die durch das herabtropfende kalkhaltige Wasser in steter Fortbildung begriffen sind. Das schönste Stück darunter ist die
sogen. »klingende Säule« (2½ m hoch),
die angeschlagen fast in einem Metallton vibriert. Die begangenen Räume der Höhle,
die nachweislich schon im 16. Jahrh. als »Bumannsholl«
bekannt war, haben eine Länge von 280 m. Jenseit der Bode liegt die Bielshöhle (s. d.).
Vgl. Heyse, Beiträge
zur Kenntnis des Harzes (Aschersl. 1857);
im weitern Sinn alle Stoffe, welche entweder an und für sich oder in Verbindung zur Ausführung von
Bauwerken dienen, also das Zimmerholz (s. Holz), die natürlichen und künstlichen Steine (s. Steine), alle
Arten von Kalk, Zement, Lehm, Thon, Kitt, Asphalt, Sand etc., auch verschiedene Metalle, wie Eisen, Blei, Zink, Kupfer, Messing, endlich
Glas, Stroh, Rohr, Spreu, Haare, Farben etc. als Nebenmaterialien (s. die zugehörigen Artikel); im engern Sinn aber nur die natürlichen
und künstlichen Steine, welche zum Bauen gebraucht werden.
Ihrem Zweck nach teilt man die letztern in Mauermaterialien, welche vornehmlich zur Aufführung von Mauerwerk und Gewölben
dienen (s. Steine; Deckmaterialien, welche, zum Decken der Dächer, zum Belegen der Fußböden, Plattformen etc. bestimmt, entweder
aus solchem natürlichen Gestein, das sich in mehr oder minder dünne, ebene Platten von hinlänglicher
Härte, Festigkeit und Dauer in Luft und Wasser spalten läßt (s. Fußboden, Dach), oder aus einer künstlichen Masse bestehen,
welche dieselben Eigenschaften besitzt;
Bindematerialien, mittels deren die Mauersteine, Decksteine und Deckplatten verbunden
werden, also Kalk, Zement, Gips, Asphalt, Lehm;
Straßen-, Pflaster- und Wegebaumaterialien, Gesteine, welche vorzugsweise
Härte und Festigkeit sowie eine gewisse Form des Bruches haben müssen, als: harte, quarzhaltige Sandsteine, Kieselschiefer,
Granit und Syenit, vor allen aber Basalt (s. Straßenbau);
Verzierungsmaterialien, die behufs der innern und äußern Verzierung
von Gebäuden angewendet werden und also außer der gehörigen Härte und Festigkeit auch Politurfähigkeit und Farbenschönheit
besitzen müssen, als: die verschiedenen Marmorarten, Alabaster, Serpentin, schönfarbige Granite, Porphyre,
Puddingsteine, Breccien, auch die nur in kleinern Stücken vorkommenden und daher zu kleinern Ornamenten dienenden Steinarten,
wie Malachit, Flußspat, Jaspis, Amethyst, Hornstein, Holzstein, Quarz, Achat etc.;
hierher gehörig auch Gips- und Zementornamente
etc. Die statische Berechnung von Baukonstruktionen beruht einesteils auf der Anwendung der mechanischen
Gesetze des Gleichgewichts, andernteils auf der Kenntnis der angreifenden (äußern) und der Kenntnis der widerstehenden (innern)
Kräfte.
Die Prüfung von Baumaterialien auf ihre Widerstandsfähigkeit bildet daher einen wichtigen Beitrag zu der Möglichkeit
der exakten statischen Berechnung einer Baukonstruktion. In dieser Erkenntnis wurde in Berlin 1871 vom Ministerium
für Handel und Gewerbe und öffentliche Arbeiten eine Anstalt zur Prüfung der Festigkeit von Bausteinen errichtet, deren Versuche
sich auf Ziegel, Bruchsteine und Zement erstreckten und mit einer einfachen hydraulischen Presse ausgeführt wurden.
