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Teil die Verzinsung bildet, ein immer stärkerer zur weitern Tilgung übrigbleibt. Daher braucht die Amortisation nur um einen kleinen Bruchteil die ohnehin zu entrichtenden Zinsen zu steigern, und die Tilgung ist doch, weil die am bereits getilgten Kapital ersparten Zinsen regelmäßig zutreten, rasch vollendet. So wird ein mit 5 Proz. verzinsliches Kapital durch eine 6proz. Annuität in 37 Jahren, durch eine 5½proz. in 49 Jahren getilgt, ein mit 4½ Proz. verzinsliches durch eine 5proz.
Annuität in 52, durch eine 5½proz. in 39, durch eine 6proz. in 31 Jahren. Die Hypothekenbanken haben sich als Weiterentwickelung des den Landschaften oder Landschaftlichen Kreditvereinen (s. d.) zu Grunde liegenden Prinzips in dem letzten halben Jahrhundert ausgebildet und zur Bedeutung erhoben. Die Unterschiede zwischen denselben und den Landschaften sind mehrfache. Vor allem haben die Landschaften nur dem landwirtschaftlichen Grundbesitz und zwar meist nur dem größern Kredit verschafft, die Hypothekenbanken dagegen haben das hauptsächliche Feld ihrer Thätigkeit in der Beleihung der städtischen Wohngebäude gefunden.
Die Landschaften bezwecken ausschließlich, den Beteiligten billigen Kredit zu verschaffen, die Hypothekenbanken sollen auch den Unternehmern einen Gewinn abwerfen. Dafür steht anderseits bei der Hypothekenbank der Schuldner nur für das von ihm aufgenommene Kapital ein, bei der Landschaft haften die Mitglieder für alle bestehenden Verbindlichkeiten. Endlich hat die Hypothekenbank ein erheblicheres selbständiges Kapital als die Landschaft. Die ersten Hypothekenbanken sind in Deutschland und der Schweiz entstanden, aber erst nach der Begründung des Crédit foncier in Frankreich 1852 haben auch in den übrigen Ländern die Zahl und die Bedeutung der Hypothekenbanken stärker zugenommen. In Deutschland haben sich die Hypothekenbanken besonders seit der Krisis des Bodenkredits am Ende der 60er Jahre entwickelt.
Hypothekenversicherungs-Banken wollen auch die Beleihung von Grundstücken auf zweite Hypothek, also über die für die erste Hypothek übliche Grenze hinaus, ermöglichen, indem sie gegen eine feste Prämie die Garantie für Sicherheit der Darlehen übernehmen.
Zu unterscheiden von den Hypothekenbanken sind die ebenfalls den Zwecken der Landwirtschaft dienenden Rentenbanken (s. d.), welche in mehreren Ländern zur Erleichterung der Ablösung von Grundlasten errichtet wurden, und die Landeskulturrentenbanken (s. d.), welche (in Preußen nach Gesetz vom nur durch Provinzial- und Kommunalverbände) errichtet werden, um durch Ausgabe von Rentenbriefen den Interventen die für Entwässerungen und Meliorationen nötigen Geldmittel zu schaffen.
Mobiliarbanken oder Crédits mobiliers.
Sie benutzen die Mittel, die ihnen zur Verfügung stehen, nicht bloß, um in jeder Form, auch ohne eine besonders sichere Unterlage, Kredit zu gewähren, sondern auch, um in Wertpapieren auf eignes Risiko Spekulationen auszuführen. Diese Gesellschaften führen fähigen Unternehmern, resp. aussichtsreichen Unternehmungen Kapital zu, auch wenn dieselben kein größeres eignes Vermögen haben, auf welches etwa eintretende Verluste zunächst entfallen. Sie können daher in hohem Maß dazu beitragen, die Produktion eines Landes zu beleben, allerdings auch bei schlechter Verwaltung oder durch unglückliche Zufälle den Beteiligten schwere Verluste verursachen.
Kredit wird deshalb auch diesen Banken nur dann gewährt, wenn sie ein bedeutendes Kapital besitzen, und sie machen ihre Geschäfte mehr mit dem, was sie als Anlagekapital zusammenbringen, als mittels des Kredits, den sie nehmen. So sind diese in mannigfacher Hinsicht von allen übrigen verschieden, und in der That sind sie ein Produkt der neuesten Zeit, dessen dauernde Berechtigung sich noch erweisen muß. Sie sind von Frankreich ausgegangen und geradezu als eine Erfindung der Gebrüder Péreire zu bezeichnen.
Der von diesen 1852 begründete Crédit mobilier hat in Frankreich selbst und in andern Ländern des europäischen Kontinents rasch Nachahmungen gefunden, deren Zahl namentlich seit 1870 außerordentlich gewachsen ist. Sie sind neben einigen sehr reichen Finanzmännern die ausschlaggebenden Kräfte auf dem ganzen Geldmarkt, an der Börse, beim Abschluß großer Darlehnsgeschäfte, bei der Begründung neuer Aktiengesellschaften etc. Im Lauf der Zeit haben sie auch eine größere Vorsicht in der Geschäftsführung angenommen, obgleich immer noch von Zeit zu Zeit die eine oder andre durch irgend eine wagehalsige Spekulation den eignen Sturz herbeiführt und dem ganzen Verkehrsleben schwere Schädigungen zufügt.
Eine neuerdings entstandene Abart der Mobiliarbanken bilden die Maklerbanken, welche sich auf die Vermittelung der Börsenspekulationen beschränken, resp. die Übernahme der Garantie für die Zahlungsfähigkeit der Spekulanten als Spezialität ausersehen, aber keine besonders günstigen Erfolge erzielt und daher auch keine größere Ausdehnung gewonnen haben. Übrigens wird der Name Bank auch zuweilen auf solche spekulative Gesellschaften angewendet, die im Grunde mit dem eigentlichen Gebiet des Bankwesens, dem Geld- und Kreditverkehr, sich nicht beschäftigen. So spricht man z. B. von Baubanken, die richtiger als Gesellschaften zur Spekulation in Immobilien zu bezeichnen wären.
Übersicht der Bankverhältnisse in den wichtigsten Staaten. Statistisches.
[Deutschland.]
Hier sind namentlich die Zettel-, Hypothekar-, Mobiliar- und Volksbanken zu einer großartigen Entwickelung gelangt. Das deutsche Zettelbankwesen ist einheitlich für das Reich geordnet durch das Bankgesetz vom Dasselbe hat die Ausgabe der Noten bedeutend zentralisiert, ihre Einlösung besser gesichert und ihre Menge eingeschränkt. Das wichtigste Institut für die Notenausgabe ist seit diesem Gesetz die Reichsbank, welche 1876 an die Stelle der frühern Preußischen Bank getreten ist.
Diese Bank war von Friedrich II. als Leih- und Girobank begründet, seit zur Ausgabe von Banknoten ermächtigt, seit 1846 aus einer reinen Staatsanstalt in eine hauptsächlich mit privatem Kapital betriebene Unternehmung übergegangen, an deren Gewinn jedoch der Staat stark partizipierte. Die Reichsbank hat den Eigentümern der Preußischen Bank das reine Vermögen derselben herausgezahlt, außerdem den Aktionären die Beteiligung an dem neuen Unternehmen eingeräumt und dem preußischen Staat eine Abfindung von 15 Mill. Mk. gezahlt, auch die noch fortdauernde Verbindlichkeit der Preußischen Bank zu einer jährlichen Leistung an Preußen in Höhe von 1,815,730 Mk. für die Dauer ihrer Konzession übernommen. Die Reichsbank ist eine nur mit privatem Kapital begründete Aktiengesellschaft. Das Kapital von 120 Mill. Mk. ist in 40,000 Stammaktien à 3000 Mk. zerlegt. Dem Reich steht die Beaufsichtigung und Leitung der Reichsbank zu.
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Erstere wird durch ein Kuratorium von fünf Mitgliedern, letztere vom Reichskanzler und unter demselben vom Reichsbankdirektorium ausgeübt. Präsident und Mitglieder des Direktoriums werden auf Vorschlag des Bundesrats vom Kaiser auf Lebenszeit ernannt. Alle Beamten der Reichsbank sind Reichsbeamte. Die Anteilseigner wirken bei der Verwaltung namentlich durch einen Zentralausschuß mit, der von ihnen und aus ihrer Mitte gewählt wird, regelmäßige Kenntnis von dem Gang des Geschäfts erhält und in Bezug auf eine Reihe wichtiger Entschließungen gutachtlich vom Direktorium zu hören ist.
Die Reichsbank ist die bedeutendste deutsche Zettelbank. Außer ihr ist seit 1875 keine neue Zettelbank errichtet worden. Den in den deutschen Einzelstaaten konzessionierten Zettelbanken konnte das Gesetz von 1875 ihre Befugnisse nicht ohne weiteres entziehen oder beschränken. Es hatte zu diesem Zweck aber zwei indirekte Mittel, von denen es Gebrauch gemacht hat. Einerseits besaß das Reich das Besteuerungsrecht, anderseits bestanden die Konzessionen der Banken nur je für einen einzelnen Staat, während doch ihre Noten auch über die Grenzen desselben hinaus zu zirkulieren pflegten. So konnte das Gesetz, ohne erworbene Rechte anzugreifen, reformierend vorgehen.
