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kaspischen Region und Transkaukasiens einen sichern und bequemen Hafen am Schwarzen Meer zu eröffnen.
kaspischen Region und Transkaukasiens einen sichern und bequemen Hafen am Schwarzen Meer zu eröffnen.
Flecken im russ. Gouvernement Tschernigow, am Seim, mit (1879) 3580 Einw., erbaut von Stephan Báthori, 1654 den Russen unterworfen, seit 1669 Residenz der Atamane von Kleinrußland, wurde 1708 wegen Verräterei des Mazeppa zerstört und 1764 dem Grafen Rasumowski geschenkt.
der Stein, welchen nach dem griech. Mythus Kronos statt des neugebornen Zeus [* 3] verschlungen und wieder ausgespieen hatte. Derselbe wurde zu Delphi aufbewahrt, täglich mit Öl gesalbt und an Festtagen mit roher Wolle umwickelt. Dann heißen Bätylien (Baetylia) die heiligen Steine, welche im Altertum als Fetische Gegenstände der Verehrung waren, und die auch griechischer und römischer Gottesdienst in ihrer Anknüpfung an den Orient zum Teil bis tief in geschichtliche Zeiten hinein bewahrte.
Vgl. 1. Mos. 28, 18-19; auch 3. Mos. 26, 1; 4. Mos. 33, 52. Wohl erst in späterer Zeit bezog man den Ausdruck (der semitischen Ursprungs ist) besonders auf die Meteorsteine [* 4] (s. d.), mit denen so mancher Aberglaube getrieben ward.
Vgl. Munter, Vergleichung der vom Himmel [* 5] gefallenen Steine mit den Bätylen (Kopenh. 1816).
Batz
(spr. bah; Bas), Insel an der nördlichen Küste des franz. Departements Finistère, 3 qkm groß mit 1200 Bewohnern, welche zu den unvermischtesten kymrischen Bretonen gehören, und dem schönen und sichern Hafen Kernoc.
Der westliche ebene Teil ist gut angebaut.
Batzen
(lat. bacio, bacius, bacenus), silberne Scheidemünze in Süddeutschland und (bis 1851) in der Schweiz; [* 6]
angeblich
gegen Ende des 15. Jahrh. zuerst in Bern
[* 7] mit dem
Bilde des
Bären (Bätz, daher der
Name) geschlagen und seit 1498 zuerst
in
Deutschland
[* 8] erwähnt. In Aargau,
Basel,
[* 9] Bern,
Freiburg,
[* 10]
Lausanne,
[* 11] Luzern,
[* 12] Solothurn,
[* 13] Wallis
waren 10 Batzen
1 Schweizerfrank =
ca. 1,20
Mark, also 1 Batzen
= 12
Pfennig;
in Appenzell,
[* 14] Bern,
Graubünden,
Luzern,
St.
Gallen, Schaffhausen,
[* 15] Schwyz,
Thurgau,
Unterwalden,
Zug,
Zürich
[* 16] 15 und 16 Batzen
= 1 Schweizergulden = 1,63-1,92 Mk.;
in Glarus 12 gute (à 5 Kreuzer) oder 15 schlechte (à 4 Kreuzer) = 1 Schweizergulden;
in Neuenburg
[* 17] 20 Batzen
= 1
Ecu
(Thaler).
In den deutschen
Ländern,
welche nach rheinischen
Gulden rechneten, galt der in dem größern Teil von
Bayern,
[* 18] in
Württemberg,
[* 19]
Baden,
[* 20] Frankfurt
[* 21] a. M. 4
Kreuzer oder 1/15
Fl. Die Rechnung nach Batzen
beschränkte sich in
Deutschland zuletzt meist auf den
Viktualien-
und Getreidemarkt, besonders im
Verkehr mit Landleuten. Ein
Sechsbätzner = 24
Kreuzer.
