mehr
ihre Macht über die Gemüter in den Stürmen der letzten Jahre mit großem Geschick zu vermehren gewußt hatte, in Baden [* 2] den Versuch zur Aufrichtung eines hierarchischen Regiments zu wagen. Die Schwäche der Regierung, die Zerrüttung aller Verhältnisse durch die Revolution, die allgemeine Entmutigung und Unzufriedenheit schienen das Unternehmen der Ultramontanen zu unterstützen, zumal das Haupt der badischen Kirche, Erzbischof Vicari von Freiburg, [* 3] durch sein ehrwürdiges Alter ein besonders geeignetes Werkzeug im Kampf gegen den Staat zu werden versprach.
Der kirchliche Streit brach nach dem Tode des Großherzogs Leopold aus, der starb. Ihm folgte, da der Erbgroßherzog Ludwig (gest. regierungsunfähig war, sein zweiter Sohn, Prinz Friedrich, zunächst als Regent, seit 1856 als Großherzog. Die Regierung verlangte für den 10. Mai von der Geistlichkeit beider Konfessionen [* 4] eine Totenfeier für den verstorbenen Großherzog, wie sie bei den frühern Landesfürsten stattgefunden hatte. Der Erzbischof ordnete aber an, daß nur am Abend vorher ein Abendgottesdienst ohne Gesang abgehalten werden dürfe, und legte allen Priestern, welche dem Befehl der Regierung Folge geleistet hatten, Bußübungen in St. Peter im Schwarzwald auf.
Die Regierung ließ sich dies nicht nur gefallen, sondern gewährte auch auf eine Vorstellung der fünf Bischöfe der oberrheinischen Kirchenprovinz, in welcher sich diese über die die Kirche beeinträchtigenden Gesetze des Staats beschwert und die Abschaffung des ganzen bisher herrschenden Systems gefordert hatten, der katholischen Kirche erhebliche Zugeständnisse: das landesherrliche Placet sollte beschränkt, der Verkehr der Katholiken mit dem heiligen Stuhl freigegeben, die Verbindung eines Konvikts mit der katholisch-theologischen Fakultät angeordnet und die Mitwirkung der Staatsbehörden bei der Seminarprüfung in eine bloße Kenntnisnahme umgewandelt werden.
Außerdem erließ die Regierung Verordnungen über die Verleihung von Kirchenpfründen, wodurch die bischöflichen Rechte bedeutend erweitert wurden, und über die Erteilung des katholischen Religionsunterrichts an den Volks- und Gelehrtenschulen, wodurch dem Erzbischof ein überwiegender Einfluß darauf eingeräumt wurde; das Institut der landesherrlichen Dekanate wurde aufgehoben, die Verwendung des Kirchenvermögens an die Zustimmung der erzbischöflichen Behörde gebunden und derselben unbeschränkte Kenntnisnahme von der Verwaltung dieses Vermögens zugestanden.
Alle diese die staatlichen Hoheitsrechte unverantwortlich preisgebenden Zugeständnisse fanden aber die zu erwartende Anerkennung von seiten des Erzbischofs nicht. Vielmehr erließ derselbe sofort einen Protest dagegen und darauf eine Erklärung, daß die Bischöfe in den Angelegenheiten, welche die Kirche und den Staat gemeinsam berührten, nicht mehr nach den bestehenden Gesetzen und landesherrlichen Verordnungen, sondern nach den Normen, die sie als dem Dogma und dem Verfassungsrecht ihrer Kirche entsprechend aufgestellt, ihr Amt verwalten würden.
Als die badische Regierung diese Erklärung unbeantwortet ließ, schritt der Bischof von Freiburg eigenmächtig vor; er wies bei den Seminarprüfungen selbst die Gegenwart eines landesherrlichen Kommissars zurück, besetzte Pfarreien, die früher von dem Landesherrn vergeben worden waren, etc., ja er verlangte statt einer Mitaufsicht über das Kirchenvermögen die Oberaufsicht über dasselbe und erließ an den Oberkirchenrat, der das landesherrliche Schutz- und Aufsichtsrecht über die Kirche auszuüben hatte, unter Androhung der Exkommunikation die Weisung, daß derselbe sein Verhalten nur nach den Erklärungen der erzbischöflichen Kurie zu regeln habe.
