großen
Bucht gleichen
Namens. Die bedeutendste derselben ist
Samak, die sich 52 km von N. nach S. mit einer größten
Breite
[* 2] von 15 km erstreckt, im Innern fruchtbar, reich an Quellwasser und Dattelpflanzungen ist und in 15 Dörfern und der Hauptstadt
Menameh (am Nordostende) über 40,000
Seelen zählt. Nordöstlich vor derselben liegt die kleine
InselArad oder Moharrak. Die Bahreïninseln sind besonders wichtig durch Perlenfischerei, welche in ausgiebiger
Weise hier seit alten
Zeiten
und noch immer, wie es
Edrisi vor 700
Jahren schilderte, betrieben wird.
Sie dauert vom Mai bis Ende
September, beschäftigt 2000-2500
Boote und hat einen durchschnittlichen jährlichen
Wert von 5 Mill. Mk. Die Perlenbänke der Bahreïninseln liegen 8-30
Faden
[* 3] unter der Meeresfläche und ziehen sich durch einen beträchtlichen
Teil des
Meerbusens bis zu den Biddulfsinseln hin. Die
Taucher sind gewöhnlich
Neger, welche nach
Palgraves (wohl übertriebener)
Angabe bis zu 2
Minuten unter
Wasser bleiben können, aber von den reichen indischen Kaufleuten, in deren
Händen sich die
Fischerei
[* 4] befindet, schlecht bezahlt werden. Die Bahreïninseln waren schon den Alten als Tylos und Arados bekannt.
Die Portugiesen besetzten sie bald nach der
Eroberung von
Ormus. Nachdem ihnen
SchahAbbasOrmus entrissen hatte, mußten sie
auch
Samak ausgeben; 1784 bemächtigten sich die Araber der
Insel, die sie noch heute im
Besitz haben. Seit 1861 steht
der
Fürst unter englischem Protektorat.
(Jus feretri,
Jus cruentationis), im
Mittelalter eine Art der
Gottesurteile zur
Entdeckung oder Überführung
eines Mörders. Der des
Mordes Verdächtige, in Gegenwart des
Gerichts vor den auf einer
Bahre liegenden
Leichnam des Getöteten geführt, mußte die
Wunden desselben berühren und dabei in einer vorgeschriebenen
Formel Gott um
Entdeckung
des Schuldigen anrufen. Fingen die
Wunden zu bluten an, so galt der Angeklagte für überwiesen oder doch stark verdächtig;
der entgegengesetzte
Fall war ein
Beweis seiner Unschuld.
SchonKriemhild im
Nibelungenlied wartet des Bahrrechts bei der
Leiche ihres erschlagenen Gemahls
Siegfried. Das Bahrrecht erhielt sich
unter allen
Ordalien am längsten. In einigen Gegenden Norddeutschlands bestand auch das sogen.
Scheingehen. War nämlich einem
Mörder gar nicht auf die
Spur zu kommen, so behielt man bei der
Beerdigung ein
Glied
[* 5] des Ermordeten zurück
und hing es im Gerichtshaus oder Gefängnis auf, überzeugt, daß bei
Annäherung des Mörders auch nach
Jahren noch die verräterische
Blutung erfolgen werde.
(Fomentatio), die Anwendung kalter oder warmer, trockner oder feuchter
Umschläge auf leidende Teile des
Körpers,
um denselben
Wärme
[* 6] zuzuführen oder zu entziehen und verschiedenartige Heilzwecke zu erreichen. Feuchtwarme
Bähungen in Form von breiigen
Substanzen werden Kataplasmen
(Breiumschläge) genannt und gewöhnlich aus pflanzlichen
Stoffen,
wie
Leinsamen, Semmel,
Grütze, schleimhaltigen Pflanzenblättern, welche am besten mit
Wasser (nicht
Milch) gekocht werden,
bereitet.
Die
Temperatur der
Umschläge soll zwischen 30-40° R. betragen, und der
Umschlag muß, sobald er sich abgekühlt hat, wieder
erneuert werden, was längstens alle ½-1
Stunde geschehen muß. Die breiförmigen
Massen streicht man
fingerdick auf
Leinwand (oder
Mull), schlägt diese von allen Seiten her ein und legt das Päckchen auf den leidenden Teil.
Stets muß man ein zweites
Kataplasma vorrätig halten, um dasselbe unmittelbar nach der Wegnahme des ersten aufzulegen. Um
die
Wärme desselben länger zurückzuhalten, bedeckt man das
Kataplasma mit warmen wollenen Tüchern, mit
Wachstaft oder Kautschuktuch,
welches insofern sehr zweckmäßig ist, als es auch die Vertrocknung hindert. Wo es nur auf die feuchte
Wärme ankommt, genügen
in warmes
Wasser getauchte
Kompressen, welche sorgfältig vor rascher Abkühlung zu schützen sind.
Trockenwarme Bähungen werden benutzt, um die natürliche
Wärme des
Körpers zurückzuhalten, weshalb denn auch schlechte
Wärmeleiter, wie wollene
Tücher,
Watte aus
Baumwolle,
[* 9]
Pelz etc., hierzu verwendet werden. Die trockenwarmen Kräutersäckchen
und ähnliche
Mittel leisten nicht mehr als jede andre warme
Bedeckung des kranken Teils.
KalteUmschläge haben eine Verminderung
des Säftezuströmens zur
Folge, und man bedient sich ihrer, um erhöhte
Wärme,
Empfindlichkeit und Schmerzhaftigkeit
sowie die Blutüberfüllung zu vermindern.
Daher finden sie Anwendung bei entzündlichen
Krankheiten der
Haut
[* 10] (Hautjucken), des
Auges, des
Gehirns und seiner
Häute, der
Gelenke, nach
Verstauchungen, Verwundungen,
Brüchen, bei leichtern
Graden der
Verbrennung. Die sogen.Prießnitzschen Umschläge
üben eine kompliziertere
Wirkung aus. Wenn nämlich einem Teil durch
Applikation kalter
Umschläge seine
Wärme entzogen, der
Blutumlauf in demselben vermindert worden ist, diese
Umschläge aber, wenn sie anfangen, sich zu erwärmen, nicht erneuert,
sondern liegen gelassen werden, so entsteht infolge der Reizung ein um so lebhafterer
Blutumlauf, es erfolgt
eine
Reaktion, welche
man in vielen
Fällen mit gutem Erfolg zu Heilzwecken benutzt hat. Diese nachfolgende Erwärmung wird
noch gesteigert, wenn man über die aufgelegten
KompressenWachstaft oder wollene
Tücher legt und dadurch den entstehenden
Wasserdampf zurückhält.
eine Einbiegung des
Meers in das Land, kleiner als der
Meerbusen, größer als die
Bucht, besonders
an
Küsten mit Parallelgebirge, von welchem Seitenäste mit
Vorgebirgen ins
Meer gehen.