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flache Stück werden Nägel [* 2] in einen Schrank [* 3] oder in Pfosten geschlagen, die man auf diese Weise an der Wand befestigt.
flache Stück werden Nägel [* 2] in einen Schrank [* 3] oder in Pfosten geschlagen, die man auf diese Weise an der Wand befestigt.
herumziehende Personen, die an öffentlichen Orten historische Ereignisse, Mord- und Räubergeschichten etc., meist unter Hindeutung aus ein den Gegenstand darstellendes Gemälde, teils singend, teils erzählend vortragen.
Die Bänkelsängerei ist ein Abkömmling des Meistergesanges;
der Name rührt daher, daß der Sänger gewöhnlich auf eine Bank trat, um besser gehört zu werden.
Institute zur Vermittelung des Geldverkehrs, welche einem zweifachen Zweck dienen können. Entweder sie geben dem Zahlungswesen, den Umlaufsmitteln eines Landes eine wirtschaftlich zweckmäßige Gestaltung, oder sie führen mittels des Kredits die vorhandenen Kapitalien den kapitalbedürftigsten Stellen der Produktion zu. Wir unterscheiden demnach Banken zur Verbesserung des Zahlungswesens (s. unten) und Kreditbanken (S. 327 ff.). Eine Bank kann auch einen zweifachen Charakter tragen und gleichzeitig beiden Zwecken dienen.
Historisch ist die erste Klasse der Banken als die ursprünglichere anzusehen. Abgesehen von dem Geldwechsel, mit dem sich schon sehr früh die Bankiers unter der Bezeichnung campsores (Geldwechsler, von deren »Bänken« der Name Banken abgeleitet wird, während andre ihn auf banco, Haufe, einen ältern italienischen Ausdruck für ein Zwangsanlehen, zurückführen) beschäftigten, und der auf den frühern Entwickelungsstufen des Münzwesens eine sehr wichtige Rolle spielte, dienten auch bereits im alten Griechenland [* 4] die Banken zur vorübergehenden sichern Aufbewahrung des Bargeldes sowie zur bequemen und kostenlosen Übermittelung desselben an fremde Plätze.
Die Namen und der Geschäftsbetrieb der athenischen Bankinstitute sind uns besonders durch verschiedene gerichtliche Reden des Isokrates und des Demosthenes überliefert. Auch in der neuern Zeit beginnt das Bankgeschäft mit der einfachen Aufbewahrung fremder Gelder (depositum regulare) und der Zahlungsvermittelung (in der einfachsten Form durch bloßes Umschreiben gegen volle Deckung durch eine hinterlegte Summe, dann durch Anweisungen und Tratten), und erst dadurch, daß sich bei den Banken große Geldkapitalien ansammelten, wurden dieselben auf die Kreditgeschäfte hingeführt.
Sowohl die Zahlungserleichterung als die Kreditvermittelung, welche durch die Banken geschehen, können verschiedene Formen annehmen, und wir unterscheiden danach verschiedene Arten der Banken Selbstverständlich kann dieselbe Bank auch einen mehrfachen Charakter an sich tragen, wenn sie sich mehreren der einzelnen Zweige des Bankgeschäfts gleichzeitig widmet. Im folgenden aber sind die verschiedenen Gattungen getrennt zu betrachten.
Banken zur Verbesserung des Zahlungswesens sind dreifacher Art: Girobanken, Depositenbanken und Notenbanken.
sind die ältesten Banken der neuern Zeit, und heute ist kein einziges Beispiel derselben mehr übrig. Ihr Wesen besteht darin, daß ein Kreis [* 5] von Kaufleuten einer Persönlichkeit oder einem Institut ihre Barbestände jeweils übergeben, um durch diese vermittelnde Stelle ihre gegenseitigen Zahlungen zu bewirken; die Zahlung wird dann in der Weise geleistet, daß der Vermittler, resp. Geldbewahrer, d. h. die Girobank, den Auftrag erhält, den zu zahlenden Betrag von dem Guthaben des Zahlenden ab- und dem Guthaben des Empfängers zuzuschreiben.