Die Vorstellungen der Mitglieder des Oberkirchenrats blieben erfolglos, ebenso ein weiterer Versuch der Regierung, den Erzbischof auf den Weg der Unterhandlung zurückzuführen. Der Erzbischof erklärte offen, er werde sich die Rechte, welche die Regierung ihm verweigere, selbst zu verschaffen wissen, und nun erst, und nachdem eine nochmalige Aufforderung an den Erzbischof ohne Erfolg geblieben war, verfügte die Regierung daß weder der Erzbischof, noch das Ordinariat, noch in ihrem Namen ein Dritter einen Erlaß ohne Zustimmung und Billigung des Regierungsspezialkommissars (Stadtdirektors Burger in Freiburg) ergehen lassen dürfe. Gleichzeitig ward ein Erlaß des Ministeriums des Innern an die katholische Geistlichkeit gerichtet, worin derselben Treue gegen die Regierung, die sie zu schützen wissen werde, dringend empfohlen wurde. Der Erzbischof antwortete mit Aussprechung des Bannes gegen den Stadtdirektor Burger und gegen die Mitglieder des Oberkirchenrats, während er zugleich einen Hirtenbrief erließ, der eine offene Kriegserklärung gegen die Regierung enthielt. Der Bann wie der Hirtenbrief wurden auf vielen Kanzeln verlesen, worauf die Regierung die Pfarrer, welche dies gethan hatten, verhaften, jedoch bald wieder in Freiheit setzen ließ. Renitente Gemeinden wurden durch Einquartierung zum Gehorsam gebracht. Die Auszahlung der Gehalte an die vom Erzbischof eingesetzten Priester wurde verweigert und die fremden Geistlichen, die auf manchen Pfarreien zur Aushilfe dienten, ausgewiesen. Zugleich wurde die Aufsicht über die kirchlichen Stiftungen dem Staat übertragen. Die Regierung nahm zwar durch Verordnung vom die Verfügung vom 9. Nov. d. J. zurück und widerrief auch die Ausweisung der fremden Geistlichen. Das reizte aber nur den Erzbischof, der von fanatischen Ratgebern vorwärts getrieben wurde, zu um so schrofferm Vorgehen, indem er den Priestern den Verkehr mit Staatsstellen in kirchlichen Dingen verbot und die Verwaltung des Kirchenvermögens ganz allein in die Hand [* 5] nehmen wollte. Nun schien die Regierung sich endlich aufraffen zu wollen. Am 22. Mai wurde dem Erzbischof wegen Aufreizung gegen die Staatsgewalt seine Verhaftung angekündigt und er bis 31. Mai seinem Zimmer durch Gendarmen bewacht. Inzwischen ließ sich die Regierung auf Verhandlungen mit der päpstlichen Kurie ein und schloß im Juli 1854 einen Vertrag mit derselben ab, in welchem sie alle Verordnungen und Strafen zurücknahm, den Erzbischof in seinen vollkommenen Rechtsstand wieder einsetzte, ihm die provisorische Besetzung aller Pfründen überließ und die Aufsicht über die kirchlichen Stiftungen zurückgab. Ja, nachdem 1856 der österreichisch gesinnte, klerikale Meysenbug als Leiter des Auswärtigen und Stengel [* 6] für das Innere in das Ministerium getreten waren, ließ sich Baden sogar nach dem Beispiel Österreichs und Württembergs zu einem Konkordat mit der päpstlichen Kurie herbei, das abgeschlossen und 3. Dez. veröffentlicht wurde. Dasselbe gewährte in seinen 24. Artikeln der katholischen Kirche alles, was der Erzbischof je gewünscht hatte. Er erhielt nämlich kraft desselben das Besetzungsrecht bei 209 Pfarreien, das Recht, im Einvernehmen mit der Regierung religiöse Orden [* 7] einzuführen, die Entscheidung in Ehesachen, volle Disziplinargewalt über die Geistlichen und die ¶
mehr
Aufsicht über den Religionsunterricht in den Schulen sowie über die theologische Fakultät in Freiburg, die Mitverwaltung des Kirchenvermögens etc.
