Bachur
(hebr.), Jüngling;
im vulgären Hebräisch auch Bocher, ein Jüngling, der dem Studium des Talmuds obliegt;
(hebr.), Jüngling;
im vulgären Hebräisch auch Bocher, ein Jüngling, der dem Studium des Talmuds obliegt;
Elias, s. Levita. ^[= Elias (eigentlich Elia Levi ben Ascher, zubenannt ), für die Verbreitung der hebräischen ...]
(ital., spr. batsch-), beckenartiges Gefäß, [* 2] tiefe Majolikaschale.
(lat. Bacillariae, Stäbchenalgen), s. v. w. Diatomeen (s. Algen, [* 3] S. 343).
Cohn (Fadenbakterie), ehemalige Pilzgattung aus der Ordnung der Spaltpilze (Schizomyceten), durch neuere Untersuchungen als Entwickelungszustand verschiedener Spaltpilze erkannt (s. Bakterien).
in der niederdeutschen Schiffersprache ein Kasten, kastenartiger Behälter (z. B. Kugelback, der Verschlag im Schiffsraum für die Geschosse); [* 4] dann die tiefe hölzerne Schüssel, in welcher einer bestimmten Zahl der Schiffsleute die Speise aufgetragen wird, daher Backsmaaten, die Tischgenossen, welche eine Backsmannschaft bilden; insbesondere Bezeichnung für den obern Teil des Vorschiffs, welcher nach Enterung eines Kriegsschiffs früher als Verschanzung gegen den eindringenden Feind diente (auch Vor- oder Vorderkastell genannt).
Auf Schiffen ohne vollständiges Oberdeck ist die ein für sich abgeschlossener Deckbau am Vorderteil des Hauptdecks. Backsgasten heißen die Matrosen, welche die Takelung [* 5] von Bugspriet und Fockmast bedienen. Backspieren sind lange Bäume, die man gewöhnlich von der Back aus horizontal vom Deck nach den Seiten herausschiebt, um daran die Untersegel auszusetzen oder im Hafen Boote darunter festzulegen. Als Adverbium bedeutet Back »rückwärts«: daher heißt »die Segel backlegen, backbrassen« s. v. w. die vordern Segel so stellen, daß sie den Effekt der hintern Segel neutralisieren und das Schiff [* 6] auf der Stelle halten.
(spr. bäck), Sir George, brit. Seefahrer, geb. zu Stockport, nahm bereits 1820 und 1825-26 an den Expeditionen Franklins und Richardsons teil und wurde 1833 zum Führer der Expedition zur Aufsuchung des für verunglückt gehaltenen Kapitäns Roß ernannt. Er erreichte 8. Aug. das am Großen Sklavensee gelegene Fort Resolution und entdeckte 26. Aug. den aus dem östlichen Ende des Sees abfließenden mächtigen Fischfluß oder Back River. Da er im April 1834 die Nachricht erhielt, daß Kapitän Roß in England angekommen sei, beschloß er, sich gegen das Arktische Meer zu wenden, fuhr 7. Juli den Back River hinunter und erreichte 29. Juli das Eismeer, welches aber mit Eisstücken so bedeckt war, daß er nur bis 68° 13' nördl. Br. vorzudringen vermochte. Back nannte die entdeckte Gegend König Wilhelms IV.-Land und nahm davon für England Besitz.
Nachdem er noch im Sommer 1835 seine Nachforschungen im Eismeer mit großer Beharrlichkeit fortgesetzt hatte, kehrte er nach England zurück. Die Resultate dieser Reise, auf welcher Back über 1500 km neues Land durchzogen hatte, waren zwar wesentlich negativer Art, haben aber doch zur Lösung der Frage einer nordwestlichen Durchfahrt nicht wenig beigetragen. Am trat Back eine zweite Expedition an, um von der Hudsonbai aus durch die Repulsebai in den Teil des Polarmeers einzudringen, welcher sich von der Halbinsel Melville bis zum Kap Turnagain erstreckt.
Sein Schiff Terror blieb jedoch im August im Eise stecken und kehrte Ende 1837 im traurigsten Zustand nach England zurück. Eine wissenschaftliche Ausbeute war unter solchen Umständen von dieser Expedition nicht zu erwarten. Back erhielt 1839 die Ritterwürde, wurde 1857 zum Konter-, 1863 zum Vizeadmiral, 1867 zum Admiral ernannt und starb in London. [* 7] Über seine Reisen hat er berichtet in den Werken: »Narrative of the arctic land expedition to the mouth of the Great Fish- or Back River, and along the shores of the Arctic Ocean, in the years 1833, 1834 and 1835« (Lond. 1836; deutsch von Andree, Leipz. 1836) und »Narrative of the expedition in H. M. ship Terror« (Lond. 1838).
die linke Seite des Schiffs (wenn der Beobachter nach vorn sieht).
