Geschichte der Stadt Basel (Basel
1877 ff.);
»Beiträge zur vaterländischen Geschichte« (hrsg.
von der Historischen Gesellschaft zu Basel seit 1839);
Boos, Urkundenbuch der Landschaft Basel
(das. 1881);
Vischer, Geschichte der Universität
Basel (das. 1862);
»Basler Jahrbuch« (das. 1879 ff.).
sonst reichsunmittelbares deutsches Bistum, zwischen dem Konstanzer, Straßburger, Lausanner und
Besançoner Sprengel gelegen, den Sundgau, den Kanton und Teile von Bern,
Solothurn,
Aargau
umfassend, etwa 1100 qkm (20 QM.) mit 60,000 Einw.,
zerfiel außer der Kathedralstadt in elf Kapitel. In kirchlicher Beziehung stand der Bischof unter dem Erzbischof von Besançon,
als Reichsfürst hatte er Sitz und Stimme auf den Reichstagen. Der Sitz des Bistums war ursprünglich Augst
(Augusta Rauracorum).
Ragnachar verlegte im 7. Jahrh. den Sitz nach Basel.
Bischof Burkhard von Hasenburg (1072-1106) ist als Freund und Beschützer Kaiser
Heinrichs IV., Johann II. von Münsingen (1335-65) als Anhänger Ludwigs des Bayern bekannt; beide wurden dafür von den Päpsten
mit dem Bann belegt. Des letztern Nachfolger Johann III. von Vienne führte (1367) mit Bern
Krieg, verbrannte Biel und belagerte Basel,
weil
diese Städte es mit Bern
hielten. Johann V. von Venningen (1458-78), Kanzler der 1459 gestifteten Universität in Basel,
vermittelte den
Frieden zwischen Österreich und den Eidgenossen und trat dem Bündnis gegen Karl den Kühnen von Burgund bei.
Philipp von Gundelsheim (1527-53) sah die Reformation in Stadt und Land sich verbreiten; nach ihrem Sieg wurde der Sitz des Bistums
nach Pruntrut verlegt, und die später in Verbindung mit den katholischen Schweizer Kantonen oft wiederholten Versuche, den katholischen
Ritus wieder in die reformierten Teile des Bistums zurückzuführen, hatten nur teilweisen Erfolg. Während
des Dreißigjährigen Kriegs litt das Bistum besonders seit 1637, wo Bernhard von Weimar seine Scharen dahin führte. 1792 besetzten
es die Franzosen und bildeten aus den katholischen schweizerischen und den Reichslanden desselben das Departement Mont Terrible
(nach dem kleinen Berg Terry bei Pruntrut benannt); später kam dieses zu dem Departement des Oberrheins.
Durch den Pariser Frieden (1814) wurden sämtliche ehemals schweizerische Teile des Bistums der Schweiz zurückgegeben; den größern
Teil erhielt Bern,
der Bezirk Birseck kam zum Kanton Basel. Infolge eines Vertrags der vier Diözesanstände Luzern,
Bern,
Solothurn
und Zug
mit
dem apostolischen Stuhl wurde das katholische Bistum zu Basel 1828 neu errichtet, zu seinem Sitz Solothurn
bestimmt und ihm nachher auch
die katholischen Bevölkerungen von Aargau,
Thurgau
und Basel
einverleibt.
Eine Konferenz der dem Bistum Basel nun Angehörigen Kantone, denen sich auch andre anschlossen, 1834 zu Baden
im Aargau,
welche den Zweck hatte, ein schweizerisches Erzbistum zu errichten, scheiterte an der Opposition der ultramontanen Geistlichkeit,
welche das Volk gegen die Neuerer aufhetzte. Als aber 1871 der Bischof Lachat sich den Anordnungen der Diözesankantone widersetzte,
wurde er von der Mehrheit der erstern 1873 abgesetzt und von seinem Sitz verwiesen, wogegen Luzern
und Zug
protestierten.
Auf diese Kantone blieb die bischöfliche Gewalt Lachats beschränkt.
Vgl. Schneller, Die Bischöfe von Basel (Zug
1830);
Trouillat,
Monuments de l'ancien évêché de Bâle (Pruntrut 1852-67, 5 Bde.);
Vautrey, Histoire des évêques de Bâle (Einsied. 1884,
Bd. 1).
Friede, der
Friede, welcher 5. April 1795 zwischen der französischen Republik und Preußen zu
Basel
abgeschlossen wurde. Preußen trat in demselben von der Koalition gegen Frankreich zurück und überließ, unter Vorbehalt künftiger
weiterer Vereinbarung, seine linksrheinischen Besitzungen der französischen Republik; zwischen Süd- und Norddeutschland ward
(17. Mai) eine Demarkationslinie gezogen, durch welche der westfälische Kreis, Ober- und Niedersachsen, Franken,
die Oberpfalz, Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt und der an beiden Seiten des Mains gelegene Teil der Rheinkreise für neutral
erklärt wurden. Der Friede, welchen von seiten Preußens Hardenberg abschloß, galt für »sicher, vorteilhaft und ehrenvoll«.