Vor allem wurde der Betrag der ungedeckten Noten, der im ganzen in Deutschland ausgegeben werden dürfe, im Maximum beschränkt, »kontingentiert«. Es sollen nicht mehr als höchstens 385 Mill. Mk. ungedeckter Noten zirkulieren. Dieser Betrag wurde auf die bestehenden und die neuerrichtete Reichsbank verteilt mit der Maßgabe, daß der Betrag ungedeckter Noten, der durch die Aufgabe des Emissionsgeschäfts seitens einer Bank in Wegfall komme, dem Notenrecht der Reichsbank zuwachsen solle. So hat die letztere statt der ihr ursprünglich überwiesenen 250 Mill. Mk. jetzt schon das Recht, 273 Mill. Mk. ungedeckter Noten auszugeben.
Alle Banken, die den ihnen zugestandenen Betrag ungedeckter Noten überschreiten, haben von dem Überschuß eine Steuer von jährlich 5 Proz. an die Reichskasse zu entrichten im Verhältnis der Zeit, während deren dieser größere Umlauf stattfindet. Den bestehenden Notenbanken wurde ferner die Verbreitung ihrer Noten außerhalb ihres eigentlichen Konzessionsgebiets durch ganz Deutschland nur unter der Bedingung gestattet, daß sie sich in ihrem Geschäftsbetrieb gewissen Regeln unterwerfen, wie sie ähnlich auch der Reichsbank vorgeschrieben sind.
Namentlich haben alle Banken mit Notenumlauf im ganzen Reich mindestens ein Drittel ihrer Noten mit kursfähigem deutschen Geld, Reichskassenscheinen oder Gold, zu decken und den Rest mit diskontierten Wechseln von höchstens drei Monaten Verfallzeit. Ferner sind sie verpflichtet, ihre Noten bei einer Stelle in Berlin oder Frankfurt a. M. gegen bar umzuwechseln; ebenso müssen sie die Noten aller Banken, für die das Emissionsrecht auf das ganze Reichsgebiet sich erstreckt, an ihrem Sitz und bei ihren Zweiganstalten in Städten mit mehr als 80,000 Einw. an Zahlungs Statt annehmen.
Dann müssen sie sich verpflichten, im Fall eine Aufhebung ihres Notenrechts zum oder später je von zehn zu zehn Jahren vom Reich für angemessen erachtet wird, dieselbe ohne Beanspruchung einer Entschädigung hinzunehmen. Endlich haben sie in ihrem Geschäftsbetrieb auf bestimmte Operationen sich zu beschränken. Namentlich dürfen sie ihre Mittel nur verwenden zum Ankauf von Gold und Silber, von Wechseln, zur Gewährung von Lombarddarlehen gegen bestimmte Unterpfänder und in beschränkter Höhe, zum Ankauf von gewissen deutschen Papieren (Staats- und Kommunalobligationen, Eisenbahnpapieren, Pfandbriefen) bis zu einem bestimmten Bruchteil ihrer Bestände. Der Reichsbank sind noch eine Reihe besonderer Verpflichtungen auferlegt. So hat sie ohne Entgelt für Rechnung des Reichs Zahlungen anzunehmen und bis zur Höhe des Reichsguthabens solche zu leisten; vom Publikum muß sie Barrengold jederzeit zu 1392 Mk. für das feine Pfund annehmen.
Das Reich erhält vom Gewinn der Reichsbank, nachdem 4½ Proz. ihrer Einlagen den Anteilseignern und vom Überschuß 20 Proz. dem Reservefonds überwiesen sind, die Hälfte. Von dem Gewinn, der bleibt, nachdem bei dieser Verteilung die Anteilseigner 8 Proz. erhalten haben, empfängt das Reich drei Viertel. Für 1884 betrug der Gewinnanteil des Reichs 2,096,341 Mk. Die Dividenden der Anteilseigner waren 1876: 6⅛, 1877: 6,29, 1878: 6,3, 1879: 5, 1880: 6, 1881: 6⅔, 1882: 7,05, 1883: 6¼, 1884: 6¼ Proz. Die Zahl der Anteilseigner war Ende 1884: 7602, worunter 1462 Ausländer.
Die Reichsbank hat neben dem Zettel- besonders das Depositengeschäft oder, wie es bei ihr genannt wird, den Giroverkehr zu einer großen Ausbildung gebracht. Der Gesamtumsatz in diesem Geschäftszweig (einschließlich der Ein- und Auszahlungen für Rechnung des Reichs und von Bundesstaaten) betrug in Einnahme und Ausgabe 1884: 54,894 Mill. Mk., während der Gesamtumsatz aller Geschäftszweige sich auf 71,590 Mill. Mk. belief. Außer der Reichshauptbank in Berlin sind 61 Reichsbankhauptstellen und Reichsbankstellen und 157 Reichsbanknebenstellen vorhanden, so daß das Institut jetzt 219 Niederlassungen besitzt.
Inländische Wechsel hat die Reichsbank im Jahr 1884 gekauft 2,126,156 Stück im Betrag von 3781 Mill. Mk., die fast 14 Mill. Mk. Zinsen einbrachten; Lombarddarlehen hat sie 5224 gewährt im Betrag von 765 Mill. Mk. Vor dem Bankgesetz von 1875 waren in Deutschland 33 Notenbanken, die Ende 1874 einen Umlauf von 1325 Mill. Mk. hatten. Ihre Zahl hat sich inzwischen auf 18 vermindert. Mit Ausnahme einer einzigen, der Braunschweigischen Bank, haben sie sich alle den Beschränkungen des Bankgesetzes unterworfen und dafür den Umlauf ihrer Noten im ganzen Reichsgebiet erlangt.
Bei einigen derselben haben die betreffenden Einzelstaaten, die ursprünglich die Konzession erteilt, einen Anteil am Reingewinn, so bei der Badischen, der Württembergischen Notenbank. Alle Banknoten in Deutschland können nur über 100, 200, 500, 1000 Mk. oder ein Vielfaches von 1000 Mk. lauten. Thatsächlich geben die meisten Banken nur 100-Marknoten aus, 200-Marknoten nur die Provinzial-Aktienbank des Großherzogtums Posen, 500-Marknoten außer der Reichsbank nur noch vier weitere: die Posener Bank, die Frankfurter Bank, die Sächsische Bank zu Dresden und der Leipziger Kassenverein, 1000-Marknoten außer der Reichsbank nur die Städtische Bank zu Breslau und die Frankfurter Bank.
Außer den Noten der Markwährung liefen Ende 1882 aber noch Noten der Thalerwährung um und zwar bei der Reichsbank 1,911,500 Mk., der Kölnischen Privatbank 16,000, der Sächsischen Bank zu Dresden 107,800, ferner Noten der Thaler- und Guldenwährung bei der Bank für Süddeutschland 97,200, Noten der Guldenwährung bei der Frankfurter Bank 140,100 und der Badischen Bank 35,900, im ganzen 2,308,500 Mk. Diese Thaler- und Guldennoten sind in der nachstehenden Tabelle, welche den Stand der deutschen Notenbanken im Durchschnitt des Jahrs 1882 zeigt, nicht berücksichtigt.
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Übersicht der deutschen Notenbanken Ende 1882 (in Tausenden Mark).
