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selbständige Halbkantone: Basel
stadt und Baselland. Baselstadt (Bâle-Ville), 35,8 qkm (0,7
QM.) groß mit 65,101 Einw., bildet gemäß der
Verfassung vom einen demokratischen
Freistaat und ein Bundesglied
der schweizerischen
Eidgenossenschaft. Das
Volk übt seine Souveränität durch
Abstimmung über
Bundes- und Kantonalverfassung,
durch
Wahl seiner Stellvertreter in die gesetzgebende Behörde, durch ein bedingtes Gesetzreferendum und
Initiative.
Die Landeskirche ist die evangelisch-reformierte; jeder andre Kult ist gewährleistet. Der Große Rat ist das Organ der Gesetzgebung, bestimmt Steuern und Anleihen, übt das Begnadigungsrecht, überwacht die Landesverwaltung etc. Er wird je auf 3 Jahre gewählt nach einer den bisherigen Anschauungen angepaßten Weise, die nicht einfach nach der Volkszahl normiert ist. Die vollziehende Gewalt übt ein Regierungsrat von 7 Mitgliedern; diese wählt der Große Rat auf je 3 Jahre.
Die höchste richterliche Instanz bildet das Appellationsgericht, dessen 9 Mitglieder auf je 9 Jahre ebenfalls vom Großen Rat gewählt werden. Die Staatsrechnung für 1883 ergibt Einnahmen: 4,241,630 Fr., Ausgaben: 4,760,830 Fr. Die Hauptposten der Einnahmen bilden die Einkommen- und Gewerbsteuer mit 1,013,611 und die Vermögenssteuer mit 467,942 Fr. Die Hauptposten der Ausgaben bilden Erziehungswesen mit 1,074,438 Fr., Bauwesen mit 1,178,401 Fr., Verzinsung und Amortisation der Staatsschuld mit 1,252,048 Fr. Der Vermögensstand betrug Ende 1883 an Aktiven 11,020,551 Fr., an Passiven 23,684,852 Fr.
Baselland
(Bâle-Campagne), 421,6 qkm (7,7 QM.)
groß mit 59,271 Einw. (141 auf 1 qkm), bildet nach der
Verfassung vom eine rein demokratische
Republik und ein
Glied der
[* 2] schweizerischen
Eidgenossenschaft. Sie proklamiert die üblichen
Grundrechte. Der Primärunterricht ist obligatorisch. Der
Advokatenstand ist aufgehoben.
Kirchen-,
Schul- und Armenvermögen des neuen (ehemals bischöflichen) Kantonteils Birseck bleibt
von demjenigen des alten Gebiets getrennt.
Die oberste Behörde, als Organ des souveränen Volks, ist der »Landrat«, der direkt durch das Volk gewählt wird und zwar in Wahlkreisen, je 1 Mitglied auf 800 Seelen, je auf 3 Jahre. Der Landrat wählt alljährlich seinen Präsidenten. Die Mitglieder beziehen Tagegelder. Alle vom Landrat erlassenen Gesetze sowie allgemein verbindliche Beschlüsse und Verträge unterliegen, je im Frühling und Herbst, der Volksabstimmung (Referendum). Auch die Initiative bei der Gesetzgebung ist dem Volk eingeräumt.
Der Landrat kann abberufen werden; auf Verlangen von 1500 Stimmfähigen ist über die Frage abzustimmen. Der Landrat wählt das Mitglied in den schweizerischen Ständerat sowie verschiedene Behörden und Beamten, beaufsichtigt die Verwaltung des Staatsvermögens, übt Begnadigungsrecht etc. Ein Todesurteil kann erst vollzogen werden, wenn wenigstens drei Viertel der Versammlung die Umwandlung der Todesstrafe in 20-24jährige Kettenstrafe versagen. Der Regierungsrat, die oberste vollziehende Behörde, aus 5 Mitgliedern bestehend, wird frei vom Volk gewählt, je auf 3 Jahre.
