Weizenbrot, Semmeln u. dgl. In mehreren
Staaten ist dieser Unterschied, aus dem viele
Reibungen und Nachteile, selbst für
das
Publikum, entsprangen, gesetzlich aufgehoben worden, in
Preußen
[* 2] z. B. schon 1752; in andern hat ihn die Zeit verwischt.
Das Bäckerhandwerk gehörte zu den »freien, geschenkten und ungeschlossenen«
Handwerken. Die Befugnis einesMeisters, zu backen, hieß die
(Back-)
Gerechtigkeit oder auch die
Bank.
Schon
das
römische Recht vereinigte die Bäcker zu eignen
Korporationen, und im
Mittelalter wurde durch Erteilung von Privilegien die
Bildung von Bäckerinnungen befördert.
Den
Rechten derselben entsprachen bestimmte
Pflichten, namentlich sollten die Bäcker durch stets bereite Mehlvorräte allgemeinen
Notständen vorbeugen helfen; auch band man sie an
Taxen, welche sich wie die
Innungen lange erhalten haben.
In
Paris
[* 3] und in einigen französischen
Departements wurden die Bäcker 1801 zu geschlossenen
Korporationen unter der Leitung von
Syndikaten vereinigt. Für den Betrieb war obrigkeitliche
Genehmigung erforderlich. Die Bäcker waren zum Halten bestimmter Mehlvorräte
verpflichtet.
Eine besondere Bäckereikasse hatte die Ausgleichung der Brotpreise zum
Zweck, indem aus derselben in teuern
ZeitenVorschüsse
an die Bäcker geleistet wurden. Diese Einrichtung bestand bis 1863. Die deutsche
Gewerbeordnung gab das Bäckergewerbe frei. Nach
§ 73 können jedoch die Bäcker angehalten werden,
Preis und
Gewicht ihrer
Waren am Verkaufslokal zur Kenntnis
des
Publikums zu bringen. In
England ist nur Verkauf nach
Gewicht gestattet, auch sind die Materialien vorgeschrieben, welche
allein verbacken werden dürfen.
in
Nordamerika
[* 10] ehedem Bezeichnung der unermeßlichen,
wenig kultivierten und oft nur von Indianerhorden durchstreiften
Urwälder,
welche bis um die Mitte des 18. Jahrh. die im W. der Alleghanies gelegenen
Länder bedeckten. Je weiter
die Kolonisierung des
Landes vorschritt, desto mehr schränkte sich der unbestimmte
Begriff auf die Wildnisse des fernen
Westens
ein. Die Bewohner der Backwoods sind die in den
Romanen von
Cooper u. a. poetisch geschilderten Backwoodsmen (auch
Pioneers oder
Squatters
genannt), d. h. die ersten Ansiedler und gleichsam
Pioniere der
Zivilisation im Gebiet der indianischen
Urbevölkerung.
d'Albe (spr. bakle dalb),LouisAlbert Ghislain,
Baron de, franz.
Kartograph, Landschaftsmaler und Zeichner, geb. zu
St.-Pol, lieferte zahlreiche landschaftliche
Ansichten im akademischen
Stil des
Valenciennes. Mit der französischen
Armee ging
er als Artillerieleutnant nach
Italien,
[* 11] entwarf hier zum
Zweck der militärischen
Operationen eine
Karte
des Kriegsschauplatzes in 30 Blättern und leitete von
Mailand
[* 12] aus, wo er als
Chef des topographischen Bureaus und als
Direktor
des Kriegsdepots zurückblieb, die Herausgabe dieses Werks, das indes den Österreichern in die
Hände fiel.
Unverdrossen machte sich an eine neue Bearbeitung und war damit fast zu Ende, als er das Verlorne zurückerhielt.
Das Werk erschien 1832 in 54 Blättern als
Karte von
Italien. Er veröffentlichte auch
Memoiren über die Kartenstecherkunst,
wovon sich
Auszüge im
»Mémorial topographique« vorfinden. Nachdem er
Napoleon I. auf allen
Feldzügen begleitet, trat er 1813 als
Brigadegeneral aus dem aktiven
Dienst, ward in den
HundertTagen Generaldirektor des Kriegsdepots in
Paris,
verlor aber diese
Stelle nach
Ludwigs XVIII. Rückkehr und starb in
Sèvres. Seine bedeutendsten Gemälde, die
Schlachten
[* 13] bei
Arcole und
Rivoli, befinden sich in
Versailles,
[* 14] ein andres:
Paris bei
Önone, in
Malmaison.
1)
GeorgHeinrichJuliusKarlFriedrich Justus, hannöv. Staatsmann, geb. 1805 zu
Lüneburg,
[* 15] studierte in
Heidelberg
[* 16] und
Göttingen
[* 17] die
Rechte, trat dann in den hannöverschen Justizdienst, in
dem er sich dem herrschenden
Regierungssystem gefügig zeigte, ward 1845 als Hilfsarbeiter in das
Ministerium berufen, zum Mitglied des
Staatsrats ernannt
und mit einer
Revision der
Prozeßordnung betraut. Seine Ausarbeitung bildete in Beziehung auf das materielle
Prozeßrecht die Grundlage der
Gesetzgebung von 1850. Im J. 1851 wurde Bacmeister zum
Oberstaatsanwalt und zum Mitglied der Ersten
Kammer ernannt.
Beim Regierungsantritt
Georgs V. übernahm er 1851 im
MinisteriumScheele zuerst die Kultusangelegenheiten, dann
die Finanzverwaltung, schied aber bereits 1853 aus. Nachdem er einige Jahre in
Göttingen privatisiert
hatte, wurde er in verschiedenen
Justiz- und Verwaltungsämtern beschäftigt, 1865 zum Vizepräsidenten des
Staatsrats und
bald darauf zum
Minister des Innern ernannt. Seit 1866 lebt er wieder in
Göttingen.
aber 1867 seine Schulstellung auf, um in die Redaktion der Augsburger »Allgemeinen Zeitung« einzutreten. Er starb in
Stuttgart.
[* 22] Bacmeisters schriftstellerische Thätigkeit war zumeist auf Popularisierung altdeutscher Dichtwerke gerichtet.
Es erschienen von ihm: »Liederbuch für die Jugend« (1856; 6. Aufl., Heilbr. 1876);