Firma | Autorisierter ungedeckter Notenumlauf | Grundkapital | Notenumlauf | Barbestände (Metall, Kassenscheine, Noten) | Wechselbestand | Lombard | Reserve | Summe aller Passiva | Summe aller Aktiva |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1) Reichsbank | 273875 | 120000 | 771300 | 593739 | 386707 | 67402 | 17453 | 1083978 | 1094234 |
2) Städtische Bank zu Breslau | 1283 | 3000 | 2664 | 1489 | 4625 | 4128 | 600 | 10081 | 10288 |
3) Kölnische Privatbank | 1251 | 3000 | 2004 | 903 | 7986 | 392 | 750 | 9313 | 9553 |
4) Magdeburger Privatbank | 1173 | 3000 | 2010 | 958 | 4763 | 937 | 606 | 6668 | 6797 |
5) Danziger Privat-Aktienbank | 1272 | 3000 | 1903 | 905 | 6989 | 863 | 750 | 9720 | 9945 |
6) Posener Provinzial-Aktienbank | 1206 | 3000 | 1828 | 657 | 4816 | 1460 | 750 | 7368 | 7511 |
7) Hannöversche Bank | 6000 | 12000 | 4795 | 2355 | 14750 | 753 | 1016 | 25836 | 25836 |
8) Frankfurter Bank | 10000 | 17143 | 8291 | 5799 | 19780 | 6949 | 3743 | 39301 | 40299 |
9) Bayrische Notenbank | 32000 | 7500 | 64572 | 34401 | 37373 | 2176 | 616 | 75991 | 75991 |
10) Sächsische Bank | 16771 | 30000 | 41972 | 25300 | 49669 | 3062 | 3671 | 85805 | 85805 |
11) Leipziger Kassenverein | 1440 | 3000 | 2862 | 1548 | 4035 | 1400 | 181 | 7955 | 7955 |
12) Chemnitzer Stadtbank | 441 | 510 | 499 | 277 | 2789 | 99 | 127 | 3635 | 3635 |
13) Württembergische Notenbank | 10000 | 9000 | 20555 | 10616 | 18323 | 735 | 435 | 30980 | 30980 |
14) Badische Bank | 10000 | 9000 | 14354 | 5257 | 18180 | 930 | 1410 | 26212 | 26212 |
15) Bank für Süddeutschland | 10000 | 15672 | 15229 | 5722 | 20535 | 854 | 1640 | 33733 | 33733 |
16) Braunschweigische Bank | 2829 | 10500 | 2304 | 804 | 10731 | 2658 | 349 | 19730 | 19809 |
17) Kommerzbank in Lübeck | 959 | 2400 | 828 | 553 | 5212 | 263 | 63 | 7455 | 7629 |
18) Bremer Bank | 4500 | 16607 | 4890 | 1909 | 28034 | 7996 | 804 | 38560 | 39250 |
Zusammen: | 385000 | 268332 | 962860 | 693192 | 645297 | 103057 | 34964 | 1522321 | 1535462 |
Die Verhältnisse der Hypothekenbanken sind nicht durch ein einheitliches Reichsgesetz geregelt. Es war 1879 ein solches beabsichtigt, das wenigstens die Rechte der Pfandbriefinhaber gegenüber den sonstigen Gläubigern der Banken verstärkt hätte; allein dasselbe ist nicht zu stande gekommen, nur das Einführungsgesetz zur Zivilprozeßordnung hat der Landesgesetzgebung die Möglichkeit offen gehalten, diese zweckdienlichen Einrichtungen zu schaffen. Die Hypothekenbanken bedürfen in den Einzelstaaten der Regierungsgenehmigung, um das Recht der Ausgabe von Inhaberpapieren zu erlangen. In Preußen ist die Genehmigung abhängig von der Befolgung gewisser Verwaltungsgrundsätze (»Normativbestimmungen«),
die jedoch in der Praxis sich wenig bewährt haben. Die zu hohe Beleihung namentlich von städtischen Grundstücken, Bauplätzen, industriellen Etablissements, außerdem die falschen Bilanzgrundsätze, die Bewilligung zu hoher Zinsen und von Kapitalzuschlägen und Prämien an die Pfandbriefinhaber haben einzelne der Institute in größere oder geringere Verlegenheiten gebracht. Neben den Hypothekendarlehen geben einzelne Institute auch ohne Hypothek Darlehen an Gemeinden und emittieren dagegen besondere Pfandbriefe, sogen. »Kommunalpfandbriefe«. Die Kommunalbank für das Königreich Sachsen betreibt sogar ausschließlich diesen Geschäftszweig. Ein Teil der Banken betreibt das Geschäft der Hypothekenbanken neben andern Bankgeschäften. Im ganzen hatten die deutschen Hypothekenbanken Ende 1883 mehr als 1700 Mill. Mk. Pfandbriefe im Umlauf u. über 1800 Mill. Mk. Hypotheken im Besitz; das Nähere ergibt die folgende Tabelle:
Übersicht der deutschen Hypothekenbanken Ende 1883 (in Tausenden Mark).
Sitz | Firma | Gegründet | Hypotheken | Pfandbriefe | Aktienkapital |
---|---|---|---|---|---|
Berlin | Preußische Zentral-Bodenkredit-Aktiengesellschaft | 1870 | 190793 | 182180 | 14400 |
Berlin | Preußische Bodenkredit-Aktienbank | 1868 | 107095 | 84843 | 30000 |
Berlin | Preußische Hypotheken-Aktienbank | 1864 | 96047 | 86950 | 6000 |
Berlin | Deutsche Hypothekenbank | 1872 | 25916 | 23649 | 5400 |
Breslau | Schlesische Bodenkredit-Aktienbank | 1872 | 44706 | 41640 | 7500 |
Köslin | Pommersche Hypotheken-Aktienbank | 1867 | 18629 | 21273 | 3000 |
Stettin | National-Hypotheken-Kreditgesellschaft | 1870 | 32927 | 31373 | 1002 |
Straßburg | Aktiengesellschaft für Boden- u. Kommunalkredit in Elsaß-Lothringen | 1876 | 31177 | 25116 | 4800 |
München | Bayrische Hypotheken- und Wechselbank | 1835 | 358143 | 340479 | 34286 |
München | Süddeutsche Bodenkreditbank | 1871 | 228248 | 218457 | 24000 |
München | Bayrische Vereinsbank | 1869 | 89645 | 85550 | 12600 |
Nürnberg | Bodenkreditanstalt der Vereinsbank | 1871 | 100199 | 99097 | 10200 |
Stuttgart | Württembergische Hypothekenbank | 1868 | 65869 | 60561 | 6300 |
Mannheim | Rheinische Hypothekenbank | 1872 | 64290 | 63094 | 3000 |
Leipzig | Allgemeine Deutsche Kreditanstalt | 1856 | 22388 | 22227 | 30000 |
Braunschweig | Braunschweigisch-Hannöversche Hypothekenbank | 1872 | 63203 | 58962 | 9000 |
Schwerin | Mecklenburgische Hypotheken- und Wechselbank | 1871 | 21400 | 17818 | 9000 |
Gotha | Deutsche Grundkreditbank | 1867 | 102813 | 101180 | 10500 |
Dessau | Anhalt-Dessauische Landesbank | 1847 | 8204 | 6700 | 6000 |
Meiningen | Deutsche Hypothekenbank | 1863 | 59963 | 55006 | 9603 |
Hamburg | Hypothekenbank in Hamburg | 1871 | 29279 | 25966 | 4500 |
Bremen | Bremer Hypothekenbank | 1871 | 504 | 237 | 1680 |
Frankfurt a. M. | Frankfurter Hypothekenbank | 1862 | 58470 | 54446 | 6500 |
Frankfurt a. M. | Frankfurter Hypotheken-Kreditverein | - | 8725 | 8537 | 1440 |
Zusammen: | 1818633 | 1715341 | 250711 |
Als eine reine Depositenbank erscheint der Berliner Kassenverein. Er ist die Depositenbank der Berliner Banken, für die er die Inkassi der Wechsel und der Effektenrechnungen besorgt. Die Zahlungen an ihn werden zum großen Teil durch Kompensation bewirkt, wodurch der Verkehr in hohem Maß erleichtert
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und der Geldbedarf vermindert wird. Umfang und Entwickelung seiner Geschäftsthätigkeit ergibt die folgende Tabelle (in Millionen Mark):
Jahr | Inkassowechsel und Rechnungen | Höchster Betrag pro Tag | Durch Abrechnung geordnet Proz. | Giroeinlagen |
---|---|---|---|---|
1865 | 1851.9 | 25.64 | 64.06 | 1019 |
1870 | 3874.31 | 73.59 | 70.25 | 2169 |
1872 | 13433.4 | 268.08 | 76.94 | 6245 |
1875 | 5210.4 | 86.67 | 71.54 | 2938 |
1880 | 7354.59 | 249.38 | 76.53 | 3743 |
1881 | 8990.54 | 341.69 | 78.31 | 4257 |
1882 | 7248.69 | 220.34 | 76.52 | 3704 |
Bedeutendere auf Aktien begründete Mobiliarbanken existieren in Deutschland 100. Davon haben 15 ein Aktienkapital von je über 15 Mill. Mk., 7 ein solches, das zwischen 10 und 15 Mill. Mk. liegt, und 78 weniger als 10 Mill. Mk. Im ganzen beträgt das Kapital dieser Banken über 896 Mill. Mk. Sie schuldeten Ende 1882: 181½ Mill. Mk. Depositen, besaßen dagegen 402 Mill. Mk. Wechsel, 201 Mill. Mk. Effekten, 129 Mill. Mk. Lombardforderungen, 839 Mill. Mk. Kontokorrentdebitoren gegenüber 493 Mill. Mk. Kontokorrentkreditoren.
Diese starke Anlage ihrer Mittel in Effekten und Blankokrediten gibt ihnen ihren eigentümlichen Charakter. Der Reingewinn der Institute betrug 1882: 66 Mill. Mk. oder über 73 Proz. des Kapitals. Fünf Institute verteilten keine Dividende. Über die geschichtliche Entwickelung der deutschen Banken vgl. v. Poschinger, Die Banken im Deutschen Reich, Bd. 1: Bayern (Erlang. 1876), Bd. 2: Königreich Sachsen (Jena 1877);
Derselbe, Bankwesen und Bankpolitik in Preußen (Berl. 1878-1879, 3 Bde.);
Hecht, Bankwesen und Bankpolitik in den süddeutschen Staaten 1819-75 (Jena 1880).
In Betreff der Volksbanken s. d.
[Österreich-Ungarn.]
Es gibt nur eine einzige Zettelbank; die frühere Österreichische Nationalbank, jetzt Österreichisch-Ungarische Bank. Dieselbe ist 1816 entstanden; ihr Privilegium wurde 1841 und dann 1863 verlängert, in letzterm Jahr bis Ende 1876. In den finanziellen Bedrängnissen des Staats leistete sie ihm vielfach durch Darlehen Hilfe, wurde aber dadurch in die Unmöglichkeit versetzt, ihren Verbindlichkeiten gegen die Noteninhaber nachzukommen.
