mehr
nur an Genf [* 2] seinesgleichen. Derselbe spricht sich ebensowohl durch allgemein verbreiteten Wohlstand wie durch große Vermögen einzelner Privaten aus. Einer der zahlreichen Millionäre, Chr. Merian (gest. 1858), hat der Stadt bei seinem Tod ein Vermögen von ca. 20 Mill. Fr. vermacht. Basel [* 3] besitzt eine besondere Missionsanstalt und eine Bibelgesellschaft, welche Bibeln in allen Schriftsprachen der Welt herausgibt. In echt großstädtischer Weise hat sich das Vereinsleben entwickelt für Kunst und Wissenschaft, Wohlthätigkeit (besonders ist hier die »Gesellschaft zur Verbreitung des Guten und Gemeinnützigen« zu erwähnen), Geselligkeit, Gesang, Turnen etc. Die Universität, 1460 von Papst Pius II. gegründet, zählt (1884) 71 Dozenten und 304 Studierende.
Die öffentlichen Bibliotheken der Stadt enthalten über 200,000 Bände, wovon 150,000 auf die Universitätsbibliothek und 50,000 auf die Allgemeine Lesegesellschaft kommen. Die Kantonsbibliothek in Liestal zahlt 12,000 Bände. Basel ist Sitz eines deutschen Konsuls. In der Umgegend Basels ist der Schlachtort St. Jakob an der Birs (mit Denkmal) hervorzuheben (s. unten, Geschichte).
Vgl. Streuber, Die Stadt Basel (Basel 1854);
Berlepsch, und Umgebung (2. Aufl., das. 1876).
Geschichte der Stadt und des Kantons Basel.
Basel ist ein uralter Ort, der nach Ammianus Marcellinus (30, 3) ursprünglich Robur hieß, aber vom Aufenthalt Kaiser Valentinians I. im Sommer 374 den Namen Basilia (kaiserliche Residenz) empfing. In der Völkerwanderung kam an die Alemannen, dann mit diesen 496 unter fränkische Herrschaft und fiel bei der Teilung des Reichs zunächst an das ostfränkische Reich, 912 an Burgund, 1006 aber infolge Vertrags wieder an das Deutsche Reich [* 4] zurück. Um 700 war der Bischof der ehedem blühenden, aber durch die Völkerwanderung verödeten Römerstadt Augusta Rauracorum (Basel- und Kaiser-Augst) nach Basel übergesiedelt und wurde durch die Freigebigkeit der burgundischen und deutschen Könige Herr eines bedeutenden Gebiets, so um 1014 auch von Basel selbst.
Aber nach und nach wußte sich die Stadt von der geistlichen Herrschaft zu befreien. 1263 gewährte ihr Bischof Heinrich von Neuenburg [* 5] eine Handfeste, wonach Bürgermeister und Rat, statt vom Bischof, durch acht vom abtretenden Rat gesetzte »Kieser« ernannt wurden. Die stets geldbedürftigen Oberhirten verpfändeten eine ihrer Gerechtsamen um die andre an die Stadt, Zölle, Gerichte, Münzrecht etc., so daß Basel schon im 14. Jahrh. als eine »Freistadt« galt. Dafür drohte ihm von andrer Seite Gefahr.
Die Einwohnerschaft zerfiel in den Adel, der aus den ritterbürtigen Dienstmannen des Bischofs bestand, die alteinheimischen freien Bürger und die ursprünglich hörigen Handwerker. Gegen erstern, der das Regiment an sich gerissen, verbanden sich Bischof, Bürger und Handwerker und setzten 1337 die Ratsfähigkeit der Zünfte durch. Die über die Beschränkung ihrer Rechte erbitterten Ritter traten meist in österreichischen Lehnsdienst und eröffneten 1374 mit Hilfe Österreichs einen 75jährigen Kampf gegen die städtische Freiheit. 1375 zwang Leopold den Bischof, ihm Kleinbasel zu verpfänden, 1376 wurde er von Karl IV. mit der Reichsvogtei über Basel selbst belehnt, und als in einem Auflauf eine Anzahl Ritter von den Bürgern erschlagen wurden (böse Fastnacht 1376), mußte sich die Stadt ihm förmlich unterwerfen, um die über sie verhängte Acht los zu werden. Nach der Schlacht von Sempach aber hörte dies Verhältnis auf; der Rat brachte die durch den Tod Leopolds erledigte Reichsvogtei an sich und kaufte von seinen Erben Kleinbasel, welches mit völlig gleichen Rechten nunmehr Basel einverleibt wurde.
