Bauer (Emanzipation des Bauernstandes) - Bauer (Personenname)
mehr
womöglich noch verschlimmert hatte, begann die Bedeutung des freien
Eigentums für seine bürgerlicheStellung allmählich
einzusehen, und die Bauernschaft gewann namentlich in
Süd- und Mitteldeutschland nach und nach ein eigentliches Gesamtbewußtsein.
Freilich mußte der erste gewaltsame
Versuch, sich eine selbständige soziale
Stellung zu erringen, fehlschlagen; aber drei
Jahrhunderte haben seitdem das zäh und beharrlich verfolgte
Ziel, zu dessen Erreichung im
Bauernkrieg (s. d.)
ein so ungestümer
Anlauf
[* 2] genommen worden war, verwirklicht.
Schon die durch die
Reformation beförderte höhere Geistesfreiheit, das dadurch bedingte kräftigere Geltendmachen eigner
Prüfung und Überzeugung wirkte in vielfacher Beziehung auch hinsichtlich der bäuerlichen Zustände höchst heilsam.
Viele Gutsherren, von dem neuen
Geist hingerissen, hoben die entehrende
Leibeigenschaft und
Hörigkeit freiwillig
auf; viele
Kloster und
Stifter wurden säkularisiert, und damit hörte mancher
Druck von selbst auf. Hier und da veranlaßte
die Ausbreitung der neuen
Lehre
[* 3]
Auswanderungen, und gewerbfleißige
Kolonisten, welche die Intoleranz aus ihrem Vaterland verjagt
hatte, fanden anderwärts unter vorteilhaften
BedingungenAufnahme und vermehrten die Zahl der freien Landleute.
Endlich war auch die wachsende
Landeshoheit der
Fürsten, welche mit den Anmaßungen des
Adels unverträglich war, in mancher
Beziehung dem Emporkommen des Bauernstandes förderlich. Das
Interesse der
Regierungen, welche natürlich die Macht der vielgegliederten
Aristokratie zu schwächen suchen mußten, wandte sich nach Einführung allgemeiner Landessteuern
und mit dem Entstehen der stehenden
Heere mehr den Bauern zu, um hier den privilegierten
Ständen gegenüber eine sichere
Stütze
zu gewinnen.
Zur vollen
Entwickelung jedoch gelangten diese
Keime einer menschenwürdigern Gestaltung der bäuerlichen Verhältnisse erst
in der neuern Zeit, in der zweiten Hälfte des vorigen
Jahrhunderts, als in der
Wissenschaft und im
Staats-
und Volksleben bessere politische und volkswirtschaftliche
Grundsätze zur
Anerkennung gelangten. Vorzüglich war es die
französische Revolution,
welche mächtig in das Ideengetriebe der Zeit eingriff und eine großartige
Reform der sozialen Zustände anbahnte.
Die
Leibeigenschaft mit ihren vielfachen dinglichen und persönlichen
Lasten hörte auf, wenigstens in
allen
Ländern, welche sich gegen die regen Fortschritte der Zeit nicht verschlossen;
die
Schranken zwischen den verschiedenen
Ständen, schon längst wankend, fielen vollends, und auch den niedrig Gebornen eröffnete sich die Aussicht, durch
Talent
und Kraftanstrengung zu
Würde und Einfluß zu gelangen;
die neue Landwehrverfassung gab dem Landbewohner
die alte Wehrhaftigkeit, Selbständigkeit und Manneswürde zurück;
Die gutsherrliche Abhängigkeit mit ihren
Lasten und
Fronen,
Beden und
Zehnten wurde entweder unbedingt aufgehoben ohne alle
Entschädigung der Gutsherren, z. B. in den mit
Frankreich vereinigten
Rheinlanden, oder es wurde doch die
Ablösung des
Obereigentums und einzelner
Lasten gegen jährlich zu zahlende
Grundzinsen oder
gegen eine ein für allemal abzugewährendeSumme gestattet, oder durch Auseinandersetzung zwischen den
Bauern
und Gutsherren eine
Teilung derGüter unter ihnen nach Maßgabe des bisherigen
Eigentums- oder Nutzungsrechts herbeigeführt
und den erstern volles Eigentumsrecht eingeräumt. Dazu wurden die vielfachen bäuerlichen
Lasten für ablösbar erklärt
(s.