Seit 1862 sind ihre Verhältnisse vollkommen gesunde; ihre Noten sind mit der Landesvaluta vollkommen gleichwertig, freilich, da diese teils aus uneinlöslichen Staatsnoten, teils aus entwertetem Silber besteht, im Vergleich mit den Goldwährungen der bedeutendsten Handelsstaaten beständigen Wertschwankungen ausgesetzt. Es ist ihre ungedeckte Notenausgabe gesetzlich auf das Maximum von 200 Mill. Gulden beschränkt. Seit 1856 betreibt sie auch das Geschäft einer Hypothekenbank.
Das Kapital der Gesellschaft (ursprünglich 13 Mill. Fl.) beträgt seit 1868: 90 Mill. Fl. Die Dividende war 1876: 7½, 1877: 7⅚, 1878: 7⅓, 1879: 6½, 1880: 6⅜, 1881: 6½, 1882: 7⅙, 1883: 7⅙, 1884: 7 Proz. Die Noten lauten über 10, 100 und 1000 Fl. Das Privilegium der Bank lief 1877 ab. Bei der Erneuerung desselben machten die veränderten staatsrechtlichen Verhältnisse der Monarchie eine andre Organisation nötig. Nach dem Gesetz vom wird einer Österreichisch-Ungarischen Bank das Notenprivilegium für die Zeit vom bis erteilt.
Der Sitz der Bank ist in Wien; eine Hauptanstalt für alle Geschäftszweige mit Ausnahme des Hypothekengeschäfts wird in Pest errichtet. Die Pester Anstalt erhält für Darlehen an ungarische Kunden 50 Mill. Fl. besonders überwiesen. Die Schuld des Staats an die Bank in Höhe von 80 Mill. Fl. wird aus den Gewinnanteilen der beiden Reichshälften abgezahlt. Von dem, was bei Ablauf des Privilegiums noch geschuldet ist, trägt Ungarn 30 Proz., die in 50 gleichen, unverzinslichen Jahresrenten an Österreich zu entrichten sind, wofür Österreich sich mit der Bank abfindet.
Vom Reinertrag erhalten die Aktionäre zunächst 7 Proz.; der Überschuß wird zwischen den Aktionären und dem Staat gleichmäßig geteilt, und von dem Anteil des Staats erhält Ungarn 30, Österreich 70 Proz. Die obere Leitung und Beaufsichtigung der Geschäftsführung hat der Generalrat, dessen ausführendes Organ der Generalsekretär ist. Der Generalrat besteht aus dem Gouverneur, zwei Vizegouverneuren und zwölf weitern Mitgliedern. Der Gouverneur wird auf gemeinsamen Vorschlag des österreichischen und ungarischen Finanzministers vom Kaiser ernannt, von den Vizegouverneuren wird der eine vom österreichischen, der andre vom ungarischen Finanzminister vorgeschlagen, die übrigen Generalräte werden von den Aktionären gewählt.
Der Generalrat versammelt sich zweimal im Monat. Ein Exekutivkomitee desselben, das aus dem Gouverneur und vier weitern Mitgliedern besteht, hat die ständige Aufsicht über die Geschäftsführung. Den Verkehr mit dem Publikum unterhalten die beiden Direktionen, die bei den Hauptanstalten in Wien und in Pest vorhanden sind. Jede Direktion besteht aus einem der Vizegouverneure und acht Direktoren, von denen sechs durch den Generalrat, die zwei andern auf Vorschlag des Generalrats durch die Aktionäre gewählt werden.
Die Beamten werden sämtlich vom Generalrat ernannt. Im ganzen bestanden Ende 1884: 65 Bankanstalten, nämlich außer den beiden Hauptanstalten 38 Zweiganstalten und 25 Nebenstellen. Ende 1884 war der Notenumlauf 375,7 Mill. Fl., der Barvorrat 205,4 Mill. Fl. (davon 78,8 Mill. Fl. Gold), das Portefeuille 167,7 Mill. Fl., der Lombard 34,2 Mill. Fl. Im Hypothekengeschäft bestanden 3085 Darlehen im Betrag von 86,77 Mill. Fl. und zirkulierten 84 Mill. Fl. Pfandbriefe.
Neben der privilegierten Nationalbank hat Österreich-Ungarn Institute zur Förderung des Hypothekenkredits, von denen ein Teil den Charakter der an sich trägt, während die übrigen, wie die Landschaften in Deutschland, ausschließlich im Interesse der Darlehnsnehmer bestehen. Unter den eigentlichen Hypothekenbanken ist die bedeutendste die Allgemeine Privilegierte Österreichische Bodenkreditanstalt (Kapital 9,600,000 Fl., Ende 1883 Pfandbriefumlauf 135,6 Mill. Fl., erworbene Hypothekenforderungen 141,1 Mill. Fl.). Der Zahl nach überwiegend sind naturgemäß die Mobiliarbanken. Stand und Ergebnisse der Kreditinstitute aus Aktien in 1883 zeigt die folgende Zusammenstellung (in Millionen Gulden):
Zahl | Kapital | Reserve | Wechsel und Darlehen | Pfandbriefe im Umlauf | Divid. pro 1883 Proz. | |
---|---|---|---|---|---|---|
Wiener Banken | 15 | 280 | 41 | 362 | 251 | 6.9 |
Andre österreichische Banken | 33 | 33 | 8 | 64 | 220 | 6.4 |
Pester Banken | 15 | 60 | 10 | 62 | 117 | 7.3 |
Andre ungarische Banken | 116 | 12 | 2 | 49 | 2 | 10.2 |
Zusammen: | 179 | 385 | 61 | 537 | 590 | 7.0 |
Vgl. Rauchberg, Österreichs Bank- und Kreditinstitute 1872-83 (in der »Statist. Monatsschrift« 1885).
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[Schweiz.]
Die Notenemission ist dezentralisiert, aber seit dem Bundesgesetz vom einheitlich geregelt. Die Banken dürfen nicht mehr Noten als das Doppelte ihres Kapitals emittieren, müssen wenigstens 40 Proz. bar, das übrige durch genau bestimmte Sicherheiten decken. Die Banken sind verpflichtet, gegenseitig ihre Noten in Zahlung zu nehmen. Die bedeutenden Notenbanken haben noch eine besondere Vereinbarung getroffen (Konkordat), wonach sie auch gegenseitig ihre Noten einlösen.
Ende 1882 waren 29 Notenbanken vorhanden, davon 22 Konkordatsbanken. Ein großer Teil dieser Anstalten betreibt zugleich das Hypothekengeschäft und gibt dann auch wohl verzinsliche Inhaberobligationen aus. Ende 1882 war der Notenumlauf aller Banken 99,182,000 Frank, der Bestand an Wechseln 216,692,000, an Hypothekenforderungen 214,681,000, an Debitoren im Kontokorrent und gegen Schuldschein 109,842,000, das Aktienkapital 107,125,000, an Kündigungsfrist geknüpfte Verpflichtungen (darunter Obligationen) 362,514,000 Fr.
[Großbritannien und Irland.]
Kein Land hat ein so ausgebildetes Bankwesen wie das britische Reich. Allerdings sind nicht alle Arten von Banken gleichmäßig entwickelt. In dem Mutterland sind es vielmehr hauptsächlich die Zettel- und die Depositenbanken, die auf das vollkommenste ihre Funktionen vollziehen und ihrer Natur nach auch dem Diskontogeschäft ungeheure Kapitalien zuführen. Im Mutterland nicht, wohl aber in einzelnen Kolonien sind auch Hypothekenbanken in Thätigkeit.
Was die Zettelbanken angeht, so sind ihre Verhältnisse verschieden in England und Irland einer- und in Schottland anderseits. In England und Irland ist die Notenemission wesentlich zentralisiert, in Schottland nicht. In England ist die Hauptanstalt für die Notenausgabe die englische Bank oder Bank von England (Bank of England). Sie ist zugleich die älteste Notenbank der Welt von größerer Bedeutung. Sie ist 1694 nach dem Plan des Schotten William Patterson begründet.
Ihr ursprüngliches Kapital betrug 1,200,000 Pfd. Sterl. und wurde der Regierung gegen 8 Proz. Zinsen geliehen. Dafür erhielt die Bank das Recht, zum gleichen Betrag Noten auszugeben. 1697 vermehrte die Bank ihr Kapital auf 2,201,171½ Pfd. Sterl., indem sie ihre Noten, zu deren Einlösung sie außer stande war, und die diskreditierten Schatzscheine des Staats als Kapitaleinzahlung annahm; sie erhielt dabei die Zusicherung, daß der Staat keine zweite Bank durch Gesetz begründen werde, und zugleich wurde ihr Privilegium bis 1710 erstreckt.
Unter der folgenden Regierung gewährte die Bank dem Staat abermals mehrfach ihre Hilfe und erhielt dagegen wichtige Rechte, neben der Erstreckung ihres Bestandes bis 1742 namentlich das wichtige Privilegium, daß außer ihr in England keine Bankgesellschaft mit mehr als sechs Teilhabern Noten ausgeben dürfe. 1742 wurde das Privilegium bis 1764 verlängert gegen ein zinsfreies Darlehen an den Staat von 1,600,000 Pfd. Sterl., welche Summe durch Erhöhung des Aktienkapitals auf 9,800,000 Pfd. Sterl. aufgebracht wurde. 1784 wurde das Privilegium bis 1786 erneuert gegen Zahlung von 100,000 Pfd. Sterl., 1781-1812 gegen ein 3proz.