Präsident und Vizepräsident der
Regierung werden alljährlich vom
Landrat erwählt. Das
Obergericht von 7 Mitgliedern, durch
den
Landrat je auf 3 Jahre ernannt, bildet die oberste richterliche Behörde. Die
Verfassung kann jederzeit
revidiert werden,
sobald 1500 Stimmfähige oder der
Landrat es verlangen. Nach der Staatsrechnung für 1883 betragen die
Einnahmen
814,183
Fr., die
Ausgaben 784,992
Fr. Die Hauptposten der
Einnahmen bilden das
Salzregal (156,746
Fr.) und die
Abgaben (350,500
Fr.). Die
Erziehung nimmt nur 36,642
Fr. in Anspruch, da das
Schulwesen, nach
Primär- und Bezirksschulen
(letztere nach Art von Progymnasien), zunächst
Sache der
Gemeinden ist, im übrigen aus besondern
Fonds bestritten wird. Zu
Ende 1883 belief sich das Staatsvermögen an
Aktiven auf 5,475,317
Fr., an
Passiven auf 3,293,467
Fr. Daneben bestehen noch Spezialfonds.
Hauptort von Baselland
ist
Liestal. Das
Wappen
[* 3] des
Kantons Basel
(s. Abbildung) ist der sogen. Baslerstab,
ein Bischofstab, mit dem Schifferstachel in
Verbindung gebracht, schwarz in weißem
Feld.
Die Stadt Basel
,
nächst Zürich
[* 4] und Genf
[* 5] die bevölkertste Stadt der
Schweiz,
[* 6] liegt 248 m ü. M. zu beiden Seiten des
Rheins, der sie in zwei Hälften teilt:
Großbasel
, am erhöhten linken Rheinufer längs des schönen
Stroms halbmondförmig ausgedehnt und vom
Birsig durchflossen, und Kleinbasel
, niedriger und flach auf dem rechten
Ufer gelegen. Beide Teile sind durch drei
Brücken,
[* 7] jetzt auch durch eine
Eisenbahnbrücke, verbunden. Seitdem die alten
Schanzen demoliert wurden, ziehen sich
Promenaden um die
Stadt herum.
Bemerkenswerte Gebäude sind: das doppeltgetürmte Münster [* 8] (das Portal s. Tafel »Baukunst [* 9] IX«, [* 10] Fig. 8), das zur bischöflichen Zeit (bis 1528) Domkirche war (1010-19 im byzantinischen Stil erbaut, später, nachdem es 1356 beim großen Erdbeben [* 11] zum Teil eingestürzt war, gotisch restauriert), und die neue gotische Elisabethenkirche; der sogen. Konziliumsaal (am Münster, mit Sammlungen von Kunstwerken der Plastik und Malerei, Geräten etc.); das Rathaus (1508 erbaut), das Spital (ehemals markgräflicher Hof), [* 12] die Bibliothek und das Museum mit großer Gemäldegalerie (darin 32 Bilder von H. Holbein [* 13] dem jüngern), das Universitätsgebäude (ehemaliges Augustinerkloster), der Fischmarkt- und der Holbeinbrunnen etc. Verschwunden ist der berühmte Totentanz, eine Reihe von Freskogemälden an einer (gegenwärtig abgetragenen) Mauer, gefertigt zum Andenken an eine große Pest.
Die Zahl der Einwohner beträgt (1880) 61,399, darunter 18,556 Katholiken und 801
Juden. Basel
unterhält eine großartige
Industrie
(s.
oben) und ist die erste Handelsstadt der
Schweiz. Hier, wo der
Rhein, das Gebirgsland verlassend, die
Ebene betritt, laufen
mehrere Hauptbahnen zusammen, deren Warenverkehr 5 Mill. metr. Ztr.
übersteigt.
Mehr als die Hälfte der schweizerischen Ausfuhr passiert ein beträchtlicher Teil kommt hier zur Umladung und
bildet die
Quelle
[* 14] eines einträglichen Speditionshandels.
Dazu gesellen sich eine entsprechende Personenfrequenz sowie zahlreiche Bankgeschäfte, welche den Wechselverkehr der
Baseler
Kaufleute mit entfernten
Plätzen besorgen oder als
Kreditanstalten,
Hypothekenbanken, Handwerksbanken etc.
fungieren. Basel
ist der wichtigste
Knotenpunkt der
Schweizer
Eisenbahnen und steht mit
Baden
[* 15] und dem Elsaß durch die auf beiden
Ufern des
Rheins sich hinziehenden
Linien, ferner mit
Paris,
[* 16] Genf,
Bern,
[* 17] Luzern,
[* 18] Zürich
und
Waldshut durch
Eisenbahnen in
Verbindung.