Der Name (v. lat. girus, Kreis) sowie auch der sonst noch vorkommende »Umschreibebank« erklären sich aus dieser Begriffsbestimmung. Die Girobanken sind in Italien [* 6] entstanden und haben sich nach dem dortigen Vorbild über ganz Europa [* 7] verbreitet. Im 16. und im Anfang des 17. Jahrh. verstand man unter Banken schlechtweg nichts andres als Girobanken. So definiert noch der englische handelswissenschaftliche Schriftsteller Gerard Malines in seiner 1623 erschienenen »Lex mercatoria«: »Eine Bank im eigentlichen Sinn des Worts ist eine Ansammlung des gesamten baren Geldes in einem Staat oder einer Provinz oder auch einer einzelnen Stadt in die Hände einiger durch die Behörde dazu autorisierter Personen, von denen man das Geld zu jeder Zeit nach Belieben wiedererhalten und zurückziehen kann, so daß diese Bankiers sozusagen die allgemeinen Handlungsdiener oder Kassierer der betreffenden Provinz, Stadt oder Landschaft werden«.
Die Vorteile einer solchen Einrichtung sind folgende: man erspart zunächst die Zeit und Last des Geldzählens für jede einzelne Zahlung, damit hängt zusammen die geringe Abnutzung der Münzstücke;
ferner wird auch der Transport des Geldes mit seinen Kosten, seinem Zeitverlust, seinen Beschwerden und Gefahren entbehrlich gemacht, die Sicherheit des Besitzes überhaupt erhöht, weil eine Vereinigung Mehrerer ohne zu große Kosten für den Einzelnen Anstalten zum Schutze zu treffen im stande ist, welche der Einzelne nicht treffen kann, und endlich hat man den Vorteil, daß man sich über einen bestimmten reinen Münzfuß einigen kann, der von Münzverschlechterungen nicht betroffen wird und deshalb gegen Verluste sichert, wie sie die Münzindustrie des Mittelalters und des 16. und 17. Jahrh. nur zu oft zur Folge gehabt hat.
Die Beteiligten bei einer Girobank werden in ein Buch eingetragen, in welchem jeder Einzelne sein Konto erhält, auf dem im Haben die von ihm eingehende Summe sowie die von Dritten an ihn gemachten Zahlungen, im Soll dagegen die von ihm oder vielmehr nach seiner mündlichen oder schriftlichen Anweisung an die übrigen Bankbeteiligten gemachten Zahlungen bemerkt werden. Ist auf diese Weise das Guthaben eines Einzelnen erschöpft, so hat er eine neue Einzahlung zu machen, und umgekehrt steht es jedem frei, seine Einlage ganz oder zum Teil jederzeit sich zurückzahlen zu lassen. Die Verwaltung der Bank geschieht natürlich auf Kosten der Bankinhaber, aber obwohl die Kosten derselben bedeutend sind und ein jeder sein Kapital unverzinst in der Bank liegen hat, so sind doch die oben angeführten Vorteile wieder so groß, daß diese Ausgaben und Verluste überreichlich aufgewogen werden.
Dieser Zweig des Bankgeschäfts wurde zuerst von Einzelunternehmern oder kleinern Handelsgesellschaften betrieben. Allein die Mißbräuche, die dabei hervortraten, namentlich der Umstand, daß die Bankiers die ihnen anvertrauten Gelder durch Ausleihen für sich nutzbar zu machen suchten, dadurch aber nicht selten zahlungsunfähig wurden, gaben seit dem Ende des 16. Jahrh. Veranlassung, daß die Staaten die Errichtung von Girobanken selbst in die Hand [* 8] nahmen und die ordnungsmäßige Wirksamkeit derselben beabsichtigten. Was man von dem Entstehen solcher monopolisierter und unter Staatskontrolle stehender Girobanken während des Mittelalters sonst zu berichten pflegte, erscheint der jetzigen Forschung als Fabel. Es ist vielmehr anzunehmen, daß die älteste vom Staat eingerichtete Girobank, die von Venedig, [* 9] erst vom Jahr 1587 datiert. Sie hieß nach dem ¶
Sitz des Geschäfts Banco di Rialto, und vom Jahr 1593 an durften Wechsel nur durch Umschreibung in ihren Konten bezahlt werden. Im J. 1619 wurde daneben noch eine zweite Girobank gegründet, die nur für Zahlungen vom Staat und an den Staat bestimmt sein sollte, der sogen. Banco giro. Später wurden beide Anstalten verschmolzen, und die so entstandene einheitliche Girobank erhielt sich bis zum Untergang der Republik 1797. Sie rechnete nach der Lira grossa (= 20 Soldi grossi à 12 Denarii grossi), eine Lira grossa hatte den Silbergehalt von etwa 13½ Thlr. Mittels einer Lira grossa konnte man 10 Ducati Banco, resp. 62 Lire Banco zahlen.
