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Kreditbank kann eine sehr mannigfache sein, da sie verschiedene Arten von Kredit einerseits geben wie anderseits nehmen kann. Der Kredit (s. d.) kann nämlich ein kurzfristiger oder langfristiger, ein verzinslicher oder unverzinslicher, Personal- oder Realkredit sein. Je nachdem die es mit diesen verschiedenen Arten von Kredit in ihrer Unternehmung zu thun haben, wird ihr Charakter ein andrer, wie denn die sogen. Handelsbanken, welche kurzfristigen Kredit auf Wechsel etc. geben, sich wesentlich von den den Zwecken der Landwirtschaft dienenden Banken unterscheiden, welche langfristigen Kredit gewähren müssen. Dabei ist offenbar, daß der Kredit, den sie nehmen, und derjenige, den sie geben, in einer bestimmten gegenseitigen Beziehung stehen müssen, daß beispielsweise eine Bank nicht langfristigen Kredit geben und kurzfristigen nehmen, kündbaren geben und unkündbaren nehmen kann etc. Man unterscheidet aber nach ihrem Geschäftsbetrieb hauptsächlich folgende Arten von Banken: Diskontobanken, Leihbanken, Hypothekenbanken, Mobiliarbanken, wobei natürlich klar ist, daß möglicherweise dasselbe Institut seiner Geschäftsthätigkeit nach eine kombinierte Erscheinung sein kann.
Diskontobanken.
Ihr Geschäftsbetrieb besteht im Ankauf von solchen Wechseln (s. d.), die erst nach einiger Zeit zahlbar werden. Man nennt solche Wechsel auch Diskontowechsel im Gegensatz zu Inkassowechseln, die sofort fällig sind und einem Bankinstitut nur übergeben werden, damit dasselbe die Einziehung des Betrags besorgt. Durch die Möglichkeit des Verkaufs eines später fälligen Wechsels können Forderungen, die man besitzt, vorzeitig in bares Geld umgesetzt werden. Kaufleute oder Fabrikanten entnehmen den Betrag ihrer Rechnungen für gelieferte Waren in einem Wechsel auf den Empfänger, verkaufen denselben bei einem Bankhaus (d. h. »diskontieren« ihn) und erhalten so neue Betriebsmittel. Daher ist das Diskontieren das Mittel, um ohne großes Kapital einem Unternehmen eine bedeutende Ausdehnung zu geben. Da anderseits die Bank (der »Diskonteur«) ihr Kapital bis zur Fälligkeit des Wechsels entbehrt, so erhält sie für die Zwischenzeit eine Zinsvergütung. Diesen Zins nennt man Diskont (s. d.). Derselbe wird nicht in Prozenten der vom Gläubiger gegebenen Summe, also des Kaufpreises des Wechsels, sondern in Prozenten der rückzuzahlenden Summe, des Betrags des Wechsels, also nach einem in der kaufmännischen Rechenkunst üblichen Ausdruck »im Hundert«, nicht »auf Hundert« berechnet. Wird ein Wechsel von 100, der in drei Monaten zahlbar ist, mit 4 Proz. diskontiert, so erhält man dafür sogleich 99; man zahlt also als Zins auf ein Vierteljahr 1 von einem Darlehen von 99, das ist von 100 im Jahr 4 4/99. Es kommt zuweilen auch vor, daß außer dem Diskont eine sogen. Provision der Bank bewilligt wird. Diese Bewilligung hat die Eigentümlichkeit, daß sie zwar in Prozenten der Summe und zwar ebenfalls der Rückzahlungssumme ausgedrückt wird, daß aber diese Prozente ohne eine Verringerung entrichtet werden, auch wenn der Verfall früher als nach einem Jahr eintritt. ¼ Proz. Provision erhöht daher den Diskontosatz um 1 Proz., wenn der Wechsel noch drei Monate zu laufen hat, dagegen nur um ½ Proz., wenn der Wechsel nach sechs Monaten verfällt. Der Diskontosatz, der gefordert wird, ist natürlich verschieden nach der Sicherheit der Wechsel, und diese ist vor allem bedingt durch die Zahl und die Qualität der Unterschriften, die er auf sich trägt, d. h. der Personen, die für die pünktliche Zahlung einstehen. So