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Sitz des Geschäfts Banco di Rialto, und vom Jahr 1593 an durften Wechsel nur durch Umschreibung in ihren Konten bezahlt werden. Im J. 1619 wurde daneben noch eine zweite Girobank gegründet, die nur für Zahlungen vom Staat und an den Staat bestimmt sein sollte, der sogen. Banco giro. Später wurden beide Anstalten verschmolzen, und die so entstandene einheitliche Girobank erhielt sich bis zum Untergang der Republik 1797. Sie rechnete nach der Lira grossa (= 20 Soldi grossi à 12 Denarii grossi), eine Lira grossa hatte den Silbergehalt von etwa 13½ Thlr. Mittels einer Lira grossa konnte man 10 Ducati Banco, resp. 62 Lire Banco zahlen.
Die Bank von San Giorgio in Genua [* 2] ist als Girobank jünger. Sie diente zwar schon früher als Vermittlerin zwischen dem Staat und seinen Gläubigern bei Auszahlung der Zinsen der Staatsschuld, bewahrte auch wohl die eingegangenen Beträge eine Zeitlang, bis die Privaten darüber verfügten, besorgte aber wohl keine Übertragungen von einem Konto auf das andre, ehe ihr nicht durch eine vollständige Umbildung 1675 diese neue Aufgabe übertragen wurde. Die nächste vom Staat eingerichtete Girobank nach der venezianischen war die Bank von Amsterdam, [* 3] die am ins Leben trat.
Wie Malines sagt, wurde sie begründet, »um gegen die Privatbankiers ein Gegengewicht zu bilden«. Hier trat namentlich der große Vorteil zu Tage, den eine Girobank dem Verkehr verschaffen konnte. Es waren nämlich in jenen Jahrhunderten minderhaltige Münzen, [* 4] sei es nun durch schlechte Ausprägung der Münzstätten oder durch betrügerische Manipulationen der Privaten, im Umlauf, und der Einzelne konnte sich der Annahme derselben nicht wirksam widersetzen. Eine Bank dagegen konnte jedes entwertete Geldstück zurückweisen oder doch nur nach dem wirklichen innern Gehalt annehmen.
Deshalb bedeutete die Zahlung durch Vermittelung einer Bank Zahlung in vollwichtigem, unveränderlichem Gelde. Durch die Benutzung der Girobanken erreichte es der Kaufmannsstand, daß er unberührt blieb von den willkürlichen Veränderungen der Umlaufsmittel durch die Münzherren wie durch die verbrecherische Gewinnsucht der »Kipper und Wipper«, welche die Münzen beschnitten oder die fehlerhaft ausgeprägten in den Verkehr brachten. Natürlich wurde darum das durch die Bank zur Auszahlung kommende Geld, das Bankgeld (auch Bankwährung genannt),
wertvoller als das unter den Privaten von Hand [* 5] zu Hand, gezahlte »Kurantgeld«. In Amsterdam wurde in der ersten Zeit bei der Bank nur der vollwichtige niederländische Reichsthaler von 528⅓ As fein Silber angenommen und mit 2 Fl. 10 Stüber berechnet, so daß der Gulden 213¾ As fein Silber enthielt. Größere Wechselzahlungen durften nur unter Vermittelung der Bank gemacht werden. Auf Gold [* 6] und Silber in Barren gab die Bank nur ein Darlehen, das um 5 Proz. unter dem Münzwert des Metalls blieb; wurde nicht binnen sechs Monaten Geld geliefert, so verfiel das Pfand.
Die Amsterdamer Bank genoß ein unbegrenztes Vertrauen, bis sich 1790 herausstellte, daß das eingelegte Geld, statten dem ganzen Betrag vorrätig zu sein, teilweise zu Darlehen an den Staat und die Ostindische Kompanie benutzt worden war. Damit war der Kredit und bald auch die Existenz des Instituts vernichtet. Neben der Amsterdamer Girobank bestand auch eine solche in Rotterdam, [* 7] die Konten zweifacher Gattung führte, nicht bloß Zahlungen im vollwichtigen Bankgeld, sondern auch solche im veränderlichen Kurantgeld durch Umschreiben vermittelte; sie bestand seit 1635. Dem Alter nach die dritte staatliche Girobank ist die Hamburger, die am längsten unter allen sich erhalten und erst bei der Einführung des gegenwärtigen deutschen Münzwesens aufgehört hat. (Sie eröffnete ihre Thätigkeit und von da an durften Wechsel von 400 Mark lübisch (oder mehr) nur noch durch Bankumschreibung gezahlt werden.