Die Bank von San Giorgio in Genua [* 11] ist als Girobank jünger. Sie diente zwar schon früher als Vermittlerin zwischen dem Staat und seinen Gläubigern bei Auszahlung der Zinsen der Staatsschuld, bewahrte auch wohl die eingegangenen Beträge eine Zeitlang, bis die Privaten darüber verfügten, besorgte aber wohl keine Übertragungen von einem Konto auf das andre, ehe ihr nicht durch eine vollständige Umbildung 1675 diese neue Aufgabe übertragen wurde. Die nächste vom Staat eingerichtete Girobank nach der venezianischen war die Bank von Amsterdam, [* 12] die am ins Leben trat.
Wie Malines sagt, wurde sie begründet, »um gegen die Privatbankiers ein Gegengewicht zu bilden«. Hier trat namentlich der große Vorteil zu Tage, den eine Girobank dem Verkehr verschaffen konnte. Es waren nämlich in jenen Jahrhunderten minderhaltige Münzen, [* 13] sei es nun durch schlechte Ausprägung der Münzstätten oder durch betrügerische Manipulationen der Privaten, im Umlauf, und der Einzelne konnte sich der Annahme derselben nicht wirksam widersetzen. Eine Bank dagegen konnte jedes entwertete Geldstück zurückweisen oder doch nur nach dem wirklichen innern Gehalt annehmen.
Deshalb bedeutete die Zahlung durch Vermittelung einer Bank Zahlung in vollwichtigem, unveränderlichem Gelde. Durch die Benutzung der Girobanken erreichte es der Kaufmannsstand, daß er unberührt blieb von den willkürlichen Veränderungen der Umlaufsmittel durch die Münzherren wie durch die verbrecherische Gewinnsucht der »Kipper und Wipper«, welche die Münzen beschnitten oder die fehlerhaft ausgeprägten in den Verkehr brachten. Natürlich wurde darum das durch die Bank zur Auszahlung kommende Geld, das Bankgeld (auch Bankwährung genannt),
wertvoller als das unter den Privaten von Hand zu Hand, gezahlte »Kurantgeld«. In Amsterdam wurde in der ersten Zeit bei der Bank nur der vollwichtige niederländische Reichsthaler von 528⅓ As fein Silber angenommen und mit 2 Fl. 10 Stüber berechnet, so daß der Gulden 213¾ As fein Silber enthielt. Größere Wechselzahlungen durften nur unter Vermittelung der Bank gemacht werden. Auf Gold [* 14] und Silber in Barren gab die Bank nur ein Darlehen, das um 5 Proz. unter dem Münzwert des Metalls blieb; wurde nicht binnen sechs Monaten Geld geliefert, so verfiel das Pfand.
Die Amsterdamer Bank genoß ein unbegrenztes Vertrauen, bis sich 1790 herausstellte, daß das eingelegte Geld, statten dem ganzen Betrag vorrätig zu sein, teilweise zu Darlehen an den Staat und die Ostindische Kompanie benutzt worden war. Damit war der Kredit und bald auch die Existenz des Instituts vernichtet. Neben der Amsterdamer Girobank bestand auch eine solche in Rotterdam, [* 15] die Konten zweifacher Gattung führte, nicht bloß Zahlungen im vollwichtigen Bankgeld, sondern auch solche im veränderlichen Kurantgeld durch Umschreiben vermittelte; sie bestand seit 1635. Dem Alter nach die dritte staatliche Girobank ist die Hamburger, die am längsten unter allen sich erhalten und erst bei der Einführung des gegenwärtigen deutschen Münzwesens aufgehört hat. (Sie eröffnete ihre Thätigkeit und von da an durften Wechsel von 400 Mark lübisch (oder mehr) nur noch durch Bankumschreibung gezahlt werden.