fordern Banken zuweilen wenigstens drei Unterschriften. Allein auch zwei gute Unterschriften können im allgemeinen als genügend angesehen werden, sie sind aber für einen soliden Wechsel regelmäßig erforderlich. Denn wenn das Diskontieren eines Wechsels im Grunde dazu bestimmt ist, eine Forderung, die man besitzt, früher zu realisieren, so ergibt sich als naturgemäß die Haftung des eigentlichen Zahlungspflichtigen und die des Zedenten der Forderung. Wenn auf einer dritten Unterschrift bestanden wird, so wird noch ein Fremder hineingezogen. Wie weit dadurch die Sicherheit des Wechsels sich erhöht, ist nicht gleichmäßig zu entscheiden. Durch die dritte Unterschrift wird der Charakter des Wechsels nicht wesentlich verändert, wenn etwa jemand es gewerbsmäßig betreibt, seine Unterschrift gegen Vergütung den verschiedenartigsten Wechseln beizufügen. Unter Umständen kann ein Wechsel sogar an Wert durch eine dritte Unterschrift verlieren, indem die letztere für solvent geltende Geschäftsleute in einer schlechten Verbindung zeigt. In andern Fällen aber hat die dritte Unterschrift besonders große Bedeutung. Man wird nämlich annehmen können, daß der Besitzer einer Forderung, der dieselbe in seinem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb erhalten hat, nicht so wählerisch in Bezug auf die Person des Kreditnehmers sein kann, als wer einen Wechsel in der Absicht kauft, um sein Kapital auf einige Zeit anzulegen. Daher werden die sichersten Wechsel diejenigen sein, welche ein Bankier bereits gekauft hat und seinerseits wieder zu verkaufen wünscht. Man bezeichnet sie als Bankierwechsel im Gegensatz zu gewöhnlichen Geschäftswechseln, und sie werden zu besonders niedrigen Sätzen diskontiert. Bei Wechseln mit zwei Unterschriften, resp. bei der Beurteilung der zwei ersten Unterschriften ist es noch wichtiger, über die Entstehung des Papiers sich klar zu werden. Namentlich kommt es darauf an, ob dasselbe im gewöhnlichen Verlauf des Geschäfts naturgemäß entstehen mußte, ob es auf eine besondere Saumseligkeit im Zahlen hindeutet, ob es nur aus einer gewagten Spekulation hervorgehen konnte, oder ob ihm überhaupt kein andrer Geschäftsvorgang zu Grunde liegt und es nur geschaffen wurde, um dem Trassanten unter der Bürgschaft des Acceptanten Kredit zu verschaffen (sogen. Gefälligkeitsaccept). Noch schlimmer als der letztere Fall ist die sogen. »Wechselreiterei«, wenn nämlich zwei Personen gegenseitig für einander Wechsel acceptieren, um den Erlös derselben für sich zu verwenden, die Mittel aber zur Einlösung der Accepte bei Verfall durch die Schaffung und Diskontierung neuer ähnlicher, aber dann regelmäßig im Betrag immer größer werdender Wechsel zu erlangen suchen. Aber auch bei den legitimsten Gründen, auf denen die Wechsel beruhen, und bei vollkommener Vertrauenswürdigkeit der Unterzeichner wird doch jede Unterschrift nur für einen gewissen Höchstbetrag als sicher erscheinen. Diskontierende Banken legen deshalb meistens Verzeichnisse an, bis zu welcher Maximalhöhe sie Wechsel von jedem ihrer Kunden kaufen, sogen. Kreditlisten. Natürlich kommt es dann noch darauf an, die Beträge, aus denen mehrere in der Kreditliste erscheinende Personen gleichzeitig haften, auf dieselben zu verteilen, so daß ein und derselbe Wechsel nicht mit seinem vollen Betrag mehreren in Anrechnung gebracht wird. Die Kreditlisten haben natürlich um so größere Bedeutung und gewähren der Bank eine desto wesentlichere Sicherheit, je mehr die Besitzer von Wechseln sich darauf beschränken, nur bei einer einzigen Stelle zu diskontieren.