Die Münze, nach der die Rechnung geführt wurde, war das Drittel des Speziesthalers unter dem Namen Mark; später wurden für 1000 eingelieferte Speziesthaler 3003 Mark gutgeschrieben. Außerdem gab die Bank gegen Hinterlegung von andern Münzen und von Barren verzinsliche Darlehen, die ebenfalls gutgeschrieben wurden. Um die Mitte des 18. Jahrh. aber begann es sich bei der Bank fühlbar zu machen, daß der Speziesthaler allmählich leichter ausgeprägt worden war (statt ursprünglich 9 später ca. 9⅖ Thlr. aus der feinen Mark Silber) und daher bei der Verschiedenheit der umlaufenden Stücke, die der Bankrechnung als Fundament dienten, auch das Bankgeld keinen ganz unveränderlichen Wert mehr darstellte.
Deshalb nahm man 1770 die große Verbesserung vor, daß man an Stelle des Speziesthalers seinen normalen Gehalt an feinem Silber dem Münzwesen [* 8] zu Grunde legte. Seitdem wurden bei der Einlieferung einer Mark feinen Silbers in Münzen oder Barren 27 Mark Banko 10 Schilling gutgeschrieben, während bei der Zurücknahme von Silber, unter Anrechnung des sogen. Bankagios im Betrag von 2 Schill., 27 Mark Banko 12 Schill. für 1 Mark Silber gerechnet wurden; 1 Mark Banko war daher gleich 8,427 g feines Silber.
Die Zahl der Deponenten belief sich 1619 auf 642 mit einem Guthaben von 706,780 Mark, 1640 auf 1651 mit 1,732,000, 1751 auf etwa 5900 mit ca. 5,710,000, 1792 auf 12,177 mit ca. 13 Mill., 1799 auf 24,151 mit ca. 38 Mill. Mark Gesamtguthaben. Vom November 1813 bis April 1814 leerte der französische Generalgouverneur Davoût den gesamten Barschatz der Bank in Höhe von 7,506,956 Mark aus. Vom Juni 1814 an wurde aber durch neue Einlagen die Wiedereröffnung ermöglicht. Vom Jahr 1867 an wurde das Gewicht der Mark Banko statt nach der kölnischen Mark nach dem Zollpfund von 500 g bestimmt und zwar so, daß für 59⅓ Mark Banko 1 Zollpfund Silber einzubringen sei. Es bedeutete das eine Verminderung des Werts der Mark um 1/36000. Nach dem Beginn der deutschen Münzreform bestimmte ein Gesetz vom die Schließung der bisherigen Silberkonten auf wer an diesem Tag noch ein Guthaben bei der Bank hatte, mußte dasselbe in Metall zurückziehen.
Zugleich aber wurden vom an neue Konten in Reichswährung eröffnet, auf welchen man durch Einlegen von Reichsgoldmünzen oder Thalern eine Gutschrift erlangte. Damit aber war das Eigentümliche in der Leistung der Bank beseitigt, und als eine Hauptstelle der Reichsbank in Hamburg [* 9] eröffnet wurde, die sich namentlich auch die Pflege des Girogeschäfts zur Aufgabe machte, ging gleichzeitig die Hamburger Bank nach einem Bestand von 257 Jahren ein. Nach dem Vorbild der Hamburger Bank und bald nach der Begründung derselben wurde auch in Nürnberg [* 10] eine Girobank errichtet, die ihre Thätigkeit begann. Sie gelangte jedoch niemals zu großer Blüte, [* 11] wurde schon 1635 durch die Regierung eines Teils ihres Barbestandes beraubt und stellte dann im Lauf des 17. Jahrh. noch zweimal (1675 und 1683) die baren Auszahlungen ein. ¶
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Während des 18. Jahrh. sank sie immer mehr zur Bedeutungslosigkeit herab, obgleich sie formell bis 1827 fortbestand. Noch weniger konnte die sogen. Girobank in Wien [* 13] von 1703, die von Anfang an auf ungesunder Grundlage ruhte, zu einer gedeihlichen Wirksamkeit gelangen.