Daher ist denn auch
der
Reichtum Basels
berühmt und hat in der
Schweiz
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nur an Genf seinesgleichen. Derselbe spricht sich ebensowohl durch allgemein verbreiteten Wohlstand wie durch große Vermögen einzelner Privaten aus. Einer der zahlreichen Millionäre, Chr. Merian (gest. 1858), hat der Stadt bei seinem Tod ein Vermögen von ca. 20 Mill. Fr. vermacht. Basel besitzt eine besondere Missionsanstalt und eine Bibelgesellschaft, welche Bibeln in allen Schriftsprachen der Welt herausgibt. In echt großstädtischer Weise hat sich das Vereinsleben entwickelt für Kunst und Wissenschaft, Wohlthätigkeit (besonders ist hier die »Gesellschaft zur Verbreitung des Guten und Gemeinnützigen« zu erwähnen), Geselligkeit, Gesang, Turnen etc. Die Universität, 1460 von Papst Pius II. gegründet, zählt (1884) 71 Dozenten und 304 Studierende.
Die öffentlichen Bibliotheken der Stadt enthalten über 200,000 Bände, wovon 150,000 auf die Universitätsbibliothek und 50,000 auf die Allgemeine Lesegesellschaft kommen. Die Kantonsbibliothek in Liestal zahlt 12,000 Bände. Basel ist Sitz eines deutschen Konsuls. In der Umgegend Basels ist der Schlachtort St. Jakob an der Birs (mit Denkmal) hervorzuheben (s. unten, Geschichte).
Vgl. Streuber, Die Stadt Basel (Basel 1854);
Berlepsch, und Umgebung (2. Aufl., das. 1876).
Geschichte der Stadt und des Kantons Basel.
Basel ist ein uralter Ort, der nach Ammianus Marcellinus (30, 3) ursprünglich Robur hieß, aber vom Aufenthalt Kaiser Valentinians I. im Sommer 374 den Namen Basilia (kaiserliche Residenz) empfing. In der Völkerwanderung kam an die Alemannen, dann mit diesen 496 unter fränkische Herrschaft und fiel bei der Teilung des Reichs zunächst an das ostfränkische Reich, 912 an Burgund, 1006 aber infolge Vertrags wieder an das Deutsche Reich [* 20] zurück. Um 700 war der Bischof der ehedem blühenden, aber durch die Völkerwanderung verödeten Römerstadt Augusta Rauracorum (Basel- und Kaiser-Augst) nach Basel übergesiedelt und wurde durch die Freigebigkeit der burgundischen und deutschen Könige Herr eines bedeutenden Gebiets, so um 1014 auch von Basel selbst.
Aber nach und nach wußte sich die Stadt von der geistlichen Herrschaft zu befreien. 1263 gewährte ihr Bischof Heinrich von Neuenburg [* 21] eine Handfeste, wonach Bürgermeister und Rat, statt vom Bischof, durch acht vom abtretenden Rat gesetzte »Kieser« ernannt wurden. Die stets geldbedürftigen Oberhirten verpfändeten eine ihrer Gerechtsamen um die andre an die Stadt, Zölle, Gerichte, Münzrecht etc., so daß Basel schon im 14. Jahrh. als eine »Freistadt« galt. Dafür drohte ihm von andrer Seite Gefahr.
Die Einwohnerschaft zerfiel in den Adel, der aus den ritterbürtigen Dienstmannen des Bischofs bestand, die alteinheimischen freien Bürger und die ursprünglich hörigen Handwerker. Gegen erstern, der das Regiment an sich gerissen, verbanden sich Bischof, Bürger und Handwerker und setzten 1337 die Ratsfähigkeit der Zünfte durch. Die über die Beschränkung ihrer Rechte erbitterten Ritter traten meist in österreichischen Lehnsdienst und eröffneten 1374 mit Hilfe Österreichs einen 75jährigen Kampf gegen die städtische Freiheit. 1375 zwang Leopold den Bischof, ihm Kleinbasel zu verpfänden, 1376 wurde er von Karl IV. mit der Reichsvogtei über Basel selbst belehnt, und als in einem Auflauf eine Anzahl Ritter von den Bürgern erschlagen wurden (böse Fastnacht 1376), mußte sich die Stadt ihm förmlich unterwerfen, um die über sie verhängte Acht los zu werden. Nach der Schlacht von Sempach aber hörte dies Verhältnis auf; der Rat brachte die durch den Tod Leopolds erledigte Reichsvogtei an sich und kaufte von seinen Erben Kleinbasel, welches mit völlig gleichen Rechten nunmehr Basel einverleibt wurde.