Dies war er allerdings nicht, aber wohl ein Gebot der Notwendigkeit infolge der finanziellen Lage Preußens.
Verhängnisvoll für Preußen und Deutschland wurde er erst dadurch, daß ersteres sich durch ihn in eine falsche Sicherheit
wiegen ließ und durch eine elfjährige thatenlose Neutralität sich isolierte. - Ein weiterer Vertrag wurde zu Basel
22. Juli 1795 zwischen
Frankreich und Spanien geschlossen, worin Frankreich seine Eroberungen in Spanien zurückgab, dafür den spanischen
Anteil an Santo Domingo erhielt und die Allianz zwischen Frankreich und Spanien eingeleitet wurde.
Konfession, Bekenntnisschrift der reformierten Schweizer, wahrscheinlich von Myconius (1532-34) auf Grundlage
einer Konfession von Öcolampadius ausgearbeitet, ward 21. Jan. 1534 publiziert und 1537 auch in Mülhausen
angenommen, daher sie öfters den Namen Confessio Mulhusana führt.
Konzil, die letzte der großen Kirchenversammlungen des 15. Jahrh., auf welcher reformatorische Tendenzen mit
Kraft und Nachdruck geltend gemacht wurden. Vom Papst Martin V. zusammenberufen, ward sie nach dessen bald darauf erfolgtem Tod
im Namen seines Nachfolgers Eugen IV. 23. Juli 1431 eröffnet. Der vom Papst ernannte Präsident Julianus Cesarini
berief 15. Okt. auch die Böhmen zur Teilnahme an den Verhandlungen, um sie vermittelst friedlicher Besprechung in den Schoß der
Kirche zurückzuführen.
Erst 14. Dez. fand die erste Session statt, in welcher Ausrottung der Ketzereien, Vereinigung aller christlichen Völker
in der allgemeinen katholischen Kirche, Beilegung der Kriege zwischen christlichen Fürsten und eine Reformation der Kirche an
Haupt und Gliedern als Zweck der Versammlung beschlossen wurden. Diese Tendenzen erfüllten den Papst mit solchen Besorgnissen,
daß er schon 18. Dez. unter nichtigen Vorwänden das Konzil auflöste und nach anderthalb Jahren nach Bologna
berief. Allein von Fürsten und Bischöfen ermutigt, widerstanden die Väter des Konzils allen Drohungen und Strafdekreten des
Papstes und erklärten in der zweiten Sitzung (15. Febr. 1432) ausdrücklich, daß eine rechtmäßige Kirchenversammlung von niemand,
auch nicht vom Papst, ausgelöst werden dürfe. In der dritten Session (29. April 1432) erging eine Ladung an den
Papst, die Auflösung zurückzunehmen und binnen drei Monaten vor dem Konzil sich zu stellen. Vergeblich protestierten die päpstlichen
Gesandten, als das Konzil eine etwanige Erledigung des päpstlichen Stuhls in Aussicht nahm, die Rechte der Versammlung immer
mehr erweiterte und sicherte, sogar in der achten Session (18. Dez. 1432) eine letzte Frist stellte, nach
welcher der Absetzungsprozeß eröffnet werden sollte. Eugen, zugleich von den Römern
mehr
bedrängt, mußte nachgeben. Inzwischen hatte sich das Konzil eine neue, zweckmäßige Geschäftsordnung gegeben. Es sollte
nicht wieder, wie in Konstanz, nach Nationen abgestimmt werden, sondern aus allen Nationen und Rangstufen wurden vier Deputationen
(für Glaubensangelegenheiten, Friedensangelegenheiten, Kirchenreform, Konziliengeschäfte) gebildet, welche die Beschlüsse
der Generalversammlung vorzubereiten hatten. Die Aussöhnung mit den Böhmen betrieb das Konzil mit großem
und erfolgreichem Eifer.
Auf eine zweite milde Einladung erschienen endlich Anfang Januar 1433 böhmische Abgeordnete, durch einen Geleitsbrief des
Konzils gesichert, zu Basel.
Aber trotz monatelanger Disputationen kam eine Vereinigung noch nicht zu stande; die Böhmen verließen
Basel
wieder, und erst 30. Nov. 1433 wurden durch Abgesandte des Konzils die Prager Kompaktaten (auch Baseler Kompaktaten
genannt) mit den Kalixtinern, der gemäßigtsten und zahlreichsten Partei der Hussiten (s. d.), abgeschlossen.