die Ausführung eines Gebäudes, auch das Gebäude selbst. - Im Bergbau [* 22] jede Anlage oder Veranstaltung, die zur Gewinnung der Erze und sonstiger Fossilien dient. - In der Jägersprache heißt Bau die unterirdische Wohnung des Röhrenwildes. Es gibt Hauptbaue, worin die Jungen aufgezogen werden, sowie Notbaue, welche nur aus einzelnen flachen Röhren [* 23] bestehen. Der Bau des Dachses macht sich durch breite, niedrige, der des Fuchses durch schmale, höhere Ausfahrten bemerkbar. Der Kaninchenbau zählt viele kleine, runde Fahrten, Fall- und Schlüpfröhren. Im Innern gibt es viele Kessel, so daß bei der außerordentlich raschen und zahlreichen Vermehrung oft mehr als 20 Kaninchen [* 24] in einem Bau leben. Otterbaue haben keine Röhren und bestehen nur aus kunstlosen Aushöhlungen im Ufer, wozu der Eingang von der Wasserseite oft durch das Wasser geht. Biberbaue nennt man Burgen. [* 25] - In der Bienenzüchterei heißt Bau das ganze wächserne Bienennest, also sämtliche Waben (Blätter, Getäfel, Gewürk, Kuchen, Raas, Rosen, Marten) eines Bienenvolks.
Dorf in der preuß. Provinz Schleswig-Holstein, [* 26] Kreis [* 27] Flensburg, [* 28] mit 340 Einw.;
hier Niederlage der Schleswig-Holsteiner unter Generalmajor v. Krohn durch die Dänen unter General v. Hedemann
höhere Bauschule, worin die Architektur als praktische Kunst gelehrt wird. Teils selbständige Anstalten, teils Glieder [* 29] von Kunstakademien (s. d.), werden die Bauakademien in Deutschland allgemein durch die Architekturabteilungen der »technischen Hochschulen« (s. d.) ersetzt, während sie im Ausland, in Frankreich (Paris), [* 30] Rußland (Petersburg) [* 31] etc., noch fortbestehen und hauptsächlich die künstlerisch-praktische Ausbildung von Baumeistern bezwecken.
Nach Absolvierung der Hilfswissenschaften, insbesondere nach Erlangung einer genügenden Fertigkeit im Freihand-, Linear-, Konstruktions- und Ornamentzeichnen, werden kleinere, dann größere architektonische Entwürfe unter Leitung einzelner Professoren ausgearbeitet. Die hierzu erforderlichen Gebäude enthalten außer den erforderlichen Korridoren, Verwaltungs- und Diensträumen hauptsächlich Zeichen- und Konstruktionssäle, welche meist zugleich als Auditorien dienen, nebst den zugehörigen Sammlungsräumen für Modelle und Gipse. Ein hervorragendes Beispiel der Organisation dieser Gebäude, auch in ästhetischer Beziehung, bietet die 1832-35 nach den Plänen von Schinkel erbaute in Berlin. [* 32]
Behörde, unter deren Aufsicht und Leitung die öffentlichen Bauten eines Staats oder einer Stadt entworfen, veranschlagt und ausgeführt werden. Die oberste Baubehörde (Baudirektion, Bauverwaltung) ist in der Regel der Regierung unmittelbar untergeordnet, hat die von den untergeordneten oder Lokalbaubehörden angefertigten Baupläne und Bauanschläge zu prüfen und festzustellen, die angehenden Baubeamten zu examinieren und anzustellen und besteht aus mehreren obersten Baubeamten, deren Vorsitzender wohl den Titel Baudirektor oder Oberlandesbaudirektor führt, Bausekretären, welche die schriftlichen Arbeiten, Revisoren (Kalkulatoren), welche die Rechnungsarbeiten, und Registratoren, welche die Kanzleiarbeiten besorgen.
Die Lokalbaubehörden (Kreisbauämter) bestehen aus den obersten Lokalbeamten, welche die Oberaufsicht über die öffentlichen Bauten ganzer Bezirke führen, Baukondukteuren, welche die Entwürfe, Kostenanschläge, Aufsicht und Leitung einzelner Bauten zu übernehmen haben und jenen untergeordnet sind, Bauschreibern, welche im B. die schriftlichen Arbeiten, z. B. die Rechnungen, zu besorgen haben, und Bauaufsehern, welche die Ausführung einzelner beim Neubau und bei der Unterhaltung erforderlicher Arbeiten persönlich zu überwachen haben.