Darlehen von 3 Mill. Pfd. Sterl. auf drei Jahre. In kritischen Zeiten, die während des 18. Jahrh. einigemal eintraten, wußte die Bank stets ihrer Pflicht der Noteneinlösung nachzukommen. Erst während des Revolutionskriegs erschöpften die finanziellen Beziehungen zum Staate die Mittel der Bank, so daß sie im Februar 1797 bei einem Notenumlauf von 8,644,250 Pfd. Sterl. nur einen Barschatz von 1,272,000 Pfd. Sterl. besaß. So ließ sie sich durch die Regierung mittels einer Kabinettsorder vom die später die Bestätigung des Parlaments erhielt, von der Barzahlung dispensieren.
In dieser Epoche der Uneinlöslichkeit der Banknoten oder der »Bankeinschränkung« (bank-restriction), wie sie in England genannt wird, die, allmählich immer weiter ausgedehnt, bis dauerte, haben die Noten (namentlich in den Jahren 1804, 1809, 1811, 1814) beim Umtausch gegen bar ein ansehnliches Disagio (bis zu 30 Proz.) verloren. 1816 wurde das Kapital der Bank auf 14,553,000 Pfd. Sterl. erhöht, indem ein Teil der Reserve auf die Aktionäre übertragen wurde; gleichzeitig hoben sich die Darlehen an den Staat auf den Gesamtbetrag von 14,686,000 Pfd. Sterl. Seit 1826 gab die Bank keine Noten unter 5 Pfd. Sterl. aus und begann, Filialen zu errichten; auch machte sie das Zugeständnis, einer Notenausgabe durch Aktienbanken sich nicht widersetzen zu wollen, wenn dieselben nur ihren Sitz nicht in London oder einem nähern Umkreis von London hätten. 1833 fand eine Verlängerung des Privilegiums statt, die wiederum die Veranlassung zu Konzessionen der Bank an das Publikum war; dagegen wurden jetzt auch ihre Noten zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt. Im J. 1844 erfolgte unter dem Ministerium Sir Robert Peels diejenige Gesetzgebung, welche noch jetzt das britische Zettelbankwesen normiert.
Durch die Akte 7 u. 8 Vict. cap. 32 wurden zunächst die Verhältnisse in England geregelt, während die analoge Umgestaltung der Einrichtungen in Irland und Schottland 1845 geschah. Der hauptsächliche Zweck des Gesetzes für England war, die Notenausgabe zu zentralisieren und zugleich die Ausgabe ungedeckter Noten auf ein gewisses Maß einzuschränken. Deshalb wurde die frühere Freiheit der Notenausgabe, die für jedes Bankgeschäft mit weniger als sechs Teilnehmern im ganzen Land und auch für die von London entfernten Aktienbanken bestanden hatte, aufgehoben.
Nur diejenigen Banken, welche das Emissionsgeschäft betrieben, sollten dasselbe fortsetzen dürfen und weiter bis zu dem Betrag Noten ausgeben, der dem Durchschnittsbetrag ihrer Notenzirkulation während der vorhergegangenen drei Monate gleichkomme. In Bezug auf die Bank von England wurde bestimmt, daß sie nicht mehr als 14 Mill. Pfd. Sterl. ungedeckte Noten ausgeben dürfe, dagegen wurde der Betrag der gedeckten Noten für sie nicht beschränkt. Auch wurde festgesetzt, daß der Notenbetrag, der durch etwanige Einstellung der Emission seitens der kleinern in Wegfall kommen werde, zu zwei Dritteln dem Emissionsrecht der englischen Bank zuwachsen solle.
Dadurch ist seit 1866 das Maximum der ungedeckten Noten bei der englischen Bank auf 15 Mill. Pfd. Sterl. gestiegen. Zur Sicherung der Vorschriften über die Notendeckung wurde die englische Bank in zwei Abteilungen zerlegt, eine sogen. Emissionsabteilung (issue department) und eine Bankabteilung (banking department). In der erstern, die nicht mit dem Publikum geschäftlich zu verkehren hat, werden die Noten hergestellt und die Deckung vorrätig gehalten, und zwar werden immer um 15 Mill. Pfd. Sterl. mehr Noten hergestellt, als der Barvorrat beträgt, so daß in dieser Abteilung das gesetzliche Maximum der ungedeckten Noten stets zugleich auch das Minimum ist. Alle Noten werden von dem Issue department dem Banking department ausgeliefert, das dieselben zu seinem Geschäftsbetrieb (Diskontieren, Lombardieren etc.) verwendet. Den Teil der Noten, den das
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Banking department jeweilen vorrätig hält, also noch unverwendet gelassen hat, nennt man Notenreserve (reserve). Die Bankakte von 1844 ist bis zur Gegenwart unverändert in Kraft geblieben; nur wurde die Bestimmung derselben in betreff des Maximums der ungedeckten Noten der englischen Bank inzwischen dreimal (1847, 1857 und 1866) von der Regierung zeitweilig außer Kraft gesetzt, damit die Bank in Zeiten der Handelskrisis ausgedehntere Darlehen gewähren konnte.
Die englische Bank ist der Bankier der Regierung, dient namentlich als Generalstaatskasse, vermittelt die Begebung der schwebenden Schuld und verwaltet das ganze Staatsschuldenwesen. Sie empfängt dafür als Entschädigung jährlich 198,000 Pfd. Sterl. Dagegen zahlt sie als Stempelabgabe 180,000 Pfd. Sterl. Die Bank hat Filialen in Manchester, Birmingham, Liverpool, Bristol, Leeds, Newcastle, Hull, Plymouth, Portsmouth. Auf ihre Verwaltung hat der Staat keinen Einfluß.
Dieselbe wird vielmehr durch einen von den Aktionären gewählten Aufsichtsrat besorgt, der aus 26 Mitgliedern besteht. An der Spitze des Kollegiums stehen der Gouverneur und der Vizegouverneur, welche das laufende Geschäft leiten. Sie werden unterstützt durch einen engern Ausschuß, das Schatzkomitee, das aus den ältern Mitgliedern des Aufsichtsrats besteht, namentlich aus denjenigen, die schon einmal Gouverneure gewesen sind. Der Gouverneur fungiert regelmäßig zwei Jahre; auf ihn folgt der bisherige Vizegouverneur. Es wird niemand Gouverneur, der nicht wenigstens 20 Jahre dem Aufsichtsrat angehört hat. Der Stand der englischen Bank war Ende 1883: Kapital 14,553,000 Pfd. Sterl., Reserve 3,073,609, Staatsdepositen 8,983,904, Privatdepositen 21,789,345, Notenumlauf 25,142,720, Barvorrat 21,566,273, Anlagen 37,423,305 Pfd. Sterl.
Vgl. Francis, History of the Bank of England (Lond. 1848, 2 Bde.);
v. Philippovich, Die Bank von England im Dienste der Finanzverwaltung des Staats (Wien 1884).
Als die Peels-Akte erlassen wurde, gab es in England 207 Einzelbankiers und 72 Aktienbanken, die neben der englischen Bank Noten ausgaben; ihr Notenrecht belief sich nach der Akte zusammen auf 8,648,658 Pfd. Sterl. Ihre Zahl ist inzwischen auf 100 Privatbankiers mit zusammen 3,489,498 Pfd. Sterl. und 45 Aktienbanken mit 2,365,004 Pfd. Sterl. gesunken, also das Notenrecht auf im ganzen 5,854,502 Pfd. Sterl. Thatsächlich hatten Ende 1883 Aktienbanken 1,674,915, die Einzelbankiers 1,645,437 Noten im Umlauf.
Die Gesetze von 1845 über die schottischen und irischen Zettelbanken unterscheiden sich in einem nicht unwesentlichen Punkt von dem englischen Gesetz. In jenen Landesteilen ist für alle bestehenden Banken nur die Ausgabe der ungedeckten Noten für die Zukunft beschränkt worden, nicht auch diejenige der gedeckten. Dabei besteht noch der Unterschied zwischen Irland und Schottland, daß dort die Ausgabe der Noten zentralisierter ist, indem von der zulässigen Menge ungedeckter Noten eine einzige Bank, die irländische Bank (Bank of Ireland), weit über die Hälfte auszugeben hat, während in Schottland die Befugnis gleichmäßiger verteilt ist. In Irland gab es 1845 sechs Notenbanken, und diese Zahl ist unverändert dieselbe geblieben.
Das Maximum der ungedeckten Notenausgabe derselben beträgt 6,354,494 Pfd. Sterl., die durchschnittliche Zirkulation gegen Ende 1883 war 6,884,227 Pfd. Sterl., der Barvorrat 2,926,124 Pfd. Sterl. Schottische Emissionsbanken gab es 1845 noch 19 mit einem ungedeckten Notenumlauf von 3,087,209 Pfd. Sterl. Jetzt sind ihrer nur noch 10; ihr Notenrecht beträgt zusammen 2,676,350 Pfd. Sterl. Gegen Ende 1883 war der durchschnittliche Notenumlauf zusammen 5,909,140 Pfd. Sterl., der Barvorrat 4,205,954 Pfd. Sterl. Die irischen und schottischen Banken dürfen Noten im Mindestbetrag von 1 Pfd. Sterl. ausgeben.