In den endlosen Fehden mit Österreich [* 22] und dem Adel näherte sich Basel den Eidgenossen. Schon 1400 schloß es mit Bern und Solothurn [* 23] ein 20jähriges Bündnis, welches 1441 erneuert wurde. Gerade dadurch entbrannte der Kampf mit Österreich lebhafter als je. Während in Basels Mauern das Konzil tagte (1431-48, s. Baseler Konzil), rückte der von Friedrich III. herbeigerufene Dauphin mit seinen Armagnaken gegen die Stadt, welche ihre Rettung dem Heldenmut der Eidgenossen in der Schlacht bei St. Jakob an der Birs verdankte.
In der Folge verließen fast alle Adligen die Stadt und führten mit ihr den »St. Jakober Krieg«, bis die »Breisacherrichtung« 1449 diesen Kämpfen ein definitives Ende setzte. 1474 schloß Basel mit Österreich und den elsässischen Städten den »niedern Verein« gegen Karl den Kühnen und nahm an den Kriegen der Eidgenossen gegen ihn Anteil. Im Schwabenkrieg verhielt es sich neutral; nachdem in Basel Friede zwischen dem Kaiser und den Eid genossen geschlossen worden war, wurde der Stadt eine ehrenvolle Aufnahme in den Ewigen Bund der letztern zu teil. Schon hatte sie durch Verpfändung von seiten des Bischofs und Adels Waldenburg, [* 24] Honberg und Liestal (1400), Farnsburg (1461), Zunzgen (1464), Sissach (1465), Bökten und Itingen (1467) und Münchenstein (1479) erworben.
Blühend durch Handel und Gewerbe, wurde Basel durch die 1460 von Papst Pius II. (Äneas Sylvius) gestiftete Hochschule sowie durch seine berühmten Druckereien ein Mittelpunkt des geistigen und künstlerischen Lebens in Deutschland; [* 25] war es doch der Aufenthaltsort eines Holbein und Erasmus. Die Reformation fand in dem Professor Joh. Hausschein (Öcolampadius) ihren eifrigen Vorkämpfer und siegte 1529 durch einen Bildersturm der Bürgerschaft. Domkapitel und Bischof, deren Einfluß auf die Regierung schon 1521 durch eine Umgestaltung der Verfassung völlig beseitigt worden, verließen nunmehr die Stadt und schlugen ihren Sitz dauernd in Pruntrut auf.
Später erhob der Bischof wiederum Ansprüche, von welchen Basel sich 1585 durch 250,000 Fl. loskaufte. Im Dreißigjährigen Krieg zogen Kaiserliche und Schweden [* 26] wiederholt hinter den Mauern Basels vorüber. Plackereien, welche die Stadt, als im Frieden von 1499 nicht inbegriffen, von dem Reichskammergericht zu Speier [* 27] zu erdulden hatte, veranlaßten die Eidgenossenschaft, den Bürgermeister Wettstein an den Kongreß zu Osnabrück [* 28] abzuordnen (1646), der im Westfälischen Frieden die Anerkennung der Unabhängigkeit aller eidgenössischen Orte erwirkte.
Wie in andern Schweizer Städten, hatte die mittelalterliche Zunftverfassung ein oligarchisches Familienregiment zur Folge, da die Bürgerschaft von jeher auf die Wahlen keinen Einfluß ausübte und sowohl die Vorstände der 15 Zünfte der »großen« und der drei Gesellschaften der »kleinen« Stadt, welche mit dem Kleinen Rat zusammen den 280 Mitglieder zählenden Großen Rat bildeten, als auch der aus 64 Mitgliedern bestehende Kleine Rat, dem auch die Wahl der vier Standeshäupter, der zwei Bürgermeister und zwei Oberstzunftmeister zustand, sich selbst ergänzten. 1691 rief die schlechte Verwaltung dieses Familienregiments einen Aufstand hervor, der jedoch mit dem Sieg der Oligarchie endete und die Führer der Bürgerschaft, den Arzt Fatio u. a., aufs Schafott brachte. Am wurde der Separatfriede zwischen der französischen Republik und Preußen [* 29] in Basel geschlossen (s. Baseler Friede). Am Umsturz der alten ¶