Depositenbanken.
Depositen kommen bei in verschiedenen Formen vor: als eigentliche zur einfachen Aufbewahrung von Wertgegenständen, als Depositen zur Verwaltung, wie sie schon die ältern Girobanken kannten, ferner als uneigentliche Depositen zur Benutzung. In den letztern, verbunden mit einem ausgedehnten Giro- oder Kontokorrentgeschäft, konzentriert sich die Hauptthätigkeit der Depositenbanken im heutigen Sinn des Worts. Diese Banken haben sich hauptsächlich in England ausgebildet, haben sich nach diesem Muster auch in den englischen Kolonien großartig entwickelt und werden erst neuerdings auch auf dem europäischen Kontinent eifriger nachgeahmt. In England gibt es nämlich in der Hauptsache zwei Klassen von Bankiers, die gegenseitig einander in ihre Geschäftssphäre gar nicht eingreifen, ja von denen die eine die andre hinsichtlich ihrer eigentümlichen Thätigkeit auch für sich benutzt.
Diejenigen Bankhäuser, welche die mannigfachen geschäftlichen Gebiete, womit auf dem Kontinent die Bankiers sich abzugeben pflegen, auch ihrerseits ausbeuten, also mit Staatsanlehen, fremden Wechseln, Geldsorten, Kreditoperationen verschiedener Art sich befassen, heißen in England ausländische Bankiers (foreign bankers). Daneben stehen dann mit einer ganz verschiedenen Wirksamkeit die Banken einer zweiten Art, die keine andre Thätigkeit anstreben, als für ihre Kunden das Ausgeben und Einnehmen des Geldes zu besorgen.
Diese Banken heißen dort Lokalbanken (local banks); wir bezeichnen sie am besten als moderne Depositenbanken. Sie bewahren den Geschäftsfreunden die baren Kassenvorräte, statt daß diese selbst mit der Mühe und dem Risiko dieser Aufbewahrung sich befassen; sie besorgen für jene das Inkasso der Wechsel und andrer Forderungen und schreiben die eingegangenen Beträge ihnen gut (Inkassogeschäft). Durch seinen Bankier läßt anderseits der Kunde auch die ihm obliegenden Geldverpflichtungen erfüllen, beispielsweise seine Accepte einlösen, indem er sie bei dem Bankier zahlbar macht.
Als Äquivalent für seine Dienste [* 14] erhält der Bankier keine Bezahlung. Sein Vorteil liegt einzig in dem Genuß der bei ihm stehen bleibenden Gelder, welche er zu sichern Geschäften verwendet. Häufig wird über die Höhe des Minimalguthabens, das der Kunde beim Bankier immer stehen lassen muß, eine Verabredung getroffen. In der Mehrzahl der Fälle aber ist dieser Betrag nicht genau fixiert, sondern muß nur in einem angemessenen Verhältnis stehen mit der Mühe, welche die Inkasso- und Auszahlungsgeschäfte des Betreffenden verursachen.
Der Bankier zahlt auch wohl, wenn ein Kunde in seinen Händen regelmäßig große Bestände läßt, ohne ihn verhältnismäßig viel zu bemühen, für das Guthaben einen Zins, der am Ende jedes Monats von dem Minimalguthaben, das einmal im Lauf des Monats geschuldet war, und nach einem Zinsfuß, der mäßiger ist als der zeitige Bankdiskont, berechnet wird. Weil er keinenfalls von seinem Guthaben eine Provision zu zahlen, möglicherweise aber einen Zins zu erwarten hat, so ist der Kunde auf das eifrigste bemüht, alle ihm eingehenden Beträge möglichst schnell seinem Bankier zuzuführen und möglichst lange ihm zu überlassen.