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Abgesehen von dem Einfluß, den die Sicherheit des Wechsels ausübt, ist der Diskontosatz je nach Ort- und Zeitverhältnissen ein mannigfacher. Er ist um so niedriger, je mehr flüssiges Kapital vorhanden ist, um Wechsel zu diskontieren, und je weniger Wechsel zur Diskontierung angeboten werden. Er ist daher niedrig einerseits in reichen Ländern, anderseits in Zeiten, in denen durch einen schleppendern Gang des Geschäfts wenig Forderungen entstehen. Das Kapital, das zu Diskontierungen verfügbar ist, wechselt auch nach den Zeitverhältnissen, da solches Kapital, das vorübergehend anderweitig nicht in Anspruch genommen ist, sich mit Vorliebe dem Ankauf von Wechseln zuwendet. Aus diesen Verhältnissen erklärt es sich, warum der Diskontosatz viel häufigern und bedeutendern Veränderungen ausgesetzt ist als der Zinsfuß bei andern Arten von Darlehen. Die wichtigsten Diskonteure sind die großen Notenbanken, und diese haben die Gewohnheit oder auch die gesetzliche Verpflichtung, den Satz, zu welchem sie diskontieren, öffentlich bekannt zu geben. Die Veränderungen, die hier eintreten, charakterisieren die allgemeinen Schwankungen des Diskontosatzes, da auch diese großen Institute den Verhältnissen am offenen Markt sich anbequemen müssen. Änderungen des Diskontosatzes sind für dieselben eine wichtige Handhabe, um ein richtiges Verhältnis zwischen Barvorrat und Krediten herzustellen, indem mit einer Erhöhung, wie sie in kritischen Zeiten am Platz ist, weniger, bei einer Erniedrigung mehr Wechsel zur Diskontierung gegen Noten und Münze angeboten werden. Da gleichzeitig im erstern Fall mehr, im letztern weniger Noten zur Einlösung präsentiert werden, so wächst im erstern Fall und mindert sich im zweiten die sogen. Banknotenreserve, d. h. der Betrag an nicht ausgegebenen Noten, deren Ausgabe gesetzlich zulässig oder durch Besteuerung nicht erschwert wird. Die Deutsche Reichsbank hat ihren offiziellen Diskontosatz 1877 sieben-, 1878 drei-, 1879 sechs-, 1880 fünf-, 1881 dreimal geändert, abgesehen von den Ungleichheiten, die noch unter den einzelnen Kunden eintreten, von denen manche zu günstigern Bedingungen als den regelmäßig festgehaltenen diskontieren. Auch die äußersten Grenzen des Diskontosatzes liegen selbst innerhalb eines Volks und eines kurzen Zeitraums weit auseinander. Im J. 1876 fiel der Diskontosatz der Deutschen Reichsbank allmählich von 6 auf 3½ Proz., betrug 1879 sogar nur 3 Proz., Anfang 1882 wieder 6 Proz. Auch der durchschnittliche Diskontosatz der einzelnen Jahre ist ziemlich ungleich, er war bei der Deutschen Reichsbank seit ihrem Bestehen:
1876: | 4,16 | Proz. | 1880: | 4,24 | Proz. |
1877: | 4,42 | " | 1881: | 4,42 | " |
1878: | 4,34 | " | 1882: | 4,54 | " |
1879: | 3,70 | " | 1883: | 4,047 | " |
Da die Beziehungen der Handeltreibenden aller Kulturvölker in der Gegenwart sehr innige sind, so beeinflussen die verschiedenen Länder einander in Bezug auf die Höhe des Diskonts. Vollkommene Gleichheit aber findet nicht statt, da doch die Kapitalisten regelmäßig der Anlage im eignen Lande den Vorzug geben, auch Kapitalübertragungen von einem Land in ein andres immer mit gewissen Kosten wegen der Entfernung und der Verschiedenheit der Münzsysteme verknüpft sind. So war z. B. Ende 1883 der Bankdiskont in London und Paris 3, in Brüssel und Amsterdam 3½, in Berlin 4, in Petersburg 6 Proz. Reine Diskontobanken kommen selten vor. Vielmehr bildet das Diskontieren regelmäßig nur einen Zweig der Thätigkeit eines Instituts neben dem Betrieb andrer Bankgeschäfte. Namentlich sind die Noten- und Depositenbanken gleichzeitig Diskontobanken, indem die Kapitalien, welche durch die andern Geschäftszweige der Anstalt zufließen, auf den Ankauf von Wechseln verwendet werden. Aber auch fast alle andern Banken betreiben das Diskontogeschäft wenigstens zeitweise, um ihre müßigen Barbestände vorübergehend nutzbringend anzulegen.