Außer den Zettelbanken sind von besonderer Wichtigkeit die Depositenbanken. Dieser Geschäftszweig hat sich in England schon seit Jahrhunderten ausgebildet, in neuerer Zeit aber ist darin an die Stelle der Einzelbankiers immer ausschließlicher die Thätigkeit der Aktiengesellschaften getreten. In der neuesten Zeit gehen diese Gesellschaften immer mehr zu dem System der beschränkten Haftbarkeit über, das seit 1862 statthaft ist. Solcher Aktienbanken (joint-stock-banks), die ganz eigentlich als Depositenbanken sich charakterisieren, gab es in England Ende 1883: 119, die noch außerdem 1591 Zweigniederlassungen hatten;
ihr eingezahltes Kapital betrug 52,491,481 Pfd. Sterl., der Kurswert der Anteile aber sogar über 142 Mill. Pfd. Sterl. In Schottland sind die zehn Notenbanken zugleich die Depositenbanken des Landes;
der Betrag der Depositen in ihren Händen ist etwa 14mal so groß als ihre Notenzirkulation.
Die Zahl der Zweigniederlassungen der schottischen Banken erhebt sich auf 887. In Irland gibt es außer den sechs Zettelbanken noch vier andre Depositenbanken; die zehn Institute haben 492 Zweigniederlassungen; ihr eingezahltes Kapital beträgt 7,127,325 Pfd. Sterl. Die geschäftliche Thätigkeit dieser Institute ist eine außerordentlich bedeutende. Maßgebend für dieselbe ist naturgemäß der Betrag der Depositen, die ihnen anvertraut sind. Derselbe belief sich Mitte 1883 bei den englischen Aktienbanken allein auf 303 Mill. Pfd. Sterl., und man darf annehmen, daß die Privatdepositenbanken ebenfalls mehr als die Hälfte dieser Summe in Händen haben, so daß etwa 500 Mill. Pfd. Sterl. vom Publikum in England den Depositenbanken übergeben sind. Dabei sind die ca. 30 Mill. Pfd. Sterl. Depositen, welche die englische Bank regelmäßig schuldet, nicht eingeschlossen, denn diese sind in der Hauptsache als die Depositen anzusehen, welche die Depositenbanken ihrerseits an einer Zentralstelle hinterlegen. Die schottischen Aktienbanken hatten Mitte 1883 zusammen 81,176,357 Pfd. Sterl. Depositen, die irländischen gegen 40 Mill. Pfd. Sterl.
Sehr ausgebildet ist das Bankwesen auch in den britischen Kolonien. Diejenigen der Banken, die sich auf das Depositengeschäft beschränken, haben fast alle entweder ihren Hauptsitz oder doch eine Niederlassung in London. Die 28 bedeutendsten dieser Banken, die in Australien, in Nordamerika, in Afrika, in Indien ihre hauptsächliche Geschäftsthätigkeit entwickeln und zusammen 1223 Niederlassungen besitzen, hatten Ende 1883: 22¾ Mill. Pfd. Sterl. eingezahltes Kapital und 115¼ Mill. Pfd. Sterl. Depositen.
Die Kolonialbanken, die ihren Hauptsitz in den Kolonien haben, emittieren durchweg auch Noten. So hatten von jenen 28 Depositenbanken 25 Ende 1883 zusammen für 9,3 Mill. Pfd. Sterl. Noten im Umlauf. In Australien gab es überhaupt 22 Bankinstitute mit 106,051,355 Pfd. Sterl. Aktiven und 77,418,628 Pfd. Sterl. Passiven, davon Notenumlauf 5,483,949 Pfd. Sterl. und Depositen 70,020,678 Pfd. Sterl., wovon zwei Drittel zinstragend waren. Mit Ausnahme von 5 durch englische Gesellschaften gegründeten Banken haben sie sämtlich ihren Hauptsitz in den Hauptstädten der Kolonien und zahlreiche Zweigbanken an allen wichtigern Orten.
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[Frankreich.]
Seit 1848 hat Frankreich nur eine einzige Zettelbank, die Banque de France. Dieselbe besteht seit 1800. Ihre Notenausgabe ist auf den Betrag von 3200 Mill. Frank beschränkt, ein Drittel desselben muß sie in barem Geld gedeckt haben. Im J. 1848 und wieder in den Jahren 1870-77 hat sie die Einlösung ihrer Noten eingestellt. Ihr Privilegium dauert bis 1897; sie hat während der Dauer desselben die Verpflichtung, dem Staat bis zum Betrag von 100 Mill. Fr. unverzinsliche Darlehen zu geben.
Bei der letzten Erneuerung des Privilegiums (1859) mußte sie überdies 100 Mill. Fr. 3proz. Rente zu pari übernehmen. Ihr Aktienkapital beträgt 182½ Mill. Fr. Ende August 1884 war der Notenumlauf 2821,252 Mill. Fr., der Barvorrat 2127,992, das Wechselportefeuille 921,482, der Lombard 436,467, Guthaben der Privaten 449,348, Guthaben des Staats 170,381 Mill. Fr. Die Bank wird von einem Gouverneur und zwei Untergouverneuren geleitet, welche der Staat ernennt; die Aktionäre werden durch einen Ausschuß von 15 Personen (»régents«) vertreten.
Außerdem wählen die Aktionäre drei Zensoren (censeurs), welche einen Ausschuß von 12 Personen zur Beaufsichtigung des Diskontogeschäfts (conseil d'escompte) ernennen. Ihre im Umlauf befindlichen Noten sind von 50, 100, 200 (wenige), 500 und 1000 Fr. Die Bank hat 94 Filialen (»succursales«) in den Departements, von denen noch 60 weitere Städte, die auch als Bankplätze anzusehen sind, ressortieren. Die Dividenden betrugen 1879: 11,14 Proz., 1880: 15,493, 1881: 25,772, 1882: 29,896 Proz. Als eine zweite Notenbank erscheint nur noch die 1851 errichtete Banque de l'Algérie mit dem Sitz in Algier;
ihr Notenumlauf betrug Ende 1881: 63 Mill. Fr.
Vgl. Bousquet, La Banque de France et les institutions de crédit (1885).
Auch das Geschäft der Hypothekenbanken ist in Frankreich in hohem Maß zentralisiert. Für das Mutterland besteht als einziges Institut der 1852 begründete Crédit foncier de France, dessen Gouverneur und Untergouverneure von der Regierung ernannt werden. Eine 1879 gegründete zweite Anstalt, die Banque hypothécaire de France, wurde 1882 mit dem Crédit foncier fusioniert. Das Aktienkapital des Crédit foncier beträgt 155 Mill. Fr.; Ende 1882 betrugen seine Darlehen gegen Hypothek 1541 Mill. Fr., seine Darlehen an Kommunen 750 Mill. Fr. Dagegen hatte er 1272 Mill. Fr. Pfandbriefe und 731 Mill. Fr. Kommunalobligationen ausgegeben.
Die ausgegebenen Obligationen dürfen das Zwanzigfache des Aktienkapitals nicht übersteigen. Neuerdings sind verschiedene Hypothekenbanken für die Kolonien gegründet worden, wie der Crédit foncier et agricole d'Algérie (1880), Crédit foncier de Tunsie (1883), die aber noch keine bedeutendere Entwickelung genommen haben. Originell ist der Crédit foncier de la marine (1880), der auf Schiffe hypothekarische Darlehen gibt. Eine reine Diskonto- und Lombardbank von großer Bedeutung ist das Comptoir d'escompte de Paris (1848 gegründet, Kapital 80 Mill. Fr., Umsatz 1881: 11,000 Mill. Fr.).
Sehr groß ist die Zahl und die Geschäftsthätigkeit der Mobiliarbanken. Unter ihnen ist von vorbildlicher Bedeutung gewesen der 1851 entstandene Crédit mobilier, der hauptsächlich mit Gründungen und Emissionen sich befaßt, aber in neuerer Zeit wenig Erfolge erzielt hat. Unter den neubegründeten Nachahmungen desselben hat besonders der 1872 mit einem Kapital von 100 Mill. Fr. errichtete Crédit lyonnais rasch eine hervorragende Stelle gewonnen. Außerdem sind unter den Pariser Instituten hervorzuheben: Société de dépots et de comptes courants (errichtet 1863, Kapital 20 Mill. Fr.);
Banque franco-égyptienne (1870, Kapital 25 Mill. Fr.);
Banque de Paris et des Pays-Bas (1872, 62½ Mill. Fr.);
Crédit industriel et commercial de France (15 Mill. Fr.).
[Die übrigen europäischen Staaten.]
Belgien hatte nach der Revolution eine Zeitlang sechs Notenbanken. Seit 1850 bestanden nur noch folgende vier:
1) die Belgische Nationalbank, 1850 mit einem Kapital von 25 Mill. Frank begründet, welches noch um 15 Mill. vermehrt werden kann. Die Geschäftszweige der Bank sind das Diskonto-, Lombard-, Kontokorrent-, Inkasso- und Aufbewahrungsgeschäft sowie Edelmetallhandel; ferner versieht sie die Kassengeschäfte des Staats. Sie ist zur Notenausgabe in Stücken von 1000, 500, 100, 50 und 20 Fr. berechtigt, und dies Privilegium ist für die Folge ihr allein vorbehalten. Sie hat eine Filiale in Antwerpen und über 30 Zweigkontore und eine noch größere Zahl von Agenturen in verschiedenen Orten.