Ablösung), und alle neuern Verfassungsurkunden haben den Bauernstand zur
Teilnahme an der ständischen
Vertretung herangezogen. Mit der Beseitigung des
Zunftwesens und der gewerblichen
Zwangs- und
Bannrechte fiel auch die letzte
Schranke zwischen Stadt und Land sowie zwischen
Bürger- und Bauernstand.
Als Mann des Ererbten und Überlieferten ist der Bauer, wie in wirtschaftlicher Beziehung, so auch in der
Politik allerdings
mißtrauisch gegen Neuerungen. So kommt es, daß der Bauernstand wenn auch nicht eine
konservative Partei, so doch eine konservative
Macht bildet, daß er das rasche
Durchschlagen revolutionärer
Bewegungen hemmt, daß er ein Gegengewicht
gegen vorschnelle Neuerungen und allzu raschen Fortschritt bildet und so im politischen
Leben eine gleichmäßige und geregelte
Entwickelung erzeugt.
Auf der andern Seite ist es eine der schwierigsten Aufgaben, den in wirtschaftlicher und bürgerlicher Beziehung auf
der
Bahn des Fortschritts und der
Entwickelung vorwärts zu bringen, ohne ihn in seinen berechtigten Eigentümlichkeiten zu
verletzen und sein Mißtrauen zu erregen. Denn die konservative Macht des Bauernstandes pflegt sich nur dann in heilsamer
Weise zu entwickeln und zu bewahrheiten, wenn sich der Bauer staatlich geschützt, aber nicht bevormundet,
und in seiner Eigentümlichkeit geschont und unbehelligt weiß. Im entgegengesetzten
Fall zeigt sich leicht die Kehrseite
des bäuerlichen Konservatismus in einem gewissen
Eigensinn und trotzigen Selbstgefühl, der Bauernstand wird unter solchen
Umständen leicht ein Hindernis fortschrittlicher
Entwickelung und ein
Hemmschuh im politischen und sozialen
Leben des
Staats,
während er bei richtiger Behandlung dasselbe regelt und eine wohlthätige
Stetigkeit und
Festigkeit
[* 6] in
dasselbe zu bringen geeignet ist.
Vgl. v.
Maurer, Geschichte der Fronhöfe, Bauernhöfe etc. in
Deutschland
[* 7]
(Erlang. 1862-63, 4 Bde.);
Derselbe, Geschichte der Dorfverfassung in
Deutschland (das. 1865-66, 2 Bde.);
Bonnemère,Histoire des paysans (2. Aufl., Par. 1874, 2 Bde.);
Probyn,Systems of land tenure in various countries (Lond. 1881);
erste selbständige Lehrbuch dieser Wissenschaft, welches er später durchaus umgearbeitet als »Lehrbuch des Strafprozesses«
(Götting. 1835; 2. Ausg. von Morstadt, das. 1848) erscheinen
ließ. Die Philosophie des Strafrechts behandelte er bereits in seinem »Lehrbuch des Naturrechts« (Marb. 1808; 3. Ausg., Götting.
1825),
sodann in den »Grundlinien des philosophischen Kriminalrechts« (das. 1825) ausführlicher. Ein Anhänger
der Feuerbachschen Abschreckungstheorie, stellte er demnächst eine eigne, die sogen. Warnungstheorie, auf
und zwar in dem »Lehrbuch des Strafrechts« (Götting. 1827, 2. Ausg. 1833) sowie in einer besondern Schrift: »Die Warnungstheorie,
nebst einer Darstellung und Beurteilung aller Strafrechtstheorien« (das. 1830). Außerdem veröffentlichte er: »Lehrbuch des
NapoleonischenZivilrechts« (Marb. 1809, 2. Aufl. 1812);
endlich einige Schriften über die Entwürfe des hannöverschen Strafgesetzbuches und der Strafprozeßordnung,
an deren Abfassung und Redaktion er beteiligt war.