Lombardbanken (Leihbanken),
so genannt, weil lombardische Kaufleute die Geschäfte derselben zuerst betrieben. Vorläufer derselben waren die öffentlichen Leih- und Pfandinstitute (Montes pietatis). Sie gewähren Darlehen gegen Verpfändung beweglicher Gegenstände. An einem beweglichen Gegenstand kann ein Pfandrecht nur bestellt werden oder wenigstens seine volle beabsichtigte Wirksamkeit nur haben, wenn derselbe in den Gewahrsam des Gläubigers gegeben wird. Daher ist das Lombarddarlehen ein Faustpfanddarlehen. Da es aber das Darlehen einer Bank ist, also zu produktiven Zwecken Kapitalien verschafft, so sind die Gegenstände, welche verpfändet werden, Effekten (Effektenlombard) oder Waren (Warenlombard) im weitesten Sinn, d. h. solche Gegenstände, welche nicht zum unmittelbaren Gebrauch dienen. Dieselben können während der Dauer des Darlehens ohne Nachteil beim Gläubiger sich befinden, da ihre Aufbewahrung nicht erforderlich ist, damit man von ihnen einen Nutzen ziehe. Durch das Darlehen wird der Eigentümer der Gegenstände von dem Zwang befreit, dieselben veräußern zu müssen, und er hat den Vorteil, eine von ihm erhoffte Preissteigerung derselben abwarten zu können. Der möglichen Wertschwankungen wegen kann die dargeliehene Summe immer nur einen bestimmten Bruchteil vom augenblicklichen Werte des Pfandes ausmachen. Am höchsten steigt die Beleihung bei Gold und Silber oder Münzen, da diese Objekte im Notfall am leichtesten in die Darlehnssumme selbst umzuwandeln sind. Ebenso kann auf sichere Wechsel, die diskontiert werden können, fast ihr voller Betrag geliehen werden. Es folgen dann Effekten, von denen die sichern und geringen Kursschwankungen ausgesetzten hoch, etwa zu drei Vierteln ihres Werts, mit voller Sicherheit beliehen werden können. Am meisten bleibt bei Waren das Darlehen hinter dem Werte des Pfandes zurück, schon deshalb, weil die Realisierung des Pfandes mit größern Schwierigkeiten verknüpft ist. Den vollen Wert des Pfandes erreicht das Darlehen auf Effekten in einem von dem Lombardgeschäft noch zu unterscheidenden Geschäft, der Prolongation oder dem Report (s. d.), das deshalb auch als ein gewagtes und unter Umständen gefährliches zu bezeichnen ist. Wie die Prolongation und der Effektenlombard die Effektenspekulation unterstützen, so der Warenlombard die Warenspekulation, die, wenn sie in vernünftigen Grenzen sich hält, sehr heilsame Folgen haben kann. Erleichtert wird der Warenlombard durch Einrichtungen, welche dem Gläubiger ersparen, die oft sehr voluminösen Pfandgegenstände in seine eignen Lager aufzunehmen, und ihm doch die gleiche Sicherheit verschaffen, als wäre dies geschehen. Das wichtigste Mittel dazu ist ein ausgebildetes Lagerhaus- und Warrantsystem (s. Lagerscheine), indem hier an die Stelle der Übergabe der Ware die Aushändigung eines bloßen Papiers tritt, welches der Rechtswirkung nach vollständig die Ware repräsentiert, aber natürlich leichter aufzubewahren ist.
Das Lombarddarlehen kann auf eine bestimmte Frist abgeschlossen sein, ist aber häufiger jederzeit von