Hierzu kam die 1878 von demselben Ministerium errichtete Versuchsanstalt zur Prüfung verschiedener Materialien, insbesondere
von Metallen, deren mechanisch-technische und chemisch-technische Abteilung beziehentlich mit der technischen
Hochschule
und mit der Bergakademie verbunden sind. Erstere Abteilung, welcher auch die Anstellung von Versuchen für Private
gestattet ist, arbeitet mit einer Werderschen Universalmaschine mit einer Maximalkraft von 100 Ton., nebst einer Weddingschen
Maschine mit einer Maximalkraft von 40 T. Die in Berlin von Wöhler 1859-70 angelegte und geleitete Anstalt
zur Prüfung des Verhaltens von Eisen und Stahl bei wiederholten Anstrengungen ist inzwischen an die Gewerbeakademie übergegangen.
In München besteht eine mit der technischen Fachschule verbundene Versuchsstation, welche zur Forderung der Unterrichtszwecke
angelegt, jedoch auch zur Prüfung von Materialien für Behörden und Private autorisiert ist.
Sowohl diese Anstalt als auch die Zentralwerkstätte der königlichen Eisenbahnverwaltung, die jedoch nur für die Zwecke der
letztern arbeitet, besitzen Werdersche Universalmaschinen. In Straßburg hat die kaiserliche Generaldirektion der Eisenbahnen 1875 eine
Prüfungsanstalt für ihre Zwecke errichtet, jedoch auf besonderes Ansuchen auch für andre Behörden
und Private Versuche angestellt. Ihre in der Elsässischen Maschinenfabrik zu Grafenstaden gebaute Maschine besitzt eine Tragkraft
von 100 T. In Chemnitz besteht eine Prüfungsanstalt für Eisen, Stahl und andre Materialien, während Dresden und Stuttgart je
eine solche zur Prüfung von Steinen und Zement besitzen.
Von den deutschen Eisenbahnverwaltungen haben Prüfungsanstalten für eigne Zwecke eingerichtet: die Bergisch-Märkische
Eisenbahngesellschaft in Elberfeld mit einer englischen Maschine, die Westfälische Bahn in Paderborn, die Nassauische Bahn in
Wiesbaden, die Frankfurt-Bebraer Bahn in Frankfurt a. M., die Rheinische Bahn in Köln (Nippes) mit je einer von der Fabrik »Deutschland«
in Dortmund gebauten Maschine, die Köln-Mindener Bahn in Dortmund mit eigens gebauter Maschine.
Die kaiserlichen Marinewerften zu Kiel, Wilhelmshaven und Danzig besitzen Prüfungsanstalten für eigne Zwecke, führen jedoch
auf Ersuchen auch für andre Behörden und Private Versuche aus. Von den deutschen Hüttenwerken und Fabriken besitzen unter
anderm Prüfungsanstalten für eigne Zwecke: Krupp in Essen, das Annener Gußstahlwerk, Falkenroth, Kecher
u. Komp. in Haspe, der Aktienverein Duisburger Hütte, die Gesellschaft Horde in Hörde, das Stahlwerk in Bochum, die Rheinischen
Stahlwerke in Ruhrort. Auch im Ausland ist die Anlage von Prüfungsanstalten im Fortschreiten begriffen.
Vgl. Wenck, Lehre von
den Baumaterialien (Leipz. 1863);
Kersten, Die Baumaterialienkunde (das. 1863);
Gottgetreu, Die physische und chemische
Beschaffenheit der Baumaterialien (3. Aufl., Berl. 1880-81, 2 Bde.);