Als König 1817 nach Deutschland zurückkehrte, folgte ihm Bauer im Jahr danach auf die von König gekaufte ehemalige Prämonstratenserabtei
Oberzell bei Würzburg,
[* 14] in deren Baulichkeiten sie eine Fabrik für Buchdruckschnellpressen unter der Firma
König u. Bauer anlegten, ein Unternehmen, dessen Bestand und Gelingen sie mit unendlichen
Mühen sicherten, das sich aber noch bei Lebzeiten Bauers (König war 1833 gestorben) zu hoher Blüte
[* 15] entwickelte. Bauer leitete
das Etablissement nach dem Tod seines Freundes, von dessen Witwe unterstützt, und war stets bestrebt, die
Schnellpressen immer mehr zu vervollkommnen, so daß er schon 1847 eine vierfache Schnellpresse konstruierte mit einer Leistungsfähigkeit
von bis zu 6000 Drucken pro Stunde. Auch die Anwendung der sogen. Kreisbewegung für den Betrieb des Fundaments der Schnellpresse
ist sein Werk; die erste nach diesem System gebaute kam 1840, bei Gelegenheit des 400jährigen Jubiläums
der Buchdruckerkunst, nach Leipzig.
[* 16] Bauer starb
3) Karoline, berühmte Schauspielerin, geb. zu Heidelberg,
[* 17] siedelte nach dem Tod ihres Vaters, der als Rittmeister
bei Aspern
[* 18] fiel, 1814 nach Karlsruhe
[* 19] über, wo sie im Dezember 1822 die Bühne des dortigen Hoftheaters als
Margarete in den »Hagestolzen« von Iffland mit großem Erfolg betrat. Anmut, Natürlichkeit und eigentümliche Begabung machten
sie rasch zum gefeierten Liebling des Publikums. 1824 wurde sie an das Königsstädtische Theater
[* 20] nach Berlin
[* 21] berufen und
ein
halbes Jahr danach an der dortigen Hofbühne angestellt. 1829 verließ sie die Bühne, um sich, zur Gräfin
Montgomery erhoben, mit dem PrinzenLeopold von Koburg
[* 22] zu vermählen, von dem sie wieder geschieden wurde, als er die belgische
Königskrone annahm.
deren Herausgabe A. Wellmer besorgte, rief sie sich vorteilhaft auch ins Gedächtnis unsrer
Zeit zurück. Dagegen erregten ihre von Wellmer nach ihrem Tod unter dem Titel: »Aus dem Leben einer Verstorbenen« (Berl. 1878-80, 4 Bde.)
veröffentlichten Briefen nachgelassenen Memoiren (»Verschollene Herzensgeschichten«) viel Ärgernis und hatten
einen langwierigen Prozeß des Herausgebers mit dem GrafenPlater zur Folge.
begründete darauf eine »Allgemeine Litteraturzeitung« (Charlottenb. 1843 bis
1844) und lieferte mehrere kritische und historische Werke über das 18. und 19. Jahrh.
In weitern theologischen Schriften: »Kritik der Evangelien« (Berl. 1850-52, 4 Bde.),
»Kritik der paulinischen Briefe« (das. 1850-52, 3 Bde.)
und »Die Apostelgeschichte« (das. 1850), setzte er seine negative Kritik fort. Zugleich entwickelte er bis zu seinem
am in Rixdorf bei Berlin erfolgten Tod eine eifrige journalistische und lexikographische Thätigkeit und veröffentlichte
noch: »Philo, Strauß,
[* 32] Renan und das Urchristentum« (Berl. 1874);
Der Tübinger Schule, deren Resultate Bauer namentlich
durch die Preisgebung sämtlicher Paulusbriefe überbot, hat er von jeher fremd gegenübergestanden. Im Gegensatz zu Strauß,
dem Verfasser des »Lebens Jesu«, aber verlegt Bauer die Genesis des Christentums rein und allein in das mit
stoischer und alexandrinischer Philosophie gesättigte Bewußtsein der römischen Kaiserzeit und macht namentlich Seneca dafür
verantwortlich.
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