Durch die bisherigen Erfolge ermutigt, schritt die Versammlung zu der seit langer Zeit sehnlichst begehrten durchgreifenden
Kirchenreformation. In der 20. Session (22. Jan. 1435) wurde das eigentliche Reformationswerk damit begonnen,
daß strenge Verfügungen gegen das Konkubinat der Kleriker, gegen vorschnelle Verhängung des Interdikts und gegen leichtsinnige
Appellationen erlassen wurden. In der 21. Session (9. Juni) wurden die Annaten (s. d.) unter Androhung der auf die Simonie gesetzten
Strafen verboten.
In der 23. Session (25. März 1436) schritt die Versammlung zur Reformation des päpstlichen Stuhls, des Kardinalkollegiums
und ihrer Gerechtsame. Dieses rücksichtslose Vorgehen rief aber im Konzil selbst eine römische Partei hervor, indem die Prälaten
durch das Übergewicht der demokratischen (französischen) Partei unter dem Kardinal Louis d'Allemand ihre eigne Stellung gefährdet
sahen. Der Zwiespalt zwischen Papst und Konzilsvätern brach aus, als die Griechen die Vereinigung mit
der römischen Kirche zur Sprache brachten und der Papst Ferrara, die Konzilspartei aber Basel
oder Avignon zum Verhandlungsort forderte.
Das Konzil beschied in der 26. Session (31. Juli 1437) Eugen IV. zur Verantwortung vor, und in der 28. Session (1. Okt.) nahm
der Prozeß gegen denselben seinen Anfang. Der Papst aber hatte unterdessen das Konzil von Basel
nach Ferrara verlegt und ließ seine
Synode 8. Jan. 1438 hier eröffnen. Die Folge dieses Schrittes war, daß das in der baseler Konzilin der 31. Session (24. Jan.) den Papst von seinem Amt
suspendierte. Dies war zugleich die letzte Sitzung, in welcher noch einige reformatorische Beschlüsse
gefaßt wurden. Von jetzt an wurde die Thätigkeit der Versammlung ausschließlich von den Streitigkeiten mit dem Papst in
Anspruch genommen. Im Interesse der weltlichen Fürsten lag es, ihren Landeskirchen die Baseler Reformationsbeschlüsse zu sichern,
zugleich aber das drohende Schisma abzuwenden. König Karl VII. von Frankreich ließ demnach durch die Pragmatische Sanktion
(s. d.) von Bourges die reformatorischen Beschlüsse des Konzils von der französischen Kirche annehmen. In Deutschland kamen
trotz der vom Reich zwischen Papst und Konzil beobachteten Neutralität durch eine 26. März 1439 von Kaiser und Reich zu Mainz vollzogene
Acceptationsurkunde die von den Baselern erkämpften Vorteile mit wenigen Einschränkungen ebenfalls zur
Geltung.
Das Konzil aber schritt auf der betretenen Bahn entschlossen vor, sprach in der 34. Session (25. Juni 1439) nach heftigen Debatten
über Eugen IV. das Absetzungsurteil aus
und ließ durch ein von ihm zusammengesetztes Konklave einen neuen Papst,
Herzog Amadeus von Savoyen, als Felix V. wählen (5. Nov. 1439). Dieser fand nur von seiten der Schweiz Anerkennung. Selbst das Konzil
geriet mit dem neuen Papst in heftigen Streit, da beide Teile sich in ihren gegenseitigen Erwartungen getäuscht sahen.
Die schnell zur Ohnmacht herabgekommene Versammlung hielt 16. Mai 1443 ihre 45. und letzte Session, worin
Lyon zum Versammlungsort eines neuen, binnen drei Jahren zu berufenden Konzils bestimmt, für jetzt aber die Versammlung zu
ihrer größern Sicherheit nach Lausanne verlegt wurde. Aber nur wenige von den in Basel
versammelt gewesenen Vätern hielten noch
eine Zeitlang in Lausanne aus. Die Spaltung endete 1449 mit der Annahme der von Nikolaus V. dargebotenen
Friedensbulle und der freiwilligen Auflösung der Versammlung.
Felix V. legte seine Würde (1449) nieder und wurde Kardinal. Den Konzilsvätern ließ der heilige Vater Verzeihung angedeihen.
So endigte auch der letzte Versuch, die alte Kirche auf ihren bisherigen Grundlagen zu reformieren. Das
wenige, was gewonnen war, wußte ein fein angelegtes Ränkespiel durch das Wiener Konkordat 1448 der deutschen Nation von neuem
zu entziehen.
Vgl. v. Wessenberg, Die großen Kirchenversammlungen des 15. und 16. Jahrhunderts, Bd. 2 (Konst.
1845);
Hefele, Konziliengeschichte, Bd. 7 (Freiburg,
1869);
Voigt, Enea Silvio de' Piccolomini als Papst Pius II. und
sein Zeitalter, Bd. 1 (Berl. 1856).