A. Meyer, Chemische Technologie der Baumaterialien (Braunschw. 1872).
1) Moritz von, kurhess. Staatsmann, geb. zu Maastricht aus einer althessischen Adelsfamilie, studierte
in Marburg die Rechte, trat 1809 unter westfälischer Herrschaft in den Justizdienst, machte 1813-14 die
Freiheitskriege mit und wurde schon 1825 Mitglied des Oberappellationsgerichts. 1831 ward er Abgeordneter der Ritterschaft zum
ersten verfassungsmäßigen Landtag, auf welchem er die Stelle eines Präsidenten bekleidete und sich der Regierung gegenüber
als treuen Verfassungsfreund zeigte. Nach der plötzlichen Auflösung des Landtags 1832 verblieb in dem ständischen Ausschuß,
der die Anklage gegen Hassenpflug einleitete. Abermals zum Landtagsabgeordneten gewählt, erhielt er von
dem Ministerium keinen Urlaub und wurde 1834 als
mehr
Obergerichtsdirektor nach Rinteln versetzt. Erst 1839 durfte er wieder in den Landtag eintreten, der ihn wiederholt zum Präsidenten
wählte. Seit März 1848 war Baumbach Justizminister, bis Hassenpflug abermals die oberste Leitung des kurhessischen
Staats in seine Hand nahm. Baumbach ward nun Obergerichtspräsident zu Marburg, nahm aber, da er durch sein Verbleiben
im Amte den Verfassungsbruch nicht anerkennen wollte, ohne Pension seinen Abschied und siedelte 1863 nach Kassel über, wo er starb.
2) Louis von, Bruder des vorigen, geb. früher Hauptmann in hessischen Diensten, hatte bereits seinen Abschied genommen,
als er 1833 in die kurhessische Ständeversammlung trat, in welcher er durch Sachkenntnis und Urteil in
Militärangelegenheiten maßgebend wurde. 1837 von der Ritterschaft nicht wieder gewählt, trat er im März 1848 als Bevollmächtigter
des Landgrafen von Philippsthal-Barchfeld wieder in die Ständeversammlung ein, die ihn zum Präsidenten erwählte, und in welcher
er sich als Anhänger der konstitutionellen Monarchie erwies. Im Frankfurter Parlament, dem er vom bis angehörte,
schloß er sich derjenigen Abteilung des Zentrums an, die ihre Vorberatungen im Augsburger Hof hielt. Auch ward er von der Versammlung
dem Wehrausschuß beigeordnet. Mißvergnügt über die politischen Zustände seines Vaterlandes, veräußerte
er seine Güter in Hessen und siedelte mit seiner Familie nach Milwaukee in Nordamerika über, wo er als Konsul für mehrere deutsche
Staaten thätig war und starb. Er schrieb: »Briefe aus den Vereinigten Staaten in die Heimat« (Kass. 1851, Fortsetzung
1856).
3) Rudolf, Dichter, geb. zu Kranichfeld in Thüringen, studierte zu Leipzig, Würzburg und Heidelberg
Naturwissenschaften, war dann an mehreren Lehranstalten Österreichs thätig und lebt jetzt ausschließlich der Schriftstellern
in Triest. Reisen in Italien, Griechenland, Ägypten und der Türkei haben sich nicht bloß für seine Studien, sondern auch für
seine Lebensanschauung und seine poetischen Pläne fruchtbar erwiesen. Als Dichter führte er sich ein
durch: »Zlatorog, eine slowenische Alpensage« (Leipz.
1877, 3. Aufl. 1881), eine durch Formschönheit, farbenreiche Schilderungen und die Romantik einer jugendfrischen Phantasie
ausgezeichnete Dichtung, die allgemein den günstigsten Eindruck machte. Derselbe steigerte sich noch bei den nachfolgenden
»Liedern eines fahrenden Gesellen« (Leipz. 1878, 4. Aufl. 1884) und »Neuen Liedern eines fahrenden Gesellen«
(das. 1880),
dem Gedicht »Horand und Hilde« (das. 1878),
dessen Stoff der deutschen Mythologie entnommen ist, und den Dichtungen:
»Frau Holde« und »Sommermärchen« (das.
1881);
»Spielmannslieder« (das. 1881);
»Mein Frühjahr« und »Von der Landstraße« (das.
1882).
Die jüngsten Gaben Baumbachs sind: »Abenteuer und Schwänke« (Leipz. 1883);