Die Aufregung im Land über dieses Preisgeben der wichtigsten Staatsrechte und Kulturinteressen war ungeheuer und zwar nicht nur unter den Protestanten, sondern auch unter den aufgeklärten Katholiken. Durch Deputationen und in Adressen wurde der Großherzog gebeten, das gefürchtete Unglück des Konkordats von seinem Land abzuwenden. Die Denkschrift der Liberalen, welche in Durlach [* 9] eine Zusammenkunft abgehalten hatten, und eine besondere Schrift des Vizepräsidenten der Ersten Kammer, Stabel, bewiesen, daß die Verfassung durch das Konkordat verletzt sei, und daß dies durch den Landtag genehmigt werden müsse.
Die Ende 1859 zusammentretenden Kammern schlossen sich dieser Ansicht an und nahmen im Frühjahr 1860 mit großer Majorität den Antrag an, das Konkordat für nicht rechtsverbindlich zu erklären und den Großherzog zu bitten, dasselbe nicht in Wirksamkeit treten zu lassen, vielmehr die kirchlichen Angelegenheiten durch die Gesetzgebung zu regeln. Der Großherzog erfüllte die Bitte der Kammern und der überwiegenden Mehrheit des badischen Volks. Im April wurden Meysenbug und Stengel ihrer Ministerposten enthoben, Oberhofrichter Stabel zum Staatsminister der Justiz (mit einstweiliger Leitung des Auswärtigen) und Lamey, Professor in Freiburg und Mitglied der Zweiten Kammer, zum Präsidenten des Ministeriums des Innern ernannt.
Eine Proklamation des Großherzogs vom 7. April enthielt das Programm der neuen Regierung. Dieselbe wies den Protest des Erzbischofs, welcher in seinem Ausschreiben vom 21. April das Konkordat als zu Recht bestehend erklärte, in einem Erlaß vom 7. Mai zurück und legte 22. Mai Zweiten Kammer sechs Entwürfe zur Regelung der kirchlichen Verhältnisse vor, welchen der Landtag bereitwillig seine Zustimmung gab, während der Erzbischof dagegen Protest erhob und Antonelli auf die Notifikation, daß Baden das Konkordat nicht zur Ausführung zu bringen entschlossen sei, auf die schroffste Weise antwortete. Wegen Besetzung der Kirchenpfründen, Verwaltung des Kirchenvermögens und Einsetzung eines katholischen Oberstiftungsrats kam es nach langen Verhandlungen zu einer Vereinbarung mit dem Erzbischof, welcher die am publizierten gesetzlichen Bestimmungen in einem Schreiben vom 4. Dez. anerkannte, wenn auch unter obligatem Vorbehalt.
Ein neuer Streit mit den katholischen kirchlichen Behörden brach aus, als die Regierung mit den Kammern 1864 ein neues Schulgesetz vereinbarte, welches die örtliche Schulaufsicht, statt den Pfarrern allein, kollegialisch organisierten Schulbehörden übertrug, in denen der Pfarrer nur eine Stimme hatte. Doch fügte sich schließlich die erzbischöfliche Kurie und erlaubte den katholischen Geistlichen den Eintritt in diese Behörden, um nicht allen Einfluß auf die Schule zu verlieren.
Die deutsche Politik Badens.
Der Ministerwechsel von 1860 bewies nicht bloß in der kirchlichen Frage einen vollständigen Umschwung, sondern bezeichnete auch den Beginn einer konstitutionellen und nationalen Ära in Baden. Der Großherzog und das Ministerium, welches sich 1861 durch den Eintritt Roggenbachs als Minister der auswärtigen Angelegenheiten und 1863 durch den Mathys ergänzte, der die Finanzen, dann auch den Handel übernahm, waren aufrichtig bemüht, eine echt volkstümliche, friedliche Entwickelung zu befördern. Zu diesem Zweck wurde 1862 eine bedingungslose Amnestie erlassen und 1863 die Neugestaltung der Administration im Sinn der Selbstverwaltung der Gemeinden durchgeführt. Am Bundestag, an dem Robert v. Mohl seit 1861 Baden vertrat, wirkte die badische Regierung fortan für die Beförderung der freiheitlichen und nationalen Aufgaben des deutschen Volks.