Anfang 1883 betrugen Kapital und Reservefonds zusammen 66½ Mill. Fr., der Notenumlauf 439 Mill. Fr. Von dem über 6 Proz. sich ergebenden Überschuß erhält 15 Proz. der Reservefonds und ¼ der Staat; außerdem erhält der Staat ¼ Proz. der Summe, um welche der durchschnittliche Notenumlauf 275 Mill. Fr. übersteigt. Neben der Nationalbank hatten früher noch das Recht der Notenausgabe:
2) die Société générale, 1822 unter König Wilhelm begründet mit einem eingezahlten Grundkapital von ca. 33 Mill. und gegenwärtig im Besitz einer Reserve von über 51. Mill. Fr.;
3) die Belgische Bank, 1835 von Brouckère gegründet, hat jetzt ein Grundkapital von 15 Mill. Fr.;
4) die Lütticher Bank, mit einem eingezahlten Grundkapital von 2 Mill. Fr. und einer Reserve von 3½ Mill. Fr.-
Von den drei letzten Banken haben sich inzwischen die beiden erstern des Rechts der Notenausgabe zu gunsten der Nationalbank begeben, so daß neben der letztern nur noch die Lütticher Bank, jedoch nur in geringfügigen Beträgen, Noten ausgibt. Von den Mobiliarbanken auf Aktien hatten Ende 1881 die 55 hervorragendsten zusammen 214½ Mill. Fr. Kapital, 144½ Mill. Wechsel, 215,3 Mill. Effekten, 339 Mill. Darlehen, 254 Mill. Kontokorrentdebitoren und 523 Mill. Kontokorrentkreditoren. Gleichzeitig Depositen- und Hypothekenbank ist die Banque liégeoise et caisse d'épargne. Ferner bestehen über 30 Kreditvereine (Unions du Crédit), fast alle seit dem Erlaß des Genossenschaftsgesetzes vom gebildet.
Niederlande. Die älteste Bank Hollands war die Bank von Amsterdam, 1609 gestiftet, eine reine Depositen- und Girobank, die unter der Verwaltung der Stadt Amsterdam stand. Als 1672 die französischen Heere bis Utrecht kamen und ein großer Anlauf auf die Bank stattfand, zahlte dieselbe ohne Stockung. Erst 1790 fing sie an, die Einlösung gegen Metallgeld zu beschränken, und 1794 mußte die Direktion eingestehen, daß seit 50 Jahren von ihr Vorschüsse an die Ostindische Kompanie, an die Stadt Amsterdam und an die Staaten von Holland und Westfriesland bis zum Betrag von 10½ Mill. Gulden gemacht worden seien. Alsbald fielen die Bankscheine bis 16 Proz. unter den Nominalwert; die meisten Einlagen wurden zurückgenommen, 1820 wurde die Bank aufgelöst und 1824 durch die Bank der Niederlande ersetzt. Das Privilegium der letztern wurde 1838 und wiederum 1863 erneuert. Sie ist die einzige Notenbank des Königreichs. Ihr Kapital bildeten anfangs 5000 Aktien zu 1000 Fl.; bald aber
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erhöhte man dasselbe auf 10 Mill., 1840 auf 15 Mill. und 1864 auf 16 Mill. Fl. Ihre Noten lauten auf den Inhaber und auf 1000, 300, 200, 100, 60, 40 und 25 Fl. Im J. 1881/82 betrug ihre Notenzirkulation durchschnittlich 135 Mill. Fl. Die Notenausgabe und die Depositen müssen zusammen durch ⅖ Barschaft gedeckt sein. Außer Diskontogeschäften, Handel mit Gold- und Silberbarren und ausländischen Geldsorten sowie Darlehen auf edle Metalle in Barren und Münze beschäftigt sich diese Bank auch mit dem Ausmünzen auf Rechnung der Regierung. Die Verwaltung wird von einem Präsidenten, einem Sekretär und fünf Direktoren besorgt. Außerdem besitzen die Niederlande Mobiliarbanken, Kreditvereine und Hypothekenbanken. Die letztern sind in den jüngsten zwei Jahrzehnten entstanden. In den Kolonien hat ihren Sitz die Javasche Bank in Batavia, die hauptsächlich Notenbank ist und als solche ⅖ des Umlaufs in bar vorrätig halten muß; ihre Notenzirkulation Mitte 1882 war 38 Mill. Fl.
Schweden. Die Notenemission geschieht teils durch ein großes Zentralinstitut, teils durch eine Anzahl kleinerer Banken. Das Zentralinstitut ist die schwedische Reichsbank, die dem Staat gehört und unter der Verwaltung des Reichstags steht. Sie ist berechtigt, 30 Mill. Kronen ungedeckte Noten auszugeben; dabei wird als Notendeckung auch der Bestand an ausländischen sofort fälligen Forderungen oder Wechseln angesehen. Außerdem sind 27 Privatnotenbanken vorhanden, deren Errichtung auf besonderer Konzession beruht (die sogen. Enskildabanken).
Sie geben Noten von 10, 50, 100 und 1000 Kr. aus. Von ihrem Kapital haben sie wenigstens 60 Proz. in Hypothekenscheinen zu hinterlegen. Bis zur Höhe der hinterlegten Hypothekenscheine und darüber hinaus bis zu 40 Proz. des Grundkapitals dürfen sie ungedeckte Noten ausgeben. Nur die Noten der Reichsbank sind gesetzliches Zahlungsmittel. Ende 1882 war der Notenumlauf bei der Reichsbank 37,4, bei den Privatbanken 52,6, der Barvorrat dort 12,5, hier 8,1 Mill. Kr. Für Hypothekenbanken ist kein Raum, da zahlreiche auf Gegenseitigkeit begründete Institute dem Kreditbedürfnis der Grundeigentümer dienen.
Norwegen war während seiner Vereinigung mit Dänemark ebenso wie dieses mit Papiergeld überschwemmt. Nach der Trennung von demselben mußte daher auf die Verminderung desselben Bedacht genommen werden. Es wurde deshalb 1816 mit großer Mühe, weil es, wie in Dänemark, gänzlich an barem Geld fehlte, eine Zettelbank, die Reichsbank zu Drontheim, mit einem Kapital von 2 Mill. Thlr. gegründet; dasselbe wurde später erhöht, es beträgt jetzt einschließlich der Reserve 4¼ Mill. Thlr. Die Bank ist kein reines Staatsinstitut, steht aber unter der Aufsicht der Volksvertretung; auch ist der Staat am Gewinn beteiligt.
Sie ist die einzige Notenbank, und ihre Noten haben gesetzlichen Kurs. Sie gibt jetzt Noten aus von 1000, 500, 100, 50, 10 und 5 Kronen. Das Kapital muß zu ⅔ in bar und darf zu ⅓ in Wechseln angelegt sein. Der Notenumlauf betrug Ende 1875: 9,307,400, 1876: 9,917,200, 1877: 9,077,256, 1878: 7,741,922 Speziesthaler, Ende 1881: 37,953,846 Kr. Die Bank hat 10 Filialen. Sie nimmt Depositengelder und gibt Darlehen gegen Wechsel und Hypotheken. Sie hat Zweiganstalten in 5 und Agenturen in 7 Städten. Von sonstigen Banken sind zu erwähnen: die Bergens Privatbank, die Norske Kreditbank in Christiania, die Bank und Kreditkasse in Christiania, Bergen und Hamar, die besonders das Depositengeschäft pflegen.
Dänemark. Es gibt eine Notenbank, die Nationalbank. Sie besteht seit 1818 und ist an die Stelle der frühern Reichsbank getreten. Sie ist eine Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 27 Mill. Kronen. Ihre Noten lauten über 10, 50, 100 und 500 Kr. Die ungedeckte Notenausgabe ist auf 30 Mill. Kr. beschränkt; drei Achtel des Umlaufs müssen bar gedeckt sein. Ende 1882 waren 66 Mill. Kr. Noten im Umlauf. Eine Hypothekenbank ist vorhanden in der Landmannsbank in Kopenhagen, die Ende 1881: 5¾ Mill. Kr. auf Hypotheken ausgeliehen hatte, allerdings neben einem Wechselportefeuille von 15,6 Mill. Kr.
Italien. Es gibt sechs Notenbanken: die Nationalbank, die Toscanische Nationalbank, die Toscanische Kreditbank, die Römische Bank, die Bank von Neapel, die Bank von Sizilien. Ihr Kapital beträgt resp. 150, 21, 5, 15, 32½, 8 Mill. Lire. Sie dürfen nicht mehr Noten als das Dreifache des Aktienkapitals und nicht mehr als das Dreifache des Metallbestandes ausgeben. Die Noten lauten über 50, 100, 200, 500 und 1000 Lire. Von großer Bedeutung sind in Italien außer den Mobiliarbanken zur Unterstützung größerer Unternehmer ganz besonders die Volksbanken. 1881 gab es 111 solcher Banken mit 102,000 Mitgliedern. Das Kapital betrug 41 Mill., die Depositen 191 Mill., die Wechsel 111 Mill., die Darlehen 28 Mill. Lire. Hypothekenbanken gab es 1881: 8, die über 270 Mill. Lire Darlehen gewährt und 263 Mill. Lire Pfandbriefe ausgegeben hatten.
