müssen übrigens derartige
Hausgesetze dem
Souverän nicht nur zur Kenntnisnahme, sondern zur Bestätigung unterbreitet werden.
Übrigens steht dies
Recht der Autonomie auch den regierenden
Häusern und ihren Oberhäuptern und zwar unabhängig von der Zustimmung
der
Stände zu. Mitunter kommt auch beim niedern
Adel eine sogen.
Privatautonomie in Angelegenheiten desErb-
und
Familienrechts vor. Auch die
Kirche hat ein
Recht der Autonomie, sofern es sich um innere kirchliche Verhältnisse, z. B.
um
Liturgie und
Kirchendisziplin, handelt, unbeschadet des staatlichen Oberaufsichtsrechts, welches in einzelnen
Staaten, z. B.
in
Bayern,
[* 2] dadurch zum besondern
Ausdruck gebracht ist, daß zu solchen autonomen
Satzungen der
Kirche das landesherrliche
Placet eingeholt werden muß.
»Selbstschau«, Selbstbeobachtung, das eigne
Sehen,
[* 11] Wahrnehmen und Erfahren überhaupt, entgegengesetzt
den
Berichten andrer und dem daraus geschöpften
Wissen.
In der
Mystik ist Autopsie s. v. w. Anschauen
Gottes;
in der
MedizinBesichtigung des Kranken behufs der Erkennung seines Übels ohne Befragung desselben;
(lat. Auctoritas), im weitesten
Sinn Ansehen und auf Ansehen begründete oder Ansehen gebende Macht; im
engern
Sinn derRespekt einflößende geistige Einfluß,den derBesitz überlegener Macht oder anerkannter
hervorragender Einsicht,
Weisheit und
Tugend verschafft. In der wissenschaftlichen
Sprache
[* 12] heißen solche
GelehrteAutoritäten,
welche sich in ihrem
Fach einen so wohlbegründeten
Ruf erworben haben, daß ihre
Stimme in Bezug auf die
Wahrheit und Sicherheit
einer Angabe den
Ausschlag gibt.
Daher versteht man unter Autoritätsglauben das Zutrauen, welches
man in
das
Urteil und in die Einsicht eines andern setzt. Da nun ein blindes Hingeben an die in allen
Zweigen menschlichen
Schaffens
und Wirkens stets tadelnswert und nachteilig ist, so können vernunftgemäß nur sittliche und sittlich berechtigte
Kräfte
Anspruch auf Autorität haben.
ein von Meisenbach erfundenes
Verfahren der Zerlegung photographischer
Töne in
Linien und
Punkten auf direktem photographischen
Weg, so daß dieselben auf
Metallübertragen und hochgeätzt werden können für den
Druck auf der
Buchdruckpresse.
Das
Verfahren eignet sich besonders zur
Reproduktion von
Architekturen und figürlichen
Darstellungen jeder Art, während es
noch nicht gelungen ist, bei
Landschaften dem
Baumschlag die volle
Schärfe und Reinheit zu geben. Es ist wesentlich billiger
als der
Holzschnitt, vermag denselben vielfach zu ersetzen und arbeitet außerordentlich rasch. Die Autotypie ist
der Autotype-Company in
München
[* 13] patentiert.
Die zu reproduzierende
Schrift oder
Zeichnung wird dabei mit chemischer
Tusche auf glattes
Papier aufgetragen, auf eine vollkommen gereinigte, polierte
Zinkplatte übergedruckt und hierauf in gewöhnlicher
Weise mit verdünnter
Salpetersäure hochgeätzt,
d. h. die nicht von der
Tusche gedeckten
Stellen werden weggeätzt, so daß schließlich nur die
Schrift oder
Zeichnung erhaben
bleibt. Vgl. Zinkhochdruck.¶