Gleichzeitig wird es auch immer mehr Bedürfnis der weitesten Kreise, [* 15] einen solchen Bankier zu haben. Der Bankier ist hier nicht der Gläubiger, sondern der Schuldner seiner Kunden, daher nehmen gerade die Besitzenden, Geschäftsmänner wie Private, seine Dienste in Anspruch. Über das Guthaben verfügt der Kunde stets schriftlich und zwar entweder durch Domizilierung seiner Accepte oder durch einen in bestimmter Form erteilten Zahlungsauftrag, der Check (franz. chèque, engl. check, cheque, ital. assegno bancario) heißt (s. Check).
Was nun umgekehrt die Einlagen angeht, die der Kunde beim Bankier macht, und womit er, wie der übliche Ausdruck lautet, sein Konto nährt, so nehmen sie eine mannigfache Form an. Abgesehen davon, daß der Kunde das Bargeld, das ihm eingeht, seinem Bankier abliefert, läßt er auch durch diesen seine Forderungen einziehen. Ebenso aber nimmt er auch die Darlehen, welche er braucht, sei es, indem er Wechsel verkauft oder Papiere verpfändet (lombardiert), gerade bei seinem Bankier und läßt sich den Betrag des bewilligten Darlehens ebenso wie eine gemachte Einzahlung zunächst gutschreiben, um sie im Lauf der Zeit durch seine Checks oder die Domizilierung von Wechseln herauszuziehen. Es ist naheliegend, mit wieviel größerer Sicherheit die Bank die Verhältnisse ihrer Kunden, deren ganze Einnahmen und Zahlungen durch ihre Hände gehen, zu beurteilen vermag, und auf welche feste Grundlage dadurch der Kredit aller Einzelnen gestellt ist.
Auch fremde Personen werden sich an den kasseführenden Bankier eines Geschäftsmanns oder Privaten wenden, wenn sie über dessen Verhältnisse, Solidität und Gewohnheiten in geschäftlichen Dingen eine zuverlässige Auskunft erhalten wollen; um so mehr wird der Bankier selbst wissen, wie weit er in der Kreditgewährung gehen kann, wenn er diese aus seine regelmäßigen Kunden beschränkt. In den Depositenbanken vereinigen sich die zerstreuten Barmittel eines Landes und werden von hier aus denjenigen zugeführt, die ihrer augenblicklich bedürfen.
Was vereinzelt müßig bliebe, wird auf diese Weise fruchtbringend, wirft einen Zins ab und belebt die Produktion. Der Bankier kann nicht bloß die Saldi, die vertragsmäßig in seinen Händen bleiben müssen, verzinslich anlegen, sondern da die Anforderungen von Woche zu Woche in annähernd gleicher, ihm bekannter Höhe an ihn herantreten, so braucht er eine viel kleinere Kasse zu halten, als die Gesamtheit seiner Kunden nötig gehabt hätte. So haben die Depositenbanken die Wirkung, den Bedarf an barem Geld, also an den Edelmetallen, in außerordentlichem Maß zu vermindern, und darin liegt ihre wesentlichste Bedeutung.
Die Kunden verfügen über ungeheure Summen beim Bankier, können also nach Maßgabe derselben Zahlungen leisten, und doch sind in Wirklichkeit diese Summen bei dem Bankier nicht vorhanden. Zwar muß der Bankier jede ihm ausgetragene Zahlung an Stelle seiner Kunden bewirken, aber nicht notwendig mit barem Geld. Ja, wo die Depositenbanken ihre vollkommene Ausbildung erlangt haben, finden alle größern Zahlungen nicht bloß für Rechnung der zahlungspflichtigen Kunden durch einen Bankier, sondern auch für Rechnung der empfangsberechtigten Kunden an einen Bankier statt. Die Bankiers treffen dann aber die Einrichtung, daß sie einander nicht mit barem Geld zahlen, sondern durch Kompensation ihrer gegenseitigen Forderungen, soweit diese sich ausgleichen lassen, und für den Überschuß durch abermalige Anweisung auf ein Institut, das für alle zusammen den gemeinsamen Bankier abgibt. Diese Auszahlungen der Bankiers ¶