[* 33] (Baukostenanschlag), die Berechnung der zur Herstellung eines Baues aus dem Gebiet des Hoch- oder Ingenieurbauwesens erforderlichen Kosten. Ist der ein genereller, so bezweckt er eine angenäherte, ist er ein spezieller, eine genaue Ermittelung und Zusammenstellung der Kosten. Im ersten Fall ermittelt man gewöhnlich die Durchschnittskosten und die Zahl der maßgebenden Längen-, Flächen- oder Raumeinheiten der erforderlichen Bauarbeit, während man im zweiten Fall das Ausmaß jeder einzelnen Bauarbeit, Material und Arbeitslohn genau zu berechnen und mit dem zur Zeit ¶
üblichen oder voraussichtlich eintretenden Einheitspreis zu multiplizieren hat. Soll z. B. ein projektierter Hochbau von zwei Geschossen und 60 qm Grundfläche generell veranschlagt werden, und ein unter ähnlichen Verhältnissen ausgeführtes Gebäude von drei Geschossen und 100 qm Grundfläche hat a×100 Mk., also für das QMeter a Mk., von einem Geschoß [* 35] und 40 qm Grundfläche b×10 Mk., also für das QMeter b/4 Mk., gekostet, so ergibt das arithmetische Mittel die Einheitskosten (a+b/4)/2 = a/2 + b/8 Mk. Das oben erwähnte zweigeschossige Gebäude wird also annähernd (a/2 + b/8)60 = 30 a + 7,5 b Mk. kosten.
Hat z. B. eine 2000 km lange Eisenbahn im Flachland a Mk., für das Kilometer also 0,002.a Mk., eine 200 km lange Eisenbahn im Gebirgsland b Mk., für das Kilometer also 0,02.b Mk., gekostet, und man nimmt an, daß das Kilometer einer 500 km langen Eisenbahn im Hügelland die arithmetisch mittlern Baukosten der beiden erstgenannten Bahnen erfordern wird, so kostet die im Hügelland anzulegende Eisenbahn (0,002.a + 0,02.b)/2 . 500 = (0,001.a+0,01.b) 500 Mk. ^[img]
Ein spezieller Bauanschlag erfordert ein bis in die Einzelheiten ausgearbeitetes Projekt, damit die genaue Berechnung der Längen-, Flächen- und Körpermaße aller einzelnen Teile des Bauwerks bewirkt werden kann. Diese bilden die Vordersätze, welche mit den Einheitspreisen jener Teile für Material und Arbeitslohn, zusammengenommen oder getrennt, zu multiplizieren und dann zusammenzustellen sind. Im Hochbau veranschlagt man gewöhnlich die Arbeit jedes einzelnen Handwerks besonders und rechnet die Einzelsummen in der sogen. Wiederholung zusammen und zwar:
1) Erd- und Maurerarbeit mit besonderer Berechnung der Maurermaterialien, 2) Steinhauerarbeit, 3) Zimmerarbeit, 4) Dachdeckerarbeit, 5) Schreinerarbeit, 6) Schlosserarbeit, 7) Glaserarbeit, 8) Tüncher- und Weißbinderarbeit, 9) Tapezierarbeit, 10) Spengler- oder Klempnerarbeit und 11) Pflasterarbeit. Hierzu rechnet man unter der Rubrik »Insgemein« alle nicht in die zuvor genannten Abteilungen fallenden Posten der Bauausführung und für unvorhergesehene Fälle gewöhnlich noch etwa 3-5 Proz. der zuvor ermittelten Summe, womit man die Gesamtsumme des Bauanschlags zugleich abrundet. Man bedient sich hierbei meist eines Formulars mit folgendem Kopf:
Laufende Nr. | Anzahl | Maßeinheit | Bezeichnung der Arbeit | Einzelpreis | Gesamtpreis | Bemerkungen | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Mk. | Pf. | Mk. | Pf. | |||||
. | . | . | . | . | . | . | . | . |
Bauanschläge über Chaussee-, Eisenbahn- und Wasserbauten erhalten ähnliche Einteilungen wie die für Hochbauten.
Vgl. von neuern Werken: J. ^[Julius] Manger, Hilfsbuch zur Anfertigung von Bauanschlägen (4. Aufl., Berl. 1884);
Schwatlo, Handbuch zur Beurteilung und Anfertigung von Bauanschlägen (8. Aufl., Leipz. 1883);
Benkwitz, Das Veranschlagen von Hochbauten (Berl. 1883).