Sie beantragte beim Bunde die Wiederherstellung der kurhessischen Verfassung und bemühte sich, in Sachen der Bundesreform zwischen den preußischen Vorschlägen und der schroff ablehnenden Haltung der Mittelstaaten zu vermitteln. Auf dem Frankfurter Fürstenkongreß im August 1863 erschien der Großherzog, wenngleich er gegen das österreichische Bundesreformprojekt, namentlich gegen die Delegiertenversammlung, ernste Bedenken hegte und es im ganzen nicht billigte.
In der schleswig-holsteinischen Frage trat Baden mit der Mehrzahl des deutschen Volks und der deutschen Regierungen für das Erbfolgerecht des Herzogs von Augustenburg ein, und dies führte zu einer Entfremdung gegenüber Preußen, [* 10] zumal der dortige Verfassungskonflikt die Sympathien der liberalen Majorität der badischen Kammern für Preußen erheblich abkühlte. Daher trat der preußenfreundliche Roggenbach im Oktober 1865 zurück, und Edelsheim übernahm die Leitung der auswärtigen Angelegenheiten, der, als 1866 der Konflikt zwischen Preußen und Österreich [* 11] immer schärfer wurde, sich ganz an die übrigen Mittelstaaten anschloß und entschieden damit einverstanden war, daß der Bund die ihm von Österreich angetragene Regelung der schleswig-holsteinischen Sache auch gegen Preußen übernehmen solle.
Die Kammern stimmten ihm bei und bewilligten die im Mai und Juni geforderten außerordentlichen Kredite für die Ausrüstung und Mobilmachung des badischen Kontingents. Der Großherzog gab nur ungern seine Zustimmung zu der kriegerischen Haltung des Kabinetts. Indes nachdem die preußische Regierung erklärt hatte, daß sie im Fall eines Kriegs Baden militärisch zu schützen nicht im stande sei, nachdem ein vom Großherzog selbst in Dresden [* 12] unternommener Versöhnungsversuch gescheitert war, gab er den Wünschen der meisten Minister und der Volksströmung nach, zumal Baden seine Neutralität gegen die überlegenen Nachbarstaaten nicht hätte behaupten können.
Zwar enthielt sich Baden 14. Juni der Abstimmung über den österreichischen Mobilmachungsantrag, stimmte aber 16. Juni dafür, daß Sachsen [* 13] die erbetene Bundeshilfe gegen Preußen geleistet werde, worauf Mathy und die Ministerialräte Jolly und Freydorf ihre Entlassung nahmen. Das badische Kontingent unter Prinz Wilhelm vereinigte sich in Frankfurt [* 14] mit dem 8. Bundeskorps unter Alexander von Hessen. [* 15] Allerdings vermied es der Prinz, seine Truppen durch verkehrte Märsche nutzlos aufzureiben und einen feindlichen Zusammenstoß mit der preußischen Mainarmee absichtlich herbeizuführen, weswegen er von den Demokraten und Partikularisten des schnödesten Verrats beschuldigt wurde.
Auf dem Rückzug des 8. Korps von Darmstadt [* 16] nach Würzburg [* 17] lieferte die badische Division der Mainarmee die Gefechte von Hundheim (23. Juli) und Werbach (24. Juli). Da aber inzwischen schon die Entscheidung in Böhmen [* 18] und Mähren gefallen war und auch ein weiterer Kampf am Main gänzlich zwecklos schien, so nahm der Prinz seit 25. Juli an den kriegerischen Operationen nicht mehr teil, schloß 28. Juli einen Waffenstillstand mit den Preußen und führte seine Truppen in die Heimat zurück. Schon vorher war hier ein Ministerwechsel erfolgt. Auf die Kunde von dem ¶