In den endlosen Fehden mit Österreich [* 6] und dem Adel näherte sich Basel den Eidgenossen. Schon 1400 schloß es mit Bern [* 7] und Solothurn [* 8] ein 20jähriges Bündnis, welches 1441 erneuert wurde. Gerade dadurch entbrannte der Kampf mit Österreich lebhafter als je. Während in Basels Mauern das Konzil tagte (1431-48, s. Baseler Konzil), rückte der von Friedrich III. herbeigerufene Dauphin mit seinen Armagnaken gegen die Stadt, welche ihre Rettung dem Heldenmut der Eidgenossen in der Schlacht bei St. Jakob an der Birs verdankte.
In der Folge verließen fast alle Adligen die Stadt und führten mit ihr den »St. Jakober Krieg«, bis die »Breisacherrichtung« 1449 diesen Kämpfen ein definitives Ende setzte. 1474 schloß Basel mit Österreich und den elsässischen Städten den »niedern Verein« gegen Karl den Kühnen und nahm an den Kriegen der Eidgenossen gegen ihn Anteil. Im Schwabenkrieg verhielt es sich neutral; nachdem in Basel Friede zwischen dem Kaiser und den Eid genossen geschlossen worden war, wurde der Stadt eine ehrenvolle Aufnahme in den Ewigen Bund der letztern zu teil. Schon hatte sie durch Verpfändung von seiten des Bischofs und Adels Waldenburg, [* 9] Honberg und Liestal (1400), Farnsburg (1461), Zunzgen (1464), Sissach (1465), Bökten und Itingen (1467) und Münchenstein (1479) erworben.
Blühend durch Handel und Gewerbe, wurde Basel durch die 1460 von Papst Pius II. (Äneas Sylvius) gestiftete Hochschule sowie durch seine berühmten Druckereien ein Mittelpunkt des geistigen und künstlerischen Lebens in Deutschland; [* 10] war es doch der Aufenthaltsort eines Holbein [* 11] und Erasmus. Die Reformation fand in dem Professor Joh. Hausschein (Öcolampadius) ihren eifrigen Vorkämpfer und siegte 1529 durch einen Bildersturm der Bürgerschaft. Domkapitel und Bischof, deren Einfluß auf die Regierung schon 1521 durch eine Umgestaltung der Verfassung völlig beseitigt worden, verließen nunmehr die Stadt und schlugen ihren Sitz dauernd in Pruntrut auf.
Später erhob der Bischof wiederum Ansprüche, von welchen Basel sich 1585 durch 250,000 Fl. loskaufte. Im Dreißigjährigen Krieg zogen Kaiserliche und Schweden [* 12] wiederholt hinter den Mauern Basels vorüber. Plackereien, welche die Stadt, als im Frieden von 1499 nicht inbegriffen, von dem Reichskammergericht zu Speier [* 13] zu erdulden hatte, veranlaßten die Eidgenossenschaft, den Bürgermeister Wettstein an den Kongreß zu Osnabrück [* 14] abzuordnen (1646), der im Westfälischen Frieden die Anerkennung der Unabhängigkeit aller eidgenössischen Orte erwirkte.