(Buccae), bei den höhern Wirbeltieren die seitliche Wand der Backenhöhle. Die Backen bestehen aus einer mit Fettgewebe untermischten Muskelschicht und sind außen von der Körperhaut, innen von dem Anfangsteil der Darmschleimhaut, die hier gewöhnlich sehr viele Schleimdrüsen enthält, überzogen. Die Backen- oder Wangenhöhle ist der vorderste Abschnitt der Mundhöhle [* 8] (s. Mund); in sie münden die Ohrspeicheldrüsen aus. Das sogen. Backengrübchen bildet sich beim Sprechen und Lachen infolge der Zusammenziehung des Lachmuskels, welcher nebst dem Backen- oder Trompetermuskel (s. Tafel »Muskeln«, [* 9] Fig. 1), dem Jochbeinmuskel etc. die Muskelschicht der Backen ausmacht. Dicke Backen sind krankhafte Anschwellungen infolge von Entzündungen der Kiefer, einer Zahnwurzel etc. Über Hinterbacken s. Gesäß.
s. Zahnkrankheiten. ^[= und Zahnpflege. Als Zahnkrankheiten würden eigentlich nur diejenigen krankhaften Zustände ...]
s. Eichhörnchen. ^[= (Sciurus Cuv.), Säugetiergattung aus der Ordnung der Nagetiere und der Familie der Eichhörnchen ...]
Backenstreich,
Schlag mit der Flachhand auf den
Backen, bei mehreren Völkern der ältern und neuern
Zeit symbolische
Handlung bei gewissen Feierlichkeiten. Bei den
Römern wurden in späterer Zeit die Sklaven unter Erteilung
eines Backenstreichs
freigelassen. Im
Mittelalter und an mehreren deutschen
Höfen bis ins 18. Jahrh. herab erhielt der Edelknabe
bei der Wehrhaftmachung einen Backenstreich
mit den
Worten: »Dies leide von mir, aber von keinem mehr!« Bei Grenzbegehungen
gab man ehedem den
Knaben an Malsteinen Backenstreiche
, damit
sie den
Ort genauer merken sollten;
in der katholischen Kirche vollzieht der Bischof die Firmelung mit einem sanften Schlag auf den Backen, indem er dabei die Worte spricht: »Pax tecum!« (»Friede sei mit dir!«)
häutige Beutel [* 10] oder Säcke an der Innenseite der Backen des Hamsters, einiger Eichhörnchen, Mäuse und Affen; [* 11]
dienen zur Fortschaffung der Nahrung, z. B. beim Hamster.
Inwendig ganz behaarte und sich nicht in den Mund, sondern nach außen öffnende Backentaschen haben die Sackratten (Saccomyidae).
Jakob, holländ. Maler, geb. 1608 zu Harlingen, gest. 1651 in Amsterdam, [* 12] lernte bei Lambert Jakobsz in Leeuwarden und dann bei Rembrandt. Seine Porträte [* 13] sind kräftig koloriert und lebendig, aber von ziemlich derbem Ausdruck, seine religiösen und mythologischen Bilder dagegen manieriert und flau in der Färbung. Im Rathaus zu Amsterdam zeigt man von Backer noch zwei große Schützenstücke von 17 und 21 Figuren; andre Bilder sind im Museum van der Hoop daselbst, in den Galerien zu Kassel, [* 14] Braunschweig, [* 15] München [* 16] etc.
Handwerker, deren Hauptgeschäft das Brotbacken ist. Solche Bäcker, welche ein feineres Gebäck (Backwerk) liefern, unterscheidet man durch einen Zusatz, als Zuckerbäcker, Pfefferkuchenbäcker etc. Das eigentliche Bäckerhandwerk teilte sich in frühern Zeiten und zerfällt an manchen Orten noch jetzt in Los- (oder Weiß-) und Fast- (oder Schwarz-) Bäcker; letztere backen schwarzes Roggenbrot, erstere ¶
Weizenbrot, Semmeln u. dgl. In mehreren Staaten ist dieser Unterschied, aus dem viele Reibungen und Nachteile, selbst für das Publikum, entsprangen, gesetzlich aufgehoben worden, in Preußen [* 18] z. B. schon 1752; in andern hat ihn die Zeit verwischt. Das Bäckerhandwerk gehörte zu den »freien, geschenkten und ungeschlossenen« Handwerken. Die Befugnis eines Meisters, zu backen, hieß die (Back-) Gerechtigkeit oder auch die Bank. Schon das römische Recht vereinigte die Bäcker zu eignen Korporationen, und im Mittelalter wurde durch Erteilung von Privilegien die Bildung von Bäckerinnungen befördert.
Den Rechten derselben entsprachen bestimmte Pflichten, namentlich sollten die Bäcker durch stets bereite Mehlvorräte allgemeinen Notständen vorbeugen helfen; auch band man sie an Taxen, welche sich wie die Innungen lange erhalten haben. In Paris [* 19] und in einigen französischen Departements wurden die Bäcker 1801 zu geschlossenen Korporationen unter der Leitung von Syndikaten vereinigt. Für den Betrieb war obrigkeitliche Genehmigung erforderlich. Die Bäcker waren zum Halten bestimmter Mehlvorräte verpflichtet.
Eine besondere Bäckereikasse hatte die Ausgleichung der Brotpreise zum Zweck, indem aus derselben in teuern Zeiten Vorschüsse an die Bäcker geleistet wurden. Diese Einrichtung bestand bis 1863. Die deutsche Gewerbeordnung gab das Bäckergewerbe frei. Nach § 73 können jedoch die Bäcker angehalten werden, Preis und Gewicht ihrer Waren am Verkaufslokal zur Kenntnis des Publikums zu bringen. In England ist nur Verkauf nach Gewicht gestattet, auch sind die Materialien vorgeschrieben, welche allein verbacken werden dürfen.