam. Rudolf erhielt den jenseit der Isar gelegenen östlichen Teil von Oberbayern, Ludwig die westlichen, zwischen dem Lech und der Isar gelegenen Lande. Da keiner der Brüder, am wenigsten Ludwig, zufrieden war, so begann ein Bruderkrieg, der 1313 durch einen Frieden beendigt ward, in welchem Ludwig Oberbayern, Rudolf die Pfalz erhielt. Nach dem Tod Heinrichs VII. 1314 zum deutschen König gewählt, trat Ludwig (der Bayer) durch den Erbfolgevergleich zu Pavia 1329 seinen Neffen Rudolf und Ruprecht, den Söhnen Herzog Rudolfs, die Pfalz mit einem Teil des Nordgaus, deshalb Oberpfalz genannt, ab, doch so, daß die Kurwürde unter den beiden Linien abwechseln, im Fall des Erlöschens der einen Linie die andre erben und kein Fürst von den Besitzungen des Hauses etwas veräußern sollte.
Durch den Tod des Herzogs Johann von Niederbayern (1340), des Urenkels des Stifters dieser Linie, fiel dieses Land an Ludwig zurück; auch belehnte er 1323 seinen ältesten Sohn, Ludwig, mit Brandenburg, [* 22] vereinigte 1342 durch die Vermählung desselben mit Margarete Maultasch, Gräfin von Tirol, [* 23] letzteres Land mit Bayern, sowie er nach dem Tode des Grafen Wilhelm IV. von Holland dessen Provinzen als erledigte Reichslehen einzog und 1346 seine Gemahlin damit belehnte.
Kaiser Ludwig erwarb sich um sein Erbland mehrfache Verdienste: er führte eine Gerichtsordnung in Niederbayern ein, erteilte München Stadtrechte und ordnete die innere Verwaltung. Er hinterließ 1347 sechs Söhne: Ludwig den Brandenburger, Stephan mit der Haft, Ludwig den Römer, [* 24] Wilhelm, Albrecht und Otto. Die Vorteile einer ungeteilten Herrschaft wohl einsehend, hatte er verordnet, daß vor Ablauf [* 25] von 20 Jahren seine Söhne die Erblande nicht teilen sollten; aber schon nach zweijähriger gemeinsamer Regierung 1349 handelten sie dieser Verordnung entgegen, und die Wittelsbacher Besitztümer wurden seitdem wiederholt unter mehrere Linien geteilt, wodurch Zwietracht und Verwirrung entstanden und die Macht des bayrischen Fürstenhauses sehr geschwächt wurde.
Die auswärtigen Besitzungen, Brandenburg (1373), Tirol (1363), Holland (1428), gingen bald verloren, die Kurwürde fiel 1356 an die Pfälzer Linie. In Bayern entstanden die vier Linien: Ingolstadt und München (Oberbayern), Landshut und Straubing (Niederbayern). Besonders Herzog Ludwig VII., der Bärtige, von Ingolstadt fachte den Streit im wittelsbachischen Haus an. Nachdem er 1421 seinen Vetter Heinrich den Reichen von Landshut, der ihn in Konstanz [* 26] überfallen, mit Krieg überzogen hatte, bekämpfte er seinen eignen Sohn, Ludwig den Höckerigen, und ward von demselben 1443 in den Kerker geworfen, in welchem er 1447 starb.
Mit ihm erlosch die Ingolstädter Linie, während die Straubinger schon 1425 ausgestorben war. Diese Streitigkeiten benutzten der Adel und die Städte, um sich verschiedene Rechte und Freiheiten zu verschaffen. Die drei Stände, Prälaten, Ritter und Städte, bildeten seit 1392 einen Gesamtkörper, welcher als »Landschaft« auftrat, an der Gesetzgebung teilnahm und die Steuern erheben ließ. An Kämpfen der Landschaft mit den Herzögen konnte es nicht fehlen. Doch erlangten die Herzöge in Niederbayern unter Ludwig IX. und Georg dem Reichen, in Oberbayern unter Albrecht III. und IV. wieder größere Macht und Bedeutung im Reich, so daß die Unbotmäßigkeit des Adels unterdrückt werden konnte.