Wie in andern Schweizer Städten, hatte die mittelalterliche Zunftverfassung ein oligarchisches Familienregiment zur Folge, da die Bürgerschaft von jeher auf die Wahlen keinen Einfluß ausübte und sowohl die Vorstände der 15 Zünfte der »großen« und der drei Gesellschaften der »kleinen« Stadt, welche mit dem Kleinen Rat zusammen den 280 Mitglieder zählenden Großen Rat bildeten, als auch der aus 64 Mitgliedern bestehende Kleine Rat, dem auch die Wahl der vier Standeshäupter, der zwei Bürgermeister und zwei Oberstzunftmeister zustand, sich selbst ergänzten. 1691 rief die schlechte Verwaltung dieses Familienregiments einen Aufstand hervor, der jedoch mit dem Sieg der Oligarchie endete und die Führer der Bürgerschaft, den Arzt Fatio u. a., aufs Schafott brachte. Am wurde der Separatfriede zwischen der französischen Republik und Preußen [* 15] in Basel geschlossen (s. Baseler Friede). Am Umsturz der alten ¶
mehr
Eidgenossenschaft nahm Basel hervorragenden Anteil durch seinen den Ideen der Revolution ergebenen Oberstzunftmeister Ochs, der sich Ende 1797 eine Mission nach Paris [* 17] geben ließ und dort im Verein mit Laharpe dem Direktorium den Plan zur Revolutionierung der Schweiz [* 18] entwerfen half. Schon im Dezember 1797 erhob sich das Baseler Landvolk und zerstörte die Burgen [* 19] der städtischen Landvögte, worauf die Räte ihre Gewalt in die Hände einer von Stadt und Land frei gewählten Nationalversammlung niederlegten, welcher jedoch die Proklamierung der von Ochs entworfenen helvetischen Einheitsverfassung im April 1798 ein Ende bereitete.
Durch die Mediationsakte erhielt der Kanton [* 20] Basel seine Selbständigkeit zurück und eine repräsentativ-demokratische Verfassung, die jedoch nach dem Einrücken der Verbündeten durch eine andre ersetzt wurde, nach welcher der Große Rat sich zu zwei Dritteln selbst ergänzte und die Stadt in demselben 90, die Landschaft dagegen nur 64 Vertreter zählte. Nach der Julirevolution gab der Große Rat dem Verlangen einer Versammlung von Landbürgern zu Bubendorf nach Revision der Verfassung Gehör, [* 21] betraute damit eine Kommission aus seiner Mitte und stellte als Grundlage derselben fest, daß die Stadt 75 und die Landschaft 79 Vertreter bekommen sollte.
Diese aber verlangte freie Wahl eines Verfassungsrats nach der Kopfzahl und stellte, da der Große Rat nicht nachgab, eine provisorische Regierung in Liestal auf Ein Angriff auf die Stadt wurde jedoch von der Bürgermiliz zurückgeschlagen und hierauf Liestal besetzt, die provisorische Regierung aufgelöst und die Annahme der neuen Verfassung durchgesetzt Die Verweigerung der Amnestie für die geflohenen Führer des Aufstandes fachte den Bürgerkrieg von neuem an; die provisorische Regierung erhob sich wieder, und ein Versuch der Stadt, Liestal von neuem zu besetzen, endete mit einem blutigen Rückzug ihrer Truppen (21. Aug.). Jetzt ließ die eidgenössische Tagsatzung Truppen einrücken, aber all ihre Vermittelungsversuche scheiterten an der Hartnäckigkeit, womit die Landschaft auf dem Verlangen nach proportionaler Vertretung und die Stadt auf ihrer Weigerung, demselben zu entsprechen, beharrten. Zuletzt entzog die letztere 42 widerspenstigen Gemeinden die Verwaltung, worauf sich diese als selbständiger Kanton Basel-Landschaft konstituierten und sich eine Verfassung gaben (4. Mai). Nach erneuten fruchtlosen Vermittelungsversuchen entschloß sich die Tagsatzung mit zwölf Stimmen 14. Sept. zur förmlichen Anerkennung der Trennung trotz des Protestes Neuenburgs und der Urkantone, mit welchen Basel 14. Nov. zu Sarnen ein Sonderbündnis schloß. Am fiel es noch einmal mit den Waffen [* 22] über die Landschaft her, wurde aber bei Pratteln mit einem Verlust von 64 Toten zurückgewiesen. Jetzt ließ die Tagsatzung Stadt und Landschaft mit 10,000 Mann besetzen und beschloß 26. Aug. Totaltrennung der beiden Teile, so daß der Stadt bloß drei Dörfer verblieben; zugleich wurde ihr aufgegeben, für sich und die drei Gemeinden eine neue Verfassung zu entwerfen, welche zu stande kam. Zur Teilung des Staatsvermögens wurde ein Schiedsgericht in Aarau [* 23] bestellt, welches der Landschaft 64 Proz. vom unmittelbaren und mittelbaren Staatsgut sowie 60 Proz. vom Kirchen- und Schulgut zusprach.