Spanien. Es gibt nur eine Notenbank: die Bank von Spanien mit dem Sitz in Madrid und 22 Filialen. Die Emission kann bis zum Fünffachen des Kapitals und bis zum Vierfachen des Barvorrats steigen. Die Noten lauten über 50, 100, 500 und 1000 Pesetas. Das Kapital beträgt 100 Mill. Pes., der Notenumlauf betrug Ende 1881: 130 Mill. Pes. Es besteht auch eine Hypothekenbank mit 20 Mill. Pes. Kapital, die Ende 1881 über 32 Mill. Pes. Hypothekenforderungen ausstehen hatte.
Portugal. Es gibt eine Bank, die das Alleinrecht der Notenemission für den Bezirk von Lissabon hat, die Bank von Portugal (Kapital 6 Mill. Milreis, Notenumlauf Ende 1881: 6 Mill. Milr.). Für das übrige Gebiet des Königreichs haben mehrere Banken das Emissionsrecht. Allen ist die Dritteldeckung vorgeschrieben. Eine Hypothekenbank ist die Allgemeine Gesellschaft für Bodenkredit, die bis Ende 1881: 3923 Darlehen im Betrag von 14 Mill. Milr. gewährt und für 13 Mill. Milr. Obligationen abgesetzt hatte.
Rußland. Die einzige Zettelbank ist die Staatsbank. Sie ist 1860 begründet als reine Staatsanstalt; ihr Kapital beträgt 25 Mill. Rubel. Sie hat ihren Sitz in Petersburg und Filialen in 55 Städten. Sie gibt Noten aus von 1, 3, 5, 10, 25, 50 und 100 Rub. Die Noten sind uneinlöslich; die Versuche, eine Einlöslichkeit herzustellen, und die beschränkten Umwechselungen, die 1862 und 1863 stattfanden, sind seit November 1863 aufgegeben. Sie nimmt verzinsliche Darlehen gegen Scheine mit bestimmter Verfallzeit und im Kontokorrent; sie kauft Wechsel, leiht gegen Unterpfänder und macht dem Staat Vorschüsse. Der Gewinn wird zur Bildung einer Reserve von 3 Mill. Rub. benutzt, dann zur Tilgung der verzinslichen Bankschuld, welche früher zur Beschaffung von Metallbeständen aufgenommen worden ist. Die Bank bildet keine Kasse für den Finanzdienst, ist aber mit Geschäften für den Staat beauftragt, wie Kouponeinlösung, Zeichnung auf Anleihen u. dgl. Im Januar 1882 war der Notenumlauf 716 Mill. Rub., der Barvorrat 171,4 Mill. Rub. (fast alles Gold),
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Kontokorrentschulden 274,7 Mill., Depositen mit Kündigungsfrist 24,4 Mill., Kreditbillets 417 Mill., Wechsel 103 Mill., Lombard 56,7, Forderungen an den Staat 404 Mill. Rub. Von den bedeutendern Mobiliarbanken sind zu nennen: in Petersburg die Diskontobank (10 Mill. Rub. Kapital), die Internationale Handelsbank (13 Mill. Rub.), die Handelsbank der Wolga-Kama (8,35 Mill. Rub.), die Bank für den auswärtigen Handel (20 Mill. Rub.);
in Moskau die Privathandelsbank (5 Mill. Rub.), die Diskontobank (4 Mill. Rub.);
in Riga die Rigaer Handelsbank (3 Mill. Rub.).
Sie alle liefern günstige Resultate. Eine Art Hypothekenbank ist die Russische Zentralbodenkreditbank in Petersburg, die ihre Aufgabe darin sieht, Pfandbriefe der russischen Bodenkreditanstalten zu kaufen und zu beleihen. In Polen ist eine staatliche Notenbank vorhanden mit einem Kapital von 8 Mill. Rub. neben einigen ansehnlichen Mobiliarbanken.
[Vereinigte Staaten von Nordamerika.]
Das heutige Zettelbankwesen der Union beruht in der Hauptsache auf den beiden Bundesgesetzen vom und vom Durch diese Gesetze wurden die zahlreich vorhandenen Notenbanken gezwungen, eine veränderte Organisation anzunehmen. Weil die Existenz der Zettelbanken auf Bundesgesetz beruht, heißen sie Nationalbanken. Im Oktober 1883 bestanden 2501 Nationalbanken. Dieselben erhalten die Noten, die sie ausgeben, vom Schatzamt und zwar für je 100 Dollar Bonds der Union 90 Doll. Noten. Im Oktober 1883 betrug ihr Notenumlauf 510,5 Mill. Doll. Die Banken sind zugleich die wichtigsten Depositenbanken. Im Oktober 1883 hatten sie 1063,6 Mill. Doll. Depositen.
Ihr Kapital betrug 509,7, ihre Reserve 142, ihre verzinslichen Anlagen 1309,2 Mill. Doll. Ihre Bedeutung im Vergleich mit den noch sonst vorhandenen Depositenbanken, die entweder auf Konzessionen der Einzelstaaten beruhen, oder einfache Privatunternehmungen sind, läßt sich nur bis 1883 verfolgen, weil mit diesem Jahr die allgemeine Verpflichtung sämtlicher Bankanstalten, ihren Status der Regierung bekannt zu geben, aufgehört hat. Im November 1882 waren in der ganzen Union 7448 Bankanstalten mit 717,3 Mill. Doll. Kapital und 2902,5 Mill. Doll. Depositen vorhanden, von welch letztern die Nationalbanken fast 39 Proz. erhielten. Es betrugen in Millionen Dollar:
Jahr | Nationalbanken | Staatsbanken, Privatbankiers etc. | Sparkassen mit Kapital | Sparkassen ohne Kapital | Im ganzen | |||||||||
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Zahl | Kapital | Depositen | Zahl | Kapital | Depositen | Zahl | Kapital | Depositen | Zahl | Depositen | Zahl der Anstalten | Kapital | Depositen | |
Mai 1876 | 2091 | 500.4 | 713.5 | 3803 | 214.0 | 486.0 | 26 | 5.0 | 37.2 | 691 | 844.6 | 6611 | 719.4 | 2075.3 |
1877 | 2078 | 481.0 | 768.2 | 3709 | 218.6 | 470.5 | 26 | 4.9 | 38.2 | 676 | 843.2 | 6579 | 704.5 | 2120.1 |
1878 | 2056 | 470.4 | 677.2 | 3799 | 202.2 | 413.3 | 23 | 3.2 | 26.2 | 668 | 803.3 | 6450 | 675.8 | 1920.0 |
1879 | 2048 | 455.3 | 713.4 | 3639 | 197.0 | 397.0 | 29 | 4.2 | 36.1 | 644 | 747.1 | 6360 | 656.5 | 1893.5 |
1880 | 2076 | 455.9 | 900.8 | 3798 | 190.1 | 501.5 | 29 | 4.0 | 34.6 | 629 | 783.0 | 6532 | 650.0 | 2219.9 |
1881 | 2115 | 460.2 | 1039.9 | 4016 | 206.5 | 627.5 | 36 | 4.2 | 37.6 | 629 | 862.3 | 6796 | 670.9 | 2667.3 |
1882 | 2239 | 477.2 | 1131.7 | 4403 | 231.0 | 747.6 | 38 | 3.9 | 41.3 | 622 | 929.8 | 7302 | 712.1 | 2850.4 |
Nov. 1882 | 2308 | 484.9 | 1119.8 | 4473 | 228.4 | 779.0 | 42 | 4.0 | 43.5 | 625 | 950.2 | 7448 | 717.3 | 2902.5 |
Ziemlich vereinzelt steht eine Hypothekenbank ohne größere Bedeutung, die United States Mortgage Company in New York (1871 errichtet, Kapital 1 Mill. Doll.). Die Gesetzgebung der Vereinigten Staaten ist Vorbild geworden für das System der Notenbanken in Japan.
Litteratur. O. Hübner, Die Banken (Leipz. 1854, 2 Tle.);
M. Wirth, Handbuch des Bankwesens (3. Aufl., Köln 1883);
Schraut, Die Organisation des Kredits (Leipz. 1882);
A. Wagner, System der Zettelbankpolitik (Freiburg i. Br. 1883);
Tooke und Newmarch, History of prices (Lond. 1838-57, 6 Bde.; deutsch von Asher, Dresd. 1858-62, 2 Bde.);
Gilbart, History, principles and practice of banking (neue Ausg., Lond. 1881, 2 Bde.);
Bagehot, Lombard-Street (7. Aufl., das. 1878; deutsch: »Der Weltmarkt des Geldes in den Londoner Bankhäusern«, Berl. 1875);
Macleod, Theory and practice of banking (4. Aufl., Lond. 1883, 2 Bde.);
Derselbe, Elements of banking (3. Aufl., das. 1878);
Coquelin, Le crédit et les banques (3. Aufl., Par. 1876);
Courcelle-Séneuil, Traité des opérations de banque (6. Aufl., das. 1876);
Courtois, Manuel des fonds publics et des sociétés par actions (8. Aufl., das. 1883).