Noch einmal entbrannte ein heftiger Erbstreit, als mit Georg 1503 die Landshuter Linie ausstarb und auf Grund des Testaments desselben Pfalzgraf Ruprecht von der Pfälzer Kurlinie Ansprüche auf das Erbe erhob. Zwar erklärte sich Kaiser Maximilian 1504 für das Erbrecht Albrechts IV. von Oberbayern. Aber Ruprecht hatte sich sofort in den Besitz des Landes gesetzt und verteidigte sich hartnäckig. Erst nach einem langwierigen, verderblichen Krieg, der auch nach Ruprechts Tod fortdauerte, wurde auf dem Reichstag zu Köln [* 27] 1505 der Landshuter Erbfolgestreit dahin entschieden, daß Neuburg [* 28] an die Söhne Ruprechts, einige Landstriche an der Tiroler Grenze an Maximilian, der Rest Niederbayerns an Albrecht fallen sollten.
Nun setzte Albrecht IV., im Verein mit den Landständen, 1506 die Unteilbarkeit des Landes fest und führte die Primogenitur ein, wodurch Bayern wieder zu größerer Bedeutung kam. Ihm hätte bei seinem Tod 1508 der älteste Sohn, Wilhelm IV. (1508-1550), als alleiniger Herzog von Bayern folgen sollen; doch kam es 1514 nach manchen Streitigkeiten zu einer gemeinschaftlichen Regierung Wilhelms IV. und seines Bruders Ludwig, die bis zum Tode des letztern (1534) dauerte. Luthers Reformation fand auch in Bayern bald zahlreiche Anhänger unter Geistlichen und Weltlichen.
Herzog Wilhelm stellte sich ihr aber, nachdem er 1524 vom Papst ansehnliche Rechte und Befugnisse über die bayrischen Bistümer und Klöster erhalten, entgegen, begünstigte Luthers heftigsten Gegner, Eck von Ingolstadt, ließ viele Bekenner der neuen Lehre [* 29] des Landes verweisen und rief (1541) die Jesuiten ins Land. Am Schmalkaldischen Krieg nahm er aber keinen Teil. Sein Sohn und Nachfolger Albrecht V., der Großmütige (1550-79), beförderte Wissenschaft und Künste, verfolgte aber ebenfalls den Protestantismus und begünstigte die Jesuiten.
Dessen Sohn Wilhelm V., der Fromme (1579-97), stand ganz unter dem Einfluß der Jesuiten, denen er alle Schulen überließ. Sein Bruder Ernst wurde 1583 zum Erzbischof von Köln erwählt, und seitdem hatten mehr als 100 Jahre bayrische Prinzen jenes Erzstift inne. Wilhelm zog sich 1597 in ein Kloster zurück und übergab die Regierung seinem ältesten Sohn, Maximilian I. (1597-1651). Dieser, von Jesuiten erzogen, brachte Bayern auf eine hohe Stufe der Macht. Er ordnete die Finanzen des Landes und sorgte für einen reichlichen Staatsschatz.
Das Landesverteidigungswesen wurde durch Gründung einer einheimischen Miliz umgestaltet und das gesamte Justizwesen 1616 durch die neue »Landrechts-, Polizei-, Gerichts- und Malefizordnung« reformiert. Dieselbe regelte alle Verhältnisse des bürgerlichen und gewerblichen Lebens im einzelnen. Der Klerus und das Klosterwesen wurden gebessert, Gelehrte berufen und ein Beamtenstand gebildet. Doch wirkte das jesuitische System, dem Maximilian huldigte, lähmend und nachteilig ein, indem jede freiere Regung, jeder humane Geistesschwung unterdrückt wurden.
Auch stellte Maximilian an die Spitze der katholischen Partei in Deutschland. Durch die Exekution der Reichsacht gegen das protestantische Donauwörth 1607 gab er die nächste Veranlassung zur Bildung der evangelischen Union, der gegenüber er selbst die katholische Liga stiftete. Während des Dreißigjährigen Kriegs leistete er dem Kaiser, besonders durch Tillys Feldherrntalent, die wichtigsten Dienste, [* 30] wofür ihm dieser 1623 die dem geächteten Friedrich V. von der Pfalz abgenommene Kurwürde verlieh. Für die Kriegskosten erhielt er die Oberpfalz erblich und einen Teil ¶