In dem neuen Staat Baselland gab es anfangs manche Schwankungen und Konflikte; schon 1838 wurde die Verfassung revidiert, wodurch die Dauer der Ämter verkürzt und die Berufskreise der Behörden schärfer abgegrenzt wurden. Ein langer Streit mit Frankreich (1835-36) entstand durch die Beeinträchtigung zweier französischer Juden, welchen der Regierungsrat gestattet hatte, Grundbesitz zu erwerben, worauf der Landrat dem Gesetz gemäß jene Erlaubnis aufhob.
Statt an die Gerichte, wandten sich dieselben an die französische Regierung, welche nach heftigem Notenwechsel Grenzsperre gegen Baselland anordnete, bis es sich zu 25,000 Fr. Entschädigung an die Betroffenen verstand. Baselstadt zeigte seinen Gemeingeist, indem es trotz der geschmälerten Mittel seine Hochschule aufrecht erhielt und in zeitgemäßer Weise reorganisierte. Die herrschende Geldaristokratie trug durch eine freiwillig eingeführte Progressivsteuer den Hauptteil an den öffentlichen Lasten; aber ihre Regierung hatte noch so sehr den Charakter einer kleinlichen Bevormundung, daß 1845 ein Zeitungsredakteur verhaftet wurde, der es gerügt hatte, daß die Artillerie noch nicht das »Käppi«, wie die übrigen Truppen, erhalten habe.
Als hierauf das Artilleriekorps den Verhafteten gewaltsam befreite, mußte die Regierung Amnestie zusichern. In eidgenössischen Dingen hielt sich Basel lange mit bitterm Groll von allen Bestrebungen der liberalen Kantone fern. Die Ansprüche der liberalen Partei der Stadt wurden durch eine Verfassungsrevision vom welche den Zensus und die Lebenslänglichkeit der Richterämter aufhob, befriedigt; dagegen weigerte sich Basel, für die Ausweisung der Jesuiten und Auflösung des Sonderbundes zu stimmen, stellte jedoch seine Truppen zur eidgenössischen Exekutionsarmee.
Damit trat in seinem Verhältnis zur Eidgenossenschaft ein Wendepunkt ein; fast einhellig nahmen Rat und Bürgerschaft die neue Bundesverfassung von 1848 an, und seitdem ist Baselstadt unter den bundesfreundlichen Kantonen unentwegt in erster Reihe geblieben. In Baselland begann 1862 unter der Führung des Landmanns Rolle eine Bewegung in der Schweiz, welche durch Einführung des Referendums und der Initiative, Wahl der Regierung durch das Volk etc. die repräsentative Demokratie möglichst der reinen Volksherrschaft anzunähern suchte; eine in diesem Sinn ausgearbeitete Verfassung wurde vom Volk angenommen.
Nicht selten hat Baselland seitdem die dringendsten Vorschläge für Verbesserungen in Schule, Forstwirtschaft etc. abgelehnt, sobald sie mit erhöhten Ausgaben verbunden waren. Durch ein am angenommenes neues Grundgesetz hat Baselstadt ebenfalls das fakultative Referendum und die Initiative eingeführt sowie das Zunftwahlsystem abgeschafft und die Mitgliederzahl des in »Regierungsrat« umgetauften Kleinen Rats reduziert. 1878 wurde bei den Wahlen in den Großen Rat die bisherige radikale Mehrheit durch eine konservative ersetzt, welche auch die Regierung in analogem Sinn bestellte; dennoch erließ der Große Rat im Juni 1880 ein neues Schulgesetz, welches den unentgeltlichen obligatorischen Volksunterricht auf acht Jahre ausdehnte.
Bei den Neuwahlen im Mai 1881 haben indes die vereinigten Liberalen wieder völlig die Oberhand gewonnen.
Vgl. Ochs, Geschichte der Stadt und Landschaft Basel (Berl. 1786-1822, 8 Bde.);
Frey, Die Quellen des Baseler Stadtrechts (Basel 1830);
Heusler, Verfassungsgeschichte der Stadt Basel im Mittelalter (das. 1860);
Frei, Die Staatsumwälzung des Kantons Basel im Jahr 1798 (das. 1876);
»Baseler Chroniken«, hrsg. von Vischer und Stern (Leipz. 1872-80, 2. Bde.);
Boos, ¶