Die Münze, nach der die Rechnung geführt wurde, war das Drittel des Speziesthalers unter dem Namen Mark; später wurden für 1000 eingelieferte Speziesthaler 3003 Mark gutgeschrieben. Außerdem gab die Bank gegen Hinterlegung von andern Münzen und von Barren verzinsliche Darlehen, die ebenfalls gutgeschrieben wurden. Um die Mitte des 18. Jahrh. aber begann es sich bei der Bank fühlbar zu machen, daß der Speziesthaler allmählich leichter ausgeprägt worden war (statt ursprünglich 9 später ca. 9⅖ Thlr. aus der feinen Mark Silber) und daher bei der Verschiedenheit der umlaufenden Stücke, die der Bankrechnung als Fundament dienten, auch das Bankgeld keinen ganz unveränderlichen Wert mehr darstellte.
Deshalb nahm man 1770 die große Verbesserung vor, daß man an Stelle des Speziesthalers seinen normalen Gehalt an feinem Silber dem Münzwesen [* 16] zu Grunde legte. Seitdem wurden bei der Einlieferung einer Mark feinen Silbers in Münzen oder Barren 27 Mark Banko 10 Schilling gutgeschrieben, während bei der Zurücknahme von Silber, unter Anrechnung des sogen. Bankagios im Betrag von 2 Schill., 27 Mark Banko 12 Schill. für 1 Mark Silber gerechnet wurden; 1 Mark Banko war daher gleich 8,427 g feines Silber.
Die Zahl der Deponenten belief sich 1619 auf 642 mit einem Guthaben von 706,780 Mark, 1640 auf 1651 mit 1,732,000, 1751 auf etwa 5900 mit ca. 5,710,000, 1792 auf 12,177 mit ca. 13 Mill., 1799 auf 24,151 mit ca. 38 Mill. Mark Gesamtguthaben. Vom November 1813 bis April 1814 leerte der französische Generalgouverneur Davoût den gesamten Barschatz der Bank in Höhe von 7,506,956 Mark aus. Vom Juni 1814 an wurde aber durch neue Einlagen die Wiedereröffnung ermöglicht. Vom Jahr 1867 an wurde das Gewicht der Mark Banko statt nach der kölnischen Mark nach dem Zollpfund von 500 g bestimmt und zwar so, daß für 59⅓ Mark Banko 1 Zollpfund Silber einzubringen sei. Es bedeutete das eine Verminderung des Werts der Mark um 1/36000. Nach dem Beginn der deutschen Münzreform bestimmte ein Gesetz vom die Schließung der bisherigen Silberkonten auf wer an diesem Tag noch ein Guthaben bei der Bank hatte, mußte dasselbe in Metall zurückziehen.
Zugleich aber wurden vom an neue Konten in Reichswährung eröffnet, auf welchen man durch Einlegen von Reichsgoldmünzen oder Thalern eine Gutschrift erlangte. Damit aber war das Eigentümliche in der Leistung der Bank beseitigt, und als eine Hauptstelle der Reichsbank in Hamburg [* 17] eröffnet wurde, die sich namentlich auch die Pflege des Girogeschäfts zur Aufgabe machte, ging gleichzeitig die Hamburger Bank nach einem Bestand von 257 Jahren ein. Nach dem Vorbild der Hamburger Bank und bald nach der Begründung derselben wurde auch in Nürnberg [* 18] eine Girobank errichtet, die ihre Thätigkeit begann. Sie gelangte jedoch niemals zu großer Blüte, [* 19] wurde schon 1635 durch die Regierung eines Teils ihres Barbestandes beraubt und stellte dann im Lauf des 17. Jahrh. noch zweimal (1675 und 1683) die baren